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DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-04 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Westag & Getalit Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück - 
ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 - 
- WKN: 777 520 und 777 523 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag, 
dem 17. Mai 2019, 10:00 Uhr (MESZ), *in der 
Rheinterrasse Düsseldorf (Eingang Süd), 
Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Westag 
   & Getalit AG und den Konzern, des Berichts 
   des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
   Absatz 1 HGB und § 315a Absatz 1 HGB sowie 
   des gesonderten zusammengefassten 
   nichtfinanziellen Berichts gemäß § 315b 
   Abs. 3 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018 
 
   Die nach den §§ 175 Absatz 2, 176 Absatz 1 
   AktG zugänglich zu machenden Unterlagen 
   können im Internet unter 
 
   www.westag-getalit.com/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in 
   Höhe von EUR 8.606.128,25 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung an die 
   Stammaktionäre: 
   EUR 0,12 Dividende je Aktie EUR 343.200,00 
   auf die 
   dividendenberechtigten 
   2.860.000 Stammaktien 
   Ausschüttung an die 
   Vorzugsaktionäre: 
   EUR 0,18 Dividende je Aktie EUR 449.088,12 
   auf die 
   dividendenberechtigten 
   2.494.934 Vorzugsaktien 
   Summe der Ausschüttungen    EUR 792.288,12 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 7.813.840,13 
                               EUR 8.606.128,25 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen 
   Regelungen des BGB), das heißt am 
   Mittwoch, dem 22. Mai 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Pedro Holzinger hat sein Amt als 
   Aufsichtsratsmitglied im Oktober 2018 
   niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt auf 
   Vorschlag des Nominierungsausschusses vor, 
 
   Herrn Anne Schouten, Baarn, Niederlande, 
   selbständiger Unternehmensberater, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Anne Schouten ist nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten. Er ist Mitglied in 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien des folgenden 
   Wirtschaftsunternehmens: 
 
   Atlas Professionals B.V., Hoofddorp, 
   Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt. 
 
   Herr Schouten ist als selbständiger 
   Unternehmensberater auch für die 
   Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die 
   Broadview Industries AG, Düsseldorf, tätig. 
   Zudem ist die Atlas Professionals B.V., 
   Hoofddorp, Niederlande, bei der Herr Schouten 
   Mitglied des Aufsichtsrats ist, ein 
   Konzernunternehmen der HAL-Gruppe, zu der 
   auch die Broadview Industries AG, Düsseldorf, 
   gehört. Abgesehen davon steht Herr Schouten 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats zum 
   Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Information in keinen persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft 
   oder zu deren Konzernunternehmen, zu den 
   Organen der Gesellschaft oder zu einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär (d.h. einem solchen mit einer 
   direkten oder indirekten Beteiligung an der 
   Gesellschaft von mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien), deren Offenlegung 
   gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   empfohlen wird. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   er den für das Mandat zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Herr Schouten verfügt aufgrund seiner 
   früheren Tätigkeit als CEO des führenden 
   Holz- und Baustoffhändlers der Niederlande 
   über erhebliches Wissen und umfangreiche 
   Erfahrungen im Vertrieb und kann die Westag & 
   Getalit AG daher sowohl bei zukünftigen 
   Herausforderungen in dem Bereich als auch bei 
   Exportthemen und logistischen Fragen beratend 
   unterstützen. 
 
   Weitere Informationen zu dem Kandidaten 
   (Kurzlebenslauf) finden Sie auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.westag-getalit.com/hauptversammlung 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 
   Absatz 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 6 
   der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt 
   sich zusammen nach §§ 96 Absatz 1, 4. Fall, 
   101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 
   Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 
   die 
 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Niederlassung Bielefeld, Kreuzstraße 
    35, 33602 Bielefeld, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Art. 16 Abs. 6 
   EU-AbschlussprüfungsVO (VO (EU) Nr. 537/2014) 
   genannten Art auferlegt wurde. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 26. April 
2019, 00:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), Aktionär der 
Gesellschaft ist, wer sich fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre Aktien erst 
nach dem Nachweisstichtag erwerben, können also nicht 
an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die ihre 
am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem 
Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung 
veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im 
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein 
besonderer, durch das depotführende Institut in 
Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes 
aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am 
Nachweisstichtag nicht in einem bei einem 
Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, 
kann der Nachweis durch Bescheinigung der Gesellschaft, 
eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines 
Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union 
geführt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
sich in jedem Fall auf den Nachweisstichtag beziehen. 
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle, unter der 
angegebenen Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des 
10. Mai 2019 zugehen: 
 
