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Dow Jones News
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DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: -6-

DJ DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.06.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-04 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN: 
DE0008051004 / WKN: 805100 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am *Mittwoch, den 5. Juni 2019 um 10:00 Uhr* im 
*Forum am Schlosspark, Bürgersaal in 71638 Ludwigsburg, 
Stuttgarter Straße 33 - 35*, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Wüstenrot & 
   Württembergische AG und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB sowie des zusammengefassten 
   gesonderten nichtfinanziellen Berichts 
   gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB, 
   des Vorschlags des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 
   2018 beendete Geschäftsjahr entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen am 22. März 2019 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung ebenfalls nur vorzulegen. 
   Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher 
   nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von 65.338.543,17 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   0,65 EUR Dividende je      EUR 60.937.318,00 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellungen in andere    EUR 4.000.000,00 
   Gewinnrücklagen 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 401.225,17 
   Gesamt                     EUR 65.338.543,17 
 
   Der Gewinnvorschlag geht davon aus, dass es 
   bei Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
   auf der Hauptversammlung keine von der 
   Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gibt, 
   die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte die 
   Gesellschaft bei Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung über die Gewinnverwendung 
   eigene, gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigte Aktien halten, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,65 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
   Die Anpassung erfolgt in der Weise, dass sich 
   der Gesamtbetrag der Dividende um den Betrag 
   vermindert, welcher der Anzahl der dann von 
   der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien 
   multipliziert mit 0,65 EUR (Dividende pro 
   dividendenberechtigter Stückaktie) entspricht, 
   und sich der Vortrag auf neue Rechnung um 
   denselben Betrag erhöht. 
 
   Die Dividendenzahlung ist am Dienstag, den 11. 
   Juni 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
5. 
 
   *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 
   96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des 
   Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 
   (MitbestG) aus 16 Mitgliedern, von denen acht 
   von der Hauptversammlung und acht von den 
   Arbeitnehmern gewählt werden. 
 
   Die Amtszeit der acht durch die 
   Hauptversammlung gewählten 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet 
   mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung. 
   Dementsprechend sind acht 
   Anteilseignervertreter neu in den Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 AktG setzt sich der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft zu mindestens 30 
   % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus 
   Männern zusammen. Sowohl die Seite der 
   Anteilseigner- als auch der 
   Arbeitnehmervertreter hat nach § 96 Abs. 2 
   Satz 3 AktG der sogenannten Gesamterfüllung, 
   d. h. der Erfüllung der Quoten durch das 
   Gesamtorgan, widersprochen. Die Quoten sind 
   infolgedessen getrennt für die Anteilseigner- 
   und die Arbeitnehmervertreter zu erfüllen. Das 
   ist der Fall, wenn sowohl auf der 
   Anteilseigner- als auch auf der 
   Arbeitnehmerbank jeweils mindestens zwei 
   Frauen und mindestens zwei Männer vertreten 
   sind. Der folgende Wahlvorschlag sieht die 
   Wahl von vier Frauen und vier Männern vor und 
   erfüllt damit die Quoten für die 
   Anteilseignerbank. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des 
   Nominierungsausschusses vor, 
 
   1. Hans Dietmar Sauer, Ravensburg, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      Wüstenrot & Württembergische AG sowie 
      ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der 
      Landesbank Baden-Württemberg und 
      ehemaliger Vorsitzender der 
      Landeskreditbank Baden-Württemberg, 
   2. Peter Buschbeck, Neuberg, Mitinhaber und 
      Verwaltungsratsmitglied Gsponer 
      Management Consulting AG, 
   3. Prof. Dr. Nadine Gatzert, 
      Erlangen-Nürnberg, Inhaberin des 
      Lehrstuhls für Versicherungswirtschaft 
      und Risikomanagement an der 
      Friedrich-Alexander-Universität, 
   4. Dr. Reiner Hagemann, München, Mitglied 
      des Aufsichtsrats der Wüstenrot & 
      Württembergische AG und ehemaliger 
      Vorsitzender des Vorstands der Allianz 
      Versicherungs-AG, 
   5. Corinna Linner, München, 
      Wirtschaftsprüferin LW Linner 
      Wirtschaftsprüfung, 
   6. Marika Lulay, Heppenheim, Chief Executive 
      Officer und geschäftsführende Direktorin 
      der GFT Technologies SE, 
   7. Hans-Ulrich Schulz, Möglingen, Mitglied 
      des Aufsichtsrats der Wüstenrot & 
      Württembergische AG und ehemaliges 
      Mitglied des Vorstandes der Wüstenrot 
      Bausparkasse AG, 
   8. Jutta Stöcker, Bornheim, Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Wüstenrot & 
      Württembergische AG, der RheinLand 
      Lebensversicherung AG, der RheinLand 
      Versicherung AG, der RheinLand Holding 
      AG, der ERGO Group AG und ehemaliges 
      Mitglied des Vorstandes der 
      RheinLand-Versicherungsgruppe, 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das am 31. Dezember 2023 
   endende Geschäftsjahr beschließt, als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat gemäß Ziffer 5.4.1 
   Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex festgelegt, dass Aufsichtsratsmitglieder 
   im Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 70 
   Jahre sein sollen. Insofern wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Hans Dietmar Sauer, 
   Herr Hans-Ulrich Schulz und Dr. Reiner 
   Hagemann diese Altersgrenze überschreiten und 
   der Wahlvorschlag daher insofern von der vom 
   Aufsichtsrat festgelegten Altersgrenze und 
   damit von Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex abweicht. Durch den 
   Wahlvorschlag sollen der Gesellschaft die 
   ausgewiesene Sachkunde und die gewachsenen 
   Kenntnisse über das Unternehmen von Herrn 
   Sauer, Herrn Schulz und Dr. Hagemann erhalten 
   bleiben. Mangels festgelegter Regelgrenze für 
   die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat 
   berücksichtigt der Wahlvorschlag in Abweichung 
   von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex auch nicht eine 
   solche Regelgrenze. Die Wahlvorschläge stehen 
   ansonsten im Einklang mit der Geschäftsordnung 
   des Aufsichtsrats, den vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung benannten Zielen und dem 
   Kompetenzprofil, das der Aufsichtsrat für sich 
   erarbeitet hat. 
 
