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DGAP-News: alstria office REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 22.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-09 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
English convenience translation available under:
www.alstria.com -> Investors -> Annual General Meeting
alstria office REIT-AG Hamburg ISIN: DE000A0LD2U1
Wertpapierkennnummer: A0LD2U Einladung zur
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen
Hauptversammlung am Mittwoch, 22. Mai 2019, 10:00 Uhr,
in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
Raum 304.
*Tagesordnung der Hauptversammlung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der alstria office REIT-AG und des gebilligten
Konzernabschlusses mit den Lageberichten für
die alstria office REIT-AG und den Konzern zum
31. Dezember 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2018*
Die vorstehend genannten Unterlagen
(einschließlich der erläuternden Berichte
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
('*HGB*')) können im Internet unter
*www.alstria.de*
-> Investoren -> Hauptversammlung eingesehen
werden. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
Am 27. Februar 2019 hat der Aufsichtsrat den
vom Vorstand am 21. Februar 2019 aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Feststellung durch die
Hauptversammlung erfolgt daher nicht. Die
unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung nach §
176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes
('*AktG*') zugänglich zu machen, ohne dass es
einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 erzielten Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 102.000.000,00 wie folgt zu
verwenden:
*in EUR*
Ausschüttung einer 92.256.578,44
Dividende von EUR 0,52 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in 0,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag 9.743.421,56
*Bilanzgewinn* *102.000.000,00*
Der Vorschlag berücksichtigt die 177.416.497
zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden
Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die
Zahl der für das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigten Aktien bis zur
ordentlichen Hauptversammlung 2019 verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von
EUR 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie
für das Geschäftsjahr 2018 sowie entsprechend
angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme
und den Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am 27. Mai
2019.
3. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum
30. Juni 2019, weiterer unterjähriger
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 und
für das Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung*
Gestützt auf die Empfehlung seines
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
der Hauptversammlung vor zu beschließen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019, zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum
30. Juni 2019 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von weiteren
unterjährigen Finanzberichten für das
Geschäftsjahr 2019 und für das Geschäftsjahr
2020 bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16
Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
am 22. Mai 2019 enden jeweils die Amtszeiten
der Mitglieder des Aufsichtsrats Benoît
Hérault und Richard Mully. Der Aufsichtsrat
schätzt die Arbeit beider Mitglieder sehr und
begrüßt die Bereitschaft zu einer
weiteren Amtszeit. Sie sollen daher für eine
weitere Amtszeit von 3 Jahren wiederbestellt
werden.
Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §
9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht
der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern der
Aktionäre, die durch die Hauptversammlung
gewählt werden.
Gestützt auf die Empfehlung des
Personalausschusses des Aufsichtsrats, der
auch die Aufgaben eines
Nominierungsausschusses wahrnimmt, schlägt der
Aufsichtsrat vor,
a) Herrn Benoît Hérault, Managing Director
Chambres de l'Artémise S.à r.l., wohnhaft
in Uzès, Frankreich,
b) Herrn Richard Mully, Director Starr
Street Limited, wohnhaft in Cobham
(Surrey), Vereinigtes Königreich,
jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt, erneut in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die vorstehenden Wahlvorschläge
berücksichtigen das Kompetenzprofil des
Aufsichtsrats mit Zielen zu seiner
Zusammensetzung und seinem Diversitätskonzept,
welches der Aufsichtsrat im Einklang mit §§
289f, 315d HGB und Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex erarbeitet hat.
Nach Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten wäre
das Kompetenzprofil weiterhin voll ausgefüllt.
Insbesondere stünde eine weitere Amtszeit auch
im Einklang mit den Regelungen der
Gesellschaft zur Höchstmandatsdauer und
Altersgrenze im Aufsichtsrat der alstria
office REIT-AG. Das Kompetenzprofil ist mit
dem Stand der Umsetzung in der Erklärung zur
Unternehmensführung unter
*www.alstria.de*
-> Investoren -> Corporate Governance ->
Erklärung zur Unternehmensführung
veröffentlicht.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die
vorgeschlagenen Kandidaten nicht in einer nach
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur alstria
office REIT-AG oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der alstria office REIT-AG oder
einem wesentlich an der alstria office REIT-AG
beteiligten Aktionär. Beide Kandidaten sind
nach Einschätzung des Aufsichtsrats
unabhängig.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
weiterhin erbringen können.
Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten,
die jeweils über ihre relevanten Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben,
sind im Anschluss an die Tagesordnung im
Abschnitt 'Angaben zu den unter
Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten' abgedruckt. Dort sind
im Einklang mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
ebenfalls Mitgliedschaften der vorgeschlagenen
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten und in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
aufgeführt.
7.1 *Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2019 mit der Möglichkeit zum
Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge,
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 und
entsprechende Satzungsänderung*
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April 09, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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