DJ DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 05.06.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-04 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN:
DE0008051004 / WKN: 805100 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am *Mittwoch, den 5. Juni 2019 um 10:00 Uhr* im
*Forum am Schlosspark, Bürgersaal in 71638 Ludwigsburg,
Stuttgarter Straße 33 - 35*, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung:*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des zusammengefassten
Lageberichts für die Wüstenrot &
Württembergische AG und den Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB sowie des zusammengefassten
gesonderten nichtfinanziellen Berichts
gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB,
des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss für das am 31. Dezember
2018 beendete Geschäftsjahr entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen am 22. März 2019
gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der
Hauptversammlung ebenfalls nur vorzulegen.
Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher
nicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von 65.338.543,17 EUR wie folgt zu verwenden:
0,65 EUR Dividende je EUR 60.937.318,00
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellungen in andere EUR 4.000.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 401.225,17
Gesamt EUR 65.338.543,17
Der Gewinnvorschlag geht davon aus, dass es
bei Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
auf der Hauptversammlung keine von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gibt,
die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte die
Gesellschaft bei Beschlussfassung der
Hauptversammlung über die Gewinnverwendung
eigene, gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigte Aktien halten, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung einer Dividende von 0,65 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Die Anpassung erfolgt in der Weise, dass sich
der Gesamtbetrag der Dividende um den Betrag
vermindert, welcher der Anzahl der dann von
der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
multipliziert mit 0,65 EUR (Dividende pro
dividendenberechtigter Stückaktie) entspricht,
und sich der Vortrag auf neue Rechnung um
denselben Betrag erhöht.
Die Dividendenzahlung ist am Dienstag, den 11.
Juni 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
5.
*Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §
96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des
Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976
(MitbestG) aus 16 Mitgliedern, von denen acht
von der Hauptversammlung und acht von den
Arbeitnehmern gewählt werden.
Die Amtszeit der acht durch die
Hauptversammlung gewählten
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet
mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung.
Dementsprechend sind acht
Anteilseignervertreter neu in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu wählen.
Gemäß § 96 Abs. 2 AktG setzt sich der
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu mindestens 30
% aus Frauen und zu mindestens 30 % aus
Männern zusammen. Sowohl die Seite der
Anteilseigner- als auch der
Arbeitnehmervertreter hat nach § 96 Abs. 2
Satz 3 AktG der sogenannten Gesamterfüllung,
d. h. der Erfüllung der Quoten durch das
Gesamtorgan, widersprochen. Die Quoten sind
infolgedessen getrennt für die Anteilseigner-
und die Arbeitnehmervertreter zu erfüllen. Das
ist der Fall, wenn sowohl auf der
Anteilseigner- als auch auf der
Arbeitnehmerbank jeweils mindestens zwei
Frauen und mindestens zwei Männer vertreten
sind. Der folgende Wahlvorschlag sieht die
Wahl von vier Frauen und vier Männern vor und
erfüllt damit die Quoten für die
Anteilseignerbank.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des
Nominierungsausschusses vor,
1. Hans Dietmar Sauer, Ravensburg,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Wüstenrot & Württembergische AG sowie
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der
Landesbank Baden-Württemberg und
ehemaliger Vorsitzender der
Landeskreditbank Baden-Württemberg,
2. Peter Buschbeck, Neuberg, Mitinhaber und
Verwaltungsratsmitglied Gsponer
Management Consulting AG,
3. Prof. Dr. Nadine Gatzert,
Erlangen-Nürnberg, Inhaberin des
Lehrstuhls für Versicherungswirtschaft
und Risikomanagement an der
Friedrich-Alexander-Universität,
4. Dr. Reiner Hagemann, München, Mitglied
des Aufsichtsrats der Wüstenrot &
Württembergische AG und ehemaliger
Vorsitzender des Vorstands der Allianz