   Die Wahlen sollen im Wege von Einzelwahlen 
   durchgeführt werden. Herr Sauer hat erklärt, 
   dass er für den Fall seiner Wiederwahl erneut 
   für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der 
   Gesellschaft zur Verfügung steht. 
 
   Es bestehen die nachstehenden Mitgliedschaften 
   der vorgeschlagenen Kandidaten und 
   Kandidatinnen in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten (gekennzeichnet mit 
   '¦') und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   (gekennzeichnet mit '-'): 
 
   Prof. Dr. Gatzert 
 
   ¦ ERGO Group AG, Düsseldorf 
   ¦ Nürnberger 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: -2-

Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Nürnberg 
   ¦ Nürnberger Lebensversicherung 
     Aktiengesellschaft, Nürnberg 
 
   Frau Corinna Linner 
 
   ¦ Donner & Reuschel AG, Hamburg 
 
   Frau Marika Lulay 
 
   ¦ EnBW Energie Baden-Württemberg AG, 
     Karlsruhe 
 
   - GFT Technologies SE, Stuttgart 
 
   Frau Jutta Stöcker 
 
   ¦ RheinLand Holding AG, Neuss 
   ¦ RheinLand Lebensversicherung AG, Neuss 
   ¦ RheinLand Versicherung AG, Neuss 
   ¦ ERGO Group AG, Düsseldorf 
 
   Herr Peter Buschbeck, Dr. Reiner Hagemann, 
   Herr Hans Dietmar Sauer und Herr Hans-Ulrich 
   Schulz sind nicht Mitglieder in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten und 
   Kandidatinnen zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne von 
   Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. Ergänzend wird 
   darauf hingewiesen, dass alle Kandidaten 
   derzeit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   angehören und dass Frau Corinna Linner, Herr 
   Hans-Ulrich Schulz und Frau Jutta Stöcker 
   Mitglieder der Wüstenrot Stiftung Gemeinschaft 
   der Freunde Deutscher Eigenheimverein e.V. 
   sind, die mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung 
   an der Gesellschaft hält. 
 
   Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten 
   und Kandidatinnen sind dieser Einberufung als 
   Anlage beigefügt und auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen 
 
   zugänglich. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Personen berechtigt, 
die als Aktionäre im Aktienregister eingetragen sind 
und sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung 
anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also 
spätestens bis Mittwoch, den 29. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter der Adresse 
 
Wüstenrot & Württembergische AG 
Frau Dr. Margret Obladen 
Leiterin Konzernrecht 
Postanschrift: 71630 Ludwigsburg 
per E-Mail: hauptversammlung@ww-ag.com 
oder per Telefax an die Nr. 07141 16-815164 zugehen. 
 
*Umschreibung im Aktienregister* 
 
Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts ist - wie vorstehend unter 
'Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' 
dargestellt - neben der ordnungsgemäßen und 
rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als Aktionär im 
Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher 
Zeitpunkt ist insofern die Eintragung im Aktienregister 
im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Um eine 
ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der 
Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die 
Gesellschaft Umschreibungen im Aktienregister, d. h. 
Löschungen und Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn 
der Antrag auf Umschreibung bei der Gesellschaft nach 
dem 29. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingeht. Geht ein 
Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach dem 29. 
Mai 2019 zu, erfolgt die Umschreibung im Aktienregister 
erst nach Ablauf der Hauptversammlung; Teilnahme- und 
Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen 
Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund eines 
solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht 
werden soll. 
 
Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst 
rechtzeitig vor der Hauptversammlung zu stellen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
_Bevollmächtigung Dritter_ 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Fall 
der Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu 
beachten. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen 
gemäß § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen und Personen im Sinne von § 
135 Abs. 8 AktG (hierzu zählen insbesondere 
Aktionärsvereinigungen) sind § 135 AktG, wonach 
insbesondere die Vollmacht vom Bevollmächtigten 
nachprüfbar festzuhalten ist sowie die 
Vollmachtserklärung vollständig sein muss und nur mit 
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten darf, sowie etwaige vom jeweiligen 
Bevollmächtigten für seine Bevollmächtigung 
vorgesehenen Regelungen, die mit diesem geklärt werden 
sollten, zu beachten. 
 
Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können 
unter Nutzung des Anmelde- und des Weisungsbogens 
erfolgen, welche die Gesellschaft bereitstellt. Die 
notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die 
Aktionäre per Post zusammen mit der Einladung. Der 
Anmelde- und der Weisungsbogen werden ferner gemäß 
§ 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen 
 
zugänglich gemacht. Die Übermittlung der Vollmacht 
bzw. des Nachweises der Vollmacht sowie die 
Übermittlung eines etwaigen Widerrufs der 
Vollmacht an die Gesellschaft können auch im Weg 
elektronischer Kommunikation erfolgen. Hierfür bietet 
die Gesellschaft folgende E-Mail-Adresse an: 
 
hauptversammlung@ww-ag.com 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
_Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter_ 
 
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären 
an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter in oder bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch im Fall der 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sind die oben 
dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu 
beachten. 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilt werden. Wir bitten daher zu beachten, dass die 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen 
Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen sie 
Weisung erhalten. Von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und 
Stimmrechtsweisungen können unter Nutzung des Anmelde- 
und des Weisungsbogens erteilt werden, welche die 
Aktionäre per Post zusammen mit der Einladung erhalten 
und die ferner gemäß § 124a AktG auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen 
 
zugänglich gemacht werden. 
 
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter muss bis spätestens Montag, den 3. 
Juni 2019_,_ 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft in 
Textform unter der Adresse 
 
Wüstenrot & Württembergische AG 
Frau Dr. Margret Obladen 
Leiterin Konzernrecht 
Postanschrift: 71630 Ludwigsburg 
per E-Mail: hauptversammlung@ww-ag.com 
oder per Telefax an die Nr. 07141 16-815164 
 
zugehen. Dasselbe gilt für den etwaigen Widerruf einer 
Vollmacht sowie den Widerruf oder die Änderung von 
Weisungen, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern erteilt worden sind. Unbeschadet 
hiervon bleibt die Möglichkeit der Aktionäre, auch nach 
diesem Zeitpunkt die Rechte in der Hauptversammlung 
persönlich wahrzunehmen oder durch einen anderen 
Bevollmächtigten wahrnehmen zu lassen; in diesem Fall 
gilt die den von der Gesellschaft benannten 
weisungsabhängigen Stimmrechtsvertretern erteilte 
Vollmacht als widerrufen, und die von der Gesellschaft 
benannten weisungsabhängigen Stimmrechtsvertreter 
werden aufgrund der ihnen erteilten Vollmacht 
dementsprechend keine Stimmrechte ausüben. Darüber 
hinaus besteht für in der Hauptversammlung erschienene 
Aktionäre oder Bevollmächtigte die Möglichkeit, die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen; Bevollmächtigte haben dabei zu 
beachten, ob sie nach ihrem Rechtsverhältnis mit dem 
von ihnen vertretenen Aktionär zur Erteilung einer 
solchen Vollmacht berechtigt sind. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127 und 131 Abs. 1 AktG* 
 
_Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen (dies entspricht 95.603 
Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
Dabei müssen die Aktionäre nachweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind 
und sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
über den Antrag halten. Auf die Berechnung der 
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im 
Übrigen findet § 121 Abs. 7 AktG entsprechend 
Anwendung. Danach ist der Tag des Zugangs des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: -3-

Verlangens bei der Gesellschaft nicht mitzurechnen. 
Eine Verlegung von einem Sonntag, Sonnabend oder 
Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder 
nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 
187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht 
entsprechend anzuwenden. 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den 
 
Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG 
z. Hd. Frau Dr. Margret Obladen 
Leiterin Konzernrecht 
Postanschrift: 71630 Ludwigsburg 
 
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung, also bis Sonntag, den 5. Mai 
2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie 
werden außerdem unter der Internetadresse 
 
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen 
 
zugänglich gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG 
mitgeteilt. 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG_ 
 
Jeder Aktionär der Gesellschaft hat das Recht, auch 
schon vor der Hauptversammlung Gegenanträge zu 
Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge zu stellen. Solche Gegenanträge und 
Wahlvorschläge einschließlich des Namens des 
Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß § 126 
AktG, § 127 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
Wüstenrot & Württembergische AG 
Frau Dr. Margret Obladen 
Leiterin Konzernrecht 
Postanschrift: 71630 Ludwigsburg 
per E-Mail: hauptversammlung@ww-ag.com 
oder per Telefax an die Nr. 07141 16-815164 
 
spätestens bis Dienstag, den 21. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ), zugehen und im Übrigen den gesetzlichen 
Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere, dass 
Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen 
sind. Das Zugänglichmachen erfolgt nach Maßgabe 
der gesetzlichen Regeln unter der Internetadresse 
 
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen 
 
Betrifft der zugänglich zu machende Vorschlag eines 
Aktionärs die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, 
versieht der Vorstand den Vorschlag des Aktionärs mit 
 
- dem Hinweis auf die Anforderungen des § 96 
  Abs. 2 AktG, 
- der Angabe, ob der Gesamterfüllung nach § 96 
  Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde, und 
- der Angabe, wie viele Sitze im Aufsichtsrat 
  mindestens jeweils von Frauen und Männern 
  besetzt sein müssen, um das 
  Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
  AktG zu erfüllen. 
 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls 
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Gegenanträge brauchen gemäß § 126 Abs. 2 AktG 
nicht zugänglich gemacht zu werden, 
 
