Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: ENCAVIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in
Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-04 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ENCAVIS AG Hamburg - ISIN DE0006095003 // WKN 609 500
ISIN DE000A2TSVX4 // WKN A2TSVX / - Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur *ordentlichen
Hauptversammlung* der ENCAVIS AG ein, die am
*Mittwoch, dem 15. Mai 2019, um 11:00 Uhr,*
im EMPORIO TOWER, Panoramadeck (23. Etage), Dammtorwall 15, D-20355
Hamburg, stattfindet.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts
für die ENCAVIS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018
Diese Unterlagen nebst des Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/
abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung
ausliegen und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172
AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Bilanzgewinn der ENCAVIS AG des Geschäftsjahrs 2018 in
Höhe von EUR 75.565.652,20 ist wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 31.076.961,60
Dividende von EUR 0,24 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
mit Fälligkeit am 18.
Juni 2019:
Vortrag auf neue EUR 44.488.690,60'
Rechnung:
Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i)
ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der
Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den
verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der
Gesellschaft (die Leistung der Dividende in Form von Aktien
der Gesellschaft (die '*Aktiendividende*')) geleistet werden.
Die Einzelheiten der Barausschüttung und die Möglichkeit der
Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem
Dokument erläutert, das den Aktionären auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/
zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument enthält insbesondere
Informationen über die Anzahl und die Ausstattung der Aktien
und legt die Gründe und die Einzelheiten des Angebots dar.
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende
Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung basieren auf dem zum Zeitpunkt der
Einberufung bestehenden dividendenberechtigten Grundkapital in
Höhe von EUR 129.487.340,00, eingeteilt in 129.487.340
Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und
Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der
unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,24 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht; das Angebot, die
Dividende in Form von Aktien statt in bar zu erhalten, bleibt
unberührt. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindern, erhöht sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
erhöhen, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Betrag entsprechend.
Bitte beachten Sie, dass die diesjährige Dividende nur aus dem
zu versteuernden Gewinn ausgezahlt wird und somit die
Dividendenauszahlung, unabhängig davon welches Wahlrecht der
Aktionär ausübt, grundsätzlich der Besteuerung unterliegt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den Mitgliedern des Vorstands, die im
Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des
Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, Zweigniederlassung Hamburg, wird
als Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 und als Prüfer für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts
für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs
2019 bestellt. Ergänzend wird die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, Zweigniederlassung Hamburg, zum
Abschlussprüfer bestellt, sofern der
Vorstand die prüferische Durchsicht
etwaiger zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen für das Geschäftsjahr
2020 bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung beschließt.'
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Herr Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach legt mit Beendigung dieser
Hauptversammlung sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der
Gesellschaft nieder.
Der Aufsichtsrat der ENCAVIS AG setzt sich gemäß §§ 95
Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 10
Abs. 1 der Satzung aus neun von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei
der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Marcus Schenck, Berater,
Düsseldorf, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu
wählen.
_Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_
Herr Marcus Schenck ist weder Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch ist er Mitglied
eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
_Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex:_
Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zwischen Herrn Marcus Schenck und der Gesellschaft, den
Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und
nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können.
Ausführliche Informationen zu dem Kandidaten für die Wahl in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Lebenslauf) finden sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat
gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass der
vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen kann. Herr Marcus Schenck ist mit dem Sektor, in
dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
7. *Beschlussfassung über die Neuregelung des Vorsitzes in der
Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
§ 18 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
"Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt
der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein
anderes von ihm zu bestimmendes Mitglied
des Aufsichtsrats. Ist der Vorsitzende
verhindert und hat er niemanden zu seinem
Vertreter bestimmt, so wählt der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
© 2019 Dow Jones News