Versicherungs-AG,
5. Corinna Linner, München,
Wirtschaftsprüferin LW Linner
Wirtschaftsprüfung,
6. Marika Lulay, Heppenheim, Chief Executive
Officer und geschäftsführende Direktorin
der GFT Technologies SE,
7. Hans-Ulrich Schulz, Möglingen, Mitglied
des Aufsichtsrats der Wüstenrot &
Württembergische AG und ehemaliges
Mitglied des Vorstandes der Wüstenrot
Bausparkasse AG,
8. Jutta Stöcker, Bornheim, Mitglied des
Aufsichtsrats der Wüstenrot &
Württembergische AG, der RheinLand
Lebensversicherung AG, der RheinLand
Versicherung AG, der RheinLand Holding
AG, der ERGO Group AG und ehemaliges
Mitglied des Vorstandes der
RheinLand-Versicherungsgruppe,
jeweils mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das am 31. Dezember 2023
endende Geschäftsjahr beschließt, als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Der Aufsichtsrat hat gemäß Ziffer 5.4.1
Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance
Kodex festgelegt, dass Aufsichtsratsmitglieder
im Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 70
Jahre sein sollen. Insofern wird darauf
hingewiesen, dass Herr Hans Dietmar Sauer,
Herr Hans-Ulrich Schulz und Dr. Reiner
Hagemann diese Altersgrenze überschreiten und
der Wahlvorschlag daher insofern von der vom
Aufsichtsrat festgelegten Altersgrenze und
damit von Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen
Corporate Governance Kodex abweicht. Durch den
Wahlvorschlag sollen der Gesellschaft die
ausgewiesene Sachkunde und die gewachsenen
Kenntnisse über das Unternehmen von Herrn
Sauer, Herrn Schulz und Dr. Hagemann erhalten
bleiben. Mangels festgelegter Regelgrenze für
die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat
berücksichtigt der Wahlvorschlag in Abweichung
von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen
Corporate Governance Kodex auch nicht eine
solche Regelgrenze. Die Wahlvorschläge stehen
ansonsten im Einklang mit der Geschäftsordnung
des Aufsichtsrats, den vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung benannten Zielen und dem
Kompetenzprofil, das der Aufsichtsrat für sich
erarbeitet hat.
Die Wahlen sollen im Wege von Einzelwahlen
durchgeführt werden. Herr Sauer hat erklärt,
dass er für den Fall seiner Wiederwahl erneut
für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der
Gesellschaft zur Verfügung steht.
Es bestehen die nachstehenden Mitgliedschaften
der vorgeschlagenen Kandidaten und
Kandidatinnen in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten (gekennzeichnet mit
'¦') und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
(gekennzeichnet mit '-'):
Prof. Dr. Gatzert
¦ ERGO Group AG, Düsseldorf
¦ Nürnberger
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DJ DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: -2-
Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Nürnberg
¦ Nürnberger Lebensversicherung
Aktiengesellschaft, Nürnberg
Frau Corinna Linner
¦ Donner & Reuschel AG, Hamburg
Frau Marika Lulay
¦ EnBW Energie Baden-Württemberg AG,
Karlsruhe
- GFT Technologies SE, Stuttgart
Frau Jutta Stöcker
¦ RheinLand Holding AG, Neuss
¦ RheinLand Lebensversicherung AG, Neuss
¦ RheinLand Versicherung AG, Neuss
¦ ERGO Group AG, Düsseldorf
Herr Peter Buschbeck, Dr. Reiner Hagemann,
Herr Hans Dietmar Sauer und Herr Hans-Ulrich
Schulz sind nicht Mitglieder in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten und
Kandidatinnen zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex. Ergänzend wird
darauf hingewiesen, dass alle Kandidaten
derzeit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft
angehören und dass Frau Corinna Linner, Herr
Hans-Ulrich Schulz und Frau Jutta Stöcker
Mitglieder der Wüstenrot Stiftung Gemeinschaft
der Freunde Deutscher Eigenheimverein e.V.
sind, die mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung
an der Gesellschaft hält.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten
und Kandidatinnen sind dieser Einberufung als
Anlage beigefügt und auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen
zugänglich.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Personen berechtigt,
die als Aktionäre im Aktienregister eingetragen sind
und sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung
anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis Mittwoch, den 29. Mai 2019, 24:00 Uhr
(MESZ), unter der Adresse
Wüstenrot & Württembergische AG
Frau Dr. Margret Obladen
Leiterin Konzernrecht
Postanschrift: 71630 Ludwigsburg
per E-Mail: hauptversammlung@ww-ag.com
oder per Telefax an die Nr. 07141 16-815164 zugehen.
