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Dow Jones News
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DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG: -2-

DJ DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Morzart-Saal des Kultur, & Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2019 in Morzart-Saal des Kultur, & 
Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3, 70174 Stuttgart mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-08 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
STINAG Stuttgart Invest AG Stuttgart Tagesordnung der 
ordentlichen Hauptversammlung 
am Donnerstag, 23. Mai 2019, um 10.00 Uhr 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu 
unserer ordentlichen Hauptversammlung für das 
Geschäftsjahr 2018 am Donnerstag, 23. Mai 2019, um 
10.00 Uhr, in den Mozart-Saal des Kultur- & 
Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3 in 
70174 Stuttgart, ein. 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für 
   das Geschäftsjahr 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichtes für die STINAG Stuttgart Invest 
   AG und den Konzern sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss, der 
   gebilligte Konzernabschluss, der 
   zusammengefasste Lagebericht für die STINAG 
   Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie der 
   Bericht des Aufsichtsrates werden den 
   Aktionären und der Hauptversammlung nach §§ 
   176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG zugänglich 
   gemacht und zu Beginn der Hauptversammlung 
   vom Vorstand und der Bericht des 
   Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrates erläutert. 
 
   Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss 
   sind mit dem uneingeschränkten 
   Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach 
   § 172 AktG festgestellt. 
 
   Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von 
   dem im Jahresabschluss ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn von 40.791.414,28 EUR 
 
   a) einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR 
 
      zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 
      0,75 je Stückaktie = 11.164.993,50 EUR 
 
      zu verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von 
      29.626.420,78 EUR auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien 
   sind gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Der vorstehende 
   Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   von der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 113.342 
   eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der von 
   der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien 
   bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   verändern, wird bei unveränderter Höhe der 
   Dividende je dividendenberechtigter Aktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes der STINAG 
   Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes der STINAG Stuttgart Invest AG 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates der STINAG 
   Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates der STINAG Stuttgart 
   Invest AG Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
 
Die vollständige Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen der Verwaltung kann bei der STINAG 
Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat, Tübinger 
Straße 41, 70178 Stuttgart, kostenfrei angefordert 
werden und ist auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur 
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter der 
Adresse 
 
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes* 
 
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen 
    Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf 
    des 16. Mai 2019, 24.00 Uhr, in Textform (§ 
    126 b BGB) in deutscher oder englischer 
    Sprache bei der folgenden für die 
    Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zur 
    Hauptversammlung angemeldet und ihre 
    Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechtes durch die Bescheinigung ihres 
    Anteilsbesitzes durch das Depot führende 
    Institut nachgewiesen haben: 
 
     STINAG Stuttgart Invest AG 
     c/o Landesbank Baden-Württemberg 
     4035 H Hauptversammlungen 
     Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart 
     Telefax: +49 (0) 711 127 79264 
     E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
     mit allen Filialen der 
     Baden-Württembergische Bank 
(2) Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme 
    an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechtes hat durch eine in Textform (§ 
    126 b BGB) in deutscher oder englischer 
    Sprache erstellte Bescheinigung des Depot 
    führenden Institutes über den Anteilsbesitz 
    zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den 
    Beginn des 02. Mai 2019 (d. h. 00.00 Uhr) zu 
    beziehen. 
 
    Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
    Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der 
    vorgenannten Adresse spätestens am 16. Mai 
    2019, 24.00 Uhr, zugehen. 
 
    Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur 
    Gesellschaft für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und die Ausübung des 
    Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den 
    Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an 
    der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft 
    ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
    Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises 
    einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
    verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder 
    nicht in gehöriger Form erbracht, kann die 
    Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und der Umfang des 
    Stimmrechtes richten sich ausschließlich 
    - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - 
    nach dem Aktienbesitz zum 02. Mai 2019, 00.00 
    Uhr (Nachweisstichtag). Mit dem 
    Nachweisstichtag ist keine Sperre für die 
    Veräußerung von Aktien verbunden. Auch 
    bei vollständiger oder teilweiser 
    Veräußerung von Aktien nach dem 
    Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
    den Umfang des Stimmrechtes 
    ausschließlich der Aktienbesitz zum 
    Nachweisstichtag maßgebend; d. h. 
    Veräußerungen von Aktien nach dem 
    Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
    die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
    Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt 
    für Erwerbe und Zuerwerbe nach dem 
    Nachweisstichtag. Personen, die zum 
    Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und 
    erst danach Aktionär werden, sind für die von 
    ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
    stimmberechtigt, soweit sie sich 
    bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
    ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
    keine Bedeutung für die 
    Dividendenberechtigung. 
 
    Nach ordnungsgemäßem Eingang der 
    Anmeldung und des Nachweises werden den 
    Aktionären Eintrittskarten für die 
    Hauptversammlung übersandt. Diese 
    Eintrittskarten enthalten auch ein Formular 
    für die Erteilung einer Vollmacht zur 
    Stimmrechtsabgabe bei der Hauptversammlung. 
    Um den rechtzeitigen Erhalt der 
    Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
    die Aktionäre, frühzeitig für die 
    Übersendung der Anmeldung und des 
    Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
    Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch 
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, 
ausüben lassen. Auch in allen Fällen der 
Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten; 
ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des 
Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich. 
Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen nach § 135 
Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

gleichstehende Aktionärsvereinigungen, Personen, 
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen 
bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der 
Vollmacht, ihr eventueller Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform (§ 126 b BGB). 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür 
bereithält. Es ist in der Eintrittskarte enthalten, die 
der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und 
Nachweiserbringung erhält. Dieses Vollmachtsformular 
steht ebenfalls unter 
 
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. Die Bevollmächtigung kann 
auch auf beliebige andere formgerechte Art und Weise 
erfolgen. 
 
