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Dow Jones News
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DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 14.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-04 / 17:22 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Accentro Real Estate AG Berlin (nachfolgend 
'*Gesellschaft*') ISIN DE000A0KFKB3 
Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen 
Hauptversammlung am Dienstag, dem 14. Mai 2019, um 10:00 
Uhr in den Räumlichkeiten des SCANDIC Hotel Berlin 
Kurfürstendamm 
Augsburger Str. 5 
10789 Berlin Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   sowie des Lageberichtes und des 
   Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 mit 
   dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des 
   Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung 
   nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen 
   der Unterrichtung der Hauptversammlung über das 
   abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der 
   Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche 
   vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an unter 
 
   www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden während der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 
   31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 96.797.758,76 
 
   a. einen Betrag von EUR 5.190.069,44 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,16 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b. den verbleibenden Betrag von EUR 
      91.607.689,32 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden, der unverändert eine 
   Ausschüttung von EUR 0,16 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge 
   für die Ausschüttungssumme und die Einstellung in 
   die Gewinnrücklagen vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 
   1. Januar bis zum 31. Dezember 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 
   zu bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht von 
   Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten 
   für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. 
   Dezember 2019 für den Fall zu wählen, dass der 
   Vorstand entscheidet, eine entsprechende 
   prüferische Durchsicht vorzunehmen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Sämtliche amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, d.h. 
   die Herren Axel Harloff, Dr. Dirk Hoffmann und 
   Natig Ganiyev sind für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 beschließt, durch 
   Beschluss des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg 
   vom 26. August 2014 sowie vom 8. Dezember 2017 
   bestellt und auf den Hauptversammlungen am 27. 
   November 2014, damals noch unter ESTAVIS AG 
   firmierend, sowie am 15. Mai 2018 bestätigt worden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher 
   vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Herr Axel Harloff, Vorstand der ERWE 
      Immobilien AG, wohnhaft in Hamburg, wird 
      zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
 
      Herr Harloff ist Mitglied folgender 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Herr Harloff ist 
        Aufsichtsratsvorsitzender der Consus 
        Real Estate AG. 
 
      Darüber hinaus ist er nicht Mitglied 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   b) Herr Dr. Dirk Hoffmann, selbständiger 
      Rechtsanwalt, wohnhaft in Lagos, 
      Portugal, wird zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats gewählt. 
 
      Herr Dr. Hoffmann ist Mitglied folgender 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrates der 
        ADLER Real Estate AG 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrates der 
        Westgrund AG 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrates der 
        SQUADRA GmbH & Co. KGaA 
 
      Darüber hinaus ist er nicht Mitglied 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   c) Herr Natig Ganiyev, Geschäftsführer der 
      Vestigo Capital Advisors LLP, wohnhaft in 
      London, Großbritannien, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
 
      Herr Ganyev ist Mitglied folgender 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Herr Ganiyev ist Mitglied des 
        Aufsichtsrats der Malta Montenegro 
        Wind Power JV Ltd, Malta. 
 
      Darüber hinaus ist er nicht Mitglied 
      anderer gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung der Beendigung 
   dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Kurze Lebensläufe über relevante Kenntnisse, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen können für jeden 
   Kandidaten auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
   https://www.accentro.ag/unternehmen/aufsichtsrat/ 
 
   abgerufen werden. 
 
   Es gibt die folgenden persönlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionären: Natig Ganiyev ist wirtschaftlich 
   Berechtigter der Brookline Capital Limited 
   Partnership, die alleinige Gesellschafterin der 
   Brookline Real Estate S.à r.l. ist. Die Brookline 
   Real Estate S.à.r.l. hält über 75 % der Aktien der 
   Accentro Real Estate AG. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 
   96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus von den Aktionären 
   gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen und 
   besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG in 
   Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Im Fall der Wahl von Herrn Harloff, Herrn Dr. 
   Hoffmann und Herrn Ganiyev planen diese, Herrn 
   Harloff zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu 
   wählen. 
7. *Beschlussfassung über eine Neufassung der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Satzung wird geändert und insgesamt wie folgt 
   neu gefasst: 
 
   '_§ 1_ 
   _Firma, Sitz und Geschäftsjahr_ 
 
   1. _Die Firma der Gesellschaft lautet_ 
 
      _Accentro Real Estate AG._ 
   2. _Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin._ 
   3. _Das Geschäftsjahr entspricht dem 
      Kalenderjahr._ 
 
   _§ 2_ 
   _Gegenstand des Unternehmens_ 
 
   1. _Gegenstand des Unternehmens ist der 
      Erwerb, das Halten und Verwalten 
      (einschließlich der treuhänderischen 
      Verwaltung) von Vermögen, insbesondere 
      von Grundvermögen sowie hiermit in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 11:22 ET (15:22 GMT)

