DJ DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Westwing Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Westwing Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in München mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-09 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Westwing Group AG Berlin ISIN DE000A2N4H07
WKN A2N4H0 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer
Gesellschaft werden hiermit zu der am
*Donnerstag, den 23. Mai 2019*
um 10:00 Uhr (MESZ) im Studio Balan, Moosacher Str. 86, 80809 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für
die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1
ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu
machen und vom Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats -
vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres
Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen
zu stellen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen über die
Internetseite der Gesellschaft
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie
für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die
Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro
München
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019,
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5
und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum
Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht, sowie
c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 WpHG)
für das erste und/oder dritte Quartal des
Geschäftsjahres 2019 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2020
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht
zu bestellen.
5. *Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats von sechs auf vier Mitglieder und zur entsprechenden
Änderung von § 9 Absatz 1 der Satzung*
Herr Oliver Samwer hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. Februar
2019 niedergelegt. Herr Christian Strain hat sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum 15. März 2019 niedergelegt. Die frei gewordenen Mandate sollen
nicht nachbesetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen
zu beschließen:
§ 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:
_'Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4)
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden.'_
II. *Berichte*
*Bericht des Vorstands über die Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals 2018/VI zur
Bedienung der Greenshoe-Option im Rahmen
des Börsengangs*
Die Gesellschaft hat mit Notierungsaufnahme
am 9. Oktober 2018 einen Börsengang mit
Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum
Handel am regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des regulierten
Marks mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(_Prime Standard_) durchgeführt (der
'*Börsengang*').
Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat die
Gesellschaft am 27. September 2018
(geändert am 4. Oktober 2018) mit der
Rocket Internet SE als verleihender
Aktionärin und den an dem Börsengang
beteiligten Konsortialbanken einen
Übernahmevertrag sowie am 8. Oktober
2018 eine Preisfestsetzungsvereinbarung
abgeschlossen. Gemäß dem
Übernahmevertrag in seiner geänderten
Fassung und der
Preisfestsetzungsvereinbarung hat die
Gesellschaft der Joh. Berenberg, Gossler &
Co. KG, Hamburg ('*Berenberg*'), die im
Rahmen des Börsengangs als
Stabilisierungsmanager fungierte, eine
unwiderrufliche Option zum Erwerb von bis
zu 660.000 zusätzlichen neuen Aktien
gewährt (die '*Greenshoe-Option*'). Die
Greenshoe-Option diente dazu, Berenberg in
die Lage zu versetzen, die
Rücklieferungspflichten, die Berenberg
unter dem in dem Übernahmevertrag und
der Preisfestsetzungsvereinbarung
vereinbarten Aktiendarlehen gegenüber der
Rocket Internet SE hatte, mit neuen Aktien
der Gesellschaft erfüllen zu können.
Berenberg hat die Greenshoe-Option am 8.
November 2018 in Höhe von 311.359 Aktien
ausgeübt. Vor diesem Hintergrund hat der
Vorstand in seiner Sitzung vom 9. November
2018 die Durchführung einer Kapitalerhöhung
aus dem Genehmigten Kapital 2018/VI zur
Schaffung von 311.359 neuen Aktien zur
Bedienung der Greenshoe-Option beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 9.
November 2018 zugestimmt. Die
Kapitalerhöhung um EUR 311.359,00 durch
Ausgabe von 311.359 neuen Aktien der
Gesellschaft wurde am 13. November 2018 im
Handelsregister eingetragen. Im Rahmen
dieser Kapitalerhöhung wurde das
Grundkapital der Gesellschaft von EUR
20.429.450,00 um EUR 311.359,00 auf
20.740.809,00 erhöht (die
'*Greenshoe-Kapitalerhöhung*').
Bei der Durchführung der
Greenshoe-Kapitalerhöhung wurden die
gesetzlichen und satzungsmäßigen
Vorgaben eingehalten.
Nach § 4 Absatz 8 der Satzung der
Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt,
das Grundkapital der Gesellschaft in der
Zeit bis zum 20. September 2023 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu
insgesamt EUR 3.159.212,00 durch Ausgabe
von bis zu 3.159.212 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu
erhöhen ('*Genehmigtes Kapital 2018/VI*').
Das Bezugsrecht der Aktionäre war dabei
unter anderem für eine oder mehrere
Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten
Kapitals 2018/VI ausgeschlossen, wenn die
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/VI
erfolgte, um eine beim Börsengang der
Gesellschaft mit den Emissionsbanken
vereinbarte Option zum Erwerb von
zusätzlichen neuen Aktien
(Greenshoe-Option) erfüllen zu können,
falls den Emissionsbanken im Rahmen einer
etwaigen Mehrzuteilung von Aktien
bestehende Aktien von bestehenden
Aktionären zur Verfügung gestellt werden,
aber die Emissionsbanken im Zusammenhang
mit Stabilisierungsmaßnahmen nicht
genügend Aktien im Markt erwerben, um diese
Wertpapierdarlehen zurückführen zu können.
