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DGAP-News: MAX Automation SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-05 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MAX Automation SE Düsseldorf WKN: A2DA58 ISIN: DE000A2DA588 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der MAX Automation SE am Freitag, den 17. Mai 2019, 11:00 Uhr (MESZ), in den Räumen des Van der Valk Airporthotel Düsseldorf, Am Hülserhof 57, 40472 Düsseldorf. I. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die MAX Automation SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 47 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('_SEAG_') am 4. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Verwaltungsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 47 Abs. 6 SEAG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2) nach gesetzlichen Bestimmungen einer Beschlussfassung bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018* Nach Verrechnung des Jahresfehlbetrags 2018 in Höhe von EUR 634.160,45 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.890.415,61 beträgt der verbleibende Bilanzgewinn EUR 2.256.255,16. Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: Der Bilanzgewinn wird in Höhe von EUR 2.256.255,16 vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Dividende wird nicht ausgeschüttet. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 7. Februar 2018* Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit Eintragung im Handelsregister am 8. Februar 2018, sodass für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar 2018 einschließlich Beschlüsse über die Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden Vorstandsmitglieder zu fassen sind. Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 3.1 Herrn Daniel Fink wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 3.2 Herrn Fabian Spilker wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 7. Februar 2018* Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit Eintragung im Handelsregister am 8. Februar 2018, sodass für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar 2018 einschließlich Beschlüsse über die Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden Aufsichtsratsmitglieder zu fassen sind. Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 4.1 Herrn Oliver Jaster wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 4.2 Herrn Dr. Jens Kruse wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 4.3 Herrn Gerhard Lerch wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 5. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für den Zeitraum ab dem 8. Februar 2018* Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit Eintragung im Handelsregister am 8. Februar 2018, sodass für den Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich Beschlüsse über die Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden Verwaltungsratsmitglieder zu fassen sind. Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2018 schied Herr Fabian Spilker aus dem Verwaltungsrat aus. Herr Andreas Krause wurde von der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2018 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Verwaltungsrat gewählt. Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 5.1 Herrn Daniel Fink wird für den Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 5.2 Herrn Oliver Jaster wird für den Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 5.3 Herrn Andreas Krause wird für den Zeitraum vom Ende der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 5.4 Herrn Dr. Jens Kruse wird für den Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 5.5 Herrn Gerhard Lerch wird für den Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich Entlastung erteilt. 5.6 Herrn Fabian Spilker wird für den Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat am 18. Mai 2018 Entlastung erteilt. 6. *Neuwahl zum Verwaltungsrat* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 2019 endet die Bestellung der Mitglieder des ersten Verwaltungsrates, da die Mitglieder des ersten Verwaltungsrates gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr der MAX Automation SE beschließt, bestellt wurden. Das erste Geschäftsjahr der MAX Automation SE ist das Geschäftsjahr, in dem die Umwandlung der MAX Automation AG in eine Europäische Gesellschaft (SE) im Handelsregister eingetragen wurde. Dies erfolgte am 8. Februar 2018. Damit endet die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder Dr. Jens Kruse und Oliver Jaster mit dem Ende dieser Hauptversammlung. Herr Spilker schied aufgrund der von ihm erklärten Amtsniederlegung am 18. Mai 2018 aus dem Verwaltungsrat aus. Herr Lerch legte sein Verwaltungsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 aus Altersgründen nieder. Herr Fink schied am 31. März 2019 aus dem Verwaltungsrat aus. Anstelle des ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitglieds Herrn Spilker wurde Herr Krause von der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 gewählt. Anstelle von Herrn Lerch wurde Herr Dr. Guckert am 25. Januar 2019 gerichtlich zum Mitglied des Verwaltungsrates bestimmt. Gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung endet auch die Amtszeit der Herren Dr. Guckert und Krause mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 17. Mai 2019. Der Verwaltungsrat ist daher insgesamt neu zu besetzen. Der Verwaltungsrat setzt sich nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung, §§ 23, 24, 28 Abs. 1 SEAG, Art. 43 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO aus fünf Mitgliedern zusammen, die sämtlich Verwaltungsratsmitglieder der Aktionäre sind und von der Hauptversammlung gewählt werden. § 24 Abs. 3 SEAG findet keine Anwendung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Verwaltungsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2019 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre nach der Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds, die nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern des Verwaltungsrates zu bestellen: 6.1 Herrn Dr. Christian Diekmann, wohnhaft in Hamburg, Geschäftsführer und CFO der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH, der Zertus GmbH, der Zertus Marken GmbH und der Zertus Immobilien GmbH, Hamburg. Zudem ist Herr Dr. Christian Diekmann Geschäftsführer der Deleco GmbH, Hamburg, sowie Executive Director der Zertus UK Holding Ltd. und der Zetar Ltd., den Holdinggesellschaften der englischen und
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April 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)