DJ DGAP-HV: alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: alstria office REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 22.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-09 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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www.alstria.com -> Investors -> Annual General Meeting
alstria office REIT-AG Hamburg ISIN: DE000A0LD2U1
Wertpapierkennnummer: A0LD2U Einladung zur
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen
Hauptversammlung am Mittwoch, 22. Mai 2019, 10:00 Uhr,
in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
Raum 304.
*Tagesordnung der Hauptversammlung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der alstria office REIT-AG und des gebilligten
Konzernabschlusses mit den Lageberichten für
die alstria office REIT-AG und den Konzern zum
31. Dezember 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2018*
Die vorstehend genannten Unterlagen
(einschließlich der erläuternden Berichte
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
('*HGB*')) können im Internet unter
*www.alstria.de*
-> Investoren -> Hauptversammlung eingesehen
werden. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
Am 27. Februar 2019 hat der Aufsichtsrat den
vom Vorstand am 21. Februar 2019 aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Feststellung durch die
Hauptversammlung erfolgt daher nicht. Die
unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung nach §
176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes
('*AktG*') zugänglich zu machen, ohne dass es
einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 erzielten Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 102.000.000,00 wie folgt zu
verwenden:
*in EUR*
Ausschüttung einer 92.256.578,44
Dividende von EUR 0,52 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in 0,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag 9.743.421,56
*Bilanzgewinn* *102.000.000,00*
Der Vorschlag berücksichtigt die 177.416.497
zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden
Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die
Zahl der für das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigten Aktien bis zur
ordentlichen Hauptversammlung 2019 verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von
EUR 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie
für das Geschäftsjahr 2018 sowie entsprechend
angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme
und den Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am 27. Mai
2019.
3. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum
30. Juni 2019, weiterer unterjähriger
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 und
für das Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung*
Gestützt auf die Empfehlung seines
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
der Hauptversammlung vor zu beschließen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019, zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum
30. Juni 2019 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von weiteren
unterjährigen Finanzberichten für das
Geschäftsjahr 2019 und für das Geschäftsjahr
2020 bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16
Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
am 22. Mai 2019 enden jeweils die Amtszeiten
der Mitglieder des Aufsichtsrats Benoît
Hérault und Richard Mully. Der Aufsichtsrat
schätzt die Arbeit beider Mitglieder sehr und
begrüßt die Bereitschaft zu einer
weiteren Amtszeit. Sie sollen daher für eine
weitere Amtszeit von 3 Jahren wiederbestellt
werden.
Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §
9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht
der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern der
Aktionäre, die durch die Hauptversammlung
gewählt werden.
Gestützt auf die Empfehlung des
Personalausschusses des Aufsichtsrats, der
auch die Aufgaben eines
Nominierungsausschusses wahrnimmt, schlägt der
Aufsichtsrat vor,
a) Herrn Benoît Hérault, Managing Director
Chambres de l'Artémise S.à r.l., wohnhaft
in Uzès, Frankreich,
b) Herrn Richard Mully, Director Starr
Street Limited, wohnhaft in Cobham
(Surrey), Vereinigtes Königreich,
jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt, erneut in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die vorstehenden Wahlvorschläge
berücksichtigen das Kompetenzprofil des
Aufsichtsrats mit Zielen zu seiner
Zusammensetzung und seinem Diversitätskonzept,
welches der Aufsichtsrat im Einklang mit §§
289f, 315d HGB und Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex erarbeitet hat.
Nach Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten wäre
das Kompetenzprofil weiterhin voll ausgefüllt.
Insbesondere stünde eine weitere Amtszeit auch
im Einklang mit den Regelungen der
Gesellschaft zur Höchstmandatsdauer und
Altersgrenze im Aufsichtsrat der alstria
office REIT-AG. Das Kompetenzprofil ist mit
dem Stand der Umsetzung in der Erklärung zur
Unternehmensführung unter
*www.alstria.de*
-> Investoren -> Corporate Governance ->
Erklärung zur Unternehmensführung
veröffentlicht.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die
vorgeschlagenen Kandidaten nicht in einer nach
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur alstria
office REIT-AG oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der alstria office REIT-AG oder
einem wesentlich an der alstria office REIT-AG
beteiligten Aktionär. Beide Kandidaten sind
nach Einschätzung des Aufsichtsrats
unabhängig.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
weiterhin erbringen können.
Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten,
die jeweils über ihre relevanten Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben,
sind im Anschluss an die Tagesordnung im
Abschnitt 'Angaben zu den unter
Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten' abgedruckt. Dort sind
im Einklang mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
ebenfalls Mitgliedschaften der vorgeschlagenen
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten und in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
aufgeführt.
7.1 *Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2019 mit der Möglichkeit zum
Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge,
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 und
entsprechende Satzungsänderung*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: alstria office REIT-AG: Bekanntmachung -2-
Die dem Vorstand von der Hauptversammlung am
26. April 2018 unter Tagesordnungspunkt 6.1
erteilte Ermächtigung, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 25. April 2023
(einschließlich) mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals
um bis zu insgesamt EUR 33.950.413,00 zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018), soll
erneuert werden. Das Genehmigte Kapital 2018
soll daher durch ein neues Genehmigtes Kapital
2019 ersetzt werden, welches erneut in Höhe
von 20 % des aktuell bestehenden Grundkapitals
sowie mit einer Laufzeit von fünf Jahren
geschaffen werden soll. Die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals 2018 soll aufschiebend
bedingt sein auf die Eintragung des
Genehmigten Kapitals 2019 in das
Handelsregister der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor
wie folgt zu beschließen:
a) _Ermächtigung_
Der Vorstand wird ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21.
Mai 2024 (einschließlich) mit
Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um
bis zu insgesamt EUR 35.483.299,00 zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein
Bezugsrecht zu gewähren. Das gesetzliche
Bezugsrecht kann auch in der Weise
eingeräumt werden, dass die neuen Aktien
von einem oder mehreren Kreditinstituten
mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre für etwaige
Spitzenbeträge auszuschließen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren
Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe
festzulegen.
b) _Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018_
Die von der Hauptversammlung am 26. April
2018 unter Tagesordnungspunkt 6.1
beschlossene Ermächtigung zur Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft
(Genehmigtes Kapital 2018) und zum
Ausschluss des Bezugsrechts in § 5 Abs.
3, Abs. 4 und Abs. 4a der Satzung der
Gesellschaft wird mit Wirksamkeit des
Genehmigten Kapitals 2019 gemäß
vorstehendem lit. a) aufgehoben.
c) _Satzungsänderungen_
§ 5 Abs. 3, 4 und 4a der Satzung werden
wie folgt neu gefasst:
'(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21.
Mai 2024 (einschließlich) mit
Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um
bis zu insgesamt EUR 35.483.299,00 zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein
Bezugsrecht zu gewähren. Das gesetzliche
Bezugsrecht kann auch in der Weise
eingeräumt werden, dass die neuen Aktien
von einem oder mehreren Kreditinstituten
mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre für etwaige
Spitzenbeträge auszuschließen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren
Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe
festzulegen.
(4) (entfallen)
(4a) (entfallen).'
d) _Ermächtigung zur Satzungsanpassung_
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung der Satzung an den Umfang einer
im Einzelfall durchgeführten
Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten
Kapital 2019 entsprechend anzupassen
sowie alle sonstigen damit im
Zusammenhang stehenden Anpassungen der
Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung
betreffen. Entsprechendes gilt, falls das
Genehmigte Kapital 2019 bis zum Ablauf
der Ermächtigung nicht oder nicht
vollständig ausgenutzt worden ist.
e) _Anmeldung der Satzungsänderung_
Der Vorstand wird angewiesen, die
Aufhebung des bestehenden Genehmigten
Kapitals 2018 nur zusammen mit der
beschlossenen Schaffung des neuen
Genehmigten Kapitals 2019 in Höhe von EUR
35.483.299,00 mit den entsprechenden
Satzungsänderungen gemäß
vorstehendem lit. c) zur Eintragung in
das Handelsregister der Gesellschaft
anzumelden mit der Maßgabe, dass die
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018
nur in das Handelsregister eingetragen
werden soll, wenn sichergestellt ist,
dass zeitgleich oder im unmittelbaren
Anschluss daran das neue Genehmigte
Kapital 2019 in das Handelsregister
eingetragen wird.
