DJ DGAP-HV: SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: SAP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-05 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. SAP SE Walldorf Wertpapierkennnummer: 716 460 ISIN-Nr.: DE 000 7 164 600 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ) in der SAP Arena, An der Arena 1, 68163 Mannheim*, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Inhaltsübersicht I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich des darin enthaltenen Vergütungsberichts und der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018* 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* II. *Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung* III. *Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung* I. *TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich des darin enthaltenen Vergütungsberichts und der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Diese Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) am 20. Februar 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung sind deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und sollen nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 10.288.138.275,12 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer = EUR 1.790.474.817,00 Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigte r Stückaktie Einstellung in andere = EUR 0,00 Gewinnrücklagen und Vortrag des = EUR 8.497.663.458,12 Restbetrags auf neue Rechnung Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 1.193.649.878,00, eingeteilt in 1.193.649.878 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen Regelungen des BGB), das heißt am Montag, den *20. Mai 2019*, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit der Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung laufen die Mandate sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der SAP SE regulär aus. Es sind daher Neuwahlen durchzuführen. Dabei soll zugleich ein Konzept unterschiedlicher Amtszeiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat eingeführt werden. Das bedeutet, dass deren Mandate in drei Gruppen zeitlich gestaffelt werden sollen, sodass in Zukunft nicht mehr sämtliche Anteilseignervertreter gleichzeitig zur Neuwahl anstehen. Zu diesem Zweck werden nachfolgend jeweils drei Kandidaten für eine Amtszeit von rund drei Jahren (bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2022), für eine Amtszeit von rund vier Jahren (bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2023) und für eine Amtszeit von rund fünf Jahren (bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024) vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der SAP SE zu wählen (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen soll): a) *Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner*, Vorsitzender des Aufsichtsrats der SAP SE, wohnhaft in Schriesheim-Altenbach, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, b) *Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietilä*, Vorsitzender des Board of Directors der Huhtamäki Oyj, wohnhaft in Helsinki, Finnland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, c) *Aicha Evans*, Chief Executive Officer und Mitglied des Board of Directors, Zoox, Inc., wohnhaft in Los Gatos, Kalifornien, USA, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, d) *Diane Greene*, Mitglied des Board of Directors, Alphabet, Inc., wohnhaft in Stanford, Kalifornien, USA, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, e) *Prof. Dr. Gesche Joost*, Professorin für
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DJ DGAP-HV: SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-
Designforschung und Leiterin des Design Research Lab, Universität der Künste Berlin, wohnhaft in Berlin, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, f) *Bernard Liautaud*, Managing Partner von Balderton Capital, wohnhaft in London, Großbritannien, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, g) *Gerhard Oswald*, Geschäftsführer der Oswald Consulting GmbH, Lehrbeauftragter an der Technischen Universität München, wohnhaft in Walldorf, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, h) *Dr. Friederike Rotsch*, Group General Counsel und Leiterin Recht und Compliance, Merck KGaA, wohnhaft in Königstein, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, i) *Dr. Gunnar Wiedenfels*, Chief Financial Officer, Discovery Communications, Inc., wohnhaft in Greenwich, Connecticut, USA, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre. Diese Wahlvorschläge beruhen auf entsprechenden Vorschlägen des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Zugleich wird damit auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Die