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DGAP-HV: adesso AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: adesso AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: adesso AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
adesso AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 
in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-08 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
adesso AG Dortmund ISIN DE000A0Z23Q5 / WKN A0Z23Q Einladung 
zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Termin: 
Freitag, 17. Mai 2019, 10:00 Uhr 
 
Ort: 
adesso AG, Adessoplatz 1, 44269 Dortmund 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem 
   Lagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu 
   den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2018, des gebilligten 
   Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht 
   (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
   nach § 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018 
   und dem Bericht des Aufsichtsrats der adesso AG 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 
   21.03.2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 23.444.748,26 wie folgt zu verwenden: 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,45 je 
   Stückaktie = EUR 2.779.241,85 und Vortrag des 
   Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 20.665.506,41. 
   Gemäß § 58 Abs. 4 AktG wird der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig, das ist der 22. Mai 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
6. *Zustimmung zum Verschmelzungsplan vom 21.03.2019 
   zwischen der adesso AG als übernehmendem Rechtsträger 
   und der adesso Beteiligungsverwaltung AG als 
   übertragendem Rechtsträger* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   gemeinsamen Verschmelzungsplan vom 21.03.2019 
   zwischen der adesso AG als übernehmender Gesellschaft 
   und der adesso Beteiligungsverwaltung AG als 
   übertragender Gesellschaft wie folgt zuzustimmen, 
   wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der 
   Aufsichtsrat den Vorschlag zur Bestellung des 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das erste 
   Geschäftsjahr der adesso SE unterbreitet: 
 
   Dem gemeinsamen Verschmelzungsplan vom 21.03.2019 
   (UR-Nr. 249/2019 des Notars Dr. Thorsten Mätzig mit 
   Amtssitz in Dortmund) für die Verschmelzung zwischen 
   der adesso AG als übernehmender Gesellschaft und der 
   adesso Beteiligungsverwaltung AG als übertragende 
   Gesellschaft zur Entstehung der adesso SE wird 
   zugestimmt; die dem gemeinsamen Verschmelzungsplan 
   als Anlage beigefügte Satzung der adesso SE wird 
   genehmigt. 
 
   Der gemeinsame Verschmelzungsplan und die Satzung 
   haben folgenden Wortlaut: 
 
   *Gemeinsamer Verschmelzungsplan* 
   für die Verschmelzung zwischen der 
   *adesso AG* 
   mit dem Sitz in Dortmund, Deutschland, als 
   übernehmendem Rechtsträger 
   und der 
   *adesso Beteiligungsverwaltung AG* 
   mit dem Sitz in Wien, Österreich, als 
   übertragendem Rechtsträger 
 
   Vorbemerkungen: 
 
