DJ DGAP-HV: adesso AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: adesso AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung adesso AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-08 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. adesso AG Dortmund ISIN DE000A0Z23Q5 / WKN A0Z23Q Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Termin: Freitag, 17. Mai 2019, 10:00 Uhr Ort: adesso AG, Adessoplatz 1, 44269 Dortmund *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018, des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018 und dem Bericht des Aufsichtsrats der adesso AG Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 21.03.2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 23.444.748,26 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,45 je Stückaktie = EUR 2.779.241,85 und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 20.665.506,41. Gemäß § 58 Abs. 4 AktG wird der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das ist der 22. Mai 2019. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 6. *Zustimmung zum Verschmelzungsplan vom 21.03.2019 zwischen der adesso AG als übernehmendem Rechtsträger und der adesso Beteiligungsverwaltung AG als übertragendem Rechtsträger* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem gemeinsamen Verschmelzungsplan vom 21.03.2019 zwischen der adesso AG als übernehmender Gesellschaft und der adesso Beteiligungsverwaltung AG als übertragender Gesellschaft wie folgt zuzustimmen, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag zur Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der adesso SE unterbreitet: Dem gemeinsamen Verschmelzungsplan vom 21.03.2019 (UR-Nr. 249/2019 des Notars Dr. Thorsten Mätzig mit Amtssitz in Dortmund) für die Verschmelzung zwischen der adesso AG als übernehmender Gesellschaft und der adesso Beteiligungsverwaltung AG als übertragende Gesellschaft zur Entstehung der adesso SE wird zugestimmt; die dem gemeinsamen Verschmelzungsplan als Anlage beigefügte Satzung der adesso SE wird genehmigt. Der gemeinsame Verschmelzungsplan und die Satzung haben folgenden Wortlaut: *Gemeinsamer Verschmelzungsplan* für die Verschmelzung zwischen der *adesso AG* mit dem Sitz in Dortmund, Deutschland, als übernehmendem Rechtsträger und der *adesso Beteiligungsverwaltung AG* mit dem Sitz in Wien, Österreich, als übertragendem Rechtsträger Vorbemerkungen: V.1 Die adesso AG mit dem Sitz in Dortmund, Deutschland, ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund, Deutschland unter HRB 20663 (_adesso_ oder die _Gesellschaft_). Das eingetragene Grundkapital von adesso beträgt EUR 6.176.093,00 und ist eingeteilt in 6.176.093 auf den Inhaber lautende Stückaktien (nennwertlose Stückaktien) mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. V.2 Die adesso Beteiligungsverwaltung AG mit dem Sitz in Wien, Österreich, ist eingetragen in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, unter der Registernummer FN 503793 y (_adesso Beteiligung_). Das Grundkapital der adesso Beteiligung beträgt EUR 70.000,00 und ist eingeteilt in 70.