DJ DGAP-HV: VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2019 in Ellwangen Jagst mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: VARTA AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2019 in Ellwangen Jagst mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-08 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. VARTA AKTIENGESELLSCHAFT Ellwangen Jagst ISIN DE000A0TGJ55 Wertpapier-Kenn-Nummer A0TGJ5 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 21. Mai 2019, 11:00 Uhr in die Stadthalle Ellwangen, Haller Straße 7, 73479 Ellwangen (Jagst), ein. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und den VARTA-Konzern, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 26. März 2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Der Tagesordnungspunkt 1 bedarf somit keiner Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.varta-ag.com/hauptversammlung/ zur Verfügung. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert werden. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 28.133.738,22 wie folgt zu verwenden: * Vortrag auf neue Rechnung: EUR 28.133.738,22 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichtes des Geschäftsjahres 2019, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat die empfohlene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2018 andere Leistungen für die Gesellschaft erbracht wurden bzw. für das Geschäftsjahr 2019 vertraglich vereinbart sind, eingeholt. 6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und besteht gemäß § 95 Satz 2 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Franz Guggenberger, das durch die Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt worden war, hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2019 niedergelegt. Es ist daher ein Nachfolger für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Die Aktionärin VGG GmbH, die mehr als 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Dr. Michael Pistauer, der zum 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT ausgeschieden ist, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag zu eigen gemacht und schlägt nachfolgend Herrn Dr. Michael Pistauer zur Nachwahl in den Aufsichtsrat für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds vor. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Michael Pistauer, wohnhaft in Wien, Österreich, Unternehmer und Geschäftsführer der PI Beteiligungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH sowie ehemaliges Vorstandsmitglied der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, für eine Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Herr Dr. Pistauer beabsichtigt für den Fall seiner Wahl nicht, für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden sich nachfolgend unter II. II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)* *1. Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Nachwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. Dieser enthält zugleich die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen und in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen. *Name: *Dr. Michael Pistauer *Ausgeübter Beruf:* Unternehmer und Geschäftsführer der PI Beteiligungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH sowie ehemaliges Vorstandsmitglied der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT *Wohnort:* Wien, Österreich *Geburtsjahr:* 1969 *Nationalität:* österreichisch *Beruflicher Werdegang:* aktuell Unternehmer und Geschäftsführer sowie Gesellschafter der PI Beteiligungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH und weiterer Gesellschaften 2016 bis 2018 Finanzvorstand der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT seit 2014 Geschäftsführer der Industrie Capital Eins GmbH 2013 - 2014 Vorstand der Mezzanin Finanzierungs AG 2012 - 2016 Vorstand der EK Mittelstandsfinanzierungs AG 2007 - 2016 Geschäftsführung und Leitung verschiedener Gesellschaften 2005 - 2007 Vorstand der INKU AG seit 2004 Gründung zahlreicher Gesellschaften, darunter PI Beteiligungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, SNews GmbH und andere 2002 - 2004 Finanzvorstand der Jowood AG 1997 - 2002 Mitarbeiter bei Arthur Andersen und später Geschäftsführer der Arthur Andersen Corporate Finance GmbH 1992 - 1997 Mitglied der Geschäftsleitung der DGM (Deutsche Gesellschaft für Mittelstandsberatung), ein Unternehmen der Deutsche Bank-Gruppe *Ausbildung:* 1997 Promotion (Dr. rer. soc. oec.) 1987 - 1992 Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* Keine *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* CONNEXIO alternative investment & holding AG*, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) abatec group AG*, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) Montana Tech Components AG*, Schweiz (Mitglied des Beirats) Alu Menziken Extrusion AG*, Schweiz (nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats) VARTA Microbattery GmbH*, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)** Aluflexpack Novi d.o.o.*, Kroatien (Mitglied des Aufsichtsrats) * nicht börsennotiert ** Konzerngesellschaft der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT *Weitere wesentliche Nebentätigkeiten:* SNews GmbH*, Österreich (Geschäftsführer) Communications Laboratories Telekommunikations Dienstleistungs GmbH*, Österreich (Geschäftsführer) IndustrieCapital Alpha GmbH*, Österreich (Geschäftsführer) IndustrieCapital Eins GmbH*, Österreich (Geschäftsführer) Mezzanin Finanzierungs GmbH*, Österreich (Geschäftsführer)
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 08, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
Virtus Vier Beteiligungs GmbH*, Österreich (Geschäftsführer) Global Equity Partners Beteiligungs-Management Deutschland GmbH*, Deutschland (Geschäftsführer) VRT Pensionen GmbH*, Deutschland (Geschäftsführer) Corsus Immobilien GmbH*, Österreich (Geschäftsführer) Saltus Immobilien GmbH*, Österreich (Geschäftsführer) * nicht börsennotiert *2. Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance Kodex* Herr Dr. Pistauer war von 2016 bis 2018 Mitglied des Vorstands (Finanzvorstand) der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT. Er ist Mitglied des Beirats der Montana Tech Components AG, die derzeit mittelbar rund 64,22% der Stimmrechte an der Gesellschaft hält und damit ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Herr Dr. Dr. Michael Tojner, ist Vorsitzender des Vorstands (CEO) und Mehrheitseigentümer der Montana Tech Components AG. Herr Dr. Pistauer ist außerdem Mitglied des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH, eines Tochterunternehmens der Gesellschaft, sowie Vereinsvorstand zweier VARTA-Pensionsvereine. Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem zur Nachwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den Organen der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 empfiehlt. III. *Weitere Angaben und Informationen zur Hauptversammlung* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 38.200.000,00 und ist eingeteilt in 38.200.000 Stammaktien (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt daher 38.200.000. *Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung* Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Website der Gesellschaft unter https://www.varta-ag.com/hauptversammlung/ zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Website. Alle der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Die Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts richten sich nach §§ 121 ff. AktG und § 17 der Satzung der Gesellschaft. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) beziehen, das heißt auf Dienstag, den *30. April 2019*, 00:00 Uhr. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den *14. Mai 2019*, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse per Post, Telefax oder E-Mail zugehen: VARTA AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Fax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 21. Mai 2019 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit von den Vorbesitzern der Aktien bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: VARTA AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Fax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: varta@better-orange.de Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird und steht unter https://www.varta-ag.com/hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. *Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte beigefügt. Ein solches steht auch unter https://www.varta-ag.com/hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden.
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April 08, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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