   V.1 Die adesso AG mit dem Sitz in Dortmund, 
       Deutschland, ist eingetragen in das 
       Handelsregister des Amtsgerichts 
       Dortmund, Deutschland unter HRB 20663 
       (_adesso_ oder die _Gesellschaft_). Das 
       eingetragene Grundkapital von adesso 
       beträgt EUR 6.176.093,00 und ist 
       eingeteilt in 6.176.093 auf den Inhaber 
       lautende Stückaktien (nennwertlose 
       Stückaktien) mit einem auf die einzelne 
       Aktie entfallenden rechnerischen Anteil 
       am Grundkapital von je EUR 1,00. 
   V.2 Die adesso Beteiligungsverwaltung AG mit 
       dem Sitz in Wien, Österreich, ist 
       eingetragen in das Firmenbuch des 
       Handelsgerichts Wien, Österreich, 
       unter der Registernummer FN 503793 y 
       (_adesso Beteiligung_). Das Grundkapital 
       der adesso Beteiligung beträgt EUR 
       70.000,00 und ist eingeteilt in 70.000 
       auf den Namen lautende Stückaktien mit 
       einem auf die einzelne Aktie 
       entfallenden rechnerischen Anteil am 
       Grundkapital von je EUR 1,00. 
   V.3 Adesso und adesso Beteiligung sind 
       Aktiengesellschaften im Sinne des Anhang 
       I der Verordnung (EG) des Rates über das 
       Statut der Europäischen Gesellschaft 
       (SE) vom 8. Oktober 2001 (_SE-VO_). 
   V.4 Am 7. Januar 2019 haben der Vorstand von 
       adesso und der Vorstand der adesso 
       Beteiligung jeweils beschlossen, die 
       adesso Beteiligung als übertragenden 
       Rechtsträger auf adesso als 
       übernehmenden Rechtsträger zu 
       verschmelzen. Dies soll auf Grundlage 
       von Art. 17 Abs. 2 lit. a) SE-VO und den 
       maßgeblichen Vorschriften des 
       jeweiligen nationalen Rechts, 
       insbesondere den §§ 60 ff., § 68 Abs. 1 
       Nr. 1 UmwG sowie den maßgeblichen 
       Bestimmungen der §§ 17 ff. 
       österreichisches SE-Gesetz erfolgen. 
   V.5 Am 7. Januar 2019 haben der Aufsichtsrat 
       von adesso und der Aufsichtsrat der 
       adesso Beteiligung der Verschmelzung der 
       adesso Beteiligung auf adesso 
       zugestimmt. 
   V.6 Mit Wirksamwerden der Verschmelzung 
       durch Eintragung im Handelsregister am 
       Sitz von adesso nimmt diese gemäß 
       Art. 17 Abs. 2 Satz 2, Art. 29 Abs. 1 
       lit. d) SE-VO _ipso iure_ die Rechtsform 
       einer Societas Europaea (SE) an und 
       führt ihre Geschäfte unter der Firma 
       'adesso SE' (der 
       _Wirksamkeitszeitpunkt_). 
   V.7 Adesso hält sämtliche Aktien der adesso 
       Beteiligung. Daher werden im Zuge der 
       Verschmelzung keine neuen Aktien von 
       adesso ausgegeben (Art. 18, 31 SE-VO 
       i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG und 
       § 224 Abs. 1 Z. 1 österreichisches 
       AktG). Weiterhin sind nach Art. 31 Abs. 
       1 SE-VO die Art. 20 Abs. 1 lit. b), c), 
       d), Art. 22 und Art. 29 Abs. 1 lit. b) 
       nicht anwendbar. Zudem sind im deutschen 
       Recht über Art. 18 SE-VO die 
       Erleichterungen der §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 
       2 UmwG und im österreichischen Recht die 
       des § 232 Abs. 2 des österreichischen 
       AktG anwendbar. 
 
   Die Vorbemerkungen dieses gemeinsamen 
   Verschmelzungsplans sind Bestandteil desselben. Dies 
   vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt: 
 
   1. *Verschmelzung und Errichtung einer 
      Europäischen Aktiengesellschaft (SE)* 
 
   1.1 Die adesso Beteiligung überträgt ihr 
       gesamtes Vermögen als Ganzes mit allen 
       Rechten und Pflichten unter Auflösung 
       ohne Abwicklung gemäß Art. 2 Abs. 1, 
       Art. 17 Abs. 2 lit. a), Art. 29 Abs. 1 
       SE-VO auf adesso (Verschmelzung durch 
       Aufnahme). Zum Wirksamkeitszeitpunkt geht 
       gemäß Art. 29 Abs. 1 SE-VO das 
       gesamte Aktiv- und Passivvermögen der 
       adesso Beteiligung auf adesso über, die 
       adesso Beteiligung erlischt und die 
       adesso nimmt die Rechtsform der SE an. 
   1.2 Die Eintragung der Verschmelzung im 
       Handelsregister am Sitz von adesso hat 
       folgende Wirkung: 
 
