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Dow Jones News
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DGAP-HV: MAX Automation SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MAX Automation SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-05 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MAX Automation SE Düsseldorf WKN: A2DA58 
ISIN: DE000A2DA588 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren 
Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der MAX Automation SE am Freitag, den 17. Mai 2019, 
11:00 Uhr (MESZ), 
in den Räumen des Van der Valk Airporthotel Düsseldorf, 
Am Hülserhof 57, 40472 Düsseldorf. 
I. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die MAX 
   Automation SE und den Konzern mit den 
   erläuternden Berichten des Verwaltungsrats zu 
   den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat hat den von den 
   geschäftsführenden Direktoren aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gemäß § 47 Abs. 5 des Gesetzes zur 
   Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
   des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
   der Europäischen Gesellschaft (SE) ('_SEAG_') 
   am 4. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist mit seiner Billigung durch den 
   Verwaltungsrat festgestellt. Eine Feststellung 
   des Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   gemäß § 47 Abs. 6 SEAG ist somit nicht 
   erforderlich. Die Vorlagen zu 
   Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen und 
   sollen dieser erläutert werden, ohne dass es 
   (abgesehen von der Beschlussfassung zu 
   Tagesordnungspunkt 2) nach gesetzlichen 
   Bestimmungen einer Beschlussfassung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018* 
 
   Nach Verrechnung des Jahresfehlbetrags 2018 in 
   Höhe von EUR 634.160,45 mit dem Gewinnvortrag 
   in Höhe von EUR 2.890.415,61 beträgt der 
   verbleibende Bilanzgewinn EUR 2.256.255,16. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn wird in Höhe von EUR 
   2.256.255,16 vollständig auf neue Rechnung 
   vorgetragen. Eine Dividende wird nicht 
   ausgeschüttet. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum vom 
   1. Januar bis zum 7. Februar 2018* 
 
   Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit 
   Eintragung im Handelsregister am 8. Februar 
   2018, sodass für den Zeitraum vom 1. Januar 
   2018 bis zum 7. Februar 2018 
   einschließlich Beschlüsse über die 
   Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden 
   Vorstandsmitglieder zu fassen sind. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   3.1 Herrn Daniel Fink wird für den Zeitraum 
       vom 1. Januar 2018 bis zum 7. Februar 
       2018 einschließlich Entlastung 
       erteilt. 
   3.2 Herrn Fabian Spilker wird für den 
       Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. 
       Februar 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum 
   vom 1. Januar bis zum 7. Februar 2018* 
 
   Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit 
   Eintragung im Handelsregister am 8. Februar 
   2018, sodass für den Zeitraum vom 1. Januar 
   2018 bis zum 7. Februar 2018 
   einschließlich Beschlüsse über die 
   Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden 
   Aufsichtsratsmitglieder zu fassen sind. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   4.1 Herrn Oliver Jaster wird für den 
       Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. 
       Februar 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   4.2 Herrn Dr. Jens Kruse wird für den 
       Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. 
       Februar 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   4.3 Herrn Gerhard Lerch wird für den 
       Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 7. 
       Februar 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrates für den 
   Zeitraum ab dem 8. Februar 2018* 
 