- soweit sich der Vorstand durch das 
  Zugänglichmachen strafbar machen würde, 
- wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
  satzungswidrigen Beschluss der 
  Hauptversammlung führen würde, 
- wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
  offensichtlich falsche oder irreführende 
  Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, 
- wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
  Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer 
  Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 
  AktG zugänglich gemacht worden ist, 
- wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
  wesentlich gleicher Begründung in den letzten 
  fünf Jahren bereits zu mindestens zwei 
  Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 
  AktG zugänglich gemacht worden ist und in der 
  Hauptversammlung weniger als der zwanzigste 
  Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn 
  gestimmt hat, 
- wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an 
  der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich 
  nicht vertreten lassen wird, oder 
- wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren 
  in zwei Hauptversammlungen einen von ihm 
  mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat 
  oder nicht hat stellen lassen. 
 
Die Begründung braucht ferner nicht zugänglich gemacht 
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Bei Vorliegen eines vorstehend genannten Grundes 
gemäß § 126 Abs. 2 AktG brauchen auch 
Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht zu werden. 
Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand darüber hinaus 
auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der 
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf, Wohnort und 
Angaben zur Mitgliedschaft der zur Wahl in den 
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu 
können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären, auch soweit sie gemäß § 126 Abs. 1 
AktG, § 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von 
dieser zugänglich gemacht worden sind, in der 
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
_Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG_ 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein 
Anspruch der Aktionäre auf schriftliche 
Auskunftserteilung besteht insofern nicht. 
 
Der Vorstand darf die Auskunft nach Maßgabe von § 
131 Abs. 3 Satz 1 AktG verweigern. Danach kann die 
Auskunft verweigert werden, 
 
- soweit die Erteilung der Auskunft nach 
  vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
  geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
  verbundenen Unternehmen einen nicht 
  unerheblichen Nachteil zuzufügen, 
- soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze 
  oder die Höhe einzelner Steuern bezieht, 
- über den Unterschied zwischen dem Wert, mit 
  dem Gegenstände in der Jahresbilanz angesetzt 
  sind, und einem höheren Wert dieser 
  Gegenstände, 
- über die Bilanzierungs- und 
  Bewertungsmethoden, soweit die Angabe dieser 
  Methoden im Anhang ausreicht, um ein den 
  tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
  Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
  der Gesellschaft i. S. d. § 264 Abs. 2 HGB zu 
  vermitteln, 
- soweit sich der Vorstand durch die Erteilung 
  der Auskunft strafbar machen würde, 
- soweit die Auskunft auf der Internetseite der 
  Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor 
  Beginn und in der Hauptversammlung durchgehend 
  zugänglich ist. 
 
Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann 
er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem 
die Auskunft verweigert worden ist, in die 
Niederschrift über die Hauptversammlung aufgenommen 
werden. 
 
Der Versammlungsleiter ist ferner gemäß § 131 Abs. 
2 Satz 2 AktG i. V. m. § 17 Abs. 2 Sätze 3 und 4 der 
Satzung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der 
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
Insbesondere kann er bereits zu Beginn der 
Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs für das 
Frage- und Rederecht zusammengenommen einen zeitlichen 
Rahmen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für 
einzelne Tagesordnungspunkte und für einzelne Redner 
setzen. 
 
*Organisatorische Hinweise* 
 
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an 
die Gesellschaft (Wüstenrot & Württembergische AG, Frau 
Dr. Margret Obladen, Leiterin Konzernrecht, 
Postanschrift: 71630 Ludwigsburg, per E-Mail: 
hauptversammlung@ww-ag.com oder per Telefax an die Nr. 
07141 16-815164) zu senden, um die Beantwortung der 
Fragen zu erleichtern. 
 
*Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten* 
 
Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 
einschließlich der Informationen nach § 124a AktG 
liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen 
der Gesellschaft, Gutenbergstraße 30, 70176 
Stuttgart, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab 
diesem Zeitpunkt über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen 
 
zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser 
Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen der 
Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte* 
 
Die Gesellschaft hat im Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung insgesamt 93.749.720 Aktien 
ausgegeben. Sämtliche Aktien lauten auf den Namen. 
Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie 
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung beträgt daher 93.749.720. In dieser 
Gesamtzahl enthalten sind auch die im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung gehaltenen eigenen 
Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte 
zustehen. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher 
personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, 
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, 
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) 
sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der 

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April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: -4-

Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze. Die Aktien der Gesellschaft sind 
Namensaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der 
Gesellschaft und die Führung des Aktienregisters und 
rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für 
die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) 
DS-GVO i. V. m. §§ 118 ff. sowie i. V. m. § 67 AktG. 
Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht 
selbst zur Verfügung stellen, erhält die Gesellschaft 
diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs. 
 
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung 
der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister 
verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft und 
nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der 
Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten 
Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten 
der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind 
verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. 
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von 
Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der 
Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen 
Vorschriften für andere Aktionäre und 
Aktionärsvertreter einsehbar. Das gilt insbesondere für 
das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG). 
 
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der 
Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, 
insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die 
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung 
nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im 
Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder 
Gerichtsverfahren benötigt werden und keine 
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. 
 