*Umschreibung im Aktienregister*
Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts ist - wie vorstehend unter
'Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'
dargestellt - neben der ordnungsgemäßen und
rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als Aktionär im
Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher
Zeitpunkt ist insofern die Eintragung im Aktienregister
im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Um eine
ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der
Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die
Gesellschaft Umschreibungen im Aktienregister, d. h.
Löschungen und Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn
der Antrag auf Umschreibung bei der Gesellschaft nach
dem 29. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingeht. Geht ein
Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach dem 29.
Mai 2019 zu, erfolgt die Umschreibung im Aktienregister
erst nach Ablauf der Hauptversammlung; Teilnahme- und
Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen
Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund eines
solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht
werden soll.
Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst
rechtzeitig vor der Hauptversammlung zu stellen.
*Stimmrechtsvertretung*
_Bevollmächtigung Dritter_
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch
Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Fall
der Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten
Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu
beachten.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen
gemäß § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen und Personen im Sinne von §
135 Abs. 8 AktG (hierzu zählen insbesondere
Aktionärsvereinigungen) sind § 135 AktG, wonach
insbesondere die Vollmacht vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten ist sowie die
Vollmachtserklärung vollständig sein muss und nur mit
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten darf, sowie etwaige vom jeweiligen
Bevollmächtigten für seine Bevollmächtigung
vorgesehenen Regelungen, die mit diesem geklärt werden
sollten, zu beachten.
Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können
unter Nutzung des Anmelde- und des Weisungsbogens
erfolgen, welche die Gesellschaft bereitstellt. Die
notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die
Aktionäre per Post zusammen mit der Einladung. Der
Anmelde- und der Weisungsbogen werden ferner gemäß
§ 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen
zugänglich gemacht. Die Übermittlung der Vollmacht
bzw. des Nachweises der Vollmacht sowie die
Übermittlung eines etwaigen Widerrufs der
Vollmacht an die Gesellschaft können auch im Weg
elektronischer Kommunikation erfolgen. Hierfür bietet
die Gesellschaft folgende E-Mail-Adresse an:
hauptversammlung@ww-ag.com
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
_Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter_
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären
an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter in oder bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch im Fall der
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sind die oben
dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu
beachten.
Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Wir bitten daher zu beachten, dass die
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen
Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen sie
Weisung erhalten. Von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und
Stimmrechtsweisungen können unter Nutzung des Anmelde-
und des Weisungsbogens erteilt werden, welche die
Aktionäre per Post zusammen mit der Einladung erhalten
und die ferner gemäß § 124a AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen
zugänglich gemacht werden.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter muss bis spätestens Montag, den 3.
Juni 2019_,_ 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft in
Textform unter der Adresse
Wüstenrot & Württembergische AG
Frau Dr. Margret Obladen
Leiterin Konzernrecht
Postanschrift: 71630 Ludwigsburg
per E-Mail: hauptversammlung@ww-ag.com
oder per Telefax an die Nr. 07141 16-815164
zugehen. Dasselbe gilt für den etwaigen Widerruf einer
Vollmacht sowie den Widerruf oder die Änderung von
Weisungen, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern erteilt worden sind. Unbeschadet
hiervon bleibt die Möglichkeit der Aktionäre, auch nach
diesem Zeitpunkt die Rechte in der Hauptversammlung
persönlich wahrzunehmen oder durch einen anderen
Bevollmächtigten wahrnehmen zu lassen; in diesem Fall
gilt die den von der Gesellschaft benannten
weisungsabhängigen Stimmrechtsvertretern erteilte
Vollmacht als widerrufen, und die von der Gesellschaft
benannten weisungsabhängigen Stimmrechtsvertreter
werden aufgrund der ihnen erteilten Vollmacht
dementsprechend keine Stimmrechte ausüben. Darüber
hinaus besteht für in der Hauptversammlung erschienene
Aktionäre oder Bevollmächtigte die Möglichkeit, die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen; Bevollmächtigte haben dabei zu
beachten, ob sie nach ihrem Rechtsverhältnis mit dem
von ihnen vertretenen Aktionär zur Erteilung einer
solchen Vollmacht berechtigt sind.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127 und 131 Abs. 1 AktG*
_Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs.