   Der Formwechsel von der AG zur SE erfolgte mit 
   Eintragung im Handelsregister am 8. Februar 
   2018, sodass für den Zeitraum vom 8. Februar 
   2018 bis zum 31. Dezember 2018 
   einschließlich Beschlüsse über die 
   Entlastung der in diesem Zeitraum amtierenden 
   Verwaltungsratsmitglieder zu fassen sind. 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 18. Mai 2018 schied Herr 
   Fabian Spilker aus dem Verwaltungsrat aus. Herr 
   Andreas Krause wurde von der Hauptversammlung 
   am 18. Mai 2018 mit Wirkung ab Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2018 
   für die Zeit bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den 
   Verwaltungsrat gewählt. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   5.1 Herrn Daniel Fink wird für den Zeitraum 
       vom 8. Februar 2018 bis zum 31. Dezember 
       2018 einschließlich Entlastung 
       erteilt. 
   5.2 Herrn Oliver Jaster wird für den 
       Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. 
       Dezember 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   5.3 Herrn Andreas Krause wird für den 
       Zeitraum vom Ende der Hauptversammlung 
       am 18. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 
       2018 einschließlich Entlastung 
       erteilt. 
   5.4 Herrn Dr. Jens Kruse wird für den 
       Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. 
       Dezember 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   5.5 Herrn Gerhard Lerch wird für den 
       Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 31. 
       Dezember 2018 einschließlich 
       Entlastung erteilt. 
   5.6 Herrn Fabian Spilker wird für den 
       Zeitraum vom 8. Februar 2018 bis zum 
       Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat am 
       18. Mai 2018 Entlastung erteilt. 
6. *Neuwahl zum Verwaltungsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 
   2019 endet die Bestellung der Mitglieder des 
   ersten Verwaltungsrates, da die Mitglieder des 
   ersten Verwaltungsrates gemäß § 7 Abs. 2 
   der Satzung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das erste Geschäftsjahr der MAX Automation SE 
   beschließt, bestellt wurden. Das erste 
   Geschäftsjahr der MAX Automation SE ist das 
   Geschäftsjahr, in dem die Umwandlung der MAX 
   Automation AG in eine Europäische Gesellschaft 
   (SE) im Handelsregister eingetragen wurde. Dies 
   erfolgte am 8. Februar 2018. Damit endet die 
   Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder Dr. Jens 
   Kruse und Oliver Jaster mit dem Ende dieser 
   Hauptversammlung. Herr Spilker schied aufgrund 
   der von ihm erklärten Amtsniederlegung am 18. 
   Mai 2018 aus dem Verwaltungsrat aus. Herr Lerch 
   legte sein Verwaltungsratsmandat mit Wirkung 
   zum Ablauf des 31. Dezember 2018 aus 
   Altersgründen nieder. Herr Fink schied am 31. 
   März 2019 aus dem Verwaltungsrat aus. Anstelle 
   des ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitglieds 
   Herrn Spilker wurde Herr Krause von der 
   Hauptversammlung am 18. Mai 2018 gewählt. 
   Anstelle von Herrn Lerch wurde Herr Dr. Guckert 
   am 25. Januar 2019 gerichtlich zum Mitglied des 
   Verwaltungsrates bestimmt. Gemäß § 7 Abs. 
   4 der Satzung endet auch die Amtszeit der 
   Herren Dr. Guckert und Krause mit dem Ablauf 
   der Hauptversammlung am 17. Mai 2019. 
 
   Der Verwaltungsrat ist daher insgesamt neu zu 
   besetzen. 
 
   Der Verwaltungsrat setzt sich nach § 7 Abs. 1 
   Satz 1 der Satzung, §§ 23, 24, 28 Abs. 1 SEAG, 
   Art. 43 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO aus fünf 
   Mitgliedern zusammen, die sämtlich 
   Verwaltungsratsmitglieder der Aktionäre sind 
   und von der Hauptversammlung gewählt werden. § 
   24 Abs. 3 SEAG findet keine Anwendung. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 
   17. Mai 2019 bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrates für das 
   Geschäftsjahr 2023 beschließt, längstens 
   jedoch für sechs Jahre nach der Bestellung des 
   jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds, die 
   nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern 
   des Verwaltungsrates zu bestellen: 
 
   6.1 Herrn Dr. Christian Diekmann, wohnhaft 
       in Hamburg, Geschäftsführer und CFO der 
       Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers 
       Sohn Holding GmbH, der Zertus GmbH, der 
       Zertus Marken GmbH und der Zertus 
       Immobilien GmbH, Hamburg. Zudem ist Herr 
       Dr. Christian Diekmann Geschäftsführer 
       der Deleco GmbH, Hamburg, sowie 
       Executive Director der Zertus UK Holding 
       Ltd. und der Zetar Ltd., den 
       Holdinggesellschaften der englischen und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: MAX Automation SE: Bekanntmachung der -2-

irischen Tochtergesellschaften der 
       Zertus-Gruppe. 
 
