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DGAP-HV: TLG IMMOBILIEN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TLG IMMOBILIEN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-09 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TLG IMMOBILIEN AG Berlin ISIN DE000A12B8Z4 
WKN A12B8Z Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am *Dienstag, den 21. Mai 2019* 
um 10:00 Uhr (MESZ) im Rocket Tower, Konferenzbereich, 
Charlottenstraße 4, 10969 Berlin stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die 
   Gesellschaft und den Konzern einschließlich 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a 
   Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen 
   und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen 
   sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich 
   zugänglich zu machen und vom Vorstand 
   beziehungsweise - im Falle des Berichts des 
   Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben 
   die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den 
   Vorlagen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 der TLG 
   IMMOBILIEN AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss für das zum 31. 
   Dezember 2018 endende Geschäftsjahr ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 95.641.497,66 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die 
   Aktionäre: 
   Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von EUR  EUR 94.135.203,89 
   0,91 je Inhaberaktie mit 
   der 
   ISIN DE000A12B8Z4, die für 
   das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigt ist; 
   bei 103.445.279 
   Inhaberaktien entspricht 
   dies insgesamt 
   Gewinnvortrag              EUR 1.506.293,77 
   Bilanzgewinn               EUR 95.641.497,66 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die 
   zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten 
   Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die Anzahl 
   der für das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN 
   DE000A12B8Z4 bis zum Tag der Hauptversammlung 
   aufgrund von Abfindungsverlangen von 
   außenstehenden Aktionären der WCM 
   Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
   unter dem zwischen der TLG IMMOBILIEN AG und der 
   WCM Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestehenden 
   Beherrschungsvertrag und entsprechenden Ausgaben 
   von neuen Aktien der TLG IMMOBILIEN AG aus dem 
   Bedingten Kapital 2017/III (§ 7a der Satzung der 
   Gesellschaft) erhöhen, werden der Vorstand und 
   Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen an diese 
   Erhöhung angepassten Beschlussvorschlag 
   unterbreiten, der unverändert einen 
   Dividendenbetrag je dividendenberechtigter 
   Stückaktie von EUR 0,91 vorsieht. Sofern sich die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und 
   damit die Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende 
   um EUR 0,91 je ausgegebener neuer Aktie erhöht, 
   vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
   Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des 
   Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das 
   Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Daher 
   wird sie ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und 
   Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Bei inländischen 
   Aktionären unterliegt die Dividende nicht der 
   Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende 
   nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach 
   Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die 
   steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. 
 
   Bei entsprechender Beschlussfassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Absatz 4 
   Satz 2 Aktiengesetz am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, 
   das heißt am 24. Mai 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie 
   des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht 
   des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro 
   Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019; 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 
      5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für 
      das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
      2019 zum Prüfer für eine solche 
      prüferische Durchsicht; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 
      Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
      und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2019 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 
   1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 11.1 der 
   Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von den 
   Anteilseignern zu wählen sind. Die Hauptversammlung 
   ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Herr Dr. Claus Nolting hat sein Aufsichtsratsmandat 
   mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 niedergelegt. Mit 
   Gerichtsbeschluss vom 15. Februar 2019 hat das 
   Amtsgericht Charlottenburg Herrn Jonathan Lurie zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zum 
   Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 
   bestellt. Zudem enden die Aufsichtsratsmandate von 
   Herrn Michael Zahn und Herrn Dr. Michael Bütter mit 
   Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019. 
 
   Daher schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des 
   Präsidial- und Nominierungsausschusses und unter 
   Berücksichtigung der Ziele für die Zusammensetzung 
   des Aufsichtsrats vor, die folgenden Personen als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu 
   wählen: 
 
   * Herrn Jonathan Lurie, Senior Advisor, Real 
     Estate, McKinsey & Company, London, 
     wohnhaft in London, Großbritannien; 
   * Herrn Klaus Krägel, Vorstandsvorsitzender 
     (Chief Executive Officer) der DIM Holding 
     AG, wohnhaft in Hamburg, Deutschland; 
     sowie 
   * Herrn Lars Wittan, Mitglied des Vorstands 
     (Chief Operating Officer) der Deutsche 
     Wohnen SE, wohnhaft in Trebbin, 
     Deutschland. 
 
   Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 21. Mai 2019 bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem 
   die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. 
 
   Da der Aufsichtsrat in wesentlichen Teilen neu 
   gewählt wird, hat der derzeitige Aufsichtsrat 
   bisher nicht über die Nachfolge von Herrn Michael 
   Zahn als Vorsitzender des Aufsichtsrats beraten. 
   Dementsprechend besteht kein Wahlvorschlag für den 
   Vorsitz des Aufsichtsrats, der gemäß Ziffer 
   5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex bekanntzumachen wäre. 
 
   Die Empfehlungen des Präsidial- und 
   Nominierungsausschusses und die entsprechenden 
   Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 6 berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 

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April 09, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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