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DGAP-News: Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-04 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Westag & Getalit Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück -
ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 -
- WKN: 777 520 und 777 523 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag,
dem 17. Mai 2019, 10:00 Uhr (MESZ), *in der
Rheinterrasse Düsseldorf (Eingang Süd),
Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die Westag
& Getalit AG und den Konzern, des Berichts
des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a
Absatz 1 HGB und § 315a Absatz 1 HGB sowie
des gesonderten zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts gemäß § 315b
Abs. 3 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr
2018
Die nach den §§ 175 Absatz 2, 176 Absatz 1
AktG zugänglich zu machenden Unterlagen
können im Internet unter
www.westag-getalit.com/hauptversammlung
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in
Höhe von EUR 8.606.128,25 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung an die
Stammaktionäre:
EUR 0,12 Dividende je Aktie EUR 343.200,00
auf die
dividendenberechtigten
2.860.000 Stammaktien
Ausschüttung an die
Vorzugsaktionäre:
EUR 0,18 Dividende je Aktie EUR 449.088,12
auf die
dividendenberechtigten
2.494.934 Vorzugsaktien
Summe der Ausschüttungen EUR 792.288,12
Vortrag auf neue Rechnung EUR 7.813.840,13
EUR 8.606.128,25
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen
Regelungen des BGB), das heißt am
Mittwoch, dem 22. Mai 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Herr Pedro Holzinger hat sein Amt als
Aufsichtsratsmitglied im Oktober 2018
niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt auf
Vorschlag des Nominierungsausschusses vor,
Herrn Anne Schouten, Baarn, Niederlande,
selbständiger Unternehmensberater,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Anne Schouten ist nicht Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten. Er ist Mitglied in
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien des folgenden
Wirtschaftsunternehmens:
Atlas Professionals B.V., Hoofddorp,
Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats)
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt.
Herr Schouten ist als selbständiger
Unternehmensberater auch für die
Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die
Broadview Industries AG, Düsseldorf, tätig.
Zudem ist die Atlas Professionals B.V.,
Hoofddorp, Niederlande, bei der Herr Schouten
Mitglied des Aufsichtsrats ist, ein
Konzernunternehmen der HAL-Gruppe, zu der
auch die Broadview Industries AG, Düsseldorf,
gehört. Abgesehen davon steht Herr Schouten
nach Einschätzung des Aufsichtsrats zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Information in keinen persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft
oder zu deren Konzernunternehmen, zu den
Organen der Gesellschaft oder zu einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär (d.h. einem solchen mit einer
direkten oder indirekten Beteiligung an der
Gesellschaft von mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien), deren Offenlegung
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass
er den für das Mandat zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Herr Schouten verfügt aufgrund seiner
früheren Tätigkeit als CEO des führenden
Holz- und Baustoffhändlers der Niederlande
über erhebliches Wissen und umfangreiche
Erfahrungen im Vertrieb und kann die Westag &
Getalit AG daher sowohl bei zukünftigen
Herausforderungen in dem Bereich als auch bei
Exportthemen und logistischen Fragen beratend
unterstützen.
Weitere Informationen zu dem Kandidaten
(Kurzlebenslauf) finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.westag-getalit.com/hauptversammlung
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95
Absatz 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 6
der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt
sich zusammen nach §§ 96 Absatz 1, 4. Fall,
101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1
Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019
die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Bielefeld, Kreuzstraße
35, 33602 Bielefeld,
zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6
EU-AbschlussprüfungsVO (VO (EU) Nr. 537/2014)
genannten Art auferlegt wurde.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 26. April
2019, 00:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), Aktionär der
Gesellschaft ist, wer sich fristgerecht zur
Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Nachweisstichtag erwerben, können also nicht
an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die ihre
am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem
Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung
veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein
besonderer, durch das depotführende Institut in
Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes
aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am
Nachweisstichtag nicht in einem bei einem
Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden,
kann der Nachweis durch Bescheinigung der Gesellschaft,
eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines
Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union
geführt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich in jedem Fall auf den Nachweisstichtag beziehen.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft
bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle, unter der
angegebenen Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des
10. Mai 2019 zugehen:
Westag & Getalit AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird dem Aktionär
eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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