Die Erste Asset Management wurde jetzt von der Finanzmarktaufsicht zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Die Fondsgesellschaft hatte bei drei Fonds gegen den Paragraph 80, Absatz 1, des Investmentfondsgesetzes verstoßen. Darin steht, dass die Verwaltungsgesellschaft auf Rechnung des Fondsvermögens keinen Kredit aufnehmen darf, es sei denn, er ist vorübergehend und überschreitet eine gewisse ...Den vollständigen Artikel lesen ...