DJ DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Morzart-Saal des Kultur, & Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2019 in Morzart-Saal des Kultur, &
Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3, 70174 Stuttgart mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-08 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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STINAG Stuttgart Invest AG Stuttgart Tagesordnung der
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 23. Mai 2019, um 10.00 Uhr
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu
unserer ordentlichen Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2018 am Donnerstag, 23. Mai 2019, um
10.00 Uhr, in den Mozart-Saal des Kultur- &
Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3 in
70174 Stuttgart, ein.
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses für
das Geschäftsjahr 2018, des zusammengefassten
Lageberichtes für die STINAG Stuttgart Invest
AG und den Konzern sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018*
Der festgestellte Jahresabschluss, der
gebilligte Konzernabschluss, der
zusammengefasste Lagebericht für die STINAG
Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie der
Bericht des Aufsichtsrates werden den
Aktionären und der Hauptversammlung nach §§
176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG zugänglich
gemacht und zu Beginn der Hauptversammlung
vom Vorstand und der Bericht des
Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrates erläutert.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss
sind mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 AktG festgestellt.
Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von
dem im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzgewinn von 40.791.414,28 EUR
a) einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR
zur Ausschüttung einer Dividende von EUR
0,75 je Stückaktie = 11.164.993,50 EUR
zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von
29.626.420,78 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien
sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
von der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 113.342
eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der von
der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
verändern, wird bei unveränderter Höhe der
Dividende je dividendenberechtigter Aktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes der STINAG
Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr
2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes der STINAG Stuttgart Invest AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates der STINAG
Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr
2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates der STINAG Stuttgart
Invest AG Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
Die vollständige Tagesordnung mit den
Beschlussvorschlägen der Verwaltung kann bei der STINAG
Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat, Tübinger
Straße 41, 70178 Stuttgart, kostenfrei angefordert
werden und ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter der
Adresse
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes*
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf
des 16. Mai 2019, 24.00 Uhr, in Textform (§
126 b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache bei der folgenden für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zur
Hauptversammlung angemeldet und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes durch die Bescheinigung ihres
Anteilsbesitzes durch das Depot führende
Institut nachgewiesen haben:
STINAG Stuttgart Invest AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 127 79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
mit allen Filialen der
Baden-Württembergische Bank
(2) Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes hat durch eine in Textform (§
126 b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des Depot
führenden Institutes über den Anteilsbesitz
zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des 02. Mai 2019 (d. h. 00.00 Uhr) zu
beziehen.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der
vorgenannten Adresse spätestens am 16. Mai
2019, 24.00 Uhr, zugehen.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur
Gesellschaft für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder
nicht in gehöriger Form erbracht, kann die
Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechtes richten sich ausschließlich
- neben der Notwendigkeit zur Anmeldung -
nach dem Aktienbesitz zum 02. Mai 2019, 00.00
Uhr (Nachweisstichtag). Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die
Veräußerung von Aktien verbunden. Auch
bei vollständiger oder teilweiser
Veräußerung von Aktien nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang des Stimmrechtes
ausschließlich der Aktienbesitz zum
Nachweisstichtag maßgebend; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt
für Erwerbe und Zuerwerbe nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und
erst danach Aktionär werden, sind für die von
ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der
Anmeldung und des Nachweises werden den
Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Diese
Eintrittskarten enthalten auch ein Formular
für die Erteilung einer Vollmacht zur
Stimmrechtsabgabe bei der Hauptversammlung.
Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten,
ausüben lassen. Auch in allen Fällen der
Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten;
ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des
Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.
Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen nach § 135
Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
gleichstehende Aktionärsvereinigungen, Personen,
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen
bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der
Vollmacht, ihr eventueller Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126 b BGB).
