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DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
TLG IMMOBILIEN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-09 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TLG IMMOBILIEN AG Berlin ISIN DE000A12B8Z4
WKN A12B8Z Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der am *Dienstag, den 21. Mai 2019*
um 10:00 Uhr (MESZ) im Rocket Tower, Konferenzbereich,
Charlottenstraße 4, 10969 Berlin stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die
Gesellschaft und den Konzern einschließlich
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a
Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen
und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich
zugänglich zu machen und vom Vorstand
beziehungsweise - im Falle des Berichts des
Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats
zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben
die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den
Vorlagen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 der TLG
IMMOBILIEN AG*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss für das zum 31.
Dezember 2018 endende Geschäftsjahr ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 95.641.497,66 wie
folgt zu verwenden:
Verteilung an die
Aktionäre:
Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR EUR 94.135.203,89
0,91 je Inhaberaktie mit
der
ISIN DE000A12B8Z4, die für
das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigt ist;
bei 103.445.279
Inhaberaktien entspricht
dies insgesamt
Gewinnvortrag EUR 1.506.293,77
Bilanzgewinn EUR 95.641.497,66
Bei den angegebenen Beträgen für die
Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten
Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die Anzahl
der für das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN
DE000A12B8Z4 bis zum Tag der Hauptversammlung
aufgrund von Abfindungsverlangen von
außenstehenden Aktionären der WCM
Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
unter dem zwischen der TLG IMMOBILIEN AG und der
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestehenden
Beherrschungsvertrag und entsprechenden Ausgaben
von neuen Aktien der TLG IMMOBILIEN AG aus dem
Bedingten Kapital 2017/III (§ 7a der Satzung der
Gesellschaft) erhöhen, werden der Vorstand und
Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen an diese
Erhöhung angepassten Beschlussvorschlag
unterbreiten, der unverändert einen
Dividendenbetrag je dividendenberechtigter
Stückaktie von EUR 0,91 vorsieht. Sofern sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und
damit die Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende
um EUR 0,91 je ausgegebener neuer Aktie erhöht,
vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend.
Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem
steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des
Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das
Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Daher
wird sie ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Bei inländischen
Aktionären unterliegt die Dividende nicht der
Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder
Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende
nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach
Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die
steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.
Bei entsprechender Beschlussfassung ist der
Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Absatz 4
Satz 2 Aktiengesetz am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 24. Mai 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie
des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro
Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019;
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz
5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs
2019 zum Prüfer für eine solche
prüferische Durchsicht; sowie
c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste
und/oder dritte Quartal des
Geschäftsjahres 2019 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2020
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht
zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz
1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 11.1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von den
Anteilseignern zu wählen sind. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Dr. Claus Nolting hat sein Aufsichtsratsmandat
mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 niedergelegt. Mit
Gerichtsbeschluss vom 15. Februar 2019 hat das
Amtsgericht Charlottenburg Herrn Jonathan Lurie zum
Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019
bestellt. Zudem enden die Aufsichtsratsmandate von
Herrn Michael Zahn und Herrn Dr. Michael Bütter mit
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019.
Daher schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des
Präsidial- und Nominierungsausschusses und unter
Berücksichtigung der Ziele für die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats vor, die folgenden Personen als
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu
wählen:
* Herrn Jonathan Lurie, Senior Advisor, Real
Estate, McKinsey & Company, London,
wohnhaft in London, Großbritannien;
* Herrn Klaus Krägel, Vorstandsvorsitzender
(Chief Executive Officer) der DIM Holding
AG, wohnhaft in Hamburg, Deutschland;
sowie
* Herrn Lars Wittan, Mitglied des Vorstands
(Chief Operating Officer) der Deutsche
Wohnen SE, wohnhaft in Trebbin,
Deutschland.
Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 21. Mai 2019 bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit
beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem
die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Da der Aufsichtsrat in wesentlichen Teilen neu
gewählt wird, hat der derzeitige Aufsichtsrat
bisher nicht über die Nachfolge von Herrn Michael
Zahn als Vorsitzender des Aufsichtsrats beraten.
Dementsprechend besteht kein Wahlvorschlag für den
Vorsitz des Aufsichtsrats, der gemäß Ziffer
5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex bekanntzumachen wäre.
Die Empfehlungen des Präsidial- und
Nominierungsausschusses und die entsprechenden
Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem
Tagesordnungspunkt 6 berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
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April 09, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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