Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
206 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in 
Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-09 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Amadeus 
FiRe AG, 
Hanauer Landstraße 160, 60314 Frankfurt am Main, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die 
   Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats 
   betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag 
   des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn 
   der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 
   33.687.816,23 
 
   a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 
      24.223.784,42 zur Ausschüttung einer 
      Dividende in Höhe von Euro 4,66 auf jede 
      der insgesamt 5.198.237 
      dividendenberechtigten Stückaktien zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
      9.464.031,81 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf 
   Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also 
   am 28. Mai 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3 - 5, 
   65760 Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung 
   der Vorstandsmitglieder* 
 
   Die Aktionäre der Amadeus FiRe AG haben in der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2018 gemäß § 120 Abs. 4 AktG über das 
   Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands abgestimmt. An 
   dem Vergütungssystem wurde vor allem der fehlende Bezug zu der 
   Aktienkursentwicklung kritisiert und deshalb nicht gebilligt. 
 
   Als Reaktion hat der Aufsichtsrat beschlossen, das 
   Vergütungssystem durch die Aufnahme einer aktienkursbasierten 
   Komponente in den Long Term Incentive Plan (LTI Plan) 
   anzupassen. Das Vergütungssystem soll daher den Aktionären 
   erneut zur Billigung vorgelegt werden. Es ist beabsichtigt, 
   die Vorstandsdienstverträge zum jeweils frühestmöglichen 
   Zeitpunkt entsprechend anzupassen. 
 
   Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands besteht 
   auch weiterhin aus den drei Säulen, der jährlichen 
   Festvergütung, den jährlich zu zahlenden erfolgsabhängigen 
   Tantiemen, die auf Grundlage des EBITA des jeweiligen 
   Geschäftsjahres berechnet werden, sowie dem LTI Plan. 
 
   Unverändert bleiben 
 
   a) die jährliche Festvergütung: Sie stellt 
      die Untergrenze der Vergütung für die 
      Vorstandsmitglieder dar, wenn die Ziele 
      für die Auszahlung der variablen 
      Vergütungen nicht erreicht werden. 
   b) die erfolgsabhängigen Tantiemen: Die 
      jährlich zu zahlende, d.h. kurzfristige 
      Ergebnistantieme basiert auf dem 
      erreichten EBITA des Geschäftsjahres, 
      sofern eine gewisse Mindest-EBITA 
      Relation zum Umsatz erreicht wird. 
      Darüber hinaus erhält der Vorstand aus 
      der Wachstumstantieme einen Anteil am 
      absoluten EBITA Wachstum gegenüber dem 
      Vorjahr. Bei rückläufigem EBITA entfällt 
      die Wachstumstantieme ersatzlos und kommt 
      erst in einem Jahr zum Tragen, in dem der 
      höchste historisch erreichte EBITA Betrag 
      überschritten wird (,High Watermark'). 
 
   Die maximale Höhe der beiden kurzfristigen variablen 
   Vergütungselemente unterliegt einer Kappung, die in Relation 
   zum Festgehalt definiert ist. 
 
   Geändert wird der LTI Plan, wobei die Grundstruktur erhalten 
   bleibt. Es soll allerdings ein enger Bezug zu der 
   Kursentwicklung der Amadeus FiRe Aktie hergestellt werden: 
 
   Der Kern des LTI Plans, der eine nachhaltige und deutliche 
   Steigerung des durchschnittlich während der Laufzeit der 
   Vorstandsverträge erreichten EBITA im Vergleich zu einer 
   mehrjährigen Periode vor dem Beginn des jeweiligen 
   Vorstandsvertrags als vor Beginn des LTI Zeitraums definierte 
   Zielgröße und Auszahlungsvoraussetzung vorsieht, bleibt 
   unverändert erhalten, so dass die Auszahlung des LTI 
   vollständig entfällt, wenn die zu Beginn definierten Ziele für 
   die durchschnittliche Steigerung des EBITA zum Ende der 
   Vertragslaufzeit nicht erreicht wurden. Unverändert Bestand 
   hat auch die Berechnungsweise der jährlich an 
   Vorstandsmitglieder zu gewährenden LTI Tranchen, die auf der 
   Basis des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erzielten EBITA 
   errechnet werden. 
 
   Ein enger Bezug zu der Aktienkursentwicklung der Amadeus FiRe 
   AG wird dadurch hergestellt, dass der Betrag der jährlichen 
   LTI Tranche anhand des durchschnittlichen Aktienkurses der 
   Amadeus FiRe AG über die letzten 30 Handelstage des 
   betreffenden Geschäftsjahres in Performance Share Units 
   umgerechnet wird. Die Performance Shares Units werden dem 
   jeweiligen Vorstandsmitglied auf dem LTI Account 
   gutgeschrieben. Die angesammelten Performance Shares Units 
   kommen zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages 
   zur Auszahlung, wenn die Auszahlungsvoraussetzung der 
   Steigerung des EBITA (siehe oben) erfüllt ist. Zur Errechnung 
   des Auszahlungsbetrags werden die Performance Shares Units mit 
   dem durchschnittlichen Aktienkurs der Amadeus FiRe AG über die 
   letzten 30 Handelstage des letzten Geschäftsjahres 
   multipliziert, wobei eine Kappungsgrenze für die LTI 
   Auszahlung auf das 1,5 fache der Summe der während der 
   Laufzeit jährlich erhaltenen erfolgsabhängigen Tantiemen gilt. 
 