       (a) adesso nimmt gemäß Art. 17 Abs. 
           2 Satz 2, Art. 29 Abs. 1 lit. d) 
           SE-VO _ipso iure_ die Rechtsform 
           einer Societas Europaea (SE) an; 
       (b) adesso Beteiligung erlischt; 
       (c) adesso nimmt die Rechtsform einer SE 
           an. 
   1.3 Die Firma der Societas Europaea (SE) 
       lautet 'adesso SE'. 
   1.4 Sitz der adesso SE wird Dortmund, 
       Deutschland, sein. Die Geschäftsanschrift 
       der adesso SE wird Adessoplatz 1, 44269 
       Dortmund, Deutschland, sein. 
   1.5 Die adesso SE erhält die diesem Plan als 
       *Anlage 1* beigefügte Satzung. Die 
       Satzung bestimmt, dass die SE ein 
       dualistisches Leitungssystem erhält. 
   1.6 Da sämtliche Aktien der adesso 
       Beteiligung von adesso gehalten werden, 
       wird das Grundkapital von adesso zur 
       Durchführung der Verschmelzung nicht 
       erhöht und es werden im Rahmen der 
       Verschmelzung keine neuen Aktien von 
       adesso ausgegeben (Art. 18 SE-VO i.V.m. § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG, Art. 31 Abs. 
       1 SE-VO und § 224 Abs. 1 Z. 1 
       österreichisches AktG). Dieser gemeinsame 
       Verschmelzungsplan enthält daher keine 
       Angaben zum Umtauschverhältnis der 
       Aktien, zu Einzelheiten hinsichtlich der 
       Übertragung der Aktien der SE und zu 
       dem Zeitpunkt, von dem an die Aktien ein 
       Recht auf Beteiligung am Gewinn gewähren. 
       Auch eine Prüfung dieses gemeinsamen 
       Verschmelzungsplans durch einen oder 
       mehrere unabhängige Sachverständige ist 
       aus diesem Grund nicht erforderlich und 
       findet auch nicht statt (Art. 18 SE-VO 
       i.V.m. § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 3, § 8 Abs. 
       3 UmwG, Art. 31 Abs. 1 SE-VO). 
   1.7 Adesso wird im Zusammenhang mit der 
       Verschmelzung keine bare Zuzahlung und 
       keine andere Art des Ausgleichs gewähren. 
       Da im Rahmen der Verschmelzung keine 
       neuen Aktien der adesso SE gewährt werden 
       und die Aktien der adesso Beteiligung zum 
       Wirksamkeitszeitpunkt untergehen, sind 
       keine Maßnahmen im Zusammenhang mit 
       dem Untergang der Aktien der adesso 
       Beteiligung vorgesehen oder erforderlich. 
 
   2. *Verschmelzungsstichtag* 
 
   2.1 Der Verschmelzung wird die mit dem 
       uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
       der TPA Wirtschaftsprüfung GmbH, 
       Hartenaugasse 6a, 8010 Graz, 
       Österreich, versehene Bilanz der 
       adesso Beteiligung zum 28 Februar 2019 
       als Schlussbilanz im Sinne des § 220 
       Abs. 3 österreichisches AktG, welche 
       dieser Urkunde als *Anlage 2* beigefügt 
       wird, zugrunde gelegt. 
   2.2 Die Übernahme der Aktiva und 
       Passiva von adesso Beteiligung erfolgt 
       im Innenverhältnis mit Wirkung zum 
       Ablauf des 28. Februar 2019. Von Beginn 
       des 1. März 2019, 00:00:00 Uhr an gelten 
       alle Handlungen und Geschäfte von adesso 
       Beteiligung unter dem Gesichtspunkt der 
       Rechnungslegung als für Rechnung von 
       adesso bzw. nach dem 
       Wirksamkeitszeitpunkt als für adesso SE 
       vorgenommen. 
   2.3 Adesso wird die in der Schlussbilanz von 
       adesso Beteiligung angesetzten Buchwerte 
       der übergehenden Aktiva und Passiva in 
       ihrer Handels- und Steuerbilanz 
       fortführen. 
 
