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DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-04 / 17:22 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Accentro Real Estate AG Berlin (nachfolgend '*Gesellschaft*') ISIN DE000A0KFKB3 Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 14. Mai 2019, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten des SCANDIC Hotel Berlin Kurfürstendamm Augsburger Str. 5 10789 Berlin Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an unter www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und werden während der Hauptversammlung ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 96.797.758,76 a. einen Betrag von EUR 5.190.069,44 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,16 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b. den verbleibenden Betrag von EUR 91.607.689,32 auf neue Rechnung vorzutragen. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,16 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und die Einstellung in die Gewinnrücklagen vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 für den Fall zu wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine entsprechende prüferische Durchsicht vorzunehmen. 6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* Sämtliche amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, d.h. die Herren Axel Harloff, Dr. Dirk Hoffmann und Natig Ganiyev sind für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, durch Beschluss des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg vom 26. August 2014 sowie vom 8. Dezember 2017 bestellt und auf den Hauptversammlungen am 27. November 2014, damals noch unter ESTAVIS AG firmierend, sowie am 15. Mai 2018 bestätigt worden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen: a) Herr Axel Harloff, Vorstand der ERWE Immobilien AG, wohnhaft in Hamburg, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Herr Harloff ist Mitglied folgender anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Herr Harloff ist Aufsichtsratsvorsitzender der Consus Real Estate AG. Darüber hinaus ist er nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. b) Herr Dr. Dirk Hoffmann, selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in Lagos, Portugal, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Herr Dr. Hoffmann ist Mitglied folgender anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Vorsitzender des Aufsichtsrates der ADLER Real Estate AG * Vorsitzender des Aufsichtsrates der Westgrund AG * Vorsitzender des Aufsichtsrates der SQUADRA GmbH & Co. KGaA Darüber hinaus ist er nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. c) Herr Natig Ganiyev, Geschäftsführer der Vestigo Capital Advisors LLP, wohnhaft in London, Großbritannien, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Herr Ganyev ist Mitglied folgender anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Herr Ganiyev ist Mitglied des Aufsichtsrats der Malta Montenegro Wind Power JV Ltd, Malta. Darüber hinaus ist er nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Kurze Lebensläufe über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen können für jeden Kandidaten auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.accentro.ag/unternehmen/aufsichtsrat/ abgerufen werden. Es gibt die folgenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären: Natig Ganiyev ist wirtschaftlich Berechtigter der Brookline Capital Limited Partnership, die alleinige Gesellschafterin der Brookline Real Estate S.à r.l. ist. Die Brookline Real Estate S.à.r.l. hält über 75 % der Aktien der Accentro Real Estate AG. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen und besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Im Fall der Wahl von Herrn Harloff, Herrn Dr. Hoffmann und Herrn Ganiyev planen diese, Herrn Harloff zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. 7. *Beschlussfassung über eine Neufassung der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Satzung wird geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: '_§ 1_ _Firma, Sitz und Geschäftsjahr_ 1. _Die Firma der Gesellschaft lautet_ _Accentro Real Estate AG._ 2. _Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin._ 3. _Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr._ _§ 2_ _Gegenstand des Unternehmens_ 1. _Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten (einschließlich der treuhänderischen Verwaltung) von Vermögen, insbesondere von Grundvermögen sowie hiermit in
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April 04, 2019 11:22 ET (15:22 GMT)