2 AktG_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen (dies entspricht 95.603
Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Dabei müssen die Aktionäre nachweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind
und sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten. Auf die Berechnung der
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im
Übrigen findet § 121 Abs. 7 AktG entsprechend
Anwendung. Danach ist der Tag des Zugangs des
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DJ DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: -3-
Verlangens bei der Gesellschaft nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, Sonnabend oder Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG z. Hd. Frau Dr. Margret Obladen Leiterin Konzernrecht Postanschrift: 71630 Ludwigsburg zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Sonntag, den 5. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen zugänglich gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG mitgeteilt. _Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG_ Jeder Aktionär der Gesellschaft hat das Recht, auch schon vor der Hauptversammlung Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu stellen. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß § 126 AktG, § 127 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter der Adresse Wüstenrot & Württembergische AG Frau Dr. Margret Obladen Leiterin Konzernrecht Postanschrift: 71630 Ludwigsburg per E-Mail: hauptversammlung@ww-ag.com oder per Telefax an die Nr. 07141 16-815164 spätestens bis Dienstag, den 21. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere, dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. Das Zugänglichmachen erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln unter der Internetadresse http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen Betrifft der zugänglich zu machende Vorschlag eines Aktionärs die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, versieht der Vorstand den Vorschlag des Aktionärs mit - dem Hinweis auf die Anforderungen des § 96 Abs. 2 AktG, - der Angabe, ob der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde, und - der Angabe, wie viele Sitze im Aufsichtsrat mindestens jeweils von Frauen und Männern besetzt sein müssen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Gegenanträge brauchen gemäß § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, - soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, - wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, - wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, - wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, - wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, - wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder - wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. Die Begründung braucht ferner nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Bei Vorliegen eines vorstehend genannten Grundes gemäß § 126 Abs. 2 AktG brauchen auch Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht zu werden. Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand darüber hinaus auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf, Wohnort und Angaben zur Mitgliedschaft der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch soweit sie gemäß § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. _Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG_ In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. Der Vorstand darf die Auskunft nach Maßgabe von § 131 Abs. 3 Satz 1 AktG verweigern. Danach kann die Auskunft verweigert werden, - soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, - soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern bezieht, - über den Unterschied zwischen dem Wert, mit dem Gegenstände in der Jahresbilanz angesetzt sind, und einem höheren Wert dieser Gegenstände, - über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, soweit die Angabe dieser Methoden im Anhang ausreicht, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft i. S. d. § 264 Abs. 2 HGB zu vermitteln, - soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde, - soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgehend zugänglich ist. Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufgenommen werden. Der Versammlungsleiter ist ferner gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG i. V. m. § 17 Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Satzung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Insbesondere kann er bereits zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs für das Frage- und Rederecht zusammengenommen einen zeitlichen Rahmen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und für einzelne Redner setzen. *Organisatorische Hinweise* Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft (Wüstenrot & Württembergische AG, Frau Dr. Margret Obladen, Leiterin Konzernrecht, Postanschrift: 71630 Ludwigsburg, per E-Mail: hauptversammlung@ww-ag.com oder per Telefax an die Nr. 07141 16-815164) zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern. *Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten* Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten einschließlich der Informationen nach § 124a AktG liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich gemacht. *Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte* Die Gesellschaft hat im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 93.749.720 Aktien ausgegeben. Sämtliche Aktien lauten auf den Namen. Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 93.749.720. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch die im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. *Information zum Datenschutz für Aktionäre* Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der
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April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: -4-
Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze. Die Aktien der Gesellschaft sind
Namensaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der
Gesellschaft und die Führung des Aktienregisters und
rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c)
DS-GVO i. V. m. §§ 118 ff. sowie i. V. m. § 67 AktG.
Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht
selbst zur Verfügung stellen, erhält die Gesellschaft
diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister
verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft und
nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der
Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten
Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten
der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind
verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von
Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der
Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften für andere Aktionäre und
Aktionärsvertreter einsehbar. Das gilt insbesondere für
das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG).
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der
Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen,
insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung
nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im
Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder
Gerichtsverfahren benötigt werden und keine
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die
Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu erhalten und die
Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu
beantragen. Zudem steht den Aktionären ein
Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den
Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter:
Wüstenrot & Württembergische AG
Datenschutzbeauftragter
Wüstenrotstr. 1
71638 Ludwigsburg
07141 16-0
E-Mail: dsb@ww-ag.com
Weiter Informationen zum Datenschutz erhalten Aktionäre
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.ww-ag.de/datenschutz.html
*Stuttgart, im März 2019*
Der Vorstand
*Anlage zu Punkt 5 der Tagesordnung (Wahlen zum
Aufsichtsrat)*
*Lebenslauf Hans Dietmar Sauer*
Geburtsdatum/Ort 7. August 1941 in
Ravensburg
Berufstätigkeit Vorsitzender des
Aufsichtsrats der
Wüstenrot &
Württembergische AG
ehem. Vorsitzender des
Vorstands der Landesbank
Baden-Württemberg,
Stuttgart
ehem. Vorsitzender des
Vorstands der
Landeskreditbank
Baden-Württemberg,
Karlsruhe
Ausbildung Studium der
Rechtswissenschaft und
der
Volkswirtschaftslehre an
den Universitäten
Tübingen, Bonn und Köln
Bundesfinanzakademie in
Siegburg
1. Juristische
Staatsprüfung, Köln
2. Juristische
Staatsprüfung, Stuttgart
Beruflicher Werdegang bis 1972
Steuerverwaltung
Baden-Württemberg
(Finanzamt;
Oberfinanzdirektion)
1972 - 1976
Finanzministerium
Baden-Württemberg
Regierungsdirektor und
Leiter des Ministerbüros
1976 - 2000
Landeskreditbank
Baden-Württemberg
(L-Bank)
Hauptabteilungsleiter
und Direktor
Mitglied des Vorstands
Stellvertretender
Vorsitzender des
Vorstands
Vorsitzender des
Vorstands
1999 - 2004
Landesbank
Baden-Württemberg (LBBW)
Stellvertretender
Vorsitzender des
Vorstands
Vorsitzender des
Vorstands
Langjährige Tätigkeit in
fachspezifischen
Gremien:
Baden-Württembergische
Bank AG, Aufsichtsrat
Bankhaus Trinkaus &
Burkhardt KGaA,
Aufsichtsrat
Bundesbank,
Regionalbeirat
Baden-Württemberg,
Mitglied
Bundesverband
Öffentlicher
Banken, Präsident
Internationales Bankhaus
Bodensee AG,
Aufsichtsratsvorsitzende
r
Karlsruher
Lebensversicherung AG,
Beirat
Landesbank
Rheinland-Pfalz,
Verwaltungsrat
Landesbank
Schleswig-Holstein,
Verwaltungsrat
Landeshypothekenbank
Vorarlberg AG,
Aufsichtsrat
WestLB (Schweiz) AG,
Verwaltungsrat
WestLB (Luxemburg) AG,
Verwaltungsrat
Wüstenrot Bank AG,
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglied 06.07.2004
seit
Ausschüsse Vermittlungsausschuss
(Vorsitzender)
Vergütungskontroll- und
Personalausschuss
(Vorsitzender)
Nominierungsausschuss
(Vorsitzender)
Risiko- und
Prüfungsausschuss
Mitgliedschaften in Keine
anderen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren
Kontrollgremien
*Lebenslauf Peter Buschbeck*
Geburtsdatum/Ort 2. November 1961 in
Hanau
Berufstätigkeit Mitinhaber und
Verwaltungsratsmitgl
ied der Gsponer
Management
Consulting AG, Basel
Ausbildung Studium des
Wirtschaftsingenieur
swesens, TH
Darmstadt
Beruflicher Werdegang 1988 - 1994
ITW (Illinois Tool
Works)
Verschiedene
Führungs- und
Projektleitungsposit
ionen
1995 - 1996
Citibank
Privatkunden AG,
Citicorp
Kartenservice GmbH
Direktor Card
Operations
1996 - 1997
Citibank
Privatkunden AG,
Diners Club
Deutschland GmbH
Direktor Marketing &
Vertrieb
1997 - 1999
Citibank
Privatkunden AG,
Citicorp Card
Operations GmbH
Geschäftsführer,
zuständig für
Kreditgeschäft, IT &
Operations und
sonstige Admin.
