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DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 14.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-04 / 17:22 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Accentro Real Estate AG Berlin (nachfolgend 
'*Gesellschaft*') ISIN DE000A0KFKB3 
Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen 
Hauptversammlung am Dienstag, dem 14. Mai 2019, um 10:00 
Uhr in den Räumlichkeiten des SCANDIC Hotel Berlin 
Kurfürstendamm 
Augsburger Str. 5 
10789 Berlin Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   sowie des Lageberichtes und des 
   Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 mit 
   dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des 
   Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung 
   nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen 
   der Unterrichtung der Hauptversammlung über das 
   abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der 
   Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche 
   vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an unter 
 
   www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden während der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 
   31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 96.797.758,76 
 
   a. einen Betrag von EUR 5.190.069,44 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,16 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b. den verbleibenden Betrag von EUR 
      91.607.689,32 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden, der unverändert eine 
   Ausschüttung von EUR 0,16 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge 
   für die Ausschüttungssumme und die Einstellung in 
   die Gewinnrücklagen vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 
   1. Januar bis zum 31. Dezember 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 
   zu bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht von 
   Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten 
   für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. 
   Dezember 2019 für den Fall zu wählen, dass der 
   Vorstand entscheidet, eine entsprechende 
   prüferische Durchsicht vorzunehmen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Sämtliche amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, d.h. 
   die Herren Axel Harloff, Dr. Dirk Hoffmann und 
   Natig Ganiyev sind für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 beschließt, durch 
   Beschluss des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg 
   vom 26. August 2014 sowie vom 8. Dezember 2017 
   bestellt und auf den Hauptversammlungen am 27. 
   November 2014, damals noch unter ESTAVIS AG 
   firmierend, sowie am 15. Mai 2018 bestätigt worden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher 
   vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Herr Axel Harloff, Vorstand der ERWE 
      Immobilien AG, wohnhaft in Hamburg, wird 
      zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
 
      Herr Harloff ist Mitglied folgender 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Herr Harloff ist 
        Aufsichtsratsvorsitzender der Consus 
        Real Estate AG. 
 
      Darüber hinaus ist er nicht Mitglied 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   b) Herr Dr. Dirk Hoffmann, selbständiger 
      Rechtsanwalt, wohnhaft in Lagos, 
      Portugal, wird zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats gewählt. 
 
      Herr Dr. Hoffmann ist Mitglied folgender 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrates der 
        ADLER Real Estate AG 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrates der 
        Westgrund AG 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrates der 
        SQUADRA GmbH & Co. KGaA 
 
      Darüber hinaus ist er nicht Mitglied 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   c) Herr Natig Ganiyev, Geschäftsführer der 
      Vestigo Capital Advisors LLP, wohnhaft in 
      London, Großbritannien, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
 
      Herr Ganyev ist Mitglied folgender 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Herr Ganiyev ist Mitglied des 
        Aufsichtsrats der Malta Montenegro 
        Wind Power JV Ltd, Malta. 
 
      Darüber hinaus ist er nicht Mitglied 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung der Beendigung 
   dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Kurze Lebensläufe über relevante Kenntnisse, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen können für jeden 
   Kandidaten auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
   https://www.accentro.ag/unternehmen/aufsichtsrat/ 
 
   abgerufen werden. 
 
   Es gibt die folgenden persönlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionären: Natig Ganiyev ist wirtschaftlich 
   Berechtigter der Brookline Capital Limited 
   Partnership, die alleinige Gesellschafterin der 
   Brookline Real Estate S.à r.l. ist. Die Brookline 
   Real Estate S.à.r.l. hält über 75 % der Aktien der 
   Accentro Real Estate AG. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 
   96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus von den Aktionären 
   gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen und 
   besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG in 
   Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Im Fall der Wahl von Herrn Harloff, Herrn Dr. 
   Hoffmann und Herrn Ganiyev planen diese, Herrn 
   Harloff zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu 
   wählen. 
7. *Beschlussfassung über eine Neufassung der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Satzung wird geändert und insgesamt wie folgt 
   neu gefasst: 
 
   '_§ 1_ 
   _Firma, Sitz und Geschäftsjahr_ 
 
   1. _Die Firma der Gesellschaft lautet_ 
 
      _Accentro Real Estate AG._ 
   2. _Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin._ 
   3. _Das Geschäftsjahr entspricht dem 
      Kalenderjahr._ 
 
   _§ 2_ 
   _Gegenstand des Unternehmens_ 
 
   1. _Gegenstand des Unternehmens ist der 
      Erwerb, das Halten und Verwalten 
      (einschließlich der treuhänderischen 
      Verwaltung) von Vermögen, insbesondere 
      von Grundvermögen sowie hiermit in 

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April 04, 2019 11:22 ET (15:22 GMT)

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