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DGAP-HV: alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: alstria office REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 22.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-09 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
English convenience translation available under: 
www.alstria.com -> Investors -> Annual General Meeting 
alstria office REIT-AG Hamburg ISIN: DE000A0LD2U1 
Wertpapierkennnummer: A0LD2U Einladung zur 
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Mittwoch, 22. Mai 2019, 10:00 Uhr, 
in der Handwerkskammer Hamburg, 
Holstenwall 12, 20355 Hamburg, 
Raum 304. 
 
*Tagesordnung der Hauptversammlung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der alstria office REIT-AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses mit den Lageberichten für 
   die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 
   31. Dezember 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen 
   (einschließlich der erläuternden Berichte 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 
   ('*HGB*')) können im Internet unter 
 
   *www.alstria.de* 
 
   -> Investoren -> Hauptversammlung eingesehen 
   werden. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Am 27. Februar 2019 hat der Aufsichtsrat den 
   vom Vorstand am 21. Februar 2019 aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung erfolgt daher nicht. Die 
   unter diesem Tagesordnungspunkt genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 
   176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes 
   ('*AktG*') zugänglich zu machen, ohne dass es 
   einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 erzielten Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 102.000.000,00 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   *in EUR* 
   Ausschüttung einer          92.256.578,44 
   Dividende von EUR 0,52 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in              0,00 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag               9.743.421,56 
   *Bilanzgewinn*              *102.000.000,00* 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die 177.416.497 
   zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden 
   Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die 
   Zahl der für das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 2019 verändern, 
   wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von 
   EUR 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme 
   und den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am 27. Mai 
   2019. 
3. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 
   30. Juni 2019, weiterer unterjähriger 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 und 
   für das Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   der Hauptversammlung vor zu beschließen: 
 
   Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019, zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 
   30. Juni 2019 sowie zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht von weiteren 
   unterjährigen Finanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2019 und für das Geschäftsjahr 
   2020 bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
   Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
   an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
   am 22. Mai 2019 enden jeweils die Amtszeiten 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats Benoît 
   Hérault und Richard Mully. Der Aufsichtsrat 
   schätzt die Arbeit beider Mitglieder sehr und 
   begrüßt die Bereitschaft zu einer 
   weiteren Amtszeit. Sie sollen daher für eine 
   weitere Amtszeit von 3 Jahren wiederbestellt 
   werden. 
 
   Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 
   9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht 
   der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern der 
   Aktionäre, die durch die Hauptversammlung 
   gewählt werden. 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Personalausschusses des Aufsichtsrats, der 
   auch die Aufgaben eines 
   Nominierungsausschusses wahrnimmt, schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, 
 
   a) Herrn Benoît Hérault, Managing Director 
      Chambres de l'Artémise S.à r.l., wohnhaft 
      in Uzès, Frankreich, 
   b) Herrn Richard Mully, Director Starr 
      Street Limited, wohnhaft in Cobham 
      (Surrey), Vereinigtes Königreich, 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2021 beschließt, erneut in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Die vorstehenden Wahlvorschläge 
   berücksichtigen das Kompetenzprofil des 
   Aufsichtsrats mit Zielen zu seiner 
   Zusammensetzung und seinem Diversitätskonzept, 
   welches der Aufsichtsrat im Einklang mit §§ 
   289f, 315d HGB und Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erarbeitet hat. 
   Nach Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten wäre 
   das Kompetenzprofil weiterhin voll ausgefüllt. 
   Insbesondere stünde eine weitere Amtszeit auch 
   im Einklang mit den Regelungen der 
   Gesellschaft zur Höchstmandatsdauer und 
   Altersgrenze im Aufsichtsrat der alstria 
   office REIT-AG. Das Kompetenzprofil ist mit 
   dem Stand der Umsetzung in der Erklärung zur 
   Unternehmensführung unter 
 
   *www.alstria.de* 
 
   -> Investoren -> Corporate Governance -> 
   Erklärung zur Unternehmensführung 
   veröffentlicht. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die 
   vorgeschlagenen Kandidaten nicht in einer nach 
   Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur alstria 
   office REIT-AG oder deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der alstria office REIT-AG oder 
   einem wesentlich an der alstria office REIT-AG 
   beteiligten Aktionär. Beide Kandidaten sind 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   unabhängig. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   weiterhin erbringen können. 
 
   Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten, 
   die jeweils über ihre relevanten Kenntnisse, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben, 
   sind im Anschluss an die Tagesordnung im 
   Abschnitt 'Angaben zu den unter 
   Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten' abgedruckt. Dort sind 
   im Einklang mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   ebenfalls Mitgliedschaften der vorgeschlagenen 
   Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden 
   inländischen Aufsichtsräten und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   aufgeführt. 
7.1 *Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
    2019 mit der Möglichkeit zum 
    Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge, 
    Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 und 
    entsprechende Satzungsänderung* 
 

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April 09, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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