7.2 *Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für
das Genehmigte Kapital 2019 gegen Bar- oder
Sacheinlagen in Höhe von bis zu 5 % des
Grundkapitals und entsprechende
Satzungsänderung*
Unter Tagesordnungspunkt 7.1 haben Vorstand
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung
vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen,
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21.
Mai 2024 (einschließlich) mit Zustimmung
des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sachleistung einmalig oder mehrmals
um bis zu insgesamt EUR 35.483.299,00 zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Ferner
haben Vorstand und Aufsichtsrat der
Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand
zu ermächtigen, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
für etwaige Spitzenbeträge
auszuschließen.
Um das unter Tagesordnungspunkt 7.1 zur
Beschlussfassung gestellte Genehmigte Kapital
2019 flexibel einsetzen zu können, soll auch
über weitere Möglichkeiten des
Bezugsrechtsausschlusses beschlossen werden.
Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei
Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen
soll zunächst auf 5 % des Grundkapitals
beschränkt sein (siehe aber auch
Tagesordnungspunkt 7.3).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor
wie folgt zu beschließen:
a) _Ermächtigung_
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das
Genehmigte Kapital 2019 (§ 5 Abs. 3 der
Satzung gemäß der in
Tagesordnungspunkt 7.1 vorgeschlagenen
Fassung) auszuschließen bei
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabepreis der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG nicht wesentlich unterschreitet,
sowie bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen. Die Summe der unter
Ausschluss des Bezugsrechts gemäß
dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien
darf fünf vom Hundert des Grundkapitals
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer
Ausnutzung übersteigen.
b) _Satzungsänderung_
Der unter Tagesordnungspunkt 7.1
aufgehobene § 5 Abs. 4 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
'(4) Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das
Genehmigte Kapital 2019 (§ 5 Abs. 3 der
Satzung) auszuschließen bei
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabepreis der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG nicht wesentlich unterschreitet,
sowie bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen. Die Summe der unter
Ausschluss des Bezugsrechts gemäß
dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien
darf fünf vom Hundert des Grundkapitals
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer
Ausnutzung übersteigen.'
c) _Anmeldung der Satzungsänderung_
Der Vorstand wird angewiesen, die
Satzungsänderung mit der Maßgabe zum
Handelsregister anzumelden, dass die
Eintragung im Handelsregister erst nach
der Eintragung des unter
Tagesordnungspunkt 7.1 zu schaffenden
Genehmigten Kapitals 2019 erfolgt.
7.3 *Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für
das Genehmigte Kapital 2019 gegen Bar- oder
Sacheinlagen in Höhe von weiteren bis zu 5 %
des Grundkapitals und entsprechende
Satzungsänderung*
Unter Tagesordnungspunkt 7.1 haben Vorstand
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung
vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen,
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21.
Mai 2024 (einschließlich) mit Zustimmung
des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sachleistung einmalig oder mehrmals
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
um bis zu insgesamt EUR 35.483.299,00 zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Ferner
haben Vorstand und Aufsichtsrat der
Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand
zu ermächtigen, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
für etwaige Spitzenbeträge
auszuschließen.
Zudem haben Vorstand und Aufsichtsrat der
Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7.2
vorgeschlagen, das Bezugsrecht
auszuschließen, aber grundsätzlich nur
für ausgegebene Aktien in Höhe von insgesamt
bis zu 5 % des Grundkapitals.