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. V.3 Adesso und adesso Beteiligung sind Aktiengesellschaften im Sinne des Anhang I der Verordnung (EG) des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) vom 8. Oktober 2001 (_SE-VO_). V.4 Am 7. Januar 2019 haben der Vorstand von adesso und der Vorstand der adesso Beteiligung jeweils beschlossen, die adesso Beteiligung als übertragenden Rechtsträger auf adesso als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Dies soll auf Grundlage von Art. 17 Abs. 2 lit. a) SE-VO und den maßgeblichen Vorschriften des jeweiligen nationalen Rechts, insbesondere den §§ 60 ff., § 68 Abs. 1 Nr. 1 UmwG sowie den maßgeblichen Bestimmungen der §§ 17 ff. österreichisches SE-Gesetz erfolgen. V.5 Am 7. Januar 2019 haben der Aufsichtsrat von adesso und der Aufsichtsrat der adesso Beteiligung der Verschmelzung der adesso Beteiligung auf adesso zugestimmt. V.6 Mit Wirksamwerden der Verschmelzung durch Eintragung im Handelsregister am Sitz von adesso nimmt diese gemäß Art. 17 Abs. 2 Satz 2, Art. 29 Abs. 1 lit. d) SE-VO _ipso iure_ die Rechtsform einer Societas Europaea (SE) an und führt ihre Geschäfte unter der Firma 'adesso SE' (der _Wirksamkeitszeitpunkt_). V.7 Adesso hält sämtliche Aktien der adesso Beteiligung. Daher werden im Zuge der Verschmelzung keine neuen Aktien von adesso ausgegeben (Art. 18, 31 SE-VO i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG und § 224 Abs. 1 Z. 1 österreichisches AktG). Weiterhin sind nach Art. 31 Abs. 1 SE-VO die Art. 20 Abs. 1 lit. b), c), d), Art. 22 und Art. 29 Abs. 1 lit. b) nicht anwendbar. Zudem sind im deutschen Recht über Art. 18 SE-VO die Erleichterungen der §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 2 UmwG und im österreichischen Recht die des § 232 Abs. 2 des österreichischen AktG anwendbar. Die Vorbemerkungen dieses gemeinsamen Verschmelzungsplans sind Bestandteil desselben. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt: 1. *Verschmelzung und Errichtung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE)* 1.1 Die adesso Beteiligung überträgt ihr gesamtes Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2 lit. a), Art. 29 Abs. 1 SE-VO auf adesso (Verschmelzung durch Aufnahme). Zum Wirksamkeitszeitpunkt geht gemäß Art. 29 Abs. 1 SE-VO das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der adesso Beteiligung auf adesso über, die adesso Beteiligung erlischt und die adesso nimmt die Rechtsform der SE an. 1.2 Die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister am Sitz von adesso hat folgende Wirkung: (a) adesso nimmt gemäß Art. 17 Abs. 2 Satz 2, Art. 29 Abs. 1 lit. d) SE-VO _ipso iure_ die Rechtsform einer Societas Europaea (SE) an; (b) adesso Beteiligung erlischt; (c) adesso nimmt die Rechtsform einer SE an. 1.3 Die Firma der Societas Europaea (SE) lautet 'adesso SE'. 1.4 Sitz der adesso SE wird Dortmund, Deutschland, sein. Die Geschäftsanschrift der adesso SE wird Adessoplatz 1, 44269 Dortmund, Deutschland, sein. 1.5 Die adesso SE erhält die diesem Plan als *Anlage 1* beigefügte Satzung. Die Satzung bestimmt, dass die SE ein dualistisches Leitungssystem erhält. 1.6 Da sämtliche Aktien der adesso Beteiligung von adesso gehalten werden, wird das Grundkapital von adesso zur Durchführung der Verschmelzung nicht erhöht und es werden im Rahmen der Verschmelzung keine neuen Aktien von adesso ausgegeben (Art. 18 SE-VO i.V.m. §
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April 08, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG, Art. 31 Abs. 1 SE-VO und § 224 Abs. 1 Z. 1 österreichisches AktG). Dieser gemeinsame Verschmelzungsplan enthält daher keine Angaben zum Umtauschverhältnis der Aktien, zu Einzelheiten hinsichtlich der Übertragung der Aktien der SE und zu dem Zeitpunkt, von dem an die Aktien ein Recht auf Beteiligung am Gewinn gewähren. Auch eine Prüfung dieses gemeinsamen Verschmelzungsplans durch einen oder mehrere unabhängige Sachverständige ist aus diesem Grund nicht erforderlich und findet auch nicht statt (Art. 18 SE-VO i.V.m. § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 3, § 8 Abs. 3 UmwG, Art. 31 Abs. 1 SE-VO). 