Stuttgart (ots) - Es ist nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, deutschen Staatsbürgern die Rückkehr in ihre Heimat zu verweigern. Insofern müssen zwei Dinge gelten: Gegen jeden Rückkehrer müssen die deutschen Sicherheitsbehörden ermitteln und ihre möglichen Straftaten anklagen. Zweitens: Jeder Rückkehrer - auch Kinder und Jugendliche - gehört in die Hände jener Psychologen und Therapeuten, die darauf spezialisiert sind, Extremisten zu deradikalisieren. Dafür wird die Bundesregierung Geld bereitstellen müssen. Das wird jedoch bei Weitem nicht so viel sein, wie Deutschland durch seine passive, ja ignorante Haltung im seit 2944 Tagen tobenden Syrienkrieg gespart hat.
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