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die 
Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten 
personenbezogenen Daten zu erhalten und die 
Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen 
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu 
beantragen. Zudem steht den Aktionären ein 
Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. 
 
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von 
personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den 
Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter: 
 
Wüstenrot & Württembergische AG 
Datenschutzbeauftragter 
Wüstenrotstr. 1 
71638 Ludwigsburg 
07141 16-0 
E-Mail: dsb@ww-ag.com 
 
Weiter Informationen zum Datenschutz erhalten Aktionäre 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ww-ag.de/datenschutz.html 
 
*Stuttgart, im März 2019* 
 
Der Vorstand 
 
*Anlage zu Punkt 5 der Tagesordnung (Wahlen zum 
Aufsichtsrat)* 
 
*Lebenslauf Hans Dietmar Sauer* 
 
Geburtsdatum/Ort        7. August 1941 in 
                        Ravensburg 
 
Berufstätigkeit         Vorsitzender des 
                        Aufsichtsrats der 
                        Wüstenrot & 
                        Württembergische AG 
 
                        ehem. Vorsitzender des 
                        Vorstands der Landesbank 
                        Baden-Württemberg, 
                        Stuttgart 
                        ehem. Vorsitzender des 
                        Vorstands der 
                        Landeskreditbank 
                        Baden-Württemberg, 
                        Karlsruhe 
 
Ausbildung              Studium der 
                        Rechtswissenschaft und 
                        der 
                        Volkswirtschaftslehre an 
                        den Universitäten 
                        Tübingen, Bonn und Köln 
 
                        Bundesfinanzakademie in 
                        Siegburg 
 
                        1. Juristische 
                        Staatsprüfung, Köln 
 
                        2. Juristische 
                        Staatsprüfung, Stuttgart 
 
Beruflicher Werdegang   bis 1972 
                        Steuerverwaltung 
                        Baden-Württemberg 
                        (Finanzamt; 
                        Oberfinanzdirektion) 
 
                        1972 - 1976 
                        Finanzministerium 
                        Baden-Württemberg 
                        Regierungsdirektor und 
                        Leiter des Ministerbüros 
 
                        1976 - 2000 
                        Landeskreditbank 
                        Baden-Württemberg 
                        (L-Bank) 
                        Hauptabteilungsleiter 
                        und Direktor 
                        Mitglied des Vorstands 
                        Stellvertretender 
                        Vorsitzender des 
                        Vorstands 
                        Vorsitzender des 
                        Vorstands 
 
                        1999 - 2004 
                        Landesbank 
                        Baden-Württemberg (LBBW) 
                        Stellvertretender 
                        Vorsitzender des 
                        Vorstands 
                        Vorsitzender des 
                        Vorstands 
 
                        Langjährige Tätigkeit in 
                        fachspezifischen 
                        Gremien: 
                        Baden-Württembergische 
                        Bank AG, Aufsichtsrat 
                        Bankhaus Trinkaus & 
                        Burkhardt KGaA, 
                        Aufsichtsrat 
                        Bundesbank, 
                        Regionalbeirat 
                        Baden-Württemberg, 
                        Mitglied 
                        Bundesverband 
                        Öffentlicher 
                        Banken, Präsident 
                        Internationales Bankhaus 
                        Bodensee AG, 
                        Aufsichtsratsvorsitzende 
                        r 
                        Karlsruher 
                        Lebensversicherung AG, 
                        Beirat 
                        Landesbank 
                        Rheinland-Pfalz, 
                        Verwaltungsrat 
                        Landesbank 
                        Schleswig-Holstein, 
                        Verwaltungsrat 
                        Landeshypothekenbank 
                        Vorarlberg AG, 
                        Aufsichtsrat 
                        WestLB (Schweiz) AG, 
                        Verwaltungsrat 
                        WestLB (Luxemburg) AG, 
                        Verwaltungsrat 
                        Wüstenrot Bank AG, 
                        Aufsichtsrat 
 
Aufsichtsratsmitglied   06.07.2004 
seit 
 
Ausschüsse              Vermittlungsausschuss 
                        (Vorsitzender) 
 
                        Vergütungskontroll- und 
                        Personalausschuss 
                        (Vorsitzender) 
 
                        Nominierungsausschuss 
                        (Vorsitzender) 
 
                        Risiko- und 
                        Prüfungsausschuss 
 
Mitgliedschaften in     Keine 
anderen Aufsichtsräten 
oder vergleichbaren 
Kontrollgremien 
 
*Lebenslauf Peter Buschbeck* 
 
Geburtsdatum/Ort           2. November 1961 in 
                           Hanau 
 
Berufstätigkeit            Mitinhaber und 
                           Verwaltungsratsmitgl 
                           ied der Gsponer 
                           Management 
                           Consulting AG, Basel 
 
Ausbildung                 Studium des 
                           Wirtschaftsingenieur 
                           swesens, TH 
                           Darmstadt 
 
Beruflicher Werdegang      1988 - 1994 
                           ITW (Illinois Tool 
                           Works) 
                           Verschiedene 
                           Führungs- und 
                           Projektleitungsposit 
                           ionen 
 
                           1995 - 1996 
                           Citibank 
                           Privatkunden AG, 
                           Citicorp 
                           Kartenservice GmbH 
                           Direktor Card 
                           Operations 
 
                           1996 - 1997 
                           Citibank 
                           Privatkunden AG, 
                           Diners Club 
                           Deutschland GmbH 
                           Direktor Marketing & 
                           Vertrieb 
 
                           1997 - 1999 
                           Citibank 
                           Privatkunden AG, 
                           Citicorp Card 
                           Operations GmbH 
                           Geschäftsführer, 
                           zuständig für 
                           Kreditgeschäft, IT & 
                           Operations und 
                           sonstige Admin. 
 