1.7 Adesso wird im Zusammenhang mit der Verschmelzung keine bare Zuzahlung und keine andere Art des Ausgleichs gewähren. Da im Rahmen der Verschmelzung keine neuen Aktien der adesso SE gewährt werden und die Aktien der adesso Beteiligung zum Wirksamkeitszeitpunkt untergehen, sind keine Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Untergang der Aktien der adesso Beteiligung vorgesehen oder erforderlich. 2. *Verschmelzungsstichtag* 2.1 Der Verschmelzung wird die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der TPA Wirtschaftsprüfung GmbH, Hartenaugasse 6a, 8010 Graz, Österreich, versehene Bilanz der adesso Beteiligung zum 28 Februar 2019 als Schlussbilanz im Sinne des § 220 Abs. 3 österreichisches AktG, welche dieser Urkunde als *Anlage 2* beigefügt wird, zugrunde gelegt. 2.2 Die Übernahme der Aktiva und Passiva von adesso Beteiligung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 28. Februar 2019. Von Beginn des 1. März 2019, 00:00:00 Uhr an gelten alle Handlungen und Geschäfte von adesso Beteiligung unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung als für Rechnung von adesso bzw. nach dem Wirksamkeitszeitpunkt als für adesso SE vorgenommen. 2.3 Adesso wird die in der Schlussbilanz von adesso Beteiligung angesetzten Buchwerte der übergehenden Aktiva und Passiva in ihrer Handels- und Steuerbilanz fortführen. 3. *Beteiligungsverhältnisse* 3.1 Das gesamte Grundkapital von adesso in der zum Wirksamkeitszeitpunkt bestehenden Höhe (derzeit: EUR 6.176.093,00) und in der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einteilung in auf den Inhaber lautende Stückaktien (derzeit: 6.176.093) wird zum Grundkapital der adesso SE. 3.2 Die Personen und Gesellschaften, die zum Wirksamkeitszeitpunkt Aktionäre von adesso sind, werden durch die Verschmelzung Aktionäre der adesso SE, und zwar in demselben Umfang und mit derselben Anzahl an Stückaktien am Grundkapital der adesso SE, wie sie unmittelbar zum Wirksamkeitszeitpunkt am Grundkapital von adesso beteiligt sind. Der rechnerische Anteil jeder Stückaktie am Grundkapital (derzeit: EUR 1,00) bleibt so erhalten, wie er unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt besteht. 3.3 Zum Wirksamkeitszeitpunkt entsprechen (a) die Grundkapitalziffer mit der Einteilung in Stückaktien der adesso SE (§ 3 Abs. 1 der Satzung der adesso SE) der dann bestehenden Grundkapitalziffer mit der Einteilung in Stückaktien von adesso (§ 3 Abs. 1 der Satzung von adesso); (b) der Betrag des genehmigten Kapitals gemäß § 3 Abs. 8 der Satzung der adesso SE dem dann noch vorhandenen genehmigten Kapital gemäß § 3 Abs. 8 der Satzung der adesso (Genehmigtes Kapital 2018) (derzeit: EUR 2.469.681,00); (c) der Betrag des bedingten Kapitals gemäß § 3 Abs. 9 der Satzung der adesso SE dem dann noch vorhandenen bedingten Kapital gemäß § 3 Abs. 10 der Satzung der adesso (Bedingtes Kapital 2015) (derzeit: EUR 500.000,00). Etwaige Änderungen hinsichtlich der Höhe des Grundkapitals, des Genehmigten Kapitals 2018 gemäß § 3 Abs. 8 der Satzung der adesso und des Bedingten Kapitals 2015 gemäß § 3 Abs. 10 der Satzung der adesso gelten mithin auch für die adesso SE. Der Aufsichtsrat der adesso SE wird ermächtigt und zugleich angewiesen, vor Anmeldung der Verschmelzung der adesso Beteiligung auf adesso zur Entstehung der adesso SE in das Handelsregister etwaige Änderungen der Fassung der als *Anlage 1 *beigefügten Satzung der adesso SE vorzunehmen. Diese sind erforderlich, damit die in § 3 der Satzung dargestellten Kapitalverhältnisse der adesso SE die in § 3 der Satzung der adesso dargestellten Kapitalverhältnisse von adesso unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt zutreffend reflektieren. 