1999 - 2001
General Electric -
GE Capital GmbH
Vorsitzender der
Geschäftsleitung,
zuständig für
Investitions- und
Absatzfinanzierungsl
ösungen für mittel-
und langfristige
Kredite
2001 - 2005
Citibank
Privatkunden AG (ab
07/2003 Citibank
Privatkunden AG &
Co. KGaA)
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
Mitglied des
Vorstands, zuständig
für
Produktentwicklung
und Vertrieb
2005 - 2009
SEB AG
Mitglied des
Vorstands, zuständig
für Retail
ab 01/2007
Vorstandsvorsitzende
r, zuständig für
Retail, Merchant
Banking, Corporate
Real Estate und
Asset Management
2009 - 02/2018
UniCredit Bank AG
Mitglied des
Vorstands, zuständig
für Privatkunden &
Private Banking
Aufsichtsratsmitglied seit 28.05.2014
Ausschüsse Risiko- und
Prüfungsausschuss
Mitgliedschaften in keine
anderen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren
Kontrollgremien
*Lebenslauf Prof. Dr. Nadine Gatzert*
Geburtsdatum/Ort 1. Dezember 1979 in Stuttgart
Berufstätigkeit Inhaberin des Lehrstuhls für
Versicherungswirtschaft und
Risikomanagement an der
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
Ausbildung Studium der
Wirtschaftsmathematik,
Universität Ulm und University
of Southern California, Los
Angeles
Beruflicher Werdegang 2005 - 2009
Universität St. Gallen
Projektleiterin und
wissenschaftliche Assistentin
am Institut für
Versicherungswirtschaft
Seit 08/2009
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
Inhaberin des Lehrstuhls für
Versicherungswirtschaft und
Risikomanagement
Mitwirkung in diversen
akademischen Vereinigungen
Aufsichtsratsmitglied 13.06.2018
seit
Mitgliedschaften in ERGO Group AG, Düsseldorf
anderen
Aufsichtsräten oder
vergleichbaren
Kontrollgremien
NÜRNBERGER
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
, Nürnberg
NÜRNBERGER
Lebensversicherung
Aktiengesellschaft, Nürnberg
*Lebenslauf Dr. Reiner Hagemann*
Geburtsdatum/Ort 7. Dezember 1947 in
Lüneburg
Berufstätigkeit Mitglied des
Aufsichtsrats der
Wüstenrot &
Württembergische AG
ehem. Vorsitzender des
Vorstands der Allianz
Versicherungs-AG,
München
Ausbildung Studium der
Volkswirtschaftslehre,
Kiel und Freiburg
Assistent am Lehrstuhl
für Finanzwissenschaft
und Promotion zum Dr.
rer. pol.