   3. *Beteiligungsverhältnisse* 
 
   3.1 Das gesamte Grundkapital von adesso in der 
       zum Wirksamkeitszeitpunkt bestehenden Höhe 
       (derzeit: EUR 6.176.093,00) und in der zu 
       diesem Zeitpunkt bestehenden Einteilung in 
       auf den Inhaber lautende Stückaktien 
       (derzeit: 6.176.093) wird zum Grundkapital 
       der adesso SE. 
   3.2 Die Personen und Gesellschaften, die zum 
       Wirksamkeitszeitpunkt Aktionäre von adesso 
       sind, werden durch die Verschmelzung 
       Aktionäre der adesso SE, und zwar in 
       demselben Umfang und mit derselben Anzahl 
       an Stückaktien am Grundkapital der adesso 
       SE, wie sie unmittelbar zum 
       Wirksamkeitszeitpunkt am Grundkapital von 
       adesso beteiligt sind. Der rechnerische 
       Anteil jeder Stückaktie am Grundkapital 
       (derzeit: EUR 1,00) bleibt so erhalten, 
       wie er unmittelbar vor dem 
       Wirksamkeitszeitpunkt besteht. 
   3.3 Zum Wirksamkeitszeitpunkt entsprechen 
 
       (a) die Grundkapitalziffer mit der 
           Einteilung in Stückaktien der adesso 
           SE (§ 3 Abs. 1 der Satzung der 
           adesso SE) der dann bestehenden 
           Grundkapitalziffer mit der 
           Einteilung in Stückaktien von adesso 
           (§ 3 Abs. 1 der Satzung von adesso); 
       (b) der Betrag des genehmigten Kapitals 
           gemäß § 3 Abs. 8 der Satzung 
           der adesso SE dem dann noch 
           vorhandenen genehmigten Kapital 
           gemäß § 3 Abs. 8 der Satzung 
           der adesso (Genehmigtes Kapital 
           2018) (derzeit: EUR 2.469.681,00); 
       (c) der Betrag des bedingten Kapitals 
           gemäß § 3 Abs. 9 der Satzung 
           der adesso SE dem dann noch 
           vorhandenen bedingten Kapital 
           gemäß § 3 Abs. 10 der Satzung 
           der adesso (Bedingtes Kapital 2015) 
           (derzeit: EUR 500.000,00). 
 
       Etwaige Änderungen hinsichtlich der 
       Höhe des Grundkapitals, des Genehmigten 
       Kapitals 2018 gemäß § 3 Abs. 8 der 
       Satzung der adesso und des Bedingten 
       Kapitals 2015 gemäß § 3 Abs. 10 der 
       Satzung der adesso gelten mithin auch für 
       die adesso SE. 
 
       Der Aufsichtsrat der adesso SE wird 
       ermächtigt und zugleich angewiesen, vor 
       Anmeldung der Verschmelzung der adesso 
       Beteiligung auf adesso zur Entstehung der 
       adesso SE in das Handelsregister etwaige 
       Änderungen der Fassung der als 
       *Anlage 1 *beigefügten Satzung der adesso 
       SE vorzunehmen. Diese sind erforderlich, 
       damit die in § 3 der Satzung dargestellten 
       Kapitalverhältnisse der adesso SE die in § 
       3 der Satzung der adesso dargestellten 
       Kapitalverhältnisse von adesso unmittelbar 
       vor dem Wirksamkeitszeitpunkt zutreffend 
       reflektieren. 
   3.4 Zum Wirksamkeitszeitpunkt entfällt das 
       bedingte Kapital 2009 gemäß § 3 Abs. 
       9 der Satzung der adesso ersatzlos. Die 
       aufgrund der Ermächtigung der 
       Hauptversammlung vom 29 Mai 2009 gewährten 
       Optionen, die ein Recht zum Bezug von 
       Aktien der Gesellschaft gewähren, sind 
       bereits abgelaufen. 
   3.5 Die von der Hauptversammlung von adesso am 
       2. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 
       beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und 
       zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 
       71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem 
       Ausschluss des Bezugsrechts gilt bis zum 
       2. Juni 2020 und somit, sofern die 
       Verschmelzung von adesso Beteiligung auf 
       adesso und ihre damit einhergehende 
       Umwandlung in die Rechtsform der SE bis zu 
       diesem Datum erfolgt ist, auch noch für 
       den Vorstand der adesso SE fort. 
 
