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DGAP-HV: Vonovia SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Vonovia SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Vonovia SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Bochum 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-08 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Vonovia SE Bochum ISIN DE000A1ML7J1 
WKN A1ML7J Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Donnerstag, den 16. Mai 2019* 
um *10:00 Uhr* 
im RuhrCongress Bochum 
Stadionring 20 
44791 Bochum stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Vonovia SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Vonovia SE und den Konzern einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   § 289a, § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht 
   vorgesehen und auch nicht notwendig. 
 
   Die genannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Vonovia SE unter 
 
   https://investoren.vonovia.de/hv 
 
   und in der Hauptversammlung zugänglich und 
   werden vom Vorstand bzw. - im Fall des 
   Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung 
   erläutert werden. Im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts haben die Aktionäre die 
   Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu 
   stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 der 
   Vonovia SE* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 909.643.381,62 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 1,44 je EUR 746.032.224,96 
   Stückaktie der 
   Gesellschaft, 
   die für das Geschäftsjahr 
   2018 dividendenberechtigt 
   ist; 
   bei derzeit 518.077.934 
   Stückaktien: 
   Einstellung in andere     EUR 135.000.000,00 
   Gewinnrücklagen: 
   Gewinnvortrag:            EUR 28.611.156,66 
   Bilanzgewinn:             EUR 909.643.381,62 
 
   Die Dividende ist am 13. Juni 2019 zur 
   Auszahlung fällig. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den 
   am Tag der Einberufung nach Kenntnis der 
   Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2018 dividendenberechtigten Stückaktien. 
   Sollte sich die Zahl dieser 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von EUR 1,44 je 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Vorschlag zum 
   Gewinnvortrag und/oder zur Einstellung in 
   andere Gewinnrücklagen vorsieht. Der nicht auf 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen 
   und/oder in andere Gewinnrücklagen 
   eingestellt. 
 
   Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre in 
   bar oder in Form von Aktien der Gesellschaft 
   geleistet. Die näheren Details dazu sind in 
   einem gesonderten Dokument gemäß § 4 Abs. 
   1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4 des 
   Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) 
   (_prospektbefreiendes Dokument_) dargelegt. 
   Dieses ist auf der Internetseite der Vonovia 
   SE unter 
 
   https://investoren.vonovia.de/hv 
 
   zugänglich und wird insbesondere Informationen 
   über die Anzahl und die Art der Aktien und 
   Ausführungen über die Gründe und die 
   Einzelheiten des Aktienangebots enthalten. 
 
   Sofern der Beschlussvorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung 
   angenommen wird, gilt für die Auszahlung der 
   Dividende was folgt: 
 
   Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in 
   vollem Umfang aus dem steuerlichen 
   Einlagekonto im Sinne des § 27 des 
   Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das 
   Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet 
   wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von 
   Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. 
   Bei inländischen Aktionären unterliegt die 
   Dividende nicht der Besteuerung. Dies gilt 
   sowohl für die Barausschüttung als auch soweit 
   die Dividende in Form von Aktien geleistet 
   wird. Eine Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung 
   mindert nach Auffassung der deutschen 
   Finanzverwaltung die steuerlichen 
   Anschaffungskosten der Aktien. 
 
   Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt 
   voraussichtlich am 13. Juni 2019. Die 
   Aktionäre, die die Aktiendividende wählen, 
   werden die neuen Aktien der Gesellschaft 
   voraussichtlich am 18. Juni 2019 erhalten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, 
   dass sie die Aktiendividende nur anbieten und 
   durchführen werden, wenn sie dies nach 
   pflichtgemäßer Bewertung unter 
   Berücksichtigung der Interessen der 
   Gesellschaft und ihrer Aktionäre als sinnvoll 
   erachten. Maßgeblich für diese 
   Entscheidung wird insbesondere die Entwicklung 
   des Aktienkurses der Gesellschaft im 
   Verhältnis zu den jeweils aktuellen 
   finanziellen Leistungskennzahlen sein. Sollten 
   sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die 
   Durchführung einer Aktiendividende 
   entscheiden, wird das Wahlrecht für die 
   Auszahlung der Dividende in Aktien nicht 
   bestehen bzw. entfallen, und die Dividende 
   wird ausschließlich in bar ausgezahlt 
   werden. Die Auszahlung der Dividende würde 
   dann unverzüglich nach einer solchen 
   Entscheidung vorgenommen werden, spätestens 
   aber am 13. Juni 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht der 
   Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Zwischenfinanzberichts für das 
   erste Quartal des Geschäftsjahres 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für 
   die etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2019 und für das erste Quartal des 
   Geschäftsjahres 2020 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat 
   gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers oder einer 
   bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16 Abs. 6 
   der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
   wurde. 
II.  *Weitere Unterlagen* 
 
     Die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 
     genannten Unterlagen sind von der 
     Einberufung der Hauptversammlung an über 
     die Internetseite der Vonovia SE unter 
 
     https://investoren.vonovia.de/hv 
 
     und in der Hauptversammlung zugänglich. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
     Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in 
     Deutschland maßgeblichen Vorschriften, 
     insbesondere des HGB und des AktG, finden 
     auf die Vonovia SE aufgrund der 
     Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 
     lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der 
     Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
     8. Oktober 2001 über das Statut der 
     Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) 
     Anwendung, soweit sich aus speziellen 
     Vorschriften der SE-VO nichts anderes 
     ergibt. 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft EUR 518.077.934,00 und ist 
   eingeteilt in 518.077.934 Stückaktien. Jede 
   Stückaktie gewährt in der ordentlichen 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl 
   der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 

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April 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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