3.4 Zum Wirksamkeitszeitpunkt entfällt das bedingte Kapital 2009 gemäß § 3 Abs. 9 der Satzung der adesso ersatzlos. Die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29 Mai 2009 gewährten Optionen, die ein Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft gewähren, sind bereits abgelaufen. 3.5 Die von der Hauptversammlung von adesso am 2. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts gilt bis zum 2. Juni 2020 und somit, sofern die Verschmelzung von adesso Beteiligung auf adesso und ihre damit einhergehende Umwandlung in die Rechtsform der SE bis zu diesem Datum erfolgt ist, auch noch für den Vorstand der adesso SE fort. 4. *Keine Verschmelzungsprüfung und kein Prüfungsbericht; kein Verschmelzungsbericht* 4.1 Gemäß Art. 31 Abs. 1 SE-VO i.V.m. §§ 12 Abs. 3, 9 Abs. 3, 8 Abs. 3 UmwG und § 232 Abs. 1 österreichisches AktG bedarf es keiner Beauftragung eines Verschmelzungsprüfers und keines Berichts über eine Prüfung dieses Verschmelzungsplans, da sich alle Anteile der adesso Beteiligung in der Hand von adesso befinden. 4.2 Da sich alle Anteile der adesso Beteiligung in der Hand von adesso befinden, bedarf es gemäß Art. 31 Abs. 1 SE-Verordnung i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 UmwG und § 232 Abs. 1 österreichisches AktG keines Verschmelzungsberichts des Vorstands von adesso und des Vorstands der adesso Beteiligung in Bezug auf die Verschmelzung. 5. *Besondere Vorteile und Rechte* 5.1 Die Gesellschaft ist berechtigt, im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019 ihren Arbeitnehmern und Vorstandsmitgliedern sowie ihrer verbundenen Unternehmen Erwerbsrechte (Optionsrechte) mit einer Laufzeit von insgesamt sieben Jahren zu gewähren bzw. zuzuteilen. Zur Unterlegung der Erwerbsrechte hat die Gesellschaft gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG ein bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2015) geschaffen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird jedoch nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsplan 2015 Bezugsrechte auf das Bedingte Kapital 2015 ausgegeben werden, die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt und keine anderes vorhandenes oder zu schaffendes bedingtes oder genehmigtes Kapital verwendet. Etwaige Bezugsrechte auf das Bedingte Kapital 2015 bleiben durch die Verschmelzung und die damit einhergehende Umwandlung in die Rechtsform der SE unberührt und bestehen gerichtet auf die Gewährung von Aktien der adesso SE fort. Bei den Bezugsrechten auf das Bedingte Kapital 2015 handelt es sich um Sonderrechte nach Art. 20 Abs. 1 lit. f SE-VO. 5.2 Weitere besondere Rechte im Sinne des Art. 20 Abs. 1 lit. f) SE-VO für einzelne Aktionäre oder Inhaber besonderer Rechte bestehen nicht und werden im Zusammenhang mit der Verschmelzung nicht gewährt. 5.3 Weder den Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichts- oder Kontrollorgans von adesso oder der adesso Beteiligung noch den Abschlussprüfern oder anderen Sachverständigen wurden oder werden anlässlich der Verschmelzung besondere Vorteile im Sinne des Art. 20 Abs. 1 lit. g) SE-VO gewährt. Wie in Ziffer 4 dieses gemeinsamen Verschmelzungsplans dargestellt, sind keine unabhängigen Verschmelzungsprüfer bestellt, um diesen gemeinsamen Verschmelzungsplan zu prüfen. 5.4 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder von adesso zu Aufsichtsratsmitgliedern der adesso SE und die bisherigen Vorstandsmitglieder
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April 08, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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