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DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Westwing Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Westwing Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in München mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-09 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Westwing Group AG Berlin ISIN DE000A2N4H07 
WKN A2N4H0 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am 
*Donnerstag, den 23. Mai 2019* 
um 10:00 Uhr (MESZ) im Studio Balan, Moosacher Str. 86, 80809 München 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für 
   die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu 
   machen und vom Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - 
   vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen 
   zu stellen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen über die 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html 
 
   zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die 
   Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro 
   München 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019, 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5 
      und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum 
      Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht, sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 WpHG) 
      für das erste und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2019 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
5. *Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats von sechs auf vier Mitglieder und zur entsprechenden 
   Änderung von § 9 Absatz 1 der Satzung* 
 
   Herr Oliver Samwer hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. Februar 
   2019 niedergelegt. Herr Christian Strain hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
   Wirkung zum 15. März 2019 niedergelegt. Die frei gewordenen Mandate sollen 
   nicht nachbesetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen 
   zu beschließen: 
 
   § 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: 
 
    _'Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4) 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
    gewählt werden.'_ 
II.  *Berichte* 
 
     *Bericht des Vorstands über die Ausnutzung 
     des Genehmigten Kapitals 2018/VI zur 
     Bedienung der Greenshoe-Option im Rahmen 
     des Börsengangs* 
 
     Die Gesellschaft hat mit Notierungsaufnahme 
     am 9. Oktober 2018 einen Börsengang mit 
     Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum 
     Handel am regulierten Markt der Frankfurter 
     Wertpapierbörse mit gleichzeitiger 
     Zulassung zum Teilbereich des regulierten 
     Marks mit weiteren Zulassungsfolgepflichten 
     (_Prime Standard_) durchgeführt (der 
     '*Börsengang*'). 
 
     Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat die 
     Gesellschaft am 27. September 2018 
     (geändert am 4. Oktober 2018) mit der 
     Rocket Internet SE als verleihender 
     Aktionärin und den an dem Börsengang 
     beteiligten Konsortialbanken einen 
     Übernahmevertrag sowie am 8. Oktober 
     2018 eine Preisfestsetzungsvereinbarung 
     abgeschlossen. Gemäß dem 
     Übernahmevertrag in seiner geänderten 
     Fassung und der 
     Preisfestsetzungsvereinbarung hat die 
     Gesellschaft der Joh. Berenberg, Gossler & 
     Co. KG, Hamburg ('*Berenberg*'), die im 
     Rahmen des Börsengangs als 
     Stabilisierungsmanager fungierte, eine 
     unwiderrufliche Option zum Erwerb von bis 
     zu 660.000 zusätzlichen neuen Aktien 
     gewährt (die '*Greenshoe-Option*'). Die 
     Greenshoe-Option diente dazu, Berenberg in 
     die Lage zu versetzen, die 
     Rücklieferungspflichten, die Berenberg 
     unter dem in dem Übernahmevertrag und 
     der Preisfestsetzungsvereinbarung 
     vereinbarten Aktiendarlehen gegenüber der 
     Rocket Internet SE hatte, mit neuen Aktien 
     der Gesellschaft erfüllen zu können. 
 
     Berenberg hat die Greenshoe-Option am 8. 
     November 2018 in Höhe von 311.359 Aktien 
     ausgeübt. Vor diesem Hintergrund hat der 
     Vorstand in seiner Sitzung vom 9. November 
     2018 die Durchführung einer Kapitalerhöhung 
     aus dem Genehmigten Kapital 2018/VI zur 
     Schaffung von 311.359 neuen Aktien zur 
     Bedienung der Greenshoe-Option beschlossen. 
     Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 9. 
     November 2018 zugestimmt. Die 
     Kapitalerhöhung um EUR 311.359,00 durch 
     Ausgabe von 311.359 neuen Aktien der 
     Gesellschaft wurde am 13. November 2018 im 
     Handelsregister eingetragen. Im Rahmen 
     dieser Kapitalerhöhung wurde das 
     Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
     20.429.450,00 um EUR 311.359,00 auf 
     20.740.809,00 erhöht (die 
     '*Greenshoe-Kapitalerhöhung*'). 
 
     Bei der Durchführung der 
     Greenshoe-Kapitalerhöhung wurden die 
     gesetzlichen und satzungsmäßigen 
     Vorgaben eingehalten. 
 
     Nach § 4 Absatz 8 der Satzung der 
     Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, 
     das Grundkapital der Gesellschaft in der 
     Zeit bis zum 20. September 2023 mit 
     Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 
     insgesamt EUR 3.159.212,00 durch Ausgabe 
     von bis zu 3.159.212 neuen, auf den Inhaber 
     lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
     Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu 
     erhöhen ('*Genehmigtes Kapital 2018/VI*'). 
     Das Bezugsrecht der Aktionäre war dabei 
     unter anderem für eine oder mehrere 
     Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten 
     Kapitals 2018/VI ausgeschlossen, wenn die 
     Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/VI 
     erfolgte, um eine beim Börsengang der 
     Gesellschaft mit den Emissionsbanken 
     vereinbarte Option zum Erwerb von 
     zusätzlichen neuen Aktien 
     (Greenshoe-Option) erfüllen zu können, 
     falls den Emissionsbanken im Rahmen einer 
     etwaigen Mehrzuteilung von Aktien 
     bestehende Aktien von bestehenden 
     Aktionären zur Verfügung gestellt werden, 
     aber die Emissionsbanken im Zusammenhang 
     mit Stabilisierungsmaßnahmen nicht 
     genügend Aktien im Markt erwerben, um diese 
     Wertpapierdarlehen zurückführen zu können. 
     Dabei war vorgesehen, dass der Ausgabepreis 
     dem Platzierungspreis der Aktien im 
     Börsengang (abzüglich Bankenprovisionen) zu 
     entsprechen hatte. Die Ausgabe erfolgte an 
     Berenberg zum Angebotspreis in Höhe von EUR 
     26,00 je Aktie (abzüglich Bankenprovisionen 
     von EUR 0,78 je Aktie). 
 
