Der Vorstand der curasan AG (ISIN DE0005494538)) hat heute beschlossen, die für den 25. April 2019 vorgesehene Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2018 der curasan AG sowie des Konzernabschlusseses 2018 bis voraussichtlich spätestens zum 13. Mai 2019 zu verschieben.
Für die Beurteilung der Fortführungsprognose der Gesellschaft ist die erfolgreiche Begebung der Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu EUR 4.999.990,00, die den Aktionären derzeit im Rahmen einer Bezugsfrist angeboten werden von maßgeblicher Bedeutung. Da die Bezugsfrist erst am 17.April 2019 um 16.00 Uhr endet, sodass das endgültige Bezugsergebnis aufgrund der Osterfeiertage aus abwicklungstechnischen Gründen nicht vor dem 23. April 2019 nach den Osterfeiertagen ermittelt werden kann, und erst im Anschluss daran eine Privatplatzierung etwaiger nicht bezogener Wandelschuldverschreibungen durchgeführt werden kann, hat der Abschlussprüfer der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass der ursprünglich angenommene Zeitrahmen für die Aufstellung und Prüfung der Abschlüsse der curasan AG nicht ausreichen wird. Artikel (3 Milliardenmärkte)}
Die Ergebnisse aus dem Bezugsangebot und einer etwaigen Privatplatzierung sind für die Beurteilung des Abschlusses der curasan AG und des Konzernabschlusses von erheblicher Relevanz. ...
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