   Die Mitglieder des Vorstands sollen mit dieser langfristigen 
   variablen Vergütungskomponente einen Anreiz erhalten, zu einer 
   nachhaltigen Unternehmensentwicklung beizutragen, die sich im 
   EBITA der wesentlichen Steuerungskennzahl der Amadeus FiRe 
   Gruppe und dem Aktienkurs der Amadeus FiRe AG ausdrückt. 
 
   Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder lässt durch 
   eindeutige Bemessungskriterien in den Vorstandsverträgen keine 
   Ermessensspielräume für die Bemessung der variablen 
   Vergütungen zu. Außerdem sieht das System zur 
   Vorstandsvergütung auch künftig keine Altersversorgungszusagen 
   vor. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
*Informationen und Unterlagen* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur 
Verfügung stehen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist 
gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre unter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der -2-

Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
anmelden. Die Anmeldung mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes muss der 
Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 16. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ), 
zugehen: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 c/o M.M. Warburg & CO KGaA 
 Bestandsführung 
 Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg 
 
 per Fax: +49 (0) 40 3618-1116; oder 
 
 per E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 2. 
Mai 2019 (0:00 Uhr MESZ) (Record Date) beziehen und muss der Gesellschaft 
zusammen mit der Anmeldung unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Ein 
in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis ist in 
deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Aktionäre können auch nach 
Ausstellung des Nachweises des Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien verfügen. 
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist 
gegenüber der Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record Date maßgeblich, 
d. h. die Veräußerung oder sonstige Übertragungen der Aktien nach 
dem Record Date haben keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Record Date. 
Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Record Date 
hat jedoch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Anders als die Anmeldung 
und der Nachweis des Anteilsbesitzes ist die Eintrittskarte jedoch nicht 
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs 
an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, 
wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte 
oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben 
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß dem vorstehenden Abschnitt 
erforderlich. 
 
Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich die Textform 
(§ 126b BGB). Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den 
Vollmachtsabschnitt auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung 
erhalten, benutzen; möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
Vollmacht in Textform ausstellen. Ein Vollmachtsformular steht auch im 
Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen kostenlos 
zugesandt. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere 
ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder 
Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in Textform entweder 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. 
Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist sie bis Mittwoch, den 22. Mai 2019, 
24:00 Uhr (MESZ), an die nachfolgende Adresse zu übermitteln. 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Herrn Jan Hendrik Wessling / Herrn Jan Webbeler 
 Hanauer Landstraße 160 
 60314 Frankfurt am Main; oder 
 
 per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder 
 
 per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 
 
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b 
BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und 
Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch 
an vorstehende Adresse übermittelt werden. 
 
In den nachfolgend aufgeführten Fällen gelten jedoch Besonderheiten: 
 
a) Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß 
   §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 
   Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, 
   bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch 
   darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
   Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 
   135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Daher 
   sollten sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, 
   die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der 
   Vollmacht abstimmen. 
b) Die Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können in Textform, per Telefax sowie auf 
   elektronischem Wege durch E-Mail an die oben genannte Adresse 
   erteilt werden. Soweit Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
   für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese 
   Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. Das Formular für die Erteilung der Vollmachten 
   und Weisungen geht ihnen mit der Eintrittskarte zu und steht 
   außerdem ab dem Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Internet auf der Homepage der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft müssen bis Mittwoch, den 22. Mai 2019, 24:00 Uhr 
   (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen 
   Adresse eingegangen sein, andernfalls können sie nicht 
   berücksichtigt werden. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person oder Institution, kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, Auskunftsrecht* 
 
_Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 
2 AktG)_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 oder 
5% des Grundkapitals (das entspricht 259.912 Aktien) erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also 
bis spätestens zum 22. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Vorstand 
 Hanauer Landstraße 160 
 60314 Frankfurt am Main 
 
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG)_ 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen. 
Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern. Soll ein solcher Gegenantrag 
bzw. Wahlvorschlag vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, so ist 
er ausschließlich zu richten an: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Herrn Jan Hendrik Wessling / Herrn Jan Webbeler 
 Hanauer Landstraße 160 
 60314 Frankfurt am Main; oder 
 
 per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder 
 
 per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 
 
Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 8. 
Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse zugegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 
Abs. 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären im Internet auf der Homepage 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich machen, ggf. versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG 
zu ergänzenden Inhalten. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
_Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)_ 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
_Weitergehende Erläuterungen_ 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Homepage der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
*Anzahl der ausgegebenen Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung Euro 5.198.237,00 und ist eingeteilt in 5.198.237 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung beträgt damit 5.198.237. Die Gesellschaft hält keine 
eigenen Aktien; es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer 
Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger 
Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort 
bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, 
die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. 
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. 
 
Die Gesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung 
der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller 
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren 
personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie 
im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter: 
 
https://www.amadeus-fire.de/metanavigation-footer/datenschutz/datenschutz-inve 
storen/ 
 
Frankfurt am Main, im April 2019 
 
*Amadeus FiRe AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: AMADEUS FIRE AG 
             Hanauer Landstraße 160 
             60314 Frankfurt 
             Deutschland 
Telefon:     +49 69 96876180 
Fax:         +49 69 96876182 
E-Mail:      investor-relations@amadeus-fire.de 
Internet:    http://www.amadeus-fire.de 
ISIN:        DE0005093108 
WKN:         509 310 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Stuttgart, Frankfurt, München, Düsseldorf, 
             Hamburg, Hannover, Berlin 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
797719 2019-04-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.