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DGAP-News: Westwing Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Westwing Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-09 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Westwing Group AG Berlin ISIN DE000A2N4H07 WKN A2N4H0 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *Donnerstag, den 23. Mai 2019* um 10:00 Uhr (MESZ) im Studio Balan, Moosacher Str. 86, 80809 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen über die Internetseite der Gesellschaft https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro München a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019, b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht, sowie c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 WpHG) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. 5. *Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier Mitglieder und zur entsprechenden Änderung von § 9 Absatz 1 der Satzung* Herr Oliver Samwer hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. Februar 2019 niedergelegt. Herr Christian Strain hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 15. März 2019 niedergelegt. Die frei gewordenen Mandate sollen nicht nachbesetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen: § 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: _'Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.'_ II. *Berichte* *Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/VI zur Bedienung der Greenshoe-Option im Rahmen des Börsengangs* Die Gesellschaft hat mit Notierungsaufnahme am 9. Oktober 2018 einen Börsengang mit Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marks mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (_Prime Standard_) durchgeführt (der '*Börsengang*'). Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat die Gesellschaft am 27. September 2018 (geändert am 4. Oktober 2018) mit der Rocket Internet SE als verleihender Aktionärin und den an dem Börsengang beteiligten Konsortialbanken einen Übernahmevertrag sowie am 8. Oktober 2018 eine Preisfestsetzungsvereinbarung abgeschlossen. Gemäß dem Übernahmevertrag in seiner geänderten Fassung und der Preisfestsetzungsvereinbarung hat die Gesellschaft der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg ('*Berenberg*'), die im Rahmen des Börsengangs als Stabilisierungsmanager fungierte, eine unwiderrufliche Option zum Erwerb von bis zu 660.000 zusätzlichen neuen Aktien gewährt (die '*Greenshoe-Option*'). Die Greenshoe-Option diente dazu, Berenberg in die Lage zu versetzen, die Rücklieferungspflichten, die Berenberg unter dem in dem Übernahmevertrag und der Preisfestsetzungsvereinbarung vereinbarten Aktiendarlehen gegenüber der Rocket Internet SE hatte, mit neuen Aktien der Gesellschaft erfüllen zu können. Berenberg hat die Greenshoe-Option am 8. November 2018 in Höhe von 311.359 Aktien ausgeübt. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 9. November 2018 die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018/VI zur Schaffung von 311.359 neuen Aktien zur Bedienung der Greenshoe-Option beschlossen. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 9. November 2018 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung um EUR 311.359,00 durch Ausgabe von 311.359 neuen Aktien der Gesellschaft wurde am 13. November 2018 im Handelsregister eingetragen. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 20.429.450,00 um EUR 311.359,00 auf 20.740.809,00 erhöht (die '*Greenshoe-Kapitalerhöhung*'). Bei der Durchführung der Greenshoe-Kapitalerhöhung wurden die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben eingehalten. Nach § 4 Absatz 8 der Satzung der Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 20. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 3.159.212,00 durch Ausgabe von bis zu 3.159.212 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen ('*Genehmigtes Kapital 2018/VI*'). Das Bezugsrecht der Aktionäre war dabei unter anderem für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018/VI ausgeschlossen, wenn die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/VI erfolgte, um eine beim Börsengang der Gesellschaft mit den Emissionsbanken vereinbarte Option zum Erwerb von zusätzlichen neuen Aktien (Greenshoe-Option) erfüllen zu können, falls den Emissionsbanken im Rahmen einer etwaigen Mehrzuteilung von Aktien bestehende Aktien von bestehenden Aktionären zur Verfügung gestellt werden, aber die Emissionsbanken im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nicht genügend Aktien im Markt erwerben, um diese Wertpapierdarlehen zurückführen zu können. Dabei war vorgesehen, dass der Ausgabepreis dem Platzierungspreis der Aktien im Börsengang (abzüglich Bankenprovisionen) zu entsprechen hatte. Die Ausgabe erfolgte an Berenberg zum Angebotspreis in Höhe von EUR 26,00 je Aktie (abzüglich Bankenprovisionen von EUR 0,78 je Aktie). Die Einräumung der Greenshoe-Option und die daraus resultierende Greenshoe-Kapitalerhöhung dienten dazu, im Zusammenhang mit dem Börsengang zeitlich begrenzte zulässige Maßnahmen zur Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft unmittelbar nach dem Börsengang durchzuführen. Die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen dient dem
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April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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