Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta012/05.04.2019/08:00) - Wienerberger AG Wienerbergstraße 11, 1100 Wien Firmenbuch-Nummer 77676f ISIN AT0000831706
Einladung zu der am Montag, den 6. Mai 2019, um 10:00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden 150. ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses 8. Satzungsänderungen
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Montag, 15. April 2019 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, während der üblichen Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr, auf:
- Geschäftsbericht 2018 samt IFRS-Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Corporate-Governance-Bericht, nichtfinanziellem Bericht und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 - Jahresfinanzbericht 2018 der Wienerberger AG samt Jahresabschluss und Lagebericht - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8 - Erklärungen gem. § 87 Abs. 2 AktG inkl. Lebensläufe zu Tagesordnungspunkt 6 - Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und ein Muster-Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind spätestens ab Montag, 15. April 2019 außerdem im Internet unter www.wienerberger.com zugänglich und werden bei der Hauptversammlung aufliegen.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Freitag, 26. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 30. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF-Anhang) Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 53 Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code); 2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des Aktionärs; 4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; 5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (Freitag, 26. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über ihre Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53 Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt im Format: .tif, .pdf, etc.) Per Post: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Ein Muster-Vollmachtsformular und ein Muster-Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht bis spätestens Freitag, 3. Mai 2019, 16:00 Uhr Wiener Zeit, einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderes Service stehen den Aktionären folgende Personen bzw. Institutionen als unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung:
- Herr Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, T: +43 (0)664 213 87 40, michael.knap@iva.or.at;
Hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com ein Muster-Vollmachtsformular abrufbar.
- BROADRIDGE Investor Communication Solutions Inc., 51 Mercedes Way, Edgewood, NY 11717, USA, www.proxyedge.com
Auch bei Bevollmächtigung der genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist die Vollmacht wie oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben. Eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") ist nicht zulässig.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Montag, 15. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Mittwoch, 24. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 05, 2019 02:00 ET (06:00 GMT)
Wien (pta012/05.04.2019/08:00) - Wienerberger AG Wienerbergstraße 11, 1100 Wien Firmenbuch-Nummer 77676f ISIN AT0000831706
Einladung zu der am Montag, den 6. Mai 2019, um 10:00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden 150. ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses 8. Satzungsänderungen
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Montag, 15. April 2019 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, während der üblichen Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr, auf:
- Geschäftsbericht 2018 samt IFRS-Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Corporate-Governance-Bericht, nichtfinanziellem Bericht und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 - Jahresfinanzbericht 2018 der Wienerberger AG samt Jahresabschluss und Lagebericht - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8 - Erklärungen gem. § 87 Abs. 2 AktG inkl. Lebensläufe zu Tagesordnungspunkt 6 - Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und ein Muster-Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind spätestens ab Montag, 15. April 2019 außerdem im Internet unter www.wienerberger.com zugänglich und werden bei der Hauptversammlung aufliegen.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Freitag, 26. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 30. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF-Anhang) Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 53 Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code); 2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des Aktionärs; 4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; 5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (Freitag, 26. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über ihre Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53 Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt im Format: .tif, .pdf, etc.) Per Post: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Ein Muster-Vollmachtsformular und ein Muster-Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht bis spätestens Freitag, 3. Mai 2019, 16:00 Uhr Wiener Zeit, einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderes Service stehen den Aktionären folgende Personen bzw. Institutionen als unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung:
- Herr Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, T: +43 (0)664 213 87 40, michael.knap@iva.or.at;
Hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com ein Muster-Vollmachtsformular abrufbar.
- BROADRIDGE Investor Communication Solutions Inc., 51 Mercedes Way, Edgewood, NY 11717, USA, www.proxyedge.com
Auch bei Bevollmächtigung der genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist die Vollmacht wie oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben. Eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") ist nicht zulässig.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Montag, 15. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Mittwoch, 24. April 2019, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 05, 2019 02:00 ET (06:00 GMT)
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