Verbindung stehende Tätigkeiten unter 
      Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34c 
      Gewerbeordnung und nach § 1 des Gesetzes 
      über das Kreditwesen (KWG)._ 
   2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften 
      und Maßnahmen berechtigt, die zur 
      Förderung des Gegenstands des 
      Unternehmens der Gesellschaft notwendig 
      und/oder nützlich erscheinen. Sie kann 
      bebaute und unbebaute Grundstücke sowie 
      grundstücksgleiche Rechte erwerben und 
      veräußern. Die Gesellschaft ist 
      ferner berechtigt, andere Unternehmen im 
      In- und Ausland zu errichten, zu erwerben 
      und sich an solchen zu beteiligen; sie 
      kann Unternehmen, an denen sie beteiligt 
      ist, ganz oder teilweise unter einer 
      einheitlichen Leitung zusammenfassen, 
      sich auf die Verwaltung der Beteiligungen 
      ganz oder teilweise beschränken und sie 
      durch Verkauf oder in sonstiger Weise 
      verwerten. Sie kann ferner ihren Betrieb 
      ganz oder teilweise Unternehmen, an denen 
      sie beteiligt ist, überlassen. 
 
   _§ 3_ 
   _Bekanntmachungen_ 
 
   1. _Gesellschaftsblatt im Sinne des § 25 
      AktG ist ausschließlich der 
      Bundesanzeiger. Bekanntmachungen, die 
      nicht aufgrund Gesetzes oder der Satzung 
      anderweitig bekannt zu machen sind 
      (freiwillige Bekanntmachungen), können im 
      Bundesanzeiger oder auf einer Website der 
      Gesellschaft erfolgen._ 
   2. _Mitteilungen und Aufforderungen an die 
      Aktionäre werden an die der Gesellschaft 
      zuletzt bekannt gegebene Anschrift 
      gerichtet. Die Gesellschaft ist zur 
      Übermittlung von Informationen an 
      die Aktionäre im Wege der 
      Datenübertragung berechtigt._ 
 
   _II. Grundkapital und Aktien_ 
 
   _§ 4_ 
   _Grundkapital_ 
 
   1. _Das Grundkapital der Gesellschaft 
      beträgt_ 
 
      _EUR 32.437.934,00_ 
 
      _(in Worten: Euro zweiunddreißig 
      Millionen 
      vierhundertsiebenunddreißigtausend 
      neunhundertvierunddreißig)._ 
   2. _Es ist eingeteilt in 32.437.934 
      Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am 
      Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie._ 
   3. _Das ursprüngliche Grundkapital in Höhe 
      von 5.000.000,00 EUR wurde durch 
      Formwechsel der 'IMMCON' 
      Immobilien-Consulting Jakob GmbH mit dem 
      Sitz in Dresden erbracht._ 
   4. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 
      bis zu 1.800.000,00 durch Ausgabe von bis 
      zu 1.800.000 auf den Inhaber lautenden 
      nennbetragslosen Stückaktien bedingt 
      erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die 
      bedingte Kapitalerhöhung dient 
      ausschließlich der Erfüllung von 
      Optionen, die aufgrund der Ermächtigung 
      der Hauptversammlung vom 15. Mai 2017 
      gemäß TOP 7 lit.a) bis zum 14. Mai 
      2020 gewährt werden. Die bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie die Inhaber der 
      ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum 
      Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch 
      machen und die Gesellschaft zur Erfüllung 
      der Optionen auf dieses Bedingte Kapital 
      2017 zurückgreift. Die Ausgabe der Aktien 
      aus dem Bedingten Kapital 2017 erfolgt zu 
      dem Ausgabebetrag, wie er sich aus der 
      Ermächtigung ergibt. Die neuen Aktien 
      nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, 
      in dem sie durch Ausübung von Optionen 
      entstehen, am Gewinn teil. 
   5. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
      4.894.395 durch Ausgabe von bis zu 
      4.894.395 neuen, auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes 
      Kapital 2014). Die bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie_ 
 
      (i)  die Inhaber von Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen 
           und/oder von Genussrechten mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihr 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 27. Februar 
           2013 gefassten 
           Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben 
           wurden, von ihrem Umtausch- oder 
           Bezugsrecht Gebrauch machen und die 
           Gesellschaft sich entschließt, 
           die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus 
           diesem bedingten Kapital zu 
           bedienen, oder 
      (ii) die zur Wandlung verpflichteten 
           Inhaber von Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen 
           und/oder von Genussrechten mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihren 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 27. Februar 
           2013 gefassten 
           Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben 
           wurden, ihre Pflicht zum Umtausch 
           erfüllen und die Gesellschaft sich 
           entschließt, die Umtausch- 
           bzw. Bezugsrechte aus diesem 
           bedingten Kapital zu bedienen. 
 
      Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß 
      den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses 
      der Hauptversammlung vom 27. Februar 2013, 
      d. h. insbesondere zu mindestens 80 % des 
      durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie 
      der Gesellschaft in der Eröffnungsauktion 
      im XETRA(R)-Handel (oder einem 
      Nachfolgesystem) an den letzten zehn (10) 
      Börsenhandelstagen vor der 
      Beschlussfassung des Vorstandes über die 
      Ausgabe der jeweiligen 
      Schuldverschreibungen unter 
      Berücksichtigung von Anpassungen 
      gemäß der in dem Beschluss der 
      Hauptversammlung vom 27. Februar 2013 
      unter Tagesordnungspunkt 8 lit. g) 
      bestimmten Verwässerungsschutzregeln. 
 
      _Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die 
      Fassung der Satzung entsprechend dem 
      jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung 
      aus dem Bedingten Kapital 2014 
      abzuändern._ 
   6. Der Vorstand ist ermächtigt, das 
      Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit 
      bis zum 14. Mai 2023 mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 
      13.038.967,00 durch ein- oder mehrmalige 
      Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender 
      Stückaktien gegen Bar- und/oder 
      Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
      Kapital 2018). Den Aktionären steht 
      grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der 
      Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder 
      teilweise auszuschließen. Der 
      Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur 
      in den folgenden Fällen zulässig: 
 
      (i)   bei Kapitalerhöhungen gegen 
            Bareinlagen, wenn Aktien der 
            Gesellschaft an der Börse 
            gehandelt werden (regulierter 
            Markt oder Freiverkehr bzw. die 
            Nachfolger dieser Segmente), die 
            ausgegebenen Aktien 10 % des 
            Grundkapitals nicht übersteigt und 
            der Ausgabepreis der neuen Aktien 
            den Börsenpreis der bereits an der 
            Börse gehandelten Aktien der 
            Gesellschaft gleicher Gattung und 
            Ausstattung nicht wesentlich im 
            Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 
            Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet 
            und alle eventuellen weiteren 
            Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 
            Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den 
            Betrag von 10 % des Grundkapitals 
            ist der Betrag anzurechnen, der 
            auf Aktien entfällt, die während 
            der Laufzeit dieser Ermächtigung 
            bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung 
            aufgrund anderer entsprechender 
            Ermächtigungen unter Ausschluss 
            des Bezugsrechts in 
            untermittelbarer oder 
            entsprechender Anwendung des § 186 
            Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben 
            beziehungsweise veräußert 
            werden, soweit eine derartige 
            Anrechnung gesetzlich geboten ist. 
            Im Sinne dieser Ermächtigung gilt 
            als Ausgabebetrag bei 
            Übernahme der neuen Aktien 
            durch einen Emissionsmittler unter 
            gleichzeitiger Verpflichtung des 
            Emissionsmittlers, die neuen 
            Aktien einem oder mehreren von der 
            Gesellschaft bestimmten Dritten 
            zum Erwerb anzubieten, der Betrag, 
            der von dem oder den Dritten zu 
            zahlen ist; 
      (ii)  bei Kapitalerhöhungen gegen 
            Sacheinlagen, insbesondere zum 
            Erwerb von Unternehmen, 
            Unternehmensteilen und 
            Beteiligungen an Unternehmen, 
            gewerblichen Schutzrechten, wie 
            z.B. Patenten, Marken oder hierauf 
            gerichtete Lizenzen, oder 
            sonstigen Produktrechten oder 
            sonstigen Sacheinlagen, auch 
            Schuldverschreibungen, 
            Wandelschuldverschreibungen und 
            sonstigen Finanzinstrumenten; 
      (iii) soweit dies erforderlich ist, um 
            den Inhabern bzw. Gläubigern von 
            Schuldverschreibungen mit Options- 
            oder Wandlungsrechten bzw. 
            -pflichten, die von der 
            Gesellschaft oder ihren 
            Konzerngesellschaften ausgegeben 
            wurden, ein Bezugsrecht auf neue 
            Aktien in dem Umfang einzuräumen, 
            wie es ihnen nach Ausübung ihres 
            Options- oder Wandlungsrechts bzw. 
            nach Erfüllung einer Options- bzw. 

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April 04, 2019 11:22 ET (15:22 GMT)

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