     Die Einräumung der Greenshoe-Option und die 
     daraus resultierende 
     Greenshoe-Kapitalerhöhung dienten dazu, im 
     Zusammenhang mit dem Börsengang zeitlich 
     begrenzte zulässige Maßnahmen zur 
     Stabilisierung des Börsenkurses der 
     Gesellschaft unmittelbar nach dem 
     Börsengang durchzuführen. Die Durchführung 
     von Stabilisierungsmaßnahmen dient dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Interesse von Emittenten wie der 
     Gesellschaft, Kursschwankungen nach 
     Börseneinführung zu begrenzen, die 
     regelmäßig nicht auf die 
     wirtschaftliche Situation des Emittenten, 
     sondern auf das Anlageverhalten von 
     Investoren zurückzuführen sind. Die 
     Gesellschaft hat mit Durchführung der 
     Greenshoe-Kapitalerhöhung entsprechende 
     vertragliche Verpflichtungen aus dem 
     zwischen der Gesellschaft und den 
     Konsortialbanken geschlossenen 
     Übernahmevertrag erfüllt. Die neuen 
     Aktien dienten dazu, die bestehende 
     Wertpapierleihe gegenüber der Rocket 
     Internet SE, die für die Durchführung der 
     Stabilisierungsmaßnahmen erforderlich 
     war, zurückzuführen. Der Ausgabepreis der 
     neuen Aktien im Rahmen der 
     Greenshoe-Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 
     26,00 je Aktie (abzüglich Bankenprovisionen 
     von EUR 0,78 je Aktie) entsprach dabei dem 
     Platzierungspreis im Rahmen des 
     Börsengangs. 
 
     Aus den vorstehenden Erwägungen war der 
     unter Beachtung der Vorgaben des 
     Genehmigten Kapitals 2018/VI bei dessen 
     Ausnutzung vorgenommene 
     Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der 
     Greenshoe-Kapitalerhöhung insgesamt 
     sachlich gerechtfertigt. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft EUR 20.740.809,00 und ist eingeteilt in 20.740.809 Stückaktien. Jede 
   Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
   teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 
   20.740.809. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen 
   Aktien. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
   diejenigen Inhaberaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die 
   Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens am Donnerstag, den 16. Mai 2019, 
   24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse 
 
    Westwing Group AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn des 
   Donnerstags, den 2. Mai 2019, also 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), Aktionär der 
   Gesellschaft waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch das 
   depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter 
   der vorgenannten Adresse spätestens am Donnerstag, den 16. Mai 2019, 24:00 Uhr 
   MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen. 
 
   *Bedeutung des Nachweisstichtags:* 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
   für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
   auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts). 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
   Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
3. *Details zum Online-Aktionärsservice* 
 
   Die Gesellschaft bietet für Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet 
   haben, die Möglichkeit eines Online-Aktionärsservices. Aktionäre haben die 
   Möglichkeit, Dritten eine Vollmacht oder den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern Anweisungen zu erteilen. Der Online-Aktionärsservice steht 
   bis zum Ablauf des 22. Mai 2019 zur Verfügung. Weitere Informationen sind zudem auf 
 
   https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html 
 
   verfügbar. 
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender 
   Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben 
   lassen. Auch im Falle der Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung 
   eines Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend 
   beschrieben erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut 
   noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 bzw. § 135 
   Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen, 
   Institute, Unternehmen oder Vereinigungen zur Ausübung des Stimmrechts 
   bevollmächtigt wird. 
 
   Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder ihnen gemäß § 135 Absatz 8 bzw. § 135 Absatz 10 in 
   Verbindung mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen, Institute, 
   Unternehmen oder Vereinigungen erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch 
   ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss 
   zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
   Erklärungen enthalten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 bzw. § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 
   Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder 
   Vereinigungen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, werden gebeten, 
   sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
   oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur 
   Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür 
   bereithält. Das Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach erfolgter 
   Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird 
   ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html 
 
   zum Download bereitgehalten. 
 
   Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an 
   folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden: 
 
   inhaberaktien@linkmarketservices.de 
5. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie 
   können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu beachten, 
   dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der 
   Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen und 
   dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung 
   Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die 
   Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen 
   gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegennehmen. 
 
   Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist 
   im Vorfeld der Hauptversammlung nur mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars 
   möglich, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   erhalten. Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html 
 
   zum Download bereit. 
 
   Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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