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DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Westwing Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Westwing Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in München mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-09 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Westwing Group AG Berlin ISIN DE000A2N4H07 
WKN A2N4H0 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am 
*Donnerstag, den 23. Mai 2019* 
um 10:00 Uhr (MESZ) im Studio Balan, Moosacher Str. 86, 80809 München 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für 
   die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu 
   machen und vom Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - 
   vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen 
   zu stellen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen über die 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html 
 
   zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die 
   Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro 
   München 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019, 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5 
      und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum 
      Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht, sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 WpHG) 
      für das erste und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2019 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
5. *Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats von sechs auf vier Mitglieder und zur entsprechenden 
   Änderung von § 9 Absatz 1 der Satzung* 
 
   Herr Oliver Samwer hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. Februar 
   2019 niedergelegt. Herr Christian Strain hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
   Wirkung zum 15. März 2019 niedergelegt. Die frei gewordenen Mandate sollen 
   nicht nachbesetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen 
   zu beschließen: 
 
   § 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: 
 
    _'Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4) 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
    gewählt werden.'_ 
II.  *Berichte* 
 
     *Bericht des Vorstands über die Ausnutzung 
     des Genehmigten Kapitals 2018/VI zur 
     Bedienung der Greenshoe-Option im Rahmen 
     des Börsengangs* 
 
     Die Gesellschaft hat mit Notierungsaufnahme 
     am 9. Oktober 2018 einen Börsengang mit 
     Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum 
     Handel am regulierten Markt der Frankfurter 
     Wertpapierbörse mit gleichzeitiger 
     Zulassung zum Teilbereich des regulierten 
     Marks mit weiteren Zulassungsfolgepflichten 
     (_Prime Standard_) durchgeführt (der 
     '*Börsengang*'). 
 
     Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat die 
     Gesellschaft am 27. September 2018 
     (geändert am 4. Oktober 2018) mit der 
     Rocket Internet SE als verleihender 
     Aktionärin und den an dem Börsengang 
     beteiligten Konsortialbanken einen 
     Übernahmevertrag sowie am 8. Oktober 
     2018 eine Preisfestsetzungsvereinbarung 
     abgeschlossen. Gemäß dem 
     Übernahmevertrag in seiner geänderten 
     Fassung und der 
     Preisfestsetzungsvereinbarung hat die 
     Gesellschaft der Joh. Berenberg, Gossler & 
     Co. KG, Hamburg ('*Berenberg*'), die im 
     Rahmen des Börsengangs als 
     Stabilisierungsmanager fungierte, eine 
     unwiderrufliche Option zum Erwerb von bis 
     zu 660.000 zusätzlichen neuen Aktien 
     gewährt (die '*Greenshoe-Option*'). Die 
     Greenshoe-Option diente dazu, Berenberg in 
     die Lage zu versetzen, die 
     Rücklieferungspflichten, die Berenberg 
     unter dem in dem Übernahmevertrag und 
     der Preisfestsetzungsvereinbarung 
     vereinbarten Aktiendarlehen gegenüber der 
     Rocket Internet SE hatte, mit neuen Aktien 
     der Gesellschaft erfüllen zu können. 
 
     Berenberg hat die Greenshoe-Option am 8. 
     November 2018 in Höhe von 311.359 Aktien 
     ausgeübt. Vor diesem Hintergrund hat der 
     Vorstand in seiner Sitzung vom 9. November 
     2018 die Durchführung einer Kapitalerhöhung 
     aus dem Genehmigten Kapital 2018/VI zur 
     Schaffung von 311.359 neuen Aktien zur 
     Bedienung der Greenshoe-Option beschlossen. 
     Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 9. 
     November 2018 zugestimmt. Die 
     Kapitalerhöhung um EUR 311.359,00 durch 
     Ausgabe von 311.359 neuen Aktien der 
     Gesellschaft wurde am 13. November 2018 im 
     Handelsregister eingetragen. Im Rahmen 
     dieser Kapitalerhöhung wurde das 
     Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
     20.429.450,00 um EUR 311.359,00 auf 
     20.740.809,00 erhöht (die 
     '*Greenshoe-Kapitalerhöhung*'). 
 
     Bei der Durchführung der 
     Greenshoe-Kapitalerhöhung wurden die 
     gesetzlichen und satzungsmäßigen 
     Vorgaben eingehalten. 
 
     Nach § 4 Absatz 8 der Satzung der 
     Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, 
     das Grundkapital der Gesellschaft in der 
     Zeit bis zum 20. September 2023 mit 
     Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 
     insgesamt EUR 3.159.212,00 durch Ausgabe 
     von bis zu 3.159.212 neuen, auf den Inhaber 
     lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
     Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu 
     erhöhen ('*Genehmigtes Kapital 2018/VI*'). 
     Das Bezugsrecht der Aktionäre war dabei 
     unter anderem für eine oder mehrere 
     Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten 
     Kapitals 2018/VI ausgeschlossen, wenn die 
     Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/VI 
     erfolgte, um eine beim Börsengang der 
     Gesellschaft mit den Emissionsbanken 
     vereinbarte Option zum Erwerb von 
     zusätzlichen neuen Aktien 
     (Greenshoe-Option) erfüllen zu können, 
     falls den Emissionsbanken im Rahmen einer 
     etwaigen Mehrzuteilung von Aktien 
     bestehende Aktien von bestehenden 
     Aktionären zur Verfügung gestellt werden, 
     aber die Emissionsbanken im Zusammenhang 
     mit Stabilisierungsmaßnahmen nicht 
     genügend Aktien im Markt erwerben, um diese 
     Wertpapierdarlehen zurückführen zu können. 
     Dabei war vorgesehen, dass der Ausgabepreis 
     dem Platzierungspreis der Aktien im 
     Börsengang (abzüglich Bankenprovisionen) zu 
     entsprechen hatte. Die Ausgabe erfolgte an 
     Berenberg zum Angebotspreis in Höhe von EUR 
     26,00 je Aktie (abzüglich Bankenprovisionen 
     von EUR 0,78 je Aktie). 
 
     Die Einräumung der Greenshoe-Option und die 
     daraus resultierende 
     Greenshoe-Kapitalerhöhung dienten dazu, im 
     Zusammenhang mit dem Börsengang zeitlich 
     begrenzte zulässige Maßnahmen zur 
     Stabilisierung des Börsenkurses der 
     Gesellschaft unmittelbar nach dem 
     Börsengang durchzuführen. Die Durchführung 
     von Stabilisierungsmaßnahmen dient dem 

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April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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