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch 
Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag 
der Hauptversammlung oder durch die vorherige 
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung 
oder der Bevollmächtigung selbst per Post oder Telefax 
an STINAG Stuttgart Invest AG, Postfach 10 43 51, 70038 
Stuttgart, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart, 
Telefax-Nummer: 0711 93313 7669 oder durch die 
Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung 
oder der Bevollmächtigung selbst an die folgende 
E-Mail-Adresse: 
 
info@stinag-ag.de 
 
Entsprechendes gilt für den Nachweis eines etwaigen 
Widerrufs der Bevollmächtigung. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und 
diesen nach § 135 Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 
Abs. 5 AktG gleichstehenden Aktionärsvereinigungen, 
Personen, Finanzdienstleistungsinstituten und 
Unternehmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, 
insbesondere § 135 AktG, die von den vorgenannten 
Bestimmungen über Bevollmächtigungen abweichen. Die 
genannten Institutionen und Personen müssen 
beispielsweise die Vollmacht nachprüfbar festhalten und 
können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung 
besondere Anforderungen vorsehen. Wir bitten unsere 
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen 
abzustimmen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
39.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000 
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung bestehenden Stimmrechte beträgt damit 
15.000.000. Die Gesellschaft hat 113.342 Stück 
nennbetragslose eigene Aktien im Bestand, aus der ihr 
keine Rechte zustehen. Das stimmberechtigte 
Grundkapital beträgt damit zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 38.705.310,80 Euro, 
das sich auf 14.886.658 stimmberechtigte Aktien 
verteilt. 
 
*Fragen zu einzelnen Tagesordnungspunkten, insbesondere 
Tagesordnungspunkt 1* 
 
Im Interesse eines zügigen und effizienten Ablaufes der 
Hauptversammlung bitten wir die Aktionäre, Fragen zu 
einzelnen Tagesordnungspunkten, wenn möglich, vorab 
schriftlich oder per Telefax, ausschließlich an 
die Verwaltung der STINAG Stuttgart Invest AG, 
Vorstandssekretariat, Tübinger Straße 41, 70178 
Stuttgart, oder per Telefax (nur +49 (0)711 
93313-7669), zu übermitteln. Dieses empfehlen wir 
insbesondere bei Fragen zum Jahresabschluss und zum 
Konzernabschluss. Die Beantwortung der vorab gestellten 
Fragen erfolgt in der Hauptversammlung. Durch eine 
sorgfältige Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Fragen 
möchten wir das Verständnis der sehr komplexen 
rechtlichen Materie erleichtern und den Ablauf der 
Versammlung verbessern. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 
1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Absatz 2 AktG 
 
Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz können 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden 
('Ergänzungsanträge'). Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen muss bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 28. 
April 2019, 24.00 Uhr, schriftlich zugehen. 
 
Es wird darum gebeten, Ergänzungsanträge von Aktionären 
zu richten an: 
 
 STINAG Stuttgart Invest AG 
 Vorstand 
 Postfach 10 43 51, 70038 Stuttgart 
 Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart 
 
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG 
 
Jeder Aktionär kann einen Gegenantrag zu einem 
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
 
Jeder Aktionär kann außerdem der Gesellschaft 
einen Wahlvorschlag zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
übermitteln. Wahlvorschläge müssen nicht begründet 
werden. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
 STINAG Stuttgart Invest AG 
 Postfach 10 43 51, 70038 Stuttgart 
 Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart 
 Telefax: 0711 93313-7669 · E-Mail: 
 info@stinag-ag.de 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von Aktionären werden einschließlich des Namens 
des Aktionärs sowie zugänglich zu machender 
Begründungen nach ihrem Eingang auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Dabei werden die bis zum 08. Mai 
2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft über einen der 
vorgenannten Zugangswege zugehenden Gegenanträge und 
Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung 
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge nur dann gestellt sind, wenn sie während 
der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das 
Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Wahlvorschläge oder Gegenanträge zu 
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige 
oder fristgerechte Übermittlung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 131 
Absatz 1 AktG 
 
Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen 
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie der Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist (§ 
131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der 
Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer 
vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung 
bedarf. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen 
entsprechend § 124 a AktG* 
 
Ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen 
die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen 
(der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das 
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 
2018, der zusammengefasste Lagebericht für die STINAG 
Stuttgart Invest AG und den Konzern und der Bericht des 
Aufsichtsrates), der Vorschlag des Vorstandes für die 
Verwendung des Bilanzgewinnes sowie die Informationen 
entsprechend § 124 a AktG in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart, 
aus und sind auf der Webseite 
 
www.stinag-ag.de/investor-relations/publikationen 
 
als pdf.-Datei abrufbar. Die Unterlagen zum 
Tagesordnungspunkt 1 sowie der Vorschlag des Vorstandes 
für die Verwendung des Bilanzgewinnes werden auch in 
der Hauptversammlung am Versammlungsort zur 
Einsichtnahme zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird 
jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und 
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
zugesandt. 
 
Stuttgart, im April 2019 
 
*STINAG Stuttgart Invest AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart 
Registergericht Stuttgart, HRB 66 
 
2019-04-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: STINAG Stuttgart Invest AG 
             Tübinger Straße 41 
             70178 Stuttgart 
             Deutschland 
Telefon:     +49 711 93313600 
Fax:         +49 711 933167669 
E-Mail:      info@stinag-ag.de 
Internet:    http://www.stinag-ag.de 
ISIN:        DE0007318008 
WKN:         731 800 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Stuttgart, München 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
797109 2019-04-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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