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DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 14.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-04 / 17:22
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Accentro Real Estate AG Berlin (nachfolgend
'*Gesellschaft*') ISIN DE000A0KFKB3
Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen
Hauptversammlung am Dienstag, dem 14. Mai 2019, um 10:00
Uhr in den Räumlichkeiten des SCANDIC Hotel Berlin
Kurfürstendamm
Augsburger Str. 5
10789 Berlin Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
sowie des Lageberichtes und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 mit
dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des
Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung
nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen
der Unterrichtung der Hauptversammlung über das
abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der
Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche
vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der
Einberufung der Hauptversammlung an unter
www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und werden während der Hauptversammlung
ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum
31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 96.797.758,76
a. einen Betrag von EUR 5.190.069,44 zur
Zahlung einer Dividende von EUR 0,16 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und
b. den verbleibenden Betrag von EUR
91.607.689,32 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden, der unverändert eine
Ausschüttung von EUR 0,16 je dividendenberechtigter
Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge
für die Ausschüttungssumme und die Einstellung in
die Gewinnrücklagen vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
zu bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht von
Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2019 für den Fall zu wählen, dass der
Vorstand entscheidet, eine entsprechende
prüferische Durchsicht vorzunehmen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat*
Sämtliche amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, d.h.
die Herren Axel Harloff, Dr. Dirk Hoffmann und
Natig Ganiyev sind für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2018 beschließt, durch
Beschluss des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg
vom 26. August 2014 sowie vom 8. Dezember 2017
bestellt und auf den Hauptversammlungen am 27.
November 2014, damals noch unter ESTAVIS AG
firmierend, sowie am 15. Mai 2018 bestätigt worden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher
vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
a) Herr Axel Harloff, Vorstand der ERWE
Immobilien AG, wohnhaft in Hamburg, wird
zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Herr Harloff ist Mitglied folgender
anderer gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Herr Harloff ist
Aufsichtsratsvorsitzender der Consus
Real Estate AG.
Darüber hinaus ist er nicht Mitglied
anderer gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
b) Herr Dr. Dirk Hoffmann, selbständiger
Rechtsanwalt, wohnhaft in Lagos,
Portugal, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.
Herr Dr. Hoffmann ist Mitglied folgender
anderer gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Vorsitzender des Aufsichtsrates der
ADLER Real Estate AG
* Vorsitzender des Aufsichtsrates der
Westgrund AG
* Vorsitzender des Aufsichtsrates der
SQUADRA GmbH & Co. KGaA
Darüber hinaus ist er nicht Mitglied
anderer gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
c) Herr Natig Ganiyev, Geschäftsführer der
Vestigo Capital Advisors LLP, wohnhaft in
London, Großbritannien, wird zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Herr Ganyev ist Mitglied folgender
anderer gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Herr Ganiyev ist Mitglied des
Aufsichtsrats der Malta Montenegro
Wind Power JV Ltd, Malta.
Darüber hinaus ist er nicht Mitglied
anderer gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung der Beendigung
dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Kurze Lebensläufe über relevante Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen können für jeden
Kandidaten auf der Homepage der Gesellschaft unter
https://www.accentro.ag/unternehmen/aufsichtsrat/
abgerufen werden.
Es gibt die folgenden persönlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionären: Natig Ganiyev ist wirtschaftlich
Berechtigter der Brookline Capital Limited
Partnership, die alleinige Gesellschafterin der
Brookline Real Estate S.à r.l. ist. Die Brookline
Real Estate S.à.r.l. hält über 75 % der Aktien der
Accentro Real Estate AG.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §
96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus von den Aktionären
gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen und
besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG in
Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Im Fall der Wahl von Herrn Harloff, Herrn Dr.
Hoffmann und Herrn Ganiyev planen diese, Herrn
Harloff zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu
wählen.
7. *Beschlussfassung über eine Neufassung der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Satzung wird geändert und insgesamt wie folgt
neu gefasst:
'_§ 1_
_Firma, Sitz und Geschäftsjahr_
1. _Die Firma der Gesellschaft lautet_
_Accentro Real Estate AG._
2. _Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin._
3. _Das Geschäftsjahr entspricht dem
Kalenderjahr._
_§ 2_
_Gegenstand des Unternehmens_
1. _Gegenstand des Unternehmens ist der
Erwerb, das Halten und Verwalten
(einschließlich der treuhänderischen
Verwaltung) von Vermögen, insbesondere
von Grundvermögen sowie hiermit in
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