 Westag & Getalit AG 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 60261 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 (0) 69 136-26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird dem Aktionär 
eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

anzufordern. Trotz rechtzeitiger Anmeldung kann es im 
Einzelfall vorkommen, dass ein Aktionär die 
Eintrittskarte nicht rechtzeitig erhält. In einem 
solchen Fall können Aktionäre vor der Hauptversammlung 
bei der vorgenannten Anmeldestelle prüfen lassen, ob 
sie im Meldebestand aufgeführt sind. Sofern sie dort 
erfasst sind, können Aktionäre die Hauptversammlung 
besuchen und erhalten vor Ort eine Eintrittskarte. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch 
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen 
bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform (§ 126 b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 AktG 
gleichgestellte Institution oder Person mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
möglicherweise eine gesonderte Form der Vollmacht 
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich 
daher in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über 
die Form der Vollmacht ab. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch 
per E-Mail bis spätestens zum 16. Mai 2019, 18:00 Uhr 
(MESZ), - eingehend bei der Gesellschaft - an folgende 
Adresse erfolgen: 
 
 Westag & Getalit AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, die nach der ordnungsgemäßen 
Anmeldung zugeschickt wird. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, dass 
sie sich durch einen von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten lassen können. Aktionäre, 
die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, 
benötigen dazu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Das auf der Rückseite dieser 
Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung ist ausgefüllt und in Textform 
zusammen mit der Vorderseite der Eintrittskarte 
ausschließlich an die vorgenannte Anschrift zu 
senden. 
 
Die Unterlagen müssen spätestens am 16. Mai 2019, 18:00 
Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Der 
Stimmrechtsvertreter ist an die Weisungen gebunden. 
Ohne Weisungen sind die Vollmachten ungültig. 
 
Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der 
Gesellschaft schließt die persönliche Teilnahme an 
der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche 
Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten 
Dritten an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der 
zuvor dem Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und 
schließt dessen weitere Bevollmächtigung aus. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Westag & 
Getalit AG zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
spätestens bis zum 16. April 2019 bis 24:00 Uhr (MESZ), 
ausschließlich unter folgender Adresse zugehen: 
 
 Westag & Getalit AG 
 Vorstand 
 Hellweg 15 
 33378 Rheda-Wiedenbrück 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Ergänzungsverlangen halten. 
 
Ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen werden, soweit 
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden, von der Gesellschaft unverzüglich nach Zugang 
des Ergänzungsverlangens in gleicher Weise wie die 
Einberufung bekannt gemacht. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
den §§ 126 und 127 AktG* 
 
Etwaige Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG 
sind ausschließlich an folgende Adresse zu 
richten: 
 
 Westag & Getalit AG 
 Investor Relations 
 Hellweg 15 
 33378 Rheda-Wiedenbrück 
 Telefax: + 49 (0) 5242 17-5603 
 
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu 
Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären 
zur Wahl des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers, 
die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, 
also bis zum 02. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der 
Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse eingehen, 
werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter 
der Internetadresse 
 
www.westag-getalit.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 
AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und 
Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können im 
Internet unter 
 
www.westag-getalit.com/hauptversammlung 
 
eingesehen werden. 
 
*Veröffentlichung auf der Internetseite der 
Gesellschaft gemäß § 124a AktG* 
 
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur 
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
www.westag-getalit.com/hauptversammlung 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG* 
 
Von den insgesamt 5.354.934 Stückaktien entfallen 
2.860.000 auf Stammaktien und 2.494.934 auf 
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung sind alle 2.860.000 
Stammaktien stimmberechtigt. Jede Stammaktie gewährt 
eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist 
satzungsmäßig kein Stimmrecht, aber ein 
Teilnahmerecht verbunden. 
 
Rheda-Wiedenbrück, im April 2019 
 
*WESTAG & GETALIT AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Westag & Getalit Aktiengesellschaft 
             Hellweg 15 
             33378 Rheda-Wiedenbrück 
             Deutschland 
E-Mail:      sudhoff@westag-getalit.com 
Internet:    http://www.westag-getalit.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
796137 2019-04-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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