       Weitere Angaben in Bezug auf die zur 
       Wahl in den Verwaltungsrat der MAX 
       Automation SE vorgeschlagene Person: 
 
       Herr Dr. Christian Diekmann ist Non 
       Executive Director of the Board der 
       Zertus Beteiligungen Lir Chocolates Ltd. 
       und Chairman of the Board der Zertus 
       Beteiligung Gaea Products S.A. in 
       Griechenland. 
 
       Herr Dr. Christian Diekmann ist 
       außerdem Beiratsvorsitzender 
       weiterer Gesellschaften der 
       Zertus-Gruppe und zwar der Bio-Zentrale 
       Naturprodukte GmbH und der Importhaus 
       Wilms / Impuls GmbH & Co KG. 
 
       Der Werdegang von Herrn Dr. Christian 
       Diekmann kann im Internet unter 
 
       www.maxautomation.com 
 
       (-> Investor Relations -> 
       Hauptversammlung -> 2019) eingesehen 
       werden. 
 
       Es bestehen nach Einschätzung des 
       Verwaltungsrats keine für die 
       Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
       maßgebenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zwischen dem 
       vorgeschlagenen Verwaltungsratsmitglied 
       einerseits und den Gesellschaften des 
       MAX Automation-Konzerns, den Organen der 
       MAX Automation SE oder einem direkt oder 
       indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der MAX 
       Automation SE beteiligten Aktionär 
       andererseits. Die Mitglieder des 
       Verwaltungsrats haben am 22. März 2019 
       bei dem Amtsgericht Düsseldorf den 
       Antrag gestellt, Herrn Dr. Diekmann 
       anstelle des am 31. März 2019 aus dem 
       Verwaltungsrat ausgeschiedenen Daniel 
       Fink bis zum Ablauf dieser 
       Hauptversammlung zum Mitglied des 
       Verwaltungsrats zu bestellen. Zum 
       Zeitpunkt der Verabschiedung der 
       Hauptversammlungseinladung durch den 
       Verwaltungsrat hat das Gericht über 
       diesen Antrag noch nicht entschieden. 
   6.2 Herrn Dr. Ralf Guckert, wohnhaft in 
       Butzbach, geschäftsführender Direktor 
       und Chief Digital Officer der Günther 
       Holding SE, Hamburg. 
 
       Weitere Angaben in Bezug auf die zur 
       Wahl in den Verwaltungsrat der MAX 
       Automation SE vorgeschlagene Person: 
 
       Herr Dr. Ralf Guckert ist kein Mitglied 
       in anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten. 
 
       Herr Dr. Ralf Guckert ist kein Mitglied 
       in vergleichbaren Kontrollgremien. 
 
       Der Werdegang von Herrn Dr. Ralf Guckert 
       kann im Internet unter 
 
       www.maxautomation.com 
 
       (-> Investor Relations -> 
       Hauptversammlung -> 2019) eingesehen 
       werden. 
 
       Herr Dr. Ralf Guckert ist 
       geschäftsführender Direktor und Chief 
       Digital Officer der Günther Holding SE, 
       Hamburg, der 34,9 % der Stimmrechte an 
       der MAX Automation SE zuzurechnen sind. 
       Im Übrigen bestehen, abgesehen 
       davon, dass Herr Dr. Ralf Guckert 
       bereits gegenwärtig Mitglied des 
       Verwaltungsrats der MAX Automation SE 
       ist, nach Einschätzung des 
       Verwaltungsrats keine weiteren für die 
       Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
       maßgebenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zwischen 
       Herrn Dr. Ralf Guckert einerseits und 
       den Gesellschaften des MAX 
       Automation-Konzerns, den Organen der MAX 
       Automation SE oder einem direkt oder 
       indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der MAX 
       Automation SE beteiligten Aktionär 
       andererseits. 
   6.3 Herrn Oliver Jaster, wohnhaft in 
       Bamberg, Verwaltungsratsmitglied der 
       Günther Holding SE, Hamburg. 
 