aktuellen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und das Kompetenzprofil, einschließlich des Stands seiner Umsetzung, sind im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2018 dargestellt. Dieser ist im Integrierten Bericht 2018 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich sind und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Zudem ist das Kompetenzprofil selbst auch über die Internetadresse https://www.sap.com/corporate-de/investors/governance zugänglich. Das Diversitätskonzept wird in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2018 beschrieben, die über die Internetadresse https://www.sap.com/corporate-de/investors/governance zugänglich ist und ebenfalls während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegt. Der Nominierungsausschuss sowie der Aufsichtsrat haben nach ausführlicher Beratung beschlossen, Herrn Prof. Dr. Plattner für die erneute Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen, obwohl dieser die für den Aufsichtsrat der SAP SE beschlossene Regelaltersgrenze von 75 Jahren bereits überschritten hat. Herr Prof. Dr. Plattner verfügt als einer der Mitgründer von SAP sowie aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstandssprecher und Aufsichtsratsvorsitzender der SAP SE über herausragende Erfahrungen und Kenntnisse über die Gesellschaft. Dieses Wissen möchte der Aufsichtsrat für seine weitere Arbeit erhalten. Im Fall seiner Wiederwahl beabsichtigt Herr Prof. Dr. Hasso Plattner, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Weiter ist vorgesehen, dass Herr Dr. Wiedenfels im Falle seiner Wahl dem Aufsichtsrat als Kandidat für den Vorsitz des Prüfungsausschusses vorgeschlagen werden soll. Er erfüllt die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG sowie von Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie auch weiterhin den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Lebensläufe der Kandidaten sind nachfolgend unter Ziffer II. ('Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung') zu finden. Zu den Aufsichtsratswahlen wird zudem auf das Folgende hingewiesen: Nach Art. 40 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil II Ziffer 2 und 3 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SAP SE vom 10. März 2014 sowie § 10 Abs. 1 der Satzung der SAP SE besteht der Aufsichtsrat der SAP SE aus achtzehn Mitgliedern. Neun Mitglieder werden als Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung gewählt. Weitere neun Mitglieder werden als Vertreter der Arbeitnehmer gemäß der vorstehend genannten Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SAP SE bestellt. Zudem müssen gemäß § 17 Abs. 2 SEAG Frauen und Männer im Aufsichtsrat der SAP SE jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 % vertreten sein. Daraus folgt, dass im Aufsichtsrat der SAP SE - bei entsprechender Anwendung der Rundungsvorschrift des § 96 Abs. 2 Satz 4 AktG - mindestens fünf Sitze von Frauen und fünf Sitze von Männern besetzt sein müssen. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats tragen diesen Vorgaben Rechnung. II. *ANGABEN ZU PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG* 1) *Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner* Schriesheim-Altenbach, Deutschland * 21. Januar 1944 Staatsangehörigkeit: Deutsch Vorsitzender des Aufsichtsrats, SAP SE, Walldorf, Deutschland *Ausbildung* 1968 Diplom in Nachrichtentechnik an der Technischen Hochschule der Universität Karlsruhe, Deutschland 1990 Ehrendoktor der Universität des Saarlandes, Saarbrücken, Deutschland 1994 Honorarprofessor der Universität des Saarlandes, Saarbrücken, Deutschland *Beruflicher Werdegang* 1968 - IBM Deutschland, Mannheim, 1972 Deutschland - Programmentwickler 1972 Gründung der SAP als 'SAP Systemanalyse und Programmentwicklung GbR', Weinheim, Deutschland, zusammen mit vier weiteren Gründern 1988 - SAP AG, Walldorf, Deutschland 1997 - Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands 1997 - SAP AG, Walldorf, Deutschland 2003 - Vorstandssprecher Seit 1998 Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik (HPI) an der Universität Potsdam, Deutschland - Lehrtätigkeit als Professor für Enterprise-Software-Systeme Seit 2003 SAP AG bzw. SAP SE, Walldorf, Deutschland - Vorsitzender des Aufsichtsrats; Chief Software Advisor aufgrund eines Beratungsvertrages mit der SAP SE *Aktuelle Mandate* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: a. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen: - SAP SE, Walldorf, Deutschland (seit 2003; Vorsitzender) b. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht-börsennotierter Unternehmen: - Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Keine *Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor. 2) *Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietilä* Helsinki, Finnland * 13. Januar 1957 Staatsangehörigkeit: Finnisch Vorsitzender des Board of Directors der Huhtamäki Oyj, Espoo, Finnland