                           1999 - 2001 
                           General Electric - 
                           GE Capital GmbH 
                           Vorsitzender der 
                           Geschäftsleitung, 
                           zuständig für 
                           Investitions- und 
                           Absatzfinanzierungsl 
                           ösungen für mittel- 
                           und langfristige 
                           Kredite 
 
                           2001 - 2005 
                           Citibank 
                           Privatkunden AG (ab 
                           07/2003 Citibank 
                           Privatkunden AG & 
                           Co. KGaA) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: -5-

Mitglied des 
                           Vorstands, zuständig 
                           für 
                           Produktentwicklung 
                           und Vertrieb 
 
                           2005 - 2009 
                           SEB AG 
                           Mitglied des 
                           Vorstands, zuständig 
                           für Retail 
                           ab 01/2007 
                           Vorstandsvorsitzende 
                           r, zuständig für 
                           Retail, Merchant 
                           Banking, Corporate 
                           Real Estate und 
                           Asset Management 
 
                           2009 - 02/2018 
                           UniCredit Bank AG 
                           Mitglied des 
                           Vorstands, zuständig 
                           für Privatkunden & 
                           Private Banking 
 
Aufsichtsratsmitglied seit 28.05.2014 
 
Ausschüsse                 Risiko- und 
                           Prüfungsausschuss 
 
Mitgliedschaften in        keine 
anderen Aufsichtsräten 
oder vergleichbaren 
Kontrollgremien 
 
*Lebenslauf Prof. Dr. Nadine Gatzert* 
 
Geburtsdatum/Ort      1. Dezember 1979 in Stuttgart 
 
Berufstätigkeit       Inhaberin des Lehrstuhls für 
                      Versicherungswirtschaft und 
                      Risikomanagement an der 
                      Friedrich-Alexander-Universität 
                      Erlangen-Nürnberg 
 
Ausbildung            Studium der 
                      Wirtschaftsmathematik, 
                      Universität Ulm und University 
                      of Southern California, Los 
                      Angeles 
 
Beruflicher Werdegang 2005 - 2009 
                      Universität St. Gallen 
                      Projektleiterin und 
                      wissenschaftliche Assistentin 
                      am Institut für 
                      Versicherungswirtschaft 
 
                      Seit 08/2009 
                      Friedrich-Alexander-Universität 
                      Erlangen-Nürnberg 
                      Inhaberin des Lehrstuhls für 
                      Versicherungswirtschaft und 
                      Risikomanagement 
 
                      Mitwirkung in diversen 
                      akademischen Vereinigungen 
 
Aufsichtsratsmitglied 13.06.2018 
seit 
 
Mitgliedschaften in   ERGO Group AG, Düsseldorf 
anderen 
Aufsichtsräten oder 
vergleichbaren 
Kontrollgremien 
 
                      NÜRNBERGER 
                      Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
                      , Nürnberg 
 
                      NÜRNBERGER 
                      Lebensversicherung 
                      Aktiengesellschaft, Nürnberg 
 
*Lebenslauf Dr. Reiner Hagemann* 
 
Geburtsdatum/Ort        7. Dezember 1947 in 
                        Lüneburg 
 
Berufstätigkeit         Mitglied des 
                        Aufsichtsrats der 
                        Wüstenrot & 
                        Württembergische AG 
 
                        ehem. Vorsitzender des 
                        Vorstands der Allianz 
                        Versicherungs-AG, 
                        München 
 
Ausbildung              Studium der 
                        Volkswirtschaftslehre, 
                        Kiel und Freiburg 
 
                        Assistent am Lehrstuhl 
                        für Finanzwissenschaft 
                        und Promotion zum Dr. 
                        rer. pol. 
 
Beruflicher Werdegang   1976 - 1977 
                        McKinsey, London 
                        Mitarbeiter 
 
                        1977 - 2005 
                        Allianz-Gruppe: 
                        Zunächst 
                        Vorstandsassistent in 
                        München 
                        Im Folgenden 
                        Abteilungsleiter in 
                        Frankfurt; Direktor 
                        Branchenbereich Sach; 
                        Vorstandsmitglied 
                        Allianz Leben und 
                        Allianz Sach 
 
                        1995 - 2005 
                        Vorstandsvorsitzender 
                        der Allianz 
                        Versicherungs-AG und 
                        Vorstandsmitglied der 
                        Allianz AG, zuständig 
                        für Personal 
                        (Arbeitsdirektor), 
                        Internationales 
                        Industriegeschäft und 
                        Kreditversicherung 
 
Aufsichtsratsmitglied   14.06.2006 
seit 
 
Ausschüsse              Nominierungsausschuss 
                        Risiko- und 
                        Prüfungsausschuss 
                        (unabhängiger 
                        Finanzexperte) 
 