       Weitere Angaben in Bezug auf die zur 
       Wahl in den Verwaltungsrat der MAX 
       Automation SE vorgeschlagene Person: 
 
       Herr Oliver Jaster ist Mitglied im 
       Aufsichtsrat der ZEAL Network SE, 
       London, und Vorsitzender des 
       Verwaltungsrats der Günther Holding SE, 
       Hamburg. Zudem ist er Vorsitzender des 
       Beirats der Langenscheidt GmbH & Co. KG, 
       München, der Langenscheidt Digital GmbH 
       & Co. KG, München, und der Langenscheidt 
       Management GmbH, München (Günther SE 
       konzerninterne Mandate). 
 
       Herr Oliver Jaster steht den Beiräten 
       der all4cloud GmbH & Co. KG, Viernheim, 
       und der all4cloud Management GmbH, 
       Hamburg, vor (Günther SE konzerninterne 
       Mandate). Darüber hinaus ist Herr Oliver 
       Jaster Vorsitzender des Beirats der 
       Günther Direct Services GmbH, Bamberg, 
       und der G Connect GmbH, München (Günther 
       SE konzerninterne Mandate). 
 
       Der Werdegang von Herrn Oliver Jaster 
       kann im Internet unter 
 
       www.maxautomation.com 
 
       (-> Investor Relations -> 
       Hauptversammlung -> 2019) eingesehen 
       werden. 
 
       Herr Oliver Jaster ist Vorsitzender des 
       Verwaltungsrates und maßgeblicher 
       Aktionär der Günther Holding SE, 
       Hamburg, der insgesamt 34,9 % der 
       Stimmrechte an der MAX Automation SE 
       zuzurechnen sind. Im Übrigen 
       bestehen, abgesehen davon, dass Herr 
       Oliver Jaster bereits gegenwärtig 
       Mitglied des Verwaltungsrats der MAX 
       Automation SE ist, nach Einschätzung des 
       Verwaltungsrats keine weiteren für die 
       Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
       maßgebenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zwischen 
       Herrn Oliver Jaster einerseits und den 
       Gesellschaften des MAX 
       Automation-Konzerns, den Organen der MAX 
       Automation SE oder einem direkt oder 
       indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der MAX 
       Automation SE beteiligten Aktionär 
       andererseits_._ 
   6.4 Herrn Andreas Krause, wohnhaft in 
       Boppelsen/Schweiz, geschäftsführender 
       Direktor (CFO) der MAX Automation SE, 
       Düsseldorf. 
 
       Weitere Angaben in Bezug auf die zur 
       Wahl in den Verwaltungsrat der MAX 
       Automation SE vorgeschlagene Person: 
 
       Herr Andreas Krause ist Mitglied des 
       Aufsichtsrates der Vecoplan AG, Bad 
       Marienberg. 
 
       Der Werdegang von Herrn Andreas Krause 
       kann im Internet unter 
 
       www.maxautomation.com 
 
       (-> Investor Relations -> 
       Hauptversammlung -> 2019) eingesehen 
       werden. 
 
       Abgesehen davon, dass Herr Andreas 
       Krause bereits gegenwärtig Mitglied des 
       Verwaltungsrats der MAX Automation SE 
       und zudem Mitglied des Aufsichtsrats der 
       Vecoplan AG, Bad Marienberg, einem 
       Tochterunternehmen der MAX Automation 
       SE, ist, bestehen nach Einschätzung des 
       Verwaltungsrats keine für die 
       Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
       maßgebenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zwischen 
       Herrn Andreas Krause einerseits und den 
       Gesellschaften des MAX 
       Automation-Konzerns, den Organen der MAX 
       Automation SE oder einem direkt oder 
       indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der MAX 
       Automation SE beteiligten Aktionär 
       andererseits. 
   6.5 Herrn Dr. Jens Kruse, wohnhaft in Braak, 
       Generalbevollmächtigter der Privatbank 
       M.M.Warburg & Co KGaA, Hamburg. 
 
