Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
195 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: ENCAVIS AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ENCAVIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in 
Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-04 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ENCAVIS AG Hamburg - ISIN DE0006095003 // WKN 609 500 
ISIN DE000A2TSVX4 // WKN A2TSVX / - Einladung zur Hauptversammlung 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur *ordentlichen 
Hauptversammlung* der ENCAVIS AG ein, die am 
*Mittwoch, dem 15. Mai 2019, um 11:00 Uhr,* 
im EMPORIO TOWER, Panoramadeck (23. Etage), Dammtorwall 15, D-20355 
Hamburg, stattfindet. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts 
   für die ENCAVIS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 
   einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 
 
   Diese Unterlagen nebst des Vorschlags für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
   abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung 
   ausliegen und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 
   AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
   'Der Bilanzgewinn der ENCAVIS AG des Geschäftsjahrs 2018 in 
   Höhe von EUR 75.565.652,20 ist wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 31.076.961,60 
   Dividende von EUR 0,24 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   mit Fälligkeit am 18. 
   Juni 2019: 
   Vortrag auf neue          EUR 44.488.690,60' 
   Rechnung: 
 
   Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) 
   ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der 
   Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den 
   verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der 
   Gesellschaft (die Leistung der Dividende in Form von Aktien 
   der Gesellschaft (die '*Aktiendividende*')) geleistet werden. 
 
   Die Einzelheiten der Barausschüttung und die Möglichkeit der 
   Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem 
   Dokument erläutert, das den Aktionären auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
   zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument enthält insbesondere 
   Informationen über die Anzahl und die Ausstattung der Aktien 
   und legt die Gründe und die Einzelheiten des Angebots dar. 
 
   Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende 
   Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur 
   Gewinnverwendung basieren auf dem zum Zeitpunkt der 
   Einberufung bestehenden dividendenberechtigten Grundkapital in 
   Höhe von EUR 129.487.340,00, eingeteilt in 129.487.340 
   Stückaktien. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und 
   Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
   unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,24 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht; das Angebot, die 
   Dividende in Form von Aktien statt in bar zu erhalten, bleibt 
   unberührt. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich 
   die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme vermindern, erhöht sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
   erhöhen, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
   Betrag entsprechend. 
 
   Bitte beachten Sie, dass die diesjährige Dividende nur aus dem 
   zu versteuernden Gewinn ausgezahlt wird und somit die 
   Dividendenauszahlung, unabhängig davon welches Wahlrecht der 
   Aktionär ausübt, grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Vorstands, die im 
    Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, wird für 
    diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
    Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, wird für 
    diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des 
   Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
    am Main, Zweigniederlassung Hamburg, wird 
    als Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2019 und als Prüfer für die 
    prüferische Durchsicht des verkürzten 
    Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
    für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
    2019 bestellt. Ergänzend wird die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
    am Main, Zweigniederlassung Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer bestellt, sofern der 
    Vorstand die prüferische Durchsicht 
    etwaiger zusätzlicher unterjähriger 
    Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 
    2020 bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung beschließt.' 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach legt mit Beendigung dieser 
   Hauptversammlung sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der 
   Gesellschaft nieder. 
 
   Der Aufsichtsrat der ENCAVIS AG setzt sich gemäß §§ 95 
   Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 10 
   Abs. 1 der Satzung aus neun von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei 
   der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Marcus Schenck, Berater, 
   Düsseldorf, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
   bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_ 
 
   Herr Marcus Schenck ist weder Mitglied eines anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch ist er Mitglied 
   eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. 
 
   _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex:_ 
 
   Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zwischen Herrn Marcus Schenck und der Gesellschaft, den 
   Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und 
   nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. 
 
   Ausführliche Informationen zu dem Kandidaten für die Wahl in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Lebenslauf) finden sich auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat 
   gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass der 
   vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen kann. Herr Marcus Schenck ist mit dem Sektor, in 
   dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
7. *Beschlussfassung über die Neuregelung des Vorsitzes in der 
   Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   § 18 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu 
   gefasst: 
 
    "Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt 
    der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein 
    anderes von ihm zu bestimmendes Mitglied 
    des Aufsichtsrats. Ist der Vorsitzende 
    verhindert und hat er niemanden zu seinem 
    Vertreter bestimmt, so wählt der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Aufsichtsrat den Vorsitzenden der 
    Hauptversammlung. Wählbar sind auch 
    Personen, die weder Aktionär, noch Mitglied 
    des Aufsichtsrats sind, noch sonst dem 
    Unternehmen angehören." 
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
    Hauptversammlung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
 Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
 Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von 
 der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
 Stimmrechte 129.487.340. Bei den Aktien handelt 
 es sich um auf den Inhaber lautende 
 Stückaktien. Die Gesellschaft hält zum 
 Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 keine eigenen Aktien. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG* 
 
 Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
 machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere 
 nach § 124a AktG zu veröffentlichende Informationen sind auf 
 der Internetadresse 
 
 https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
 veröffentlicht und dort zugänglich. Die unter 
 Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Vorschlag 
 des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von 
 der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am 
 Gesellschaftssitz zu den üblichen Geschäftszeiten zur 
 Einsichtnahme aus und werden auch während der Hauptversammlung 
 am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen. Sie sind 
 außerdem auf der Internetseite unter 
 
 https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
 veröffentlicht und dort zugänglich. 
 
 Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
 unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
 Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
 Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
 werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
 Europäischen Union verbreiten. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
 Die Teilnahmebedingungen richten sich nach §§ 
 121 ff. AktG und § 17 der Satzung der 
 Gesellschaft. Zur Teilnahme an der 
 Hauptversammlung und zur Ausübung des 
 Stimmrechts in der Hauptversammlung sind 
 diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach 
 den folgenden Maßgaben bei der 
 Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz 
 durch das depotführende Institut gegenüber der 
 Gesellschaft nachweisen. 
 
 Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
 den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
 Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also auf 
 *Mittwoch, den 24. April 2019, 00:00 Uhr*, 
 beziehen und in Textform (§ 126b BGB) in 
 deutscher oder englischer Sprache ausgestellt 
 sein. 
 
 Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
 Gesellschaft unter der folgenden Adresse, 
 Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens 
 sechs Tage vor der Hauptversammlung, also 
 spätestens bis *Mittwoch, den 8. Mai 2019, 
 24:00 Uhr*, (Anmeldeschlusstag) zugehen: 
 
  ENCAVIS AG 
  c/o Better Orange IR & HV AG 
  Haidelweg 48 
  81241 München 
  Deutschland 
  Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
  E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
 Die Better Orange IR & HV AG ist für die 
 Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
 die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. 
 
 Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes 
 bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
 Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
 übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
 Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
 Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung 
 der Anmeldung und des Nachweises ihres 
 Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
 tragen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung 
 zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre 
 können deshalb über ihre Aktien auch nach 
 erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
 Der Nachweisstichtag ist das entscheidende 
 Datum für den Umfang und die Ausübung des 
 Teilnahme- und Stimmrechts in der 
 Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
 Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
 Hauptversammlung und die Ausübung des 
 Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis 
 erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
 und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
 dabei ausschließlich nach dem 
 Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
 Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
 keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
 Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
 vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
 des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
 ist für die Teilnahme und den Umfang des 
 Stimmrechts ausschließlich der 
 Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
 Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
 Veräußerungen von Aktien nach dem 
 Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
 die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
 Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
 Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
 Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
 Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
 werden, sind nicht teilnahme- und 
 stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
 bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
 ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine 
 Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
 Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
 teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
 Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
 Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Falle 
 einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung 
 zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des 
 Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben im Abschnitt 
 'Teilnahme an der Hauptversammlung'). Bevollmächtigt der 
 Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
 oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
 Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
 Textform (§ 126b BGB), es sei denn, der Bevollmächtigte ist 
 ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder einer 
 diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 
 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution; hier können 
 Besonderheiten gelten. 
 Die den angemeldeten Aktionären übersandten Eintrittskarten 
 enthalten ein Vollmachtsformular. Als zusätzlichen Service für 
 ihre Aktionäre hat die Gesellschaft das Vollmachtsformular 
 ebenfalls auf der Internetseite der ENCAVIS AG unter 
 
 https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
 eingestellt. Das Formular muss ausgedruckt und vollständig 
 ausgefüllt werden. 
 
 Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch 
 geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
 Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
 vorweist. Er kann der Gesellschaft ferner an die folgende 
 Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
 werden: 
 
  ENCAVIS AG 
  c/o Better Orange IR & HV AG 
  Haidelweg 48 
  D-81241 München 
  Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
  E-Mail: encavis@better-orange.de 
 
 Die Better Orange IR & HV AG ist für den Nachweis der 
 Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. 
 
 Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, 
 wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
 Gesellschaft erfolgen soll; in diesem Fall erübrigt sich ein 
 gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. 
 Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls 
 auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
 gegenüber der Gesellschaft erklärt werden oder - ohne dass es 
 insoweit der Wahrung der Textform bedarf - durch persönliches 
 Erscheinen auf der Hauptversammlung erfolgen. 
 
*Weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
 Zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung bietet die 
 Gesellschaft ihren Aktionären an, sich durch einen von der 
 Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
 in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, 
 die diesen Service nutzen möchten, benötigen hierzu eine 
 Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die sie wie oben unter 
 'Teilnahme an der Hauptversammlung' dargestellt erhalten. Um 
 den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, 
 sollte die Bestellung möglichst frühzeitig eingehen. 
 Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu 
 Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
 Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder 
 von Anträgen entgegen. 
 Die Abstimmung durch den von der Gesellschaft benannten 
 Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem innerhalb 
 der - per Textform oder auf elektronischem Wege erteilten - 
 Vollmacht Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten 
 erteilt wurden. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht 
 ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
 erteilten Weisungen aus. Soweit zu einzelnen 
 Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, muss sich der 
 Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. 
 Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
 Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, 
 erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche 
 ihnen nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
 Anmeldung zugeschickt wird; es steht ebenfalls im Internet 
 unter 
 
 https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 zur Verfügung. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.