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DGAP-HV: MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MAX Automation SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-05 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MAX Automation SE Düsseldorf WKN: A2DA58 
ISIN: DE000A2DA588 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren 
Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der MAX Automation SE am Freitag, den 17. Mai 2019, 
11:00 Uhr (MESZ), 
in den Räumen des Van der Valk Airporthotel Düsseldorf, 
Am Hülserhof 57, 40472 Düsseldorf. 
I. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die MAX 
   Automation SE und den Konzern mit den 
   erläuternden Berichten des Verwaltungsrats zu 
   den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat hat den von den 
   geschäftsführenden Direktoren aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gemäß § 47 Abs. 5 des Gesetzes zur 
   Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
   des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
   der Europäischen Gesellschaft (SE) ('_SEAG_') 
   am 4. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist mit seiner Billigung durch den 
   Verwaltungsrat festgestellt. Eine Feststellung 
   des Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   gemäß § 47 Abs. 6 SEAG ist somit nicht 
   erforderlich. Die Vorlagen zu 
   Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen und 
   sollen dieser erläutert werden, ohne dass es 
   (abgesehen von der Beschlussfassung zu 
   Tagesordnungspunkt 2) nach gesetzlichen 
   Bestimmungen einer Beschlussfassung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018* 
 
   Nach Verrechnung des Jahresfehlbetrags 2018 in 
   Höhe von EUR 634.160,45 mit dem Gewinnvortrag 
   in Höhe von EUR 2.890.415,61 beträgt der 
   verbleibende Bilanzgewinn EUR 2.256.255,16. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn wird in Höhe von EUR 
   2.256.255,16 vollständig auf neue Rechnung 
   vorgetragen. Eine Dividende wird nicht 
   ausgeschüttet. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum vom 
   1. Januar bis zum 7. Februar 2018* 
 
   Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit 
   Eintragung im Handelsregister am 8. Februar 
   2018, sodass für den Zeitraum vom 1. Januar 
   2018 bis zum 7. Februar 2018 
   einschließlich Beschlüsse über die 
   Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden 
   Vorstandsmitglieder zu fassen sind. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   3.1 Herrn Daniel Fink wird für den Zeitraum 
       vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar 
       2018 einschließlich Entlastung 
       erteilt. 
   3.2 Herrn Fabian Spilker wird für den 
       Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. 
       Februar 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum 
   vom 1. Januar bis zum 7. Februar 2018* 
 
   Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit 
   Eintragung im Handelsregister am 8. Februar 
   2018, sodass für den Zeitraum vom 1. Januar 
   2018 bis zum 7. Februar 2018 
   einschließlich Beschlüsse über die 
   Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden 
   Aufsichtsratsmitglieder zu fassen sind. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   4.1 Herrn Oliver Jaster wird für den 
       Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. 
       Februar 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   4.2 Herrn Dr. Jens Kruse wird für den 
       Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. 
       Februar 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   4.3 Herrn Gerhard Lerch wird für den 
       Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. 
       Februar 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrates für den 
   Zeitraum ab dem 8. Februar 2018* 
 
   Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit 
   Eintragung im Handelsregister am 8. Februar 
   2018, sodass für den Zeitraum vom 8. Februar 
   2018 bis zum 31. Dezember 2018 
   einschließlich Beschlüsse über die 
   Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden 
   Verwaltungsratsmitglieder zu fassen sind. 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 18. Mai 2018 schied Herr 
   Fabian Spilker aus dem Verwaltungsrat aus. Herr 
   Andreas Krause wurde von der Hauptversammlung 
   am 18. Mai 2018 mit Wirkung ab Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2018 
   für die Zeit bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den 
   Verwaltungsrat gewählt. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   5.1 Herrn Daniel Fink wird für den Zeitraum 
       vom 8. Februar 2018 bis zum 31. Dezember 
       2018 einschließlich Entlastung 
       erteilt. 
   5.2 Herrn Oliver Jaster wird für den 
       Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. 
       Dezember 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   5.3 Herrn Andreas Krause wird für den 
       Zeitraum vom Ende der Hauptversammlung 
       am 18. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 
       2018 einschließlich Entlastung 
       erteilt. 
   5.4 Herrn Dr. Jens Kruse wird für den 
       Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. 
       Dezember 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   5.5 Herrn Gerhard Lerch wird für den 
       Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. 
       Dezember 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   5.6 Herrn Fabian Spilker wird für den 
       Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 
       Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat am 
       18. Mai 2018 Entlastung erteilt. 
6. *Neuwahl zum Verwaltungsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 
   2019 endet die Bestellung der Mitglieder des 
   ersten Verwaltungsrates, da die Mitglieder des 
   ersten Verwaltungsrates gemäß § 7 Abs. 2 
   der Satzung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das erste Geschäftsjahr der MAX Automation SE 
   beschließt, bestellt wurden. Das erste 
   Geschäftsjahr der MAX Automation SE ist das 
   Geschäftsjahr, in dem die Umwandlung der MAX 
   Automation AG in eine Europäische Gesellschaft 
   (SE) im Handelsregister eingetragen wurde. Dies 
   erfolgte am 8. Februar 2018. Damit endet die 
   Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder Dr. Jens 
   Kruse und Oliver Jaster mit dem Ende dieser 
   Hauptversammlung. Herr Spilker schied aufgrund 
   der von ihm erklärten Amtsniederlegung am 18. 
   Mai 2018 aus dem Verwaltungsrat aus. Herr Lerch 
   legte sein Verwaltungsratsmandat mit Wirkung 
   zum Ablauf des 31. Dezember 2018 aus 
   Altersgründen nieder. Herr Fink schied am 31. 
   März 2019 aus dem Verwaltungsrat aus. Anstelle 
   des ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitglieds 
   Herrn Spilker wurde Herr Krause von der 
   Hauptversammlung am 18. Mai 2018 gewählt. 
   Anstelle von Herrn Lerch wurde Herr Dr. Guckert 
   am 25. Januar 2019 gerichtlich zum Mitglied des 
   Verwaltungsrates bestimmt. Gemäß § 7 Abs. 
   4 der Satzung endet auch die Amtszeit der 
   Herren Dr. Guckert und Krause mit dem Ablauf 
   der Hauptversammlung am 17. Mai 2019. 
 
   Der Verwaltungsrat ist daher insgesamt neu zu 
   besetzen. 
 
   Der Verwaltungsrat setzt sich nach § 7 Abs. 1 
   Satz 1 der Satzung, §§ 23, 24, 28 Abs. 1 SEAG, 
   Art. 43 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO aus fünf 
   Mitgliedern zusammen, die sämtlich 
   Verwaltungsratsmitglieder der Aktionäre sind 
   und von der Hauptversammlung gewählt werden. § 
   24 Abs. 3 SEAG findet keine Anwendung. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 
   17. Mai 2019 bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrates für das 
   Geschäftsjahr 2023 beschließt, längstens 
   jedoch für sechs Jahre nach der Bestellung des 
   jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds, die 
   nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern 
   des Verwaltungsrates zu bestellen: 
 
   6.1 Herrn Dr. Christian Diekmann, wohnhaft 
       in Hamburg, Geschäftsführer und CFO der 
       Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers 
       Sohn Holding GmbH, der Zertus GmbH, der 
       Zertus Marken GmbH und der Zertus 
       Immobilien GmbH, Hamburg. Zudem ist Herr 
       Dr. Christian Diekmann Geschäftsführer 
       der Deleco GmbH, Hamburg, sowie 
       Executive Director der Zertus UK Holding 
       Ltd. und der Zetar Ltd., den 
       Holdinggesellschaften der englischen und 

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April 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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