       Weitere Angaben in Bezug auf die zur 
       Wahl in den Verwaltungsrat der MAX 
       Automation SE vorgeschlagene Person: 
 
       Herr Dr. Jens Kruse ist Mitglied in dem 
       Aufsichtsrat der Biesterfeld AG, 
       Hamburg, und stellvertretender 
       Aufsichtsratsvorsitzender der PNE Wind 
       AG, Cuxhaven. 
 
       Der Werdegang von Herrn Dr. Jens Kruse 
       kann im Internet unter 
 
       www.maxautomation.com 
 
       (-> Investor Relations -> 
       Hauptversammlung -> 2019) eingesehen 
       werden. 
 
       Herr Dr. Jens Kruse leitet als 
       Generalbevollmächtigter den Bereich 
       Corporate Finance der Privatbank 
       M.M.Warburg & Co KGaA in Hamburg. 
       Zwischen der Privatbank M.M.Warburg & Co 
       KGaA, bei der Herr Dr. Jens Kruse tätig 
       ist, und der mit insgesamt 34,9 % an der 
       MAX Automotion SE beteiligten Günther 
       Holding SE, Hamburg, bestehen 
       geschäftliche Beziehungen. Im 
       Übrigen bestehen, abgesehen davon, 
       dass Herr Dr. Jens Kruse bereits 
       gegenwärtig Mitglied des Verwaltungsrats 
       der MAX Automation SE ist, nach 
       Einschätzung des Verwaltungsrats keine 
       weiteren für die Wahlentscheidung der 
       Hauptversammlung maßgebenden 
       persönlichen oder geschäftlichen 
       Beziehungen zwischen Herrn Dr. Jens 
       Kruse einerseits und den Gesellschaften 
       des MAX Automation-Konzerns, den Organen 
       der MAX Automation SE oder einem direkt 
       oder indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der MAX 
       Automation SE beteiligten Aktionär 
       andererseits. 
 
   Bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften im 
   Sinne von § 264d HGB, zu denen die MAX 
   Automation SE wegen der Börsenzulassung ihrer 
   Aktien am regulierten Markt gehört, muss 
   gemäß § 27 Abs. 1 Satz 4 SEAG in 
   Verbindung mit § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG 
   mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats 
   über Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. 
   Diese Anforderungen werden von Herrn Dr. 
   Diekmann, Herrn Dr. Ralf Guckert, Herrn Oliver 
   Jaster, Herrn Andreas Krause und Herrn Dr. Jens 
   Kruse erfüllt. Wenn die Hauptversammlung den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

vorstehenden Wahlvorschlägen folgt, sind nach 
   der Überzeugung des Verwaltungsrats die 
   Mitglieder des Verwaltungsrats auch zukünftig 
   in ihrer Gesamtheit im Sinne von § 27 Abs. 1 
   Satz 4 SEAG in Verbindung mit § 100 Abs. 5 
   Halbsatz 2 AktG mit dem Sektor vertraut, in dem 
   die Gesellschaft tätig ist. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   zum Verwaltungsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den 
   Verwaltungsrat Herr Dr. Diekmann als Kandidat 
   für den Verwaltungsratsvorsitz vorgeschlagen 
   werden soll. 
7. *Beschlussfassung über die Neufassung des § 7 
   der Satzung* 
 
