Anzeige
Mehr »
Sonntag, 06.09.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Alarmstufe Rot…: Wolfram und Wolfram-Aktien explodieren! Zündet jetzt die nächste Aktien-Story?!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
318 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-News: Pyrolyx AG: ABSAGE DER HAUPTVERSAMMLUNG (deutsch)

Pyrolyx AG: ABSAGE DER HAUPTVERSAMMLUNG

DGAP-News: Pyrolyx AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Pyrolyx AG: ABSAGE DER HAUPTVERSAMMLUNG

08.04.2019 / 15:10
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 6. Dezember 2018 auf Dienstag, den 30. April 2019 einberufene außerordentliche Hauptversammlung wird abgesagt. Der Vorstand beabsichtigt, für den 7. Juni 2019 zu der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft einzuladen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zu der geplanten ordentlichen Hauptversammlung wird von der Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2019 abgesehen. Die für den 30. April 2019 angekündigte Tagesordnung wird in die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung integriert. Zu der ordentlichen Hauptversammlung wird gesondert geladen werden. Über Pyrolyx AG Pyrolyx AG ist weltweiter Marktführer bei der Rückgewinnung von recovered Carbon Black (rCB) aus Altreifen. Aufbereitetes rCB wird für die Herstellung neuer Reifen und in der Masterbatch- sowie technischen Kautschukindustrie eingesetzt. Die Aktien des Unternehmens (WKN A2E4L4) sind an der Düsseldorfer und Frankfurter Börse notiert, sowie im m:access (Börse München) und werden zudem im elektronischen Handel von XETRA und mit CDI's an der australischen ASX Wertpapierbörse (ASX:PLX) gehandelt. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.pyrolyx.com. Kontakt: Pyrolyx AG, München, Deutschland Communications & IR EMail: ir@pyrolyx.com Office: +49 8921027-200
08.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Pyrolyx AG Landshuter Allee 8-10 80637 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 856 335 50 Fax: +49 (0)89 856 335 55 E-Mail: info@pyrolyx.com Internet: www.pyrolyx.com ISIN: DE000A2E4XXX WKN: A2E4L4 Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart EQS News ID: 796521 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
796521 08.04.2019 ISIN DE000A2E4XXX AXC0197 2019-04-08/15:10
© 2019 dpa-AFX
KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

Damit beginnt ein weltweites Wettrennen um verfügbare Stromkapazitäten. Hyperscaler sichern sich bereits über langfristige Verträge gewaltige Energiemengen, während Stromnetze und Erzeugungskapazitäten mit dem Ausbau kaum Schritt halten können. Zusätzlich verschärfen geopolitische Risiken rund um den Iran-Krieg und die Straße von Hormus die Situation.

Für Energieversorger und ihre Zulieferer könnte damit ein goldenes Zeitalter beginnen. Steigende Nachfrage, langfristige Abnahmeverträge und wachsende Strompreise schaffen ein Umfeld, in dem ausgewählte Unternehmen zum nächsten großen KI-Trade werden könnten.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die besonders stark vom explodierenden Energiehunger der KI profitieren könnten – und bei Anlegern bislang teilweise noch unter dem Radar laufen.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – und die nächsten Gewinner des KI-Booms entdecken!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.