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DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-04 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Westag & Getalit Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück - 
ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 - 
- WKN: 777 520 und 777 523 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag, 
dem 17. Mai 2019, 10:00 Uhr (MESZ), *in der 
Rheinterrasse Düsseldorf (Eingang Süd), 
Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Westag 
   & Getalit AG und den Konzern, des Berichts 
   des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
   Absatz 1 HGB und § 315a Absatz 1 HGB sowie 
   des gesonderten zusammengefassten 
   nichtfinanziellen Berichts gemäß § 315b 
   Abs. 3 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018 
 
   Die nach den §§ 175 Absatz 2, 176 Absatz 1 
   AktG zugänglich zu machenden Unterlagen 
   können im Internet unter 
 
   www.westag-getalit.com/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in 
   Höhe von EUR 8.606.128,25 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung an die 
   Stammaktionäre: 
   EUR 0,12 Dividende je Aktie EUR 343.200,00 
   auf die 
   dividendenberechtigten 
   2.860.000 Stammaktien 
   Ausschüttung an die 
   Vorzugsaktionäre: 
   EUR 0,18 Dividende je Aktie EUR 449.088,12 
   auf die 
   dividendenberechtigten 
   2.494.934 Vorzugsaktien 
   Summe der Ausschüttungen    EUR 792.288,12 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 7.813.840,13 
                               EUR 8.606.128,25 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen 
   Regelungen des BGB), das heißt am 
   Mittwoch, dem 22. Mai 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Pedro Holzinger hat sein Amt als 
   Aufsichtsratsmitglied im Oktober 2018 
   niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt auf 
   Vorschlag des Nominierungsausschusses vor, 
 
   Herrn Anne Schouten, Baarn, Niederlande, 
   selbständiger Unternehmensberater, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Anne Schouten ist nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten. Er ist Mitglied in 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien des folgenden 
   Wirtschaftsunternehmens: 
 
   Atlas Professionals B.V., Hoofddorp, 
   Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt. 
 
   Herr Schouten ist als selbständiger 
   Unternehmensberater auch für die 
   Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die 
   Broadview Industries AG, Düsseldorf, tätig. 
   Zudem ist die Atlas Professionals B.V., 
   Hoofddorp, Niederlande, bei der Herr Schouten 
   Mitglied des Aufsichtsrats ist, ein 
   Konzernunternehmen der HAL-Gruppe, zu der 
   auch die Broadview Industries AG, Düsseldorf, 
   gehört. Abgesehen davon steht Herr Schouten 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats zum 
   Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Information in keinen persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft 
   oder zu deren Konzernunternehmen, zu den 
   Organen der Gesellschaft oder zu einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär (d.h. einem solchen mit einer 
   direkten oder indirekten Beteiligung an der 
   Gesellschaft von mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien), deren Offenlegung 
   gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   empfohlen wird. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   er den für das Mandat zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Herr Schouten verfügt aufgrund seiner 
   früheren Tätigkeit als CEO des führenden 
   Holz- und Baustoffhändlers der Niederlande 
   über erhebliches Wissen und umfangreiche 
   Erfahrungen im Vertrieb und kann die Westag & 
   Getalit AG daher sowohl bei zukünftigen 
   Herausforderungen in dem Bereich als auch bei 
   Exportthemen und logistischen Fragen beratend 
   unterstützen. 
 
   Weitere Informationen zu dem Kandidaten 
   (Kurzlebenslauf) finden Sie auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.westag-getalit.com/hauptversammlung 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 
   Absatz 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 6 
   der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt 
   sich zusammen nach §§ 96 Absatz 1, 4. Fall, 
   101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 
   Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 
   die 
 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Niederlassung Bielefeld, Kreuzstraße 
    35, 33602 Bielefeld, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Art. 16 Abs. 6 
   EU-AbschlussprüfungsVO (VO (EU) Nr. 537/2014) 
   genannten Art auferlegt wurde. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 26. April 
2019, 00:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), Aktionär der 
Gesellschaft ist, wer sich fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre Aktien erst 
nach dem Nachweisstichtag erwerben, können also nicht 
an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die ihre 
am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem 
Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung 
veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im 
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein 
besonderer, durch das depotführende Institut in 
Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes 
aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am 
Nachweisstichtag nicht in einem bei einem 
Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, 
kann der Nachweis durch Bescheinigung der Gesellschaft, 
eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines 
Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union 
geführt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
sich in jedem Fall auf den Nachweisstichtag beziehen. 
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle, unter der 
angegebenen Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des 
10. Mai 2019 zugehen: 
 
 Westag & Getalit AG 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 60261 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 (0) 69 136-26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird dem Aktionär 
eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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