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DGAP-News: Vonovia SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Vonovia SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Bochum
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-08 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Vonovia SE Bochum ISIN DE000A1ML7J1
WKN A1ML7J Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Donnerstag, den 16. Mai 2019*
um *10:00 Uhr*
im RuhrCongress Bochum
Stadionring 20
44791 Bochum stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Vonovia SE und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
Vonovia SE und den Konzern einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§ 289a, § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht
vorgesehen und auch nicht notwendig.
Die genannten Unterlagen sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Vonovia SE unter
https://investoren.vonovia.de/hv
und in der Hauptversammlung zugänglich und
werden vom Vorstand bzw. - im Fall des
Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden
des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung
erläutert werden. Im Rahmen ihres
Auskunftsrechts haben die Aktionäre die
Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu
stellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 der
Vonovia SE*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 909.643.381,62 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer
Dividende von EUR 1,44 je EUR 746.032.224,96
Stückaktie der
Gesellschaft,
die für das Geschäftsjahr
2018 dividendenberechtigt
ist;
bei derzeit 518.077.934
Stückaktien:
Einstellung in andere EUR 135.000.000,00
Gewinnrücklagen:
Gewinnvortrag: EUR 28.611.156,66
Bilanzgewinn: EUR 909.643.381,62
Die Dividende ist am 13. Juni 2019 zur
Auszahlung fällig.
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den
am Tag der Einberufung nach Kenntnis der
Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr
2018 dividendenberechtigten Stückaktien.
Sollte sich die Zahl dieser
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt,
der unverändert eine Dividende von EUR 1,44 je
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Vorschlag zum
Gewinnvortrag und/oder zur Einstellung in
andere Gewinnrücklagen vorsieht. Der nicht auf
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende
Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen
und/oder in andere Gewinnrücklagen
eingestellt.
Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre in
bar oder in Form von Aktien der Gesellschaft
geleistet. Die näheren Details dazu sind in
einem gesonderten Dokument gemäß § 4 Abs.
1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4 des
Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)
(_prospektbefreiendes Dokument_) dargelegt.
Dieses ist auf der Internetseite der Vonovia
SE unter
https://investoren.vonovia.de/hv
zugänglich und wird insbesondere Informationen
über die Anzahl und die Art der Aktien und
Ausführungen über die Gründe und die
Einzelheiten des Aktienangebots enthalten.
Sofern der Beschlussvorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung
angenommen wird, gilt für die Auszahlung der
Dividende was folgt:
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in
vollem Umfang aus dem steuerlichen
Einlagekonto im Sinne des § 27 des
Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das
Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet
wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Bei inländischen Aktionären unterliegt die
Dividende nicht der Besteuerung. Dies gilt
sowohl für die Barausschüttung als auch soweit
die Dividende in Form von Aktien geleistet
wird. Eine Steuererstattungs- oder
Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der
Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung
mindert nach Auffassung der deutschen
Finanzverwaltung die steuerlichen
Anschaffungskosten der Aktien.
Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt
voraussichtlich am 13. Juni 2019. Die
Aktionäre, die die Aktiendividende wählen,
werden die neuen Aktien der Gesellschaft
voraussichtlich am 18. Juni 2019 erhalten.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin,
dass sie die Aktiendividende nur anbieten und
durchführen werden, wenn sie dies nach
pflichtgemäßer Bewertung unter
Berücksichtigung der Interessen der
Gesellschaft und ihrer Aktionäre als sinnvoll
erachten. Maßgeblich für diese
Entscheidung wird insbesondere die Entwicklung
des Aktienkurses der Gesellschaft im
Verhältnis zu den jeweils aktuellen
finanziellen Leistungskennzahlen sein. Sollten
sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die
Durchführung einer Aktiendividende
entscheiden, wird das Wahlrecht für die
Auszahlung der Dividende in Aktien nicht
bestehen bzw. entfallen, und die Dividende
wird ausschließlich in bar ausgezahlt
werden. Die Auszahlung der Dividende würde
dann unverzüglich nach einer solchen
Entscheidung vorgenommen werden, spätestens
aber am 13. Juni 2019.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht der
Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Zwischenfinanzberichts für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für
die etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2019 und für das erste Quartal des
Geschäftsjahres 2020 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat
gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers oder einer
bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16 Abs. 6
der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt
wurde.
II. *Weitere Unterlagen*
Die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2
genannten Unterlagen sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an über
die Internetseite der Vonovia SE unter
https://investoren.vonovia.de/hv
und in der Hauptversammlung zugänglich.
III. *Weitere Angaben zur Einberufung*
Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in
Deutschland maßgeblichen Vorschriften,
insbesondere des HGB und des AktG, finden
auf die Vonovia SE aufgrund der
Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1
lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom
8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO)
Anwendung, soweit sich aus speziellen
Vorschriften der SE-VO nichts anderes
ergibt.
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 518.077.934,00 und ist
eingeteilt in 518.077.934 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt in der ordentlichen
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
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April 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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