   4. *Keine Verschmelzungsprüfung und kein 
      Prüfungsbericht; kein 
      Verschmelzungsbericht* 
 
   4.1 Gemäß Art. 31 Abs. 1 SE-VO i.V.m. 
       §§ 12 Abs. 3, 9 Abs. 3, 8 Abs. 3 UmwG 
       und § 232 Abs. 1 österreichisches AktG 
       bedarf es keiner Beauftragung eines 
       Verschmelzungsprüfers und keines 
       Berichts über eine Prüfung dieses 
       Verschmelzungsplans, da sich alle 
       Anteile der adesso Beteiligung in der 
       Hand von adesso befinden. 
   4.2 Da sich alle Anteile der adesso 
       Beteiligung in der Hand von adesso 
       befinden, bedarf es gemäß Art. 31 
       Abs. 1 SE-Verordnung i.V.m. § 8 Abs. 3 
       Satz 1 Alt. 2 UmwG und § 232 Abs. 1 
       österreichisches AktG keines 
       Verschmelzungsberichts des Vorstands von 
       adesso und des Vorstands der adesso 
       Beteiligung in Bezug auf die 
       Verschmelzung. 
 
   5. *Besondere Vorteile und Rechte* 
 
   5.1 Die Gesellschaft ist berechtigt, im 
       Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. 
       Dezember 2019 ihren Arbeitnehmern und 
       Vorstandsmitgliedern sowie ihrer 
       verbundenen Unternehmen Erwerbsrechte 
       (Optionsrechte) mit einer Laufzeit von 
       insgesamt sieben Jahren zu gewähren bzw. 
       zuzuteilen. Zur Unterlegung der 
       Erwerbsrechte hat die Gesellschaft 
       gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG ein 
       bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 
       2015) geschaffen. Die bedingte 
       Kapitalerhöhung wird jedoch nur insoweit 
       durchgeführt, wie gemäß dem 
       Aktienoptionsplan 2015 Bezugsrechte auf 
       das Bedingte Kapital 2015 ausgegeben 
       werden, die Inhaber dieser Bezugsrechte 
       von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen 
       und die Gesellschaft zur Erfüllung 
       dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien 
       gewährt und keine anderes vorhandenes 
       oder zu schaffendes bedingtes oder 
       genehmigtes Kapital verwendet. Etwaige 
       Bezugsrechte auf das Bedingte Kapital 
       2015 bleiben durch die Verschmelzung und 
       die damit einhergehende Umwandlung in 
       die Rechtsform der SE unberührt und 
       bestehen gerichtet auf die Gewährung von 
       Aktien der adesso SE fort. Bei den 
       Bezugsrechten auf das Bedingte Kapital 
       2015 handelt es sich um Sonderrechte 
       nach Art. 20 Abs. 1 lit. f SE-VO. 
   5.2 Weitere besondere Rechte im Sinne des 
       Art. 20 Abs. 1 lit. f) SE-VO für 
       einzelne Aktionäre oder Inhaber 
       besonderer Rechte bestehen nicht und 
       werden im Zusammenhang mit der 
       Verschmelzung nicht gewährt. 
   5.3 Weder den Mitgliedern des Verwaltungs-, 
       Leitungs-, Aufsichts- oder 
       Kontrollorgans von adesso oder der 
       adesso Beteiligung noch den 
       Abschlussprüfern oder anderen 
       Sachverständigen wurden oder werden 
       anlässlich der Verschmelzung besondere 
       Vorteile im Sinne des Art. 20 Abs. 1 
       lit. g) SE-VO gewährt. Wie in Ziffer 4 
       dieses gemeinsamen Verschmelzungsplans 
       dargestellt, sind keine unabhängigen 
       Verschmelzungsprüfer bestellt, um diesen 
       gemeinsamen Verschmelzungsplan zu 
       prüfen. 
   5.4 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, 
       dass es beabsichtigt ist, die bisherigen 
       Aufsichtsratsmitglieder von adesso zu 
       Aufsichtsratsmitgliedern der adesso SE 
       und die bisherigen Vorstandsmitglieder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.