Mitgliedschaften in     Keine 
anderen Aufsichtsräten 
oder vergleichbaren 
Kontrollgremien 
 
*Lebenslauf Corinna Linner* 
 
Geburtsdatum/Ort       30. Dezember 1958 in 
                       Stuttgart-Bad Cannstatt 
 
Berufstätigkeit        Wirtschaftsprüferin LW 
                       Linner 
                       Wirtschaftsprüfung, 
                       Baldham 
 
Ausbildung             Studium der 
                       Bankbetriebswirtschaftsle 
                       hre an der Berufsakademie 
                       Villingen-Schwenningen 
 
                       Studium der 
                       Wirtschaftswissenschaften 
                       an der Fernuniversität 
                       Hagen 
 
                       Wirtschaftsprüferexamen 
 
Beruflicher Werdegang  1981 - 1983 
                       Coopers & Lybrand WPG, 
                       München 
                       Prüferin (Schwerpunkt: 
                       Banken und 
                       Finanzdienstleister) 
 
                       1983 - 1987 
                       Wollert-Elmendorff GmbH / 
                       Deloitte Touche WPG, 
                       München 
                       Prüferin (Schwerpunkt: 
                       Banken und 
                       Finanzdienstleister) 
 
                       1987 - 1999 
                       BDO Deutsche 
                       Warentreuhand AG, München 
                       Prüfungsleiterin / 
                       Partnerin (Schwerpunkt: 
                       Jahresabschlussprüfungen 
                       insbesondere bei Banken 
                       und Finanzdienstleistern 
                       und Sonderprüfungen für 
                       die Bankenaufsicht) 
 
                       1999 - 2003 
                       State Street Bank GmbH, 
                       München 
                       Generalbevollmächtigte / 
                       Geschäftsleiterin / 
                       Sprecherin der 
                       Geschäftsleitung 
                       (Schwerpunkt: 
                       Restrukturierung des 
                       Unternehmens) 
 
                       2003 - 2008 
                       Commerzbank AG, Frankfurt 
                       Konzernleiterin Bilanzen 
                       und Steuern (Schwerpunkt: 
                       Restrukturierung des 
                       gesamten Stabes weltweit 
                       und Einführung des 'Fast 
                       Close Verfahrens') 
 
                       2008 - 2010 
                       Rölfs WP Partner AG 
                       Wirtschaftsprüfungsgesell 
                       schaft, München 
                       Wirtschaftsprüfer, 
                       Partnerin und Mitglied 
                       des Vorstands 
                       (Schwerpunkt: Aufbau des 
                       CC Financial Service 
                       Bereiches) 
 
                       Seit 01/2011 
                       In eigener Kanzlei tätig 
                       mit den Schwerpunkten: 
                       Jahresabschlussprüfungen 
                       von kleinen und mittleren 
                       Finanzdienstleistern, 
                       Sonderprüfungen für die 
                       Bankenaufsicht, 
                       Insourcing von Internen 
                       Revisionsaufgaben und 
                       Geldwäschebeauftragte, 
                       Beratungen im Bereich 
                       Compliance, Corporate 
                       Governance, 
                       Geldwäscheprävention, 
                       Risikomanagement, 
                       Kostenrechnungsanalysen, 
                       Prozessablaufanalysen und 
                       Prozessoptimierungen, 
                       Change Management 
 
Aufsichtsratsmitglied  11.06.2015 
seit 
 
Ausschüsse             Risiko- und 
                       Prüfungsausschuss 
                       (Vorsitzende) 
 
Mitgliedschaften in    Donner & Reuschel AG, 
anderen Aufsichtsräten Hamburg, hier auch 
oder vergleichbaren    Prüfungsausschussvorsitze 
Kontrollgremien        nde 
 
*Lebenslauf Marika Lulay* 
 
Geburtsdatum/Ort        16. November 1962 in 
                        Heidelberg 
 
Berufstätigkeit         Chief Executive Officer 
                        & Geschäftsführende 
                        Direktorin der GFT 
                        Technologies SE, 
                        Stuttgart 
 
Ausbildung              Studium der Informatik 
                        an der Hochschule 
                        Darmstadt 
 
Beruflicher Werdegang   1986 - 1989 
                        Gründung der BISTEC 
                        GmbH 
                        Selbständigkeit 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

1989 - 1990 
                        Diebold Deutschland 
                        GmbH 
                        Management Consultant 
                        für 
                        Konsumgüterindustrie 
 
                        1990 - 1996 
                        Software AG in 
                        Deutschland 
                        Diverse 
                        Führungspositionen, 
                        zuletzt Leiterin 
                        Anwendungsentwicklung 
 
                        1996 - 2002 
                        Cambridge Technology 
                        Partners Inc. in Europa 
                        Diverse 
                        Führungspositionen, 
                        zuletzt 
                        Gesamtverantwortung für 
                        Deutschland, 
                        Österreich, 
                        Benelux und 
                        Skandinavien 
 
                        2002 - 2015 
                        GFT Technologies AG 
                        Mitglied des Vorstands 
                        (COO) 
 
                        2015-2017 
                        GFT Technologies SE 
                        Geschäftsführende 
                        Direktorin und Mitglied 
                        des Verwaltungsrats 
 