   § 7 der Satzung enthält Angaben, die lediglich 
   für den ersten Verwaltungsrat nach Umwandlung 
   der MAX Automation AG in die MAX Automation SE 
   erforderlich waren. Die Angaben können nach der 
   Neuwahl des Verwaltungsrats in der diesjährigen 
   Hauptverhandlung entfallen. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt dazu vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) § 7 Abs. 2 der Satzung und die Worte ' . 
      vorbehaltlich der Regelung in 
      vorstehendem Absatz 2 . ' in Absatz 3 
      werden gestrichen; die Absätze 3 bis 5 
      des § 7 der Satzung werden zu den 
      Absätzen 2 bis 4 des § 7 der Satzung. 
   b) Infolge der Streichungen erhält § 7 der 
      Satzung folgenden Wortlaut: 
   '(1) Der Verwaltungsrat besteht aus fünf 
        Mitgliedern, die von der 
        Hauptversammlung bestellt werden. Der 
        Verwaltungsrat muss mehrheitlich aus 
        Mitgliedern bestehen, die nicht 
        gleichzeitig geschäftsführende 
        Direktoren der Gesellschaft sind. 
   (2) Die Mitglieder des Verwaltungsrats 
       werden längstens für die Zeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung 
       bestellt, die über Entlastung für das 
       vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
       Amtszeit bestimmt, längstens jedoch für 
       sechs Jahre. Hierbei wird das 
       Geschäftsjahr, in dem sie ihr Amt 
       antreten, nicht mitgerechnet. 
       Wiederbestellungen sind zulässig. 
   (3) Wird ein Verwaltungsratsmitglied 
       anstelle eines vorzeitig ausscheidenden 
       Mitglieds bestellt, so besteht sein Amt 
       für den Rest der Amtsdauer des 
       ausscheidenden Mitglieds. 
   (4) Jedes Mitglied des Verwaltungsrats kann 
       sein Amt unter Einhaltung einer 
       Kündigungsfrist von einem Monat auch 
       ohne wichtigen Grund durch schriftliche 
       Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des 
       Verwaltungsrats niederlegen.' 
8. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   neuen Genehmigten Kapitals 2019 zur Ausgabe von 
   Aktien gegen Bareinlagen mit der Möglichkeit 
   des Ausschlusses des Bezugsrechts, Aufhebung 
   des Genehmigten Kapitals I und entsprechende 
   Änderung von § 5 der Satzung* 
 
   Das bestehende Genehmigte Kapital I der MAX 
   Automation SE (§ 5 Abs. 7 der Satzung) über EUR 
   4.019.000,00 ist bislang nicht genutzt worden 
   und läuft noch bis zum 29. Juni 2020. Es soll 
   ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 
   4.418.912,00 (das entspricht 15 % des 
   gegenwärtigen Grundkapitals der Gesellschaft) 
   geschaffen werden (Genehmigtes Kapital 2019). 
   Das Genehmigte Kapital I soll mit Wirksamwerden 
   des neuen Genehmigten Kapitals 2019 aufgehoben 
   werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das 
      Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. 
      Mai 2024 durch Ausgabe neuer, auf den 
      Namen lautender Stückaktien gegen 
      Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis 
      zu insgesamt EUR 4.418.912,00 zu erhöhen 
      (Genehmigtes Kapital 2019). 
 
      Den Aktionären ist grundsätzlich ein 
      Bezugsrecht zu gewähren. Die Aktien sollen 
      von Kreditinstituten oder anderen, die 
      Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 
      AktG erfüllenden Unternehmen übernommen 
      werden mit der Verpflichtung, sie den 
      Aktionären zum Bezug anzubieten. Der 
      Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das 
      gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in 
      folgenden Fällen auszuschließen: 
 
      aa) für Spitzenbeträge; 
      bb) wenn die neuen Aktien zu einem Preis 
          ausgegeben werden, der den 
          Börsenpreis nicht wesentlich 
          unterschreitet, und die unter 
          Ausschluss des Bezugsrechts 
          gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
          ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % 
          des Grundkapitals nicht 
          überschreiten, und zwar weder im 
          Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im 
          Zeitpunkt der Ausübung dieser 
          Ermächtigung. 
 
