Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 23.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
339 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-08 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008 \\ WKN: 510 200 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
zu der am Donnerstag, den 16. Mai 2019, 
um 13.30 Uhr in der 
Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock, 
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, der Lageberichte zum 31. Dezember 2018 für die Basler 
   Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und dem Bericht des Vorstands 
   mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB 
   für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler 
   Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60 - 62, 22926 Ahrensburg, und im 
   Internet unter 
 
   www.baslerweb.com 
 
   eingesehen werden. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2018 am 18. März 2019 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 
   42.754.544,56 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer       = EUR 5.097.093,21 
   Dividende von Euro 1,53 
   je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in die       = EUR 7.000.000,00 
   Gewinnrücklage 
   Gewinnvortrag auf neue   = EUR 30.657.451,35 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn             = EUR 42.754.544,56 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
   Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung gehaltenen eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,53 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 21. Mai 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich gemäß den 
   Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 
   Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitglieder von den 
   Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitglieder von den 
   Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammen. 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Norbert Basler endet 
   turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019. Aus 
   diesem Grund ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes der 
   Anteilseignervertreter erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele der 
   Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende 
   der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, 
 
    Herrn Norbert Basler, Großhansdorf, 
    Unternehmer, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   *Aufsichtsratsmandate* 
 
   Herr Norbert Basler nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei der folgenden 
   Gesellschaft wahr: 
 
   * Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, 
     Lübeck 
   * Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch 
     Umweltmesstechnik AG, Markranstädt 
   * Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie 
     im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe 
 
   *Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien* 
 
   Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei: 
 
   * Stellv. Vorsitzender des Beirats der 
     Zöllner Holding GmbH, Kiel 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Herr Norbert Basler hat seine Basler Aktien in 2015 auf die Basler 
   Beteiligungs GmbH & Co KG bzw. auf die Norbert Basler Holding GmbH in 
   2017 übertragen. Letztere hält augenblicklich 1.843.384 Stück 
   Basler-Aktien. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird auf das Folgende hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Norbert Basler als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   *Zeitaufwand* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Norbert Basler versichert, dass er 
   den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Norbert Basler (Lebenslauf im Sinne 
   5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* 
 
   Norbert Basler, Jahrgang 1963, studierte von 1983 bis 1988 Maschinenbau 
   an der Technischen Universität Clausthal mit dem Schwerpunkt Elektrische 
   Informationstechnik. Noch während des Studiums gründete er die heutige 
   Basler AG. Im Frühjahr 2000 wechselte Norbert Basler aus dem Vorstand in 
   den Aufsichtsrat und wurde 2003 zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Norbert Basler stehen unter dem Link 
 
   http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2019 
 
   bereit. 
7. *Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus 
   Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der 
   Gesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   7.1 Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
       von EUR 3.500.000,00 um EUR 7.000.000,00 
       auf EUR 10.500.000,00 nach den 
       Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus 
       Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) 
       erhöht. Die Kapitalerhöhung wird durch 
       Ausgabe von 7.000.000 Stück neuen auf den 
       Inhaber lautenden Stückaktien mit einem 
       rechnerischen Anteil am Grundkapital von 
       EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen 
       Aktien werden an die Aktionäre der Basler 
       Aktiengesellschaft, Ahrensburg, im 
       Verhältnis 1:2 ausgegeben, so dass auf je 
       eine alte Aktie zwei neue Aktien 
       entfallen. Die neuen Aktien sind ab dem 
       1. Januar 2020 gewinnberechtigt. 
 
       Die Kapitalerhöhung erfolgt durch 
       Umwandlung der unter Punkt 2 dieser 
       Tagesordnung abgestimmten Gewinnrücklage 
       in Höhe von EUR 7.000.000,00 in 
       Grundkapital. Dem Beschluss über die 
       Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
       wird der vom Aufsichtsrat festgestellte 
       Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
       Dezember 2018 zugrunde gelegt. Dieser 
       geprüfte und festgestellte 
       Jahresabschluss ist mit dem 
       uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des 
       Abschlussprüfers der Gesellschafter, der 
       BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Lübeck, versehen. 
 
       Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
       Einzelheiten der Durchführung der 
       Kapitalerhöhung festzulegen. 
   7.2 § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der 
       Gesellschaft werden mit Wirkung zum 
       Zeitpunkt der Eintragung des Beschlusses 
       gemäß vorstehendem Punkt 7.1 der 
       Tagesordnung in Anpassung an die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.