Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 14.05.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Vom Explorer zur Gelddruckmaschine? Dieser Goldwert zündet gerade die nächste Stufe
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
101 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: P&R: Wird der Insolvenzverwalter Auszahlungen der Vergangenheit zurückfordern? Anleger bereiten sich auf Gegenwehr vor (deutsch)

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: P&R: Wird der Insolvenzverwalter Auszahlungen der Vergangenheit zurückfordern? Anleger bereiten sich auf Gegenwehr vor

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):
Ausschüttungen/Insolvenz
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: P&R: Wird der Insolvenzverwalter
Auszahlungen der Vergangenheit zurückfordern? Anleger bereiten sich auf
Gegenwehr vor

04.04.2019 / 15:46
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


P&R: Wird der Insolvenzverwalter Auszahlungen der Vergangenheit zurückfordern? Anleger bereiten sich auf die Gegenwehr vor P&R-Insolvenzverwalter Dr. Jaffé bereitet derzeit Schreiben an alle 54.000 Anleger vor. Die Schreiben werden für die Anleger gute und schlechte Nachrichten enthalten. Positiv ist, dass Dr. Jaffé wesentliche Teile der angemeldeten Forderungen zur Tabelle feststellen wird. So weit, so gut - wenn auch natürlich mit dieser formalen Feststellung der Forderungen noch nichts über die schlussendliche Quotenhöhe gesagt ist. Negativ ist aber ein anderer Umstand: Der Insolvenzverwalter wird alle Anleger auffordern, ihm gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, soweit die Rückforderung von Mietzahlungen und Rückkaufpreisen der Vergangenheit betroffen ist. Was verbirgt sich hinter dieser ominösen Aufforderung? Wir erinnern uns: der P&R-Konzern ist fast 43 Jahre lang seinen Verpflichtungen nachgekommen und hat Mietzahlungen und Rückkaufpreise bezahlt. Selbst im März 2018 - also kurz vor Eintritt der Insolvenz - hat Heinz Roth noch einmal ca. 50 Mio. EURO an die Anleger ausbezahlt. Dies ist dem Insolvenzverwalter ein Dorn im Auge. Schon auf den Gläubigerversammlungen im Oktober 2018 hat Dr. Jaffé sich vorbehalten, diese Auszahlungen von März 2018 juristisch anzugreifen. Möglicherweise wird er nun sogar versuchen, alle Auszahlungen bis zu vier Jahren rückwärts wieder zur Masse einzufordern. Dies ist die Maximalfrist des § 134 Insolvenzordnung, der die Rückforderung "unentgeltlicher" Leistungen zur Insolvenzmasse zulässt. Wenn es so käme, dann müssten die Anleger in Summe einen dreistelligen Millionen-EURO-Betrag zurück(!)zahlen. Grund genug, dass Fachleute sich auf die Gegenwehr vorbereiten. Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach aus der Kanzlei Schirp & Partner, Berlin, die gemeinsam mit dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. über 800 Mandanten in den P&R-Insolvenzen vertritt: "Wir werden die Anleger entschlossen verteidigen. Es gibt zwar vereinzelte Gerichtsentscheidungen, in denen Erträge aus Schneeballsystemen als "objektiv unentgeltlich" bezeichnet und zurückgefordert wurden. Wer so argumentiert, der blendet aber vollständig aus,dass die Anleger ihrerseits betrogen wurden, ihre Container voll bezahlt haben und von den Mauscheleien nichts wussten. Einer derart zynischen Betrachtungsweise werden wir energisch entgegentreten." Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp & Partner ergänzt: "Allein mit dem Begriff des "Schneeballsystems" lässt sich die juristische Fragestellung nicht totschlagen. Die Auszahlungen an die Anleger beruhten auf wirksam abgeschlossenen Verträgen. Soweit es sich um Mietzahlungen handelte, waren diese auf den Cent genau in den Verträgen niedergelegt. Aber auch die Rückkaufpreise waren letztendlich verbindlich vereinbart und sind auch so beworben worden. Es handelte sich bei den Beträgen, die die Anleger erhalten haben, also nicht um "unentgeltliche" Leistungen im Sinne des § 134 Insolvenzordnung, sondern um schlichte Vertragserfüllung. Wir richten uns darauf ein, die Anleger gegen etwaige Rückzahlungsansprüche des Insolvenzverwalters zu verteidigen." Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Dr. Susanne Schmidt-Morsbach und Dr. Wolfgang Schirp, beide Partner der Anwaltssozietät Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, Mail schmidt-morsbach@ssma.de und schirp@schirp.com, URL www.schirp.com
04.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
796177 04.04.2019 AXC0261 2019-04-04/15:47
© 2019 dpa-AFX
Vergessen Sie Gold, Silber und Öl: Nächste Megarallye startet!
Die Märkte feiern neue Rekorde – doch im Hintergrund braut sich eine Entwicklung zusammen, die alles verändern könnte. Die anhaltende Sperrung der Straße von Hormus sorgt laut IEA für eine der größten Energiekrisen aller Zeiten. Gleichzeitig schießen die Preise für Düngemittel und Agrarrohstoffe bereits nach oben.

Damit droht ein perfekter Sturm: steigende Energiepreise, explodierende Produktionskosten und ein möglicher Super-El-Nino, der weltweit Ernten gefährdet. Erste Auswirkungen sind längst sichtbar – Weizen, Soja und Kakao verteuern sich deutlich, während Lebensmittelpreise vor dem nächsten Sprung stehen könnten.

Für Anleger bedeutet das nicht nur Risiken, sondern enorme Chancen. Denn während klassische Märkte unter Druck geraten könnten, entsteht auf den Feldern und Plantagen der nächste große Rohstoffzyklus. Wer sich jetzt richtig positioniert, kann von einer Entwicklung profitieren, die weit über Öl und Metalle hinausgeht.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir drei Aktien vor, die besonders aussichtsreich sind, um von diesem Trend zu profitieren – solide positioniert, strategisch relevant und mit erheblichem Aufwärtspotenzial.



Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Agrar-Boom voll durchschlägt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.