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das
Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür
bereithält. Es ist in der Eintrittskarte enthalten, die
der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und
Nachweiserbringung erhält. Dieses Vollmachtsformular
steht ebenfalls unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung. Die Bevollmächtigung kann
auch auf beliebige andere formgerechte Art und Weise
erfolgen.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch
Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag
der Hauptversammlung oder durch die vorherige
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung
oder der Bevollmächtigung selbst per Post oder Telefax
an STINAG Stuttgart Invest AG, Postfach 10 43 51, 70038
Stuttgart, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart,
Telefax-Nummer: 0711 93313 7669 oder durch die
Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung
oder der Bevollmächtigung selbst an die folgende
E-Mail-Adresse:
info@stinag-ag.de
Entsprechendes gilt für den Nachweis eines etwaigen
Widerrufs der Bevollmächtigung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und
diesen nach § 135 Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichstehenden Aktionärsvereinigungen,
Personen, Finanzdienstleistungsinstituten und
Unternehmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere § 135 AktG, die von den vorgenannten
Bestimmungen über Bevollmächtigungen abweichen. Die
genannten Institutionen und Personen müssen
beispielsweise die Vollmacht nachprüfbar festhalten und
können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung
besondere Anforderungen vorsehen. Wir bitten unsere
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen
abzustimmen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
39.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung bestehenden Stimmrechte beträgt damit
15.000.000. Die Gesellschaft hat 113.342 Stück
nennbetragslose eigene Aktien im Bestand, aus der ihr
keine Rechte zustehen. Das stimmberechtigte
Grundkapital beträgt damit zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 38.705.310,80 Euro,
das sich auf 14.886.658 stimmberechtigte Aktien
verteilt.
*Fragen zu einzelnen Tagesordnungspunkten, insbesondere
Tagesordnungspunkt 1*
Im Interesse eines zügigen und effizienten Ablaufes der
Hauptversammlung bitten wir die Aktionäre, Fragen zu
einzelnen Tagesordnungspunkten, wenn möglich, vorab
schriftlich oder per Telefax, ausschließlich an
die Verwaltung der STINAG Stuttgart Invest AG,
Vorstandssekretariat, Tübinger Straße 41, 70178
Stuttgart, oder per Telefax (nur +49 (0)711
93313-7669), zu übermitteln. Dieses empfehlen wir
insbesondere bei Fragen zum Jahresabschluss und zum
Konzernabschluss. Die Beantwortung der vorab gestellten
Fragen erfolgt in der Hauptversammlung. Durch eine
sorgfältige Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Fragen
möchten wir das Verständnis der sehr komplexen
rechtlichen Materie erleichtern und den Ablauf der
Versammlung verbessern.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz
1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz*
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 AktG
Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz können
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden
('Ergänzungsanträge'). Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen muss bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 28.
April 2019, 24.00 Uhr, schriftlich zugehen.
Es wird darum gebeten, Ergänzungsanträge von Aktionären
zu richten an:
STINAG Stuttgart Invest AG
Vorstand
Postfach 10 43 51, 70038 Stuttgart
Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG
Jeder Aktionär kann einen Gegenantrag zu einem
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Jeder Aktionär kann außerdem der Gesellschaft
einen Wahlvorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
übermitteln. Wahlvorschläge müssen nicht begründet
werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind
ausschließlich zu richten an:
STINAG Stuttgart Invest AG
Postfach 10 43 51, 70038 Stuttgart
Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart
Telefax: 0711 93313-7669 · E-Mail:
info@stinag-ag.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären werden einschließlich des Namens
des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen nach ihrem Eingang auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Dabei werden die bis zum 08. Mai
2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft über einen der
vorgenannten Zugangswege zugehenden Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge nur dann gestellt sind, wenn sie während
der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Wahlvorschläge oder Gegenanträge zu
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
oder fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 131
Absatz 1 AktG
Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie der Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist (§
131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der
Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer
vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung
bedarf.
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen
entsprechend § 124 a AktG*
Ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen
die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen
(der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember
2018, der zusammengefasste Lagebericht für die STINAG
Stuttgart Invest AG und den Konzern und der Bericht des
Aufsichtsrates), der Vorschlag des Vorstandes für die
Verwendung des Bilanzgewinnes sowie die Informationen
entsprechend § 124 a AktG in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart,
aus und sind auf der Webseite
www.stinag-ag.de/investor-relations/publikationen
als pdf.-Datei abrufbar. Die Unterlagen zum
Tagesordnungspunkt 1 sowie der Vorschlag des Vorstandes
für die Verwendung des Bilanzgewinnes werden auch in
der Hauptversammlung am Versammlungsort zur
Einsichtnahme zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird
jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
zugesandt.
Stuttgart, im April 2019
*STINAG Stuttgart Invest AG*
_Der Vorstand_
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Registergericht Stuttgart, HRB 66
2019-04-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: STINAG Stuttgart Invest AG
Tübinger Straße 41
70178 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 711 93313600
Fax: +49 711 933167669
E-Mail: info@stinag-ag.de
Internet: http://www.stinag-ag.de
ISIN: DE0007318008
WKN: 731 800
Börsen: Auslandsbörse(n) Stuttgart, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
797109 2019-04-08
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April 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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