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April 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung -3-
*Ausbildung* 1985 Master in Wirtschaftswissenschaften an der Helsinki School of Economics and Business Administration, Finnland 1995 Ehrendoktor der Universität Tampere, Finnland 2001 Ehrendoktor der Helsinki School of Economics and Business Administration, Finnland *Beruflicher Werdegang* 1984 - 1992 Nokia, Helsinki, Finnland - verschiedene Positionen 1992 - 1998 Nokia, Helsinki, Finnland - Präsident der Mobilfunksparte 1992 - 2005 Nokia, Helsinki, Finnland - Mitglied des Konzernvorstands 1999 - 2005 Nokia, Helsinki, Finnland - Präsident des Konzerns 2006 - 2011 Blyk Ltd., London, Großbritannien - Mitgründer und CEO 2006 - 2017 Pöyry PLC, Helsinki, Finnland - Mitglied des Board of Directors 2011 - 2015 Solidium Oy, Helsinki, Finnland - Vorsitzender des Board of Directors 2012 - 2013 Huhtamäki Oyj, Espoo, Finnland - Mitglied des Board of Directors Seit 2013 Huhtamäki Oyj, Espoo, Finnland - Vorsitzender des Board of Directors 2014 - 2016 Sanoma Group Oyj, Helsinki, Finnland - Stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors Seit 2016 Sanoma Group Oyj, Helsinki, Finnland - Vorsitzender des Board of Directors 2018 - Juni Netcompany A/S, 2019 Kopenhagen, Dänemark - Vorsitzender des Board of Directors Seit 2018 EU-Kommission, Brüssel, Belgien - Vorsitzender der Expertengruppe zu Künstlicher Intelligenz *Aktuelle Mandate* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: a. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen: - SAP SE, Walldorf, Deutschland (seit 2002) b. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht-börsennotierter Unternehmen: - Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a. Mitgliedschaft in Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen: - Vorsitzender des Board of Directors der Huhtamäki Oyj, Espoo, Finnland - Vorsitzender des Board of Directors der Sanoma Corporation, Helsinki, Finnland - Vorsitzender des Board of Directors der Netcompany A/S, Kopenhagen, Dänemark (bis Juni 2019) b. Mitgliedschaft in Kontrollgremien nicht-börsennotierter Unternehmen: - Board of Directors der Faux Oy, Helsinki, Finnland - Board of Directors der Suomalaisen Yhteiskoulun Osakeyhtiö, Helsinki, Finnland *Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor. 3) *Aicha Evans* Los Gatos, Kalifornien, USA * 2. März 1969 Staatsangehörigkeit: US-amerikanisch Chief Executive Officer und Mitglied des Board of Directors, Zoox, Inc., Foster City, Kalifornien, USA *Ausbildung* 1996 Bachelor in Technischer Informatik an der George-Washington-Universität, Washington D.C., USA *Beruflicher Werdegang* 1996 - 2001 Conexant Systems, Austin, Texas, USA (vormals Rockwell Semiconductor Systems) - Softwareentwicklerin 2001 - 2006 Skyworks Solutions, Hillsboro, Oregon, USA (vormals Conexant Systems) - diverse Managementpositionen im Bereich Softwareentwicklung 2006 Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - Manager im Bereich Softwareentwicklung, Integration und Testung 2006 - 2010 Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - diverse Managementpositionen im Bereich Mobile Wireless Group 2011 - 2014 Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - General Manager Wireless Platform R&D Platform Engineer Group & Mobile Communication Group, seit 2011 Vice President, seit 2014 Corporate Vice President 2015 - 2017 Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - Corporate Vice President und General Manager Communication and Devices Group 2017 - Feb. 2019 Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - Senior Vice President und Chief Strategy Officer Seit Feb. 2019 Zoox, Inc., Foster City, Kalifornien, USA - Chief Executive Officer und Mitglied des Board of Directors *Aktuelle Mandate* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: a. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen: - SAP SE, Walldorf, Deutschland (seit 2017) b. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht-börsennotierter Unternehmen: - Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Keine *Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor. 4) *Diane Greene* Stanford, Kalifornien, USA * 9. Juni 1955 Staatsangehörigkeit: US-amerikanisch Mitglied des Board of Directors, Alphabet, Inc., Mountain View, Kalifornien, USA *Ausbildung* 1976 Bachelor in Maschinenbauwesen an der University of Vermont, Burlington, Vermont, USA 1978 Master in Schiffsbauwesen am Massachusetts Institute of Technology (MIT), Cambridge, Massachusetts, USA 1987 Master in Informatik an der University of California, Berkeley, Kalifornien, USA *Beruflicher Werdegang* 1978 - 1985 Earl & Wright Consulting Engineers, San Francisco, Kalifornien, USA; Herbert Engineering Corp., Alameda, Kalifornien, USA - Schiffbauingenieurin 1988 - 1989 Sybase, Inc., Dublin, Kalifornien, USA - Softwareentwicklerin 1989 - 1993 Tandem Computers, Inc., Cupertino, Kalifornien, USA - Softwareentwicklerin in leitender Position 1993 - 1995 Silicon Graphics, Inc., Sunnyvale, Kalifornien, USA - Softwareentwicklerin, Manager 1995 - 1997 VXtreme, Inc., Sunnyvale, Kalifornien, USA - Mitgründerin und Chief Executive Officer bis zur Übernahme von VXtreme durch Microsoft 1997 1998 - 2008 VMware, Inc., Palo Alto, Kalifornien, USA
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DJ DGAP-HV: SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung -4-
- Mitgründerin, President und Mitglied des Board of Directors sowie Chief Executive Officer 2006 - 2018 Intuit, Inc., Mountain View, Kalifornien, USA - Mitglied des Board of Directors Seit 2012 Alphabet, Inc., Mountain View, Kalifornien, USA - Mitglied des Board of Directors 2012 - 2015 Bebop Technologies, Los Altos, Kalifornien, USA - Gründerin und Chief Executive Officer bis zur Übernahme von Bebop durch Google 2015 2015 - Jan. 2019 Google LLC, Mountain View, Kalifornien, USA - Chief Executive Officer, Leiterin des Bereichs Google Cloud Seit Jan. 2019 Stripe, Inc., San Francisco, Kalifornien, USA - Mitglied des Board of Directors *Aktuelle Mandate* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: a. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen: - SAP SE, Walldorf, Deutschland (seit 2018) b. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht-börsennotierter Unternehmen: - Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a. Mitgliedschaft in Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen: - Board of Directors der Alphabet, Inc., Mountain View, Kalifornien, USA b. Mitgliedschaft in Kontrollgremien nicht-börsennotierter Unternehmen: - Board of Directors der Stripe, Inc., San Francisco, Kalifornien, USA *Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor. 5) *Prof. Dr. Gesche Joost* Berlin, Deutschland * 30. November 1974 Staatsangehörigkeit: Deutsch Professorin für Designforschung und Leiterin des Design Research Lab, Universität der Künste Berlin, Deutschland *Ausbildung* 2001 Diplom in Design, Fachhochschule Köln, Deutschland 2005 Promotion in Rhetorik an der Universität Tübingen, Deutschland *Beruflicher Werdegang* Seit 2005 Universität der Künste, Berlin, Deutschland - Leiterin des Design Research Lab 2007 - 2008 Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK), Hildesheim, Deutschland - Gastprofessur zum Thema Gender & Design 2008 - 2010 Technische Universität, Berlin, Deutschland, in Kooperation mit den Telekom Innovation Laboratories (T-Labs) - Juniorprofessur für Interaction Design & Media Seit 2010 Universität der Künste, Berlin, Deutschland - Professorin für Designforschung 2012 - 2014 Technologische Universität (_University of Technology_), Sydney, Australien - Gastprofessur 2014 - 2017 EU-Kommission, Brüssel, Belgien - Beratung bei Umsetzung der Digitalen Agenda für Europa zu den Schwerpunktthemen digitale Bildung, Digitalisierung der Arbeitswelt sowie Förderung von Startups *Aktuelle Mandate* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: a. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen: - SAP SE, Walldorf, Deutschland (seit 2015) b. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht-börsennotierter Unternehmen: - ING-DiBa AG, Frankfurt am Main, Deutschland - Ottobock SE & Co. KGaA, Duderstadt, Deutschland Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Keine *Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor. 6) *Bernard Liautaud* London, Großbritannien * 17. Juni 1962 Staatsangehörigkeit: Französisch Managing Partner Balderton Capital, London, Großbritannien *Ausbildung* 1984 Diplom-Ingenieur an der ??cole Centrale de Paris, Frankreich 1985 Master in Wirtschaftsingenieurwesen an der Stanford University, Stanford, Kalifornien, USA *Beruflicher Werdegang* 1990 Gründung von BusinessObjects SA, Paris, Frankreich, zusammen mit einem weiteren Gründer 1990 - 2005 BusinessObjects SA, Paris, Frankreich, und San José, Kalifornien, USA - Chief Executive Officer 2005 - 2008 BusinessObjects SA, Paris, Frankreich, und San José, Kalifornien, USA - Vorsitzender des Board of Directors Seit 2008 Balderton Capital, London, Großbritannien - Managing Partner *Aktuelle Mandate* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: a. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen: - SAP SE, Walldorf, Deutschland (seit 2008) b. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht-börsennotierter Unternehmen: - Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a. Mitgliedschaft in Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen: - Keine b. Mitgliedschaft in Kontrollgremien nicht-börsennotierter Unternehmen: - Board of Directors der nlyte Software Ltd., London, Großbritannien - Board of Directors der Vestiaire Collective SA, Levallois-Perret, Frankreich - Board of Directors der Dashlane, Inc., New York, New York, USA - Board of Directors der Recorded Future, Inc., Cambridge, Massachusetts, USA - Board of Directors der eWise Group, Inc., Redwood City, Kalifornien, USA - Board of Directors der Qubit Digital Ltd., London, Großbritannien - Board of Directors der Aircall.io, Inc., New York, New York, USA - Board of Directors der Virtuo Technologies SAS, Paris, Frankreich - Board of Directors der The Hut Group Ltd., Manchester, Großbritannien - Board of Directors der Peakon ApS, Kopenhagen, Dänemark - Board of Directors der Tim Talent SAS, Paris, Frankreich - Board of Directors der Citymapper Ltd., London, Großbritannien *Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor. 7) *Gerhard Oswald* Walldorf, Deutschland * 20. Juni 1953 Staatsangehörigkeit: Deutsch Geschäftsführer der Oswald Consulting GmbH, Walldorf, Deutschland, Lehrbeauftragter an der Technischen Universität München, Deutschland *Ausbildung* 1977 Diplom-Betriebswirt (FH) an der Fachhochschule Mainz, Deutschland *Beruflicher Werdegang* 1977 - 1980 Siemens AG, München, Deutschland - Anwendungsberater für SAP-R/2-Geschäftsprozesse
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DJ DGAP-HV: SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung -5-
1981 - 1984 SAP AG, Walldorf, Deutschland - Berater, Trainer und Entwickler im Bereich der SAP-Standardsoftware R/2 1984 - 1987 SAP AG, Walldorf, Deutschland - verschiedene Leitungsfunktionen in den Bereichen R/2-Auftragsentwicklung, R/2-Qualitätssicherung und Übersetzung 1987 - 1993 SAP AG, Walldorf, Deutschland - Mitglied der Projektleitung für Konzeption, Entwicklung und Auslieferung der SAP-Standardsoftware R/3; Leitung des Bereichs SAP-Anwendungsarchitektur 1993 - 1996 SAP AG, Walldorf, Deutschland - Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung, Leiter des Bereichs R/3 Services 1996 - 2016 SAP AG bzw. SAP SE, Walldorf, Deutschland - Mitglied des Vorstands mit Verantwortung für wechselnde Geschäftsbereiche, insbesondere Support und Qualitätssicherung Seit 2015 Technische Universität München, Deutschland - Lehrbeauftragter, Gründer der Forschungsplattform "Initiative for Digital Transformation" (IDT) 2017 - 2018 Berater der SAP SE aufgrund eines Beratungsvertrags zwischen der Oswald Consulting GmbH und der SAP SE Seit 2017 Oswald Consulting GmbH, Walldorf, Deutschland - Geschäftsführer *Aktuelle Mandate* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: a. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen: - SAP SE, Walldorf, Deutschland (seit 2019) b. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht-börsennotierter Unternehmen: - Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a. Mitgliedschaft in Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen: - Keine b. Mitgliedschaft in Kontrollgremien nicht-börsennotierter Unternehmen: - TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH, Sinsheim, Deutschland (Beirat) *Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor. 8) *Dr. Friederike Rotsch* Königstein, Deutschland * 31. Oktober 1972 Staatsangehörigkeit: Deutsch Group General Counsel und Leiterin Recht und Compliance, Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland *Ausbildung* 1997 1. juristisches Staatsexamen nach Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, Deutschland, und der University of Wales, College of Cardiff, Großbritannien 2000 Promotion an der Universität Passau, Deutschland 2001 2. juristisches Staatsexamen, Bayern, Deutschland *Beruflicher Werdegang* 2001 - 2005 Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Frankfurt/Main und Düsseldorf, Deutschland - Rechtsanwältin 2005 - 2007 Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland - Referentin, Corporate Legal Services 2007 - 2011 Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland - Leiterin Corporate Legal Services 2011 - 2014 Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland - Leiterin Group Internal Auditing Seit 2014 Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland - Group General Counsel und Leiterin Recht und Compliance *Aktuelle Mandate* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: a. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen: - SAP SE, Walldorf, Deutschland (seit 2018) b. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht-börsennotierter Unternehmen: - Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Keine *Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor. 9) *Dr. Gunnar Wiedenfels* Greenwich, Connecticut, USA * 6. September 1977 Staatsangehörigkeit: Deutsch Chief Financial Officer, Discovery Communications, Inc., New York, New York, USA *Ausbildung* 2003 Diplom in Wirtschaftsinformatik an der Universität Mannheim, Deutschland 2008 Promotion an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule, Aachen, Deutschland *Beruflicher Werdegang* 2004 - 2009 McKinsey & Company, Frankfurt/Hamburg, Deutschland - Unternehmensberater 2009 - 2010 ProSiebenSat.1 Media AG, München, Deutschland - Senior Manager PMO 2010 - 2011 ProSiebenSat.1 Media AG, München, Deutschland - Deputy Group Controller 2011 - 2013 ProSiebenSat.1 Media AG, München, Deutschland - CFO National 2013 - 2014 ProSiebenSat.1 Media AG, München, Deutschland - CFO National & Chief Group Controller 2014 - 2015 ProSiebenSat.1 Media AG bzw. ProSiebenSat.1 Media SE, München, Deutschland - Stellvertretender CFO und CFO National & Chief Group Controller 2015 - 2017 ProSiebenSat.1 Media SE, München, Deutschland - Mitglied des Vorstands, CFO Seit 2017 Discovery Communications, Inc., New York, New York, USA - CFO *Aktuelle Mandate* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a. Mitgliedschaft in Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen: - Keine a. Mitgliedschaft in Kontrollgremien nicht-börsennotierter Unternehmen: - Board of Directors der Motor Trend Group, LLC, El Segundo, Kalifornien, USA - Board of Directors der OWN LLC, West Hollywood, Kalifornien, USA - Board of Directors der Scripps Networks Interactive (Asia) Pte. Ltd., Singapur Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den drei vorgenannten Mitgliedschaften um konzerninterne Mandate innerhalb der Discovery-Gruppe handelt. *Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor. III. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG* 1. *Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts* a) *Anmeldung und Nachweis* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die *Anmeldung* muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Der *Nachweis des Anteilsbesitzes* muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden
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April 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
Instituts hat sich auf den Beginn, also 0:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), des 24. April 2019 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils *spätestens bis zum Ablauf, also 24:00 Uhr (MESZ), des 8. Mai 2019* unter der Adresse SAP SE c/o DZ BANK AG vertreten durch dwpbank - DSHVG - Landsberger Str. 187 80687 München oder per Telefax: +49(0)69/5099-1110 oder per E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de zugehen. b) *Bedeutung des Nachweisstichtags* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes wie zuvor beschrieben erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. c) *Eintrittskartenbestellung* Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter lit. a) dieser Ziffer 1) werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Die meisten depotführenden Institute tragen für den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten Sorge, sofern die Aktionäre die ihnen durch ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut so rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die Anmeldung und die Nachweisübermittlung vor Ablauf der Anmeldefrist für den Aktionär vornehmen kann. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. Jedoch ist Folgendes zu beachten: Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir, im Fall der Teilnahme an der Hauptversammlung (außer im Fall der Online-Teilnahme) die Eintrittskarte an der Einlasskontrolle vorzulegen. Auf der Eintrittskarte befinden sich zudem Angaben, die für eine Online-Teilnahme (siehe nachfolgend unter Ziffer 3) und für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Nutzung des hierzu von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Internetdialogs (siehe nachfolgend unter Ziffer 4 lit. c)) benötigt werden, sowie ein Formular und notwendige Angaben für eine Stimmabgabe durch Briefwahl (siehe nachfolgend unter Ziffer 2). 2. Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abzugeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 1 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl muss schriftlich unter Nutzung des auf der Eintrittskarte abgedruckten oder des hierzu über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich gemachten (Briefwahl-)Formulars erfolgen. Das zur Briefwahl genutzte Formular muss vollständig ausgefüllt - insbesondere mit Angabe der Eintrittskartennummer und der Prüfziffer - bis 14. Mai 2019 (Tag des Posteingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein: SAP SE c/o Computershare Operations Center D-80249 München. Das vollständig ausgefüllte Formular kann auch per Telefax übermittelt werden und muss in diesem Fall bis 14. Mai 2019, 12:00 Uhr (MESZ), unter der Telefax-Nummer +49(0)89/30903-74675 zugehen. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einladung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat (einschließlich einer darin angekündigten möglichen Anpassung des Beschlussvorschlags zur Gewinnverwendung an die bei Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter Aktien) und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen können schriftlich unter der vorstehend (in dieser Ziffer 2) genannten Postadresse bis 14. Mai 2019 (Tag des Posteingangs) oder durch Übermittlung der in Schriftform abgefassten Erklärung per Telefax an die vorstehend (in dieser Ziffer 2) genannte Telefax-Nummer bis 14. Mai 2019, 12:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs des Telefax), widerrufen oder geändert werden. Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, also Aktionärsrechte aus ihnen ausüben, so ist dies möglich, eine derartige Teilnahme gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Das gilt auch für den Fall, dass der Aktionär selbst oder durch einen Vertreter im Wege der Online-Teilnahme (siehe nachfolgend unter Ziffer 3) an der Hauptversammlung teilnimmt. Die für die Briefwahl zu verwendenden Formulare sehen entsprechende Erklärungen vor. 3. *Online-Teilnahme an der Hauptversammlung* Die Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen über das Internet, also ohne Anwesenheit an deren Ort, an der Hauptversammlung teilzunehmen (Online-Teilnahme). Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 1 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt. Am 15. Mai 2019 können sie sich unter www.sap.de/hauptversammlung durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten ab 8:00 Uhr (MESZ) für die Online-Teilnahme zuschalten und an der Hauptversammlung ab deren Beginn online teilnehmen. Erforderliche Zugangsdaten sind neben der Eintrittskartennummer eine Prüfziffer sowie der Name, Vorname und Wohnort der Person, auf die die Eintrittskarte ausgestellt ist, und die betreffende Aktienanzahl, jeweils so, wie auf der Eintrittskarte abgedruckt. Nach erstmaliger Eingabe dieser Zugangsdaten erhält der Aktionär einen Zugangscode, der ihm zusammen mit der Eintrittskartennummer und der Prüfziffer einen etwaigen erneuten Zugang für die Online-Teilnahme und den Zugang zum Internetdialog für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (siehe nachfolgend unter Ziffer 4 lit. c)) ermöglicht. Die Online-Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Aktien durch einen am Ort der Hauptversammlung anwesenden Teilnehmer (den Aktionär oder seinen Vertreter) vertreten werden. Im Wege der Online-Teilnahme können die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, bei den Abstimmungen ihre Stimmen in Echtzeit abgeben und elektronisch das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen. Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten im Wege der Online-Teilnahme ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Möchte ein Teilnehmer seine Online-Teilnahme noch vor den Abstimmungen beenden, so kann er (unter anderem) die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur weisungsgebundenen Ausübung seiner Stimmrechte bevollmächtigen. 4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* a) *Möglichkeit der Bevollmächtigung* Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 1 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Der an der Hauptversammlung teilnehmende Bevollmächtigte kann das Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben, wie es der Aktionär selbst könnte, soweit nicht das Gesetz, der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten vorsehen. Mit den vorgenannten Einschränkungen kann ein Bevollmächtigter, und zwar auch dann, wenn die Eintrittskarte nicht auf ihn ausgestellt ist, unter den in Ziffer 2 (Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl) bzw. Ziffer 3 (Online-Teilnahme an der Hauptversammlung) genannten Voraussetzungen Stimmrechte im Wege der Briefwahl oder im Wege der Online-Teilnahme ausüben. Die Online-Teilnahme des Bevollmächtigten ist aus
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