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DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-08 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Aktie: 
Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
zur 31. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 
28. Mai 2019 um 11.00 Uhr in das "Radisson Blu Hotel", 
Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der 
Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2018 nebst Lagebericht 
   des Vorstands und des Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §289a Abs. 1 HGB sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Jahresabschluss ist durch den 
   Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit 
   festgestellt worden. Die Vorlage der 
   vorgenannten Unterlagen dient der 
   Information. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Zahlung einer 
   Vergütung für die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für 
   das Geschäftsjahr 2018 insgesamt EUR 
   18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender 
   Umsatzsteuer zu zahlen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu 
   beschließen: Zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 wird die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Flughafenstr. 61, 70629 Stuttgart, gewählt. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise:* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung:* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und 
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen 
außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Kreditinstitut oder 
Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn 
(0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, also den 07. Mai 2019 bezieht, 
ausreichend. Die Anmeldung und der 
Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) 
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der 
Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse 
spätestens am Dienstag, 21. Mai 2019 (24:00 Uhr 
Ortszeit) zugehen. 
 
 *VALORA EFFEKTEN HANDEL AG* 
 *c/o Bankhaus Gebr. Martin AG* 
 Hauptversammlungen 
 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen 
 Fax: 07161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese 
möglichst frühzeitig anzufordern. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital 1.732.500,00 EUR und ist 
eingeteilt in 1.732.500 teilnahme- und stimmberechtigte 
Stückaktien, die je eine Stimme gewähren. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
selbst oder nach Vollmachtserteilung durch 
Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, durch 
eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. 
Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bedingungen erforderlich. 
 
Die Vollmacht kann schriftlich, in Textform (§ 126b 
BGB), per Fax (07243-90004) oder durch elektronische 
Datenübermittlung (E-Mail an: info@valora.de) erteilt 
werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre 
Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung 
entsendet, Ihr Stimmrecht durch Herrn Joachim Haas nach 
Maßgabe Ihrer Weisungen ausüben zu lassen. Bitte 
beachten Sie, dass Herr Haas, Stimmrechte von 
Aktionären nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten 
ausüben kann, zu denen er neben einer Vollmacht von den 
Aktionären auch eine entsprechende Weisung erhalten 
hat. 
 
*- Herr Haas wird Ihre Stimmrechte entsprechend Ihren 
>* Weisungen vertreten. Formulare für die Vollmachten 
   und Weisungen für Herrn Haas können bei der 
   Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im 
   Internet unter 
   https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung 
   zum Download bereit. 
 
Die Vollmachten an Herrn Haas und die Weisungen sind 
vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der 
Eintrittskarte bis spätestens 27. Mai 2019, 12.00 Uhr 
(Eingang) an die nachfolgende Anschrift zu senden: 
 
Herrn 
Joachim Haas 
c/o VALORA EFFEKTEN HANDEL AG 
Am Hardtwald 7 
76275 Ettlingen 
E-Mail: jh@valora.de 
Fax: 07243-90004 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen 
zurückweisen. 
 
*Gegenanträge* 
 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge 
gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die 
folgende Anschrift zu richten: 
 
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG* 
Herrn Helffenstein 
Postfach 912 
76263 Ettlingen 
Fax: 07243-90004 
E-Mail: info@valora.de 
 
Gegenanträge von Aktionären, die bis zum 13. Mai 2019, 
24:00 Uhr eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der 
Gesellschaft werden auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen 
Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 
126 AktG erfüllt sind. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens 
(entscheidend ist also der Zugang bei der Gesellschaft) 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu 
richten und muss der Gesellschaft bis zum 27. April 
2019, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse oder bei 
Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 
126 a BGB) unter folgender E-Mail-Adresse zugehen: 
 
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG* 
- Vorstand - 
Postfach 912 
76263 Ettlingen 
E-Mail: info@valora.de 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs.1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. 
 
*Mitteilungspflicht nach WpHG* 
 
Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende 
Mitteilungspflicht und die in § 44 WpHG vorgesehene 
Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei 
Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird 
hingewiesen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach 
§ 124a AktG* 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen 
werden von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der 
Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf 
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine 
Abschrift erteilt. Sämtliche vorgenannten Unterlagen 
sowie die weiteren Informationen nach § 124a AktG sind 
über die Internetadresse 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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