Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: MAX Automation SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-05 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MAX Automation SE Düsseldorf WKN: A2DA58
ISIN: DE000A2DA588 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren
Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen
Hauptversammlung
der MAX Automation SE am Freitag, den 17. Mai 2019,
11:00 Uhr (MESZ),
in den Räumen des Van der Valk Airporthotel Düsseldorf,
Am Hülserhof 57, 40472 Düsseldorf.
I. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2018, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des
zusammengefassten Lageberichts für die MAX
Automation SE und den Konzern mit den
erläuternden Berichten des Verwaltungsrats zu
den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat hat den von den
geschäftsführenden Direktoren aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gemäß § 47 Abs. 5 des Gesetzes zur
Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001
des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut
der Europäischen Gesellschaft (SE) ('_SEAG_')
am 4. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss
ist mit seiner Billigung durch den
Verwaltungsrat festgestellt. Eine Feststellung
des Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
gemäß § 47 Abs. 6 SEAG ist somit nicht
erforderlich. Die Vorlagen zu
Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der
Hauptversammlung zugänglich zu machen und
sollen dieser erläutert werden, ohne dass es
(abgesehen von der Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 2) nach gesetzlichen
Bestimmungen einer Beschlussfassung bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018*
Nach Verrechnung des Jahresfehlbetrags 2018 in
Höhe von EUR 634.160,45 mit dem Gewinnvortrag
in Höhe von EUR 2.890.415,61 beträgt der
verbleibende Bilanzgewinn EUR 2.256.255,16.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu
beschließen:
Der Bilanzgewinn wird in Höhe von EUR
2.256.255,16 vollständig auf neue Rechnung
vorgetragen. Eine Dividende wird nicht
ausgeschüttet.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum vom
1. Januar bis zum 7. Februar 2018*
Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit
Eintragung im Handelsregister am 8. Februar
2018, sodass für den Zeitraum vom 1. Januar
2018 bis zum 7. Februar 2018
einschließlich Beschlüsse über die
Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden
Vorstandsmitglieder zu fassen sind.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu
beschließen:
3.1 Herrn Daniel Fink wird für den Zeitraum
vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar
2018 einschließlich Entlastung
erteilt.
3.2 Herrn Fabian Spilker wird für den
Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7.
Februar 2018 einschließlich
Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum
vom 1. Januar bis zum 7. Februar 2018*
Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit
Eintragung im Handelsregister am 8. Februar
2018, sodass für den Zeitraum vom 1. Januar
2018 bis zum 7. Februar 2018
einschließlich Beschlüsse über die
Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder zu fassen sind.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu
beschließen:
4.1 Herrn Oliver Jaster wird für den
Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7.
Februar 2018 einschließlich
Entlastung erteilt.
4.2 Herrn Dr. Jens Kruse wird für den
Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7.
Februar 2018 einschließlich
Entlastung erteilt.
4.3 Herrn Gerhard Lerch wird für den
Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7.
Februar 2018 einschließlich
Entlastung erteilt.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrates für den
Zeitraum ab dem 8. Februar 2018*
Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit
Eintragung im Handelsregister am 8. Februar
2018, sodass für den Zeitraum vom 8. Februar
2018 bis zum 31. Dezember 2018
einschließlich Beschlüsse über die
Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden
Verwaltungsratsmitglieder zu fassen sind.
Mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 18. Mai 2018 schied Herr
Fabian Spilker aus dem Verwaltungsrat aus. Herr
Andreas Krause wurde von der Hauptversammlung
am 18. Mai 2018 mit Wirkung ab Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2018
für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den
Verwaltungsrat gewählt.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu
beschließen:
5.1 Herrn Daniel Fink wird für den Zeitraum
vom 8. Februar 2018 bis zum 31. Dezember
2018 einschließlich Entlastung
erteilt.
5.2 Herrn Oliver Jaster wird für den
Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31.
Dezember 2018 einschließlich
Entlastung erteilt.
5.3 Herrn Andreas Krause wird für den
Zeitraum vom Ende der Hauptversammlung
am 18. Mai 2018 bis zum 31. Dezember
2018 einschließlich Entlastung
erteilt.
5.4 Herrn Dr. Jens Kruse wird für den
Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31.
Dezember 2018 einschließlich
Entlastung erteilt.
5.5 Herrn Gerhard Lerch wird für den
Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31.
Dezember 2018 einschließlich
Entlastung erteilt.
5.6 Herrn Fabian Spilker wird für den
Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum
Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat am
18. Mai 2018 Entlastung erteilt.
6. *Neuwahl zum Verwaltungsrat*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai
2019 endet die Bestellung der Mitglieder des
ersten Verwaltungsrates, da die Mitglieder des
ersten Verwaltungsrates gemäß § 7 Abs. 2
der Satzung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das erste Geschäftsjahr der MAX Automation SE
beschließt, bestellt wurden. Das erste
Geschäftsjahr der MAX Automation SE ist das
Geschäftsjahr, in dem die Umwandlung der MAX
Automation AG in eine Europäische Gesellschaft
(SE) im Handelsregister eingetragen wurde. Dies
erfolgte am 8. Februar 2018. Damit endet die
Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder Dr. Jens
Kruse und Oliver Jaster mit dem Ende dieser
Hauptversammlung. Herr Spilker schied aufgrund
der von ihm erklärten Amtsniederlegung am 18.
Mai 2018 aus dem Verwaltungsrat aus. Herr Lerch
legte sein Verwaltungsratsmandat mit Wirkung
zum Ablauf des 31. Dezember 2018 aus
Altersgründen nieder. Herr Fink schied am 31.
März 2019 aus dem Verwaltungsrat aus. Anstelle
des ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitglieds
Herrn Spilker wurde Herr Krause von der
Hauptversammlung am 18. Mai 2018 gewählt.
Anstelle von Herrn Lerch wurde Herr Dr. Guckert
am 25. Januar 2019 gerichtlich zum Mitglied des
Verwaltungsrates bestimmt. Gemäß § 7 Abs.
4 der Satzung endet auch die Amtszeit der
Herren Dr. Guckert und Krause mit dem Ablauf
der Hauptversammlung am 17. Mai 2019.
Der Verwaltungsrat ist daher insgesamt neu zu
besetzen.
Der Verwaltungsrat setzt sich nach § 7 Abs. 1
Satz 1 der Satzung, §§ 23, 24, 28 Abs. 1 SEAG,
Art. 43 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO aus fünf
Mitgliedern zusammen, die sämtlich
Verwaltungsratsmitglieder der Aktionäre sind
und von der Hauptversammlung gewählt werden. §
24 Abs. 3 SEAG findet keine Anwendung. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am
17. Mai 2019 bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrates für das
Geschäftsjahr 2023 beschließt, längstens
jedoch für sechs Jahre nach der Bestellung des
jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds, die
nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern
des Verwaltungsrates zu bestellen:
6.1 Herrn Dr. Christian Diekmann, wohnhaft
in Hamburg, Geschäftsführer und CFO der
Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers
Sohn Holding GmbH, der Zertus GmbH, der
Zertus Marken GmbH und der Zertus
Immobilien GmbH, Hamburg. Zudem ist Herr
Dr. Christian Diekmann Geschäftsführer
der Deleco GmbH, Hamburg, sowie
Executive Director der Zertus UK Holding
Ltd. und der Zetar Ltd., den
Holdinggesellschaften der englischen und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
© 2019 Dow Jones News