                        seit 06/2017 
                        GFT Technologies SE 
                        Chief Executive Officer 
                        (CEO) und 
                        geschäftsführende 
                        Direktorin sowie 
                        Mitglied des 
                        Verwaltungsrats 
 
Aufsichtsratsmitglied   09.06.2016 
seit 
 
Ausschüsse              Vermittlungsausschuss 
 
Mitgliedschaften in     EnBW Energie 
anderen Aufsichtsräten  Baden-Württemberg AG, 
oder vergleichbaren     Karlsruhe 
Kontrollgremien 
                        GFT Technologies SE, 
                        Stuttgart 
 
*Lebenslauf Hans-Ulrich Schulz* 
 
Geburtsdatum/Ort       13. September 1943 in 
                       Freistadt, 
                       Österreich 
 
Berufstätigkeit        Mitglied des 
                       Aufsichtsrats der 
                       Wüstenrot & 
                       Württembergische AG 
                       ehem. Mitglied des 
                       Vorstands der Wüstenrot 
                       Bausparkasse AG, 
                       Ludwigsburg 
 
Ausbildung             Kaufmännische Ausbildung 
                       (Abschluss IHK) und 
                       berufsbegleitendes 
                       Studium an der 
                       Bankakademie Stuttgart 
 
                       Bankfachwirt 
 
Beruflicher Werdegang  1970 - 1988 
                       Wüstenrot Bausparkasse 
                       AG Personalreferent und 
                       Referatsleiter 
 
                       1988 - 1990 
                       Wüstenrot Bausparkasse 
                       AG 
                       Stv. Leiter 
                       Personalmanagement 
 
                       1991 - 2005 
                       Wüstenrot Bausparkasse 
                       AG 
                       Leiter 
                       Personalmanagement 
 
                       2003 - 2005 
                       Wüstenrot Bausparkasse 
                       AG 
                       Generalbevollmächtigter 
 
                       2005 - 2007 
                       Wüstenrot Bausparkasse 
                       AG 
                       Mitglied des Vorstands 
                       und Arbeitsdirektor 
                       Vorstand der 
                       Unterstützungskasse 
 
Aufsichtsratsmitglied  09.06.2016 
seit 
 
Ausschüsse             Vergütungskontroll- und 
                       Personalausschuss 
 
Mitgliedschaften in    Keine 
anderen Aufsichtsräten 
oder vergleichbaren 
Kontrollgremien 
 
Sonstige Mandate       Mitglied des 
                       Rentenausschusses und 
                       Widerspruchsausschusses 
                       der 
                       Verwaltungs-Berufsgenoss 
                       enschaft, Ludwigsburg 
 
*Lebenslauf Jutta Stöcker* 
 
Geburtsdatum/Ort      1. Dezember 1954 in Bad 
                      Arolsen 
 
Berufstätigkeit       Mitglied des Aufsichtsrats 
                      der Wüstenrot & 
                      Württembergische AG, der 
                      RheinLand Holding AG, 
                      der RheinLand 
                      Lebensversicherung AG, 
                      der RheinLand Versicherungs 
                      AG und der ERGO Group AG 
 
                      ehem. Mitglied der Vorstände 
                      der 
                      RheinLand-Versicherungsgruppe 
                      , Neuss 
 
Ausbildung            Studium der 
                      Wirtschaftswissenschaften in 
                      Göttingen und Frankfurt 
 
Beruflicher Werdegang 1979 - 1980 
                      Zürich Versicherungen 
                      Deutschland 
                      Rechnungswesen 
 
                      1980 - 2005 
                      AXA Versicherungen 
                      davon 1980 - 1982 
                      Bilanzbuchhalterin bei 
                      Colonia Versicherung AG 
                      davon 1982 - 1987 Leitung 
                      Abteilung Bilanzbuchhaltung 
                      bei Colonia Versicherung AG 
                      davon 1988 - 1998 
                      Bereichsleitung 
                      Rechnungswesen der Colonia- 
                      und Nordsterngruppe 
                      davon 1998 - 2005 Mitglied 
                      des Gruppenvorstands der AXA 
                      Deutschland 
 
                      2005 - 2015 
                      RheinLand-Versicherungsgruppe 
                      Mitglied der Vorstände 
                      (Schwerpunkt: Rechnungswesen, 
                      Controlling, Steuern, 
                      Risikomanagement, Personal, 
                      Recht und Compliance sowie IT 
                      und Schadenregulierung) 
 
                      Mitwirkung in diversen 
                      Gremien des Gesamtverbandes 
                      der Deutschen 
                      Versicherungswirtschaft GDV 
 
Aufsichtsratsmitglied 09.06.2016 
seit 
 
Ausschüsse            Nominierungsausschuss 
 
Mitgliedschaften in   RheinLand Holding AG, Neuss 
anderen 
Aufsichtsräten oder   RheinLand Lebensversicherung 
vergleichbaren        AG, Neuss 
Kontrollgremien 
                      RheinLand Versicherungs AG, 
                      Neuss 
 
                      ERGO Group AG, Düsseldorf 
 
2019-04-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Wüstenrot & Württembergische AG 
             Gutenbergstrasse 30 
             70176 Stuttgart 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@ww-ag.com 
Internet:    http://www.ww-ag.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
796135 2019-04-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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