Beruflicher Werdegang 1976 - 1977
McKinsey, London
Mitarbeiter
1977 - 2005
Allianz-Gruppe:
Zunächst
Vorstandsassistent in
München
Im Folgenden
Abteilungsleiter in
Frankfurt; Direktor
Branchenbereich Sach;
Vorstandsmitglied
Allianz Leben und
Allianz Sach
1995 - 2005
Vorstandsvorsitzender
der Allianz
Versicherungs-AG und
Vorstandsmitglied der
Allianz AG, zuständig
für Personal
(Arbeitsdirektor),
Internationales
Industriegeschäft und
Kreditversicherung
Aufsichtsratsmitglied 14.06.2006
seit
Ausschüsse Nominierungsausschuss
Risiko- und
Prüfungsausschuss
(unabhängiger
Finanzexperte)
Mitgliedschaften in Keine
anderen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren
Kontrollgremien
*Lebenslauf Corinna Linner*
Geburtsdatum/Ort 30. Dezember 1958 in
Stuttgart-Bad Cannstatt
Berufstätigkeit Wirtschaftsprüferin LW
Linner
Wirtschaftsprüfung,
Baldham
Ausbildung Studium der
Bankbetriebswirtschaftsle
hre an der Berufsakademie
Villingen-Schwenningen
Studium der
Wirtschaftswissenschaften
an der Fernuniversität
Hagen
Wirtschaftsprüferexamen
Beruflicher Werdegang 1981 - 1983
Coopers & Lybrand WPG,
München
Prüferin (Schwerpunkt:
Banken und
Finanzdienstleister)
1983 - 1987
Wollert-Elmendorff GmbH /
Deloitte Touche WPG,
München
Prüferin (Schwerpunkt:
Banken und
Finanzdienstleister)
1987 - 1999
BDO Deutsche
Warentreuhand AG, München
Prüfungsleiterin /
Partnerin (Schwerpunkt:
Jahresabschlussprüfungen
insbesondere bei Banken
und Finanzdienstleistern
und Sonderprüfungen für
die Bankenaufsicht)
1999 - 2003
State Street Bank GmbH,
München
Generalbevollmächtigte /
Geschäftsleiterin /
Sprecherin der
Geschäftsleitung
(Schwerpunkt:
Restrukturierung des
Unternehmens)
2003 - 2008
Commerzbank AG, Frankfurt
Konzernleiterin Bilanzen
und Steuern (Schwerpunkt:
Restrukturierung des
gesamten Stabes weltweit
und Einführung des 'Fast
Close Verfahrens')
2008 - 2010
Rölfs WP Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesell
schaft, München
Wirtschaftsprüfer,
Partnerin und Mitglied
des Vorstands
(Schwerpunkt: Aufbau des
CC Financial Service
Bereiches)
Seit 01/2011
In eigener Kanzlei tätig
mit den Schwerpunkten:
Jahresabschlussprüfungen
von kleinen und mittleren
Finanzdienstleistern,
Sonderprüfungen für die
Bankenaufsicht,
Insourcing von Internen
Revisionsaufgaben und
Geldwäschebeauftragte,
Beratungen im Bereich
Compliance, Corporate
Governance,
Geldwäscheprävention,
Risikomanagement,
Kostenrechnungsanalysen,
Prozessablaufanalysen und
Prozessoptimierungen,
Change Management
Aufsichtsratsmitglied 11.06.2015
seit
Ausschüsse Risiko- und
Prüfungsausschuss
(Vorsitzende)
Mitgliedschaften in Donner & Reuschel AG,
anderen Aufsichtsräten Hamburg, hier auch
oder vergleichbaren Prüfungsausschussvorsitze
Kontrollgremien nde
*Lebenslauf Marika Lulay*
Geburtsdatum/Ort 16. November 1962 in
Heidelberg
Berufstätigkeit Chief Executive Officer
& Geschäftsführende
Direktorin der GFT
Technologies SE,
Stuttgart
Ausbildung Studium der Informatik
an der Hochschule
Darmstadt
Beruflicher Werdegang 1986 - 1989
Gründung der BISTEC
GmbH
Selbständigkeit
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)