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DGAP-HV: ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ENCAVIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in 
Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-04 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ENCAVIS AG Hamburg - ISIN DE0006095003 // WKN 609 500 
ISIN DE000A2TSVX4 // WKN A2TSVX / - Einladung zur Hauptversammlung 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur *ordentlichen 
Hauptversammlung* der ENCAVIS AG ein, die am 
*Mittwoch, dem 15. Mai 2019, um 11:00 Uhr,* 
im EMPORIO TOWER, Panoramadeck (23. Etage), Dammtorwall 15, D-20355 
Hamburg, stattfindet. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts 
   für die ENCAVIS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 
   einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 
 
   Diese Unterlagen nebst des Vorschlags für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
   abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung 
   ausliegen und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 
   AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
   'Der Bilanzgewinn der ENCAVIS AG des Geschäftsjahrs 2018 in 
   Höhe von EUR 75.565.652,20 ist wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 31.076.961,60 
   Dividende von EUR 0,24 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   mit Fälligkeit am 18. 
   Juni 2019: 
   Vortrag auf neue          EUR 44.488.690,60' 
   Rechnung: 
 
   Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) 
   ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der 
   Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den 
   verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der 
   Gesellschaft (die Leistung der Dividende in Form von Aktien 
   der Gesellschaft (die '*Aktiendividende*')) geleistet werden. 
 
   Die Einzelheiten der Barausschüttung und die Möglichkeit der 
   Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem 
   Dokument erläutert, das den Aktionären auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
   zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument enthält insbesondere 
   Informationen über die Anzahl und die Ausstattung der Aktien 
   und legt die Gründe und die Einzelheiten des Angebots dar. 
 
   Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende 
   Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur 
   Gewinnverwendung basieren auf dem zum Zeitpunkt der 
   Einberufung bestehenden dividendenberechtigten Grundkapital in 
   Höhe von EUR 129.487.340,00, eingeteilt in 129.487.340 
   Stückaktien. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und 
   Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
   unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,24 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht; das Angebot, die 
   Dividende in Form von Aktien statt in bar zu erhalten, bleibt 
   unberührt. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich 
   die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme vermindern, erhöht sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
   erhöhen, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
   Betrag entsprechend. 
 
   Bitte beachten Sie, dass die diesjährige Dividende nur aus dem 
   zu versteuernden Gewinn ausgezahlt wird und somit die 
   Dividendenauszahlung, unabhängig davon welches Wahlrecht der 
   Aktionär ausübt, grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Vorstands, die im 
    Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, wird für 
    diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
    Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, wird für 
    diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des 
   Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
    am Main, Zweigniederlassung Hamburg, wird 
    als Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2019 und als Prüfer für die 
    prüferische Durchsicht des verkürzten 
    Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
    für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
    2019 bestellt. Ergänzend wird die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
    am Main, Zweigniederlassung Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer bestellt, sofern der 
    Vorstand die prüferische Durchsicht 
    etwaiger zusätzlicher unterjähriger 
    Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 
    2020 bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung beschließt.' 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach legt mit Beendigung dieser 
   Hauptversammlung sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der 
   Gesellschaft nieder. 
 
   Der Aufsichtsrat der ENCAVIS AG setzt sich gemäß §§ 95 
   Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 10 
   Abs. 1 der Satzung aus neun von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei 
   der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Marcus Schenck, Berater, 
   Düsseldorf, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
   bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_ 
 
   Herr Marcus Schenck ist weder Mitglied eines anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch ist er Mitglied 
   eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. 
 
   _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex:_ 
 
   Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zwischen Herrn Marcus Schenck und der Gesellschaft, den 
   Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und 
   nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. 
 
   Ausführliche Informationen zu dem Kandidaten für die Wahl in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Lebenslauf) finden sich auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat 
   gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass der 
   vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen kann. Herr Marcus Schenck ist mit dem Sektor, in 
   dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
7. *Beschlussfassung über die Neuregelung des Vorsitzes in der 
   Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   § 18 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu 
   gefasst: 
 
    "Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt 
    der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein 
    anderes von ihm zu bestimmendes Mitglied 
    des Aufsichtsrats. Ist der Vorsitzende 
    verhindert und hat er niemanden zu seinem 
    Vertreter bestimmt, so wählt der 

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April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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