      Die Summe der nach dieser Ermächtigung 
      unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen 
      Bareinlagen ausgegebenen Aktien darf einen 
      anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
      EUR 2.945.941,00 nicht übersteigen. Auf 
      diese Grenze sind Aktien anzurechnen, die 
      zur Bedienung von Wandlungs- oder 
      Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus 
      Schuldverschreibungen (einschließlich 
      Genussrechten) auszugeben sind, sofern die 
      Schuldverschreibungen (einschließlich 
      Genussrechten) während der Laufzeit dieser 
      Ermächtigung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts ausgegeben werden. 
 
      Der Verwaltungsrat wird ferner ermächtigt, 
      den weiteren Inhalt der Aktienrechte und 
      die Bedingungen der Aktienausgabe 
      festzulegen. 
   b) § 5 Abs. 7 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      'Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das 
      Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. 
      Mai 2024 durch Ausgabe neuer, auf den 
      Namen lautender Stückaktien gegen 
      Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis 
      zu insgesamt EUR 4.418.912,00 zu erhöhen 
      (Genehmigtes Kapital 2019). 
 
      Den Aktionären ist grundsätzlich ein 
      Bezugsrecht zu gewähren. Die Aktien sollen 
      von Kreditinstituten oder anderen, die 
      Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 
      AktG erfüllenden Unternehmen übernommen 
      werden mit der Verpflichtung, sie den 
      Aktionären zum Bezug anzubieten. Der 
      Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, 
      dieses Bezugsrecht der Aktionäre 
      auszuschließen 
 
      - für Spitzenbeträge; 
      - wenn die neuen Aktien zu einem Preis 
        ausgegeben werden, der den Börsenpreis 
        nicht wesentlich unterschreitet, und 
        die unter Ausschluss des Bezugsrechts 
        gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
        ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des 
        Grundkapitals nicht überschreiten, und 
        zwar weder im Zeitpunkt des 
        Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
        Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
      Die Summe der nach dieser Ermächtigung 
      unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen 
      Bareinlagen ausgegebenen Aktien darf einen 
      anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
      EUR 2.945.941,00 nicht übersteigen. Auf 
      diese Grenze sind Aktien anzurechnen, die 
      zur Bedienung von Wandlungs- oder 
      Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus 
      Schuldverschreibungen (einschließlich 
      Genussrechten) auszugeben sind, sofern die 
      Schuldverschreibungen bzw. die 
      Genussrechte während der Laufzeit dieser 
      Ermächtigung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts ausgegeben werden. 
 
      Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, 
      den weiteren Inhalt der Aktienrechte und 
      die Bedingungen der Aktienausgabe 
      festzulegen.' 
   c) Das von der Hauptversammlung am 30. Juni 
      2015 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene 
      Genehmigte Kapital I gemäß § 5 Abs. 7 
      der Satzung in Höhe von EUR 4.019.000,00 
      wird mit Wirksamwerden des neuen 
      Genehmigten Kapitals 2019 aufgehoben. 
   d) Der Verwaltungsrat wird angewiesen, den 
      Beschluss über die Aufhebung des 
      Genehmigten Kapitals I so zur Eintragung 
      in das Handelsregister anzumelden, dass 
      die Aufhebung nur eingetragen wird, wenn 
      gleichzeitig das unter lit. a) und b) 
      dieses Tagesordnungspunktes zu 
      beschließende neue Genehmigte Kapital 
      2019 eingetragen wird. Der Verwaltungsrat 
      wird ermächtigt, das Genehmigte Kapital 
      2019 unabhängig von den übrigen 
      Beschlüssen der Hauptversammlung zur 
      Eintragung in das Handelsregister 
      anzumelden. 
9. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer der MAX Automation SE und 
   zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht vom 30. Juni 2019 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von 
   § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche 
   prüferische Durchsicht vor der nächsten 
   Hauptversammlung erfolgt. 
 

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April 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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