Dabei war vorgesehen, dass der Ausgabepreis
dem Platzierungspreis der Aktien im
Börsengang (abzüglich Bankenprovisionen) zu
entsprechen hatte. Die Ausgabe erfolgte an
Berenberg zum Angebotspreis in Höhe von EUR
26,00 je Aktie (abzüglich Bankenprovisionen
von EUR 0,78 je Aktie).
Die Einräumung der Greenshoe-Option und die
daraus resultierende
Greenshoe-Kapitalerhöhung dienten dazu, im
Zusammenhang mit dem Börsengang zeitlich
begrenzte zulässige Maßnahmen zur
Stabilisierung des Börsenkurses der
Gesellschaft unmittelbar nach dem
Börsengang durchzuführen. Die Durchführung
von Stabilisierungsmaßnahmen dient dem
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der -2-
Interesse von Emittenten wie der
Gesellschaft, Kursschwankungen nach
Börseneinführung zu begrenzen, die
regelmäßig nicht auf die
wirtschaftliche Situation des Emittenten,
sondern auf das Anlageverhalten von
Investoren zurückzuführen sind. Die
Gesellschaft hat mit Durchführung der
Greenshoe-Kapitalerhöhung entsprechende
vertragliche Verpflichtungen aus dem
zwischen der Gesellschaft und den
Konsortialbanken geschlossenen
Übernahmevertrag erfüllt. Die neuen
Aktien dienten dazu, die bestehende
Wertpapierleihe gegenüber der Rocket
Internet SE, die für die Durchführung der
Stabilisierungsmaßnahmen erforderlich
war, zurückzuführen. Der Ausgabepreis der
neuen Aktien im Rahmen der
Greenshoe-Kapitalerhöhung in Höhe von EUR
26,00 je Aktie (abzüglich Bankenprovisionen
von EUR 0,78 je Aktie) entsprach dabei dem
Platzierungspreis im Rahmen des
Börsengangs.
Aus den vorstehenden Erwägungen war der
unter Beachtung der Vorgaben des
Genehmigten Kapitals 2018/VI bei dessen
Ausnutzung vorgenommene
Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der
Greenshoe-Kapitalerhöhung insgesamt
sachlich gerechtfertigt.
III. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 20.740.809,00 und ist eingeteilt in 20.740.809 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit
20.740.809. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen
Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Inhaberaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die
Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens am Donnerstag, den 16. Mai 2019,
24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse
Westwing Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn des
Donnerstags, den 2. Mai 2019, also 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), Aktionär der
Gesellschaft waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch das
depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter
der vorgenannten Adresse spätestens am Donnerstag, den 16. Mai 2019, 24:00 Uhr
MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags:*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts).
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
3. *Details zum Online-Aktionärsservice*
Die Gesellschaft bietet für Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet
haben, die Möglichkeit eines Online-Aktionärsservices. Aktionäre haben die
Möglichkeit, Dritten eine Vollmacht oder den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern Anweisungen zu erteilen. Der Online-Aktionärsservice steht
bis zum Ablauf des 22. Mai 2019 zur Verfügung. Weitere Informationen sind zudem auf
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
verfügbar.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender
Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben
lassen. Auch im Falle der Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung
eines Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend
beschrieben erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut
noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 bzw. § 135
Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen,
Institute, Unternehmen oder Vereinigungen zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder ihnen gemäß § 135 Absatz 8 bzw. § 135 Absatz 10 in
Verbindung mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen, Institute,
Unternehmen oder Vereinigungen erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch
ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss
zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 bzw. § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125
Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder
Vereinigungen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, werden gebeten,
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür
bereithält. Das Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach erfolgter
Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird
ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
zum Download bereitgehalten.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an
folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
5. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu beachten,
dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der
Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen und
dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung
Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die
Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegennehmen.
Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist
im Vorfeld der Hauptversammlung nur mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars
möglich, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
erhalten. Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der -3-
von Weisungen an sie sind bis Mittwoch, den 22. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, eingehend
zu übermitteln; sie bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per
Post, per Telefax oder auf elektronischem Wege (per E-Mail) sind an folgende
Adresse zu richten:
Westwing Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
6. *Weitere Rechte der Aktionäre*
a) *Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000
Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Montag, der 22.
April 2019, 24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden
nicht berücksichtigt.
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 Aktiengesetz für die
Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Eine Verlegung von einem
Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich
vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§
187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend
anzuwenden.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:
Westwing Group AG
Vorstand
Investor Relations
Moosacher Straße 88
80809 München
b) *Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag
gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also
spätestens am Mittwoch, den 8. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind,
werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen
Begründung und/oder Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz).
In § 126 Absatz 2 Aktiengesetz nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen
ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite
zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
beschrieben. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst etwaiger Begründung ist
ausschließlich folgende Adresse maßgeblich:
Westwing Group AG
Investor Relations
Moosacher Straße 88
80809 München
Telefax: +49 (0) 89 550 544 445
E-Mail: ir@westwing.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.
Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung
gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
c) *Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur
Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4) und zur Wahl von
Mitgliedern des Aufsichtsrats zu unterbreiten.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der
Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind,
also spätestens Mittwoch, den 8. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind,
werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. Wahlvorschläge brauchen nicht
begründet zu werden.
In § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 und § 127
Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4, § 125 Absatz 1
Satz 5 Aktiengesetz sind weitere Gründe genannt, bei deren Vorliegen die
Wahlvorschläge von Aktionären nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse
maßgeblich:
Westwing Group AG
Investor Relations
Moosacher Straße 88
80809 München
Telefax: +49 (0) 89 550 544 445
E-Mail: ir@westwing.de
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt unberührt. Wahlvorschläge gelten nur
dann als unterbreitet, wenn sie während der Hauptversammlung unterbreitet
werden.
d) *Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz*
Nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz näher ausgeführten
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine
ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die
Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
7. *Veröffentlichungen auf der Internetseite/Auslage in Geschäftsräumen/Ergänzende
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz*
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung
insbesondere folgende Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
abrufbar und liegen in den Geschäftsräumen der Westwing Group AG in München
(Moosacher Straße 88, 80809 München) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
aus:
Zum Tagesordnungspunkt 1:
* Der festgestellte Jahresabschluss und der
vom Aufsichtsrat gebilligte
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018,
der Lagebericht für die Gesellschaft und
den Konzern einschließlich des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 sowie der erläuternde
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuchs zum 31. Dezember 2018.
Zudem:
* Bericht des Vorstands über die Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals 2018/VI zur
Bedienung der Greenshoe-Option im Rahmen
des Börsengangs
Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am Donnerstag,
den 23. Mai 2019, zugänglich sein.
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft
eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und
Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte
Internetseite zugänglich gemacht werden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
8. *Informationen zum Datenschutz für Aktionäre*
Die Gesellschaft verarbeitet als die im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU)
2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
('*Datenschutz-Grundverordnung*') verantwortliche Stelle personenbezogene Daten
(Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der
Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze. Zudem verarbeitet die Gesellschaft auch die personenbezogenen
Daten eines von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere
dessen Namen sowie dessen Wohnort). Sofern ein Aktionär oder ein Vertreter mit der
Gesellschaft in Kontakt tritt, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen
personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten
(etwa die von Aktionären oder ihren Vertretern angegebenen Kontaktdaten, wie zum
Beispiel Telefonnummern).
In Abhängigkeit vom Einzelfall kommen auch weitere personenbezogene Daten in
Betracht. Die Gesellschaft verarbeitet beispielsweise Informationen zu Anträgen,
Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung. Im
Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden diese
einschließlich des Namens des Aktionärs zudem im Internet unter
https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/6000/hauptversammlung.html
veröffentlicht.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist nach den §§ 118 ff.
Aktiengesetz zwingend erforderlich, um die Hauptversammlung vorzubereiten,
durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung dieser
personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung
und die Ausübung von Stimmrechten und anderen versammlungsbezogenen Rechten nicht
möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung
mit Art. 6 Absatz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung. Da sämtliche Aktien der
Gesellschaft Inhaberaktien sind, weist die Gesellschaft jedoch darauf hin, dass
Aktionäre sich unter Wahrung Ihrer Anonymität bzw. ohne Bereitstellung ihrer
personenbezogenen Daten durch ein Kreditinstitut (§ 135 Absatz 5 Aktiengesetz),
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder nach § 135
Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellten Personen
oder Institutionen vertreten lassen können.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur
Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie zum Beispiel
aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und
steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Satz 1
lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung im Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt werden, erhalten von
der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt,
namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von
Aktionären und Aktionärsvertretern während der Hauptversammlung (§ 129 Absatz 4
Satz 1 Aktiengesetz) und bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung (§ 129 Absatz
4 Satz 2 Aktiengesetz) eingesehen werden.
Die Gesellschaft verwendet die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhobenen
personenbezogenen Daten nicht für Entscheidungen, die auf automatisierter
Verarbeitung beruhen (_Profiling_) im Sinne des Artikels 4 Nr. 4 der
Datenschutz-Grundverordnung.
Die Gesellschaft bzw. die damit beauftragten Dienstleister erhalten die
personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem
Kreditinstitut der Aktionäre, das diese mit der Verwahrung ihrer Aktien der
Gesellschaft beauftragt haben (sog. Depotbank).
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die
Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis-
und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung
verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung
hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus
Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die
personenbezogenen Daten gelöscht.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre ein Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf
ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung. Sollten personenbezogene
Daten von Aktionären unrichtig oder unvollständig sein, haben diese ein Recht auf
Berichtigung und Ergänzung. Die Aktionäre können jederzeit die Löschung ihrer
personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Gesellschaft nicht rechtlich zur
weiteren Verarbeitung ihrer Daten verpflichtet oder berechtigt ist. Ferner haben
die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kapitel III
Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen, über die Aktionäre die Gesellschaft auch für
Fragen zum Datenschutz erreichen können:
Christian Volkmer
Ostengasse 14
93047 Regensburg
Fax: +49 (0)941 2986 9316
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel.: +49 (0)981 53-1300
Fax: + 49 (0)981 53-5300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter:
Christian Volkmer
Ostengasse 14
93047 Regensburg
Fax: +49 (0)941 2986 9316
Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten.
Berlin, im April 2019
*Westwing Group AG*
_Der Vorstand_
2019-04-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
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