Das Bezugsrecht soll bei Kapitalerhöhungen
gegen Bar- oder Sacheinlagen nun um weitere
bis zu 5 % des Grundkapitals (und damit
zusammen mit der Ermächtigung unter
Tagesordnungspunkt 7.2 für Aktien in Höhe von
insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals)
ausgeschlossen werden können, wenn die
Gesellschaft beabsichtigt, die Aktien bzw.
Bareinlagen der jeweiligen Kapitalerhöhung zu
nutzen für den Erwerb oder die Finanzierung
von Immobilien bzw. Immobilienportfolien bzw.
von Anteilen an Gesellschaften, die im
Wesentlichen Immobilien besitzen, oder zur
Rückzahlung ungesicherter
Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft oder
mit ihr verbundener Unternehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor
wie folgt zu beschließen:
a) _Ermächtigung_
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das
Genehmigte Kapital 2019 (§ 5 Abs. 3 der
Satzung gemäß der in
Tagesordnungspunkt 7.1 vorgeschlagenen
Fassung) auszuschließen bei
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabepreis der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG nicht wesentlich unterschreitet,
sowie bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen. Die Aktien sollen im Rahmen
einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
dem Erwerb von Immobilien oder
Immobilienportfolien dienen. Bei einer
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sollen
die Bareinlagen der Finanzierung von
Immobilien, von Immobilienportfolien oder
von Anteilen an Gesellschaften, die im
Wesentlichen Immobilien besitzen (der
Anteil der Immobilien und Barmittel in
der letzten Bilanz beträgt mindestens 75
%), oder der Rückzahlung ungesicherter
Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft
oder mit ihr verbundener Unternehmen
dienen. Zum Nachweis sind entsprechende
Beschlüsse des Vorstands mit Zustimmung
des Aufsichtsrats vorzulegen, die die
Absicht der Gesellschaft zum Erwerb bzw.
der Finanzierung der Immobilien,
Immobilienportfolien oder der Anteile an
Gesellschaften, die im Wesentlichen
Immobilien besitzen, bzw. die Absicht zur
Rückzahlung ungesicherter
Finanzverbindlichkeiten festhalten. Die
Summe der unter Ausschluss des
Bezugsrechts gemäß dieser
Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf
fünf vom Hundert des Grundkapitals weder
im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer
Ausnutzung übersteigen.
b) _Satzungsänderung_
Der unter Tagesordnungspunkt 7.1
aufgehobene § 5 Abs. 4a der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
'(4a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das
Genehmigte Kapital 2019 (§ 5 Abs. 3 der
Satzung) auszuschließen bei
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabepreis der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG nicht wesentlich unterschreitet,
sowie bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen. Die Aktien sollen im Rahmen
einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
dem Erwerb von Immobilien oder
Immobilienportfolien dienen. Bei einer
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sollen
die Bareinlagen der Finanzierung von
Immobilien, von Immobilienportfolien oder
von Anteilen an Gesellschaften, die im
Wesentlichen Immobilien besitzen (der
Anteil der Immobilien und Barmittel in
der letzten Bilanz beträgt mindestens 75
%), oder der Rückzahlung ungesicherter
Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft
oder mit ihr verbundener Unternehmen
dienen. Zum Nachweis sind entsprechende
Beschlüsse des Vorstands mit Zustimmung
des Aufsichtsrats vorzulegen, die die
Absicht der Gesellschaft zum Erwerb bzw.
der Finanzierung der Immobilien,
Immobilienportfolien oder der Anteile an
Gesellschaften, die im Wesentlichen
Immobilien besitzen, bzw. die Absicht zur
Rückzahlung ungesicherter
Finanzverbindlichkeiten festhalten. Die
Summe der unter Ausschluss des
Bezugsrechts gemäß dieser
Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf
fünf vom Hundert des Grundkapitals weder
im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer
Ausnutzung übersteigen.'
c) _Anmeldung der Satzungsänderung_
Der Vorstand wird angewiesen, die
Satzungsänderung mit der Maßgabe zum
Handelsregister anzumelden, dass die
Eintragung im Handelsregister erst nach
der Eintragung des unter
Tagesordnungspunkt 7.1 zu schaffenden
Genehmigten Kapitals 2019 erfolgt.
*Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
_(Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern)_
*Benoît Hérault*
Uzès, Frankreich
* Mai 1967
Nationalität: Französisch
Managing Director bei Chambres de l'Artémise S.à r.l.
Mitglied des Aufsichtsrats seit 2012
_Beruflicher Werdegang_ _:_
1992 Zulassung als Rechtsanwalt; 1990 bis 1996
Rechtsanwalt bei Gide Loyrette Nouel in Paris,
Frankreich, und 1996 bis 2000 General Counsel und
stellvertretender CEO bei der Archon Group France in
Paris, Frankreich; 2000 bis 2011 European CFO der
Whitehall Funds (Goldman Sachs) in London, Vereinigtes
Königreich, sowie Mitglied des Prüfungs-, Business
Practices und Compliance-Ausschusses bei Goldman Sachs,
London, Vereinigtes Königreich.
Herr Benoît Hérault war als CFO der Whitehall Funds für
die Aufnahme von Fremdkapital sowie für Akquisitionen
von Immobilienportfolios in Deutschland und Europa
verantwortlich.
_Ausbildung_ _:_
1989 MBA an der HEC Paris, Frankreich
1991 LL.M an der Université Paris II Panthéon-Assas,
Frankreich
_Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG_ _:_
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten:
* keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Independent Director bei Batipart Immo Long
Terme, Luxemburg
* Independent Director bei Shaftesbury Fund
Management, Luxemburg
*Richard Mully*
Cobham (Surrey), Vereinigtes Königreich
* Juli 1961
Nationalität: Britisch
Director bei Starr Street Limited
Mitglied des Aufsichtsrats seit 2007
_Beruflicher Werdegang:_
1992 bis 1998 Gründer und Leiter der Europäischen
Immobilieninvestitionsbankengruppe der Bankers Trust,
verantwortlich für die Leitung aller Aspekte der
Unternehmensplanung; 1998 bis 2000
Vorstandsvorsitzender der European Property Partners
Limited und Geschäftsführer und Leiter der europäischen
Handelsbank für Prudential Insurance Company of
America; 2000 bis 2011 Mitbegründer und Managing
Partner der Grove International Partners LLP,
verantwortlich für Kapitalanlagestrategie und
Management in Europa; 2008 bis 2009 Mitglied des
Aufsichtsrats der Hypo Real Estate Holding AG.
_Ausbildung:_
Bachelor-Abschluss (BS) des Studiengangs Economics des
University Colleges London, Vereinigtes Königreich
Master-Abschluss (MBA) des Studiengangs Finanzwesen der
Cass Business School, London, Vereinigtes Königreich
_Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG_ _:_
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten:
* keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Director bei Arlington Business Parks LLC,
Vereinigtes Königreich
* Director bei Standard Life Aberdeen PLC,
Vereinigtes Königreich
* Non-executive Director bei Great Portland
Estates PLC, Vereinigtes Königreich
*Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu
Tagesordnungspunkten 7.1, 7.2 und 7.3*
(_Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019,
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018, Ermächtigungen
zum Bezugsrechtsausschluss betreffend das Genehmigte
Kapital 2019 und entsprechende Satzungsänderungen_)
*Tagesordnungspunkt 7.1*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter
Tagesordnungspunkt 7.1 vor, das bestehende Genehmigte
Kapital 2018 durch ein neues Genehmigtes Kapital 2019
mit einer Laufzeit bis zum 21. Mai 2024
(einschließlich) in Höhe von 20 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, also in Höhe von EUR
35.483.299,00 (Genehmigtes Kapital 2019) zu ersetzen.
Das bestehende Genehmigte Kapital 2018 soll nur und
erst dann aufgehoben werden, wenn sichergestellt ist,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
© 2019 Dow Jones News
