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DGAP-News: NORMA Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-09 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NORMA Group SE Maintal ISIN: DE 000A1H8BV3
WKN: A1H8BV Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 21. Mai 2019 Sehr geehrte Damen und Herren
Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der NORMA Group SE, die am Dienstag,
den 21. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ), in der Deutschen
Nationalbibliothek,
Adickesallee 1,
60322 Frankfurt am Main stattfindet.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie
des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Die genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft
https://investors.normagroup.com/hv
veröffentlicht. Sie werden zudem in der
Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom
Vorstand und - soweit es den Bericht des
Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG)
festgestellt.1 Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung
vorgesehen.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden
für die Gesellschaft grundsätzlich gemäß
Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE) (SE-Verordnung) Anwendung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018 in
Höhe von EUR 77.090.065,14 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer EUR 35.048.640,00
Dividende von EUR 1,10 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in EUR 15.000.000,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag EUR 27.041.425,14
Bilanzgewinn EUR 77.090.065,14
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den
am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
durch den Vorstand für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten
Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt,
der unverändert eine Dividende von EUR 1,10 je
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In
diesem Fall wird der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende
Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Wir weisen darauf hin, dass der Anspruch auf
eine von der Hauptversammlung beschlossene
Dividende am dritten auf die Hauptversammlung
folgenden Geschäftstag fällig wird, also am
24. Mai 2019. Die Dividende wird daher erst
dann ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands der NORMA Group SE für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Vorstands der NORMA Group SE für diesen
Zeitraum zu entlasten.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im
Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats der NORMA Group SE für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats der NORMA Group SE für diesen
Zeitraum zu entlasten.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über
die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung
abstimmen zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom?16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Am 29. August 2018 hat das Amtsgericht Hanau
Herrn Mark Wilhelms gerichtlich zum
Aufsichtsratsmitglied der NORMA Group SE
bestellt. Herr Mark Wilhelms soll nun durch
einen Beschluss der Hauptversammlung zum
Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.
Der Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 2,
Abs. 3 SE-Verordnung; § 17 SEAG2 sowie § 11
Abs. 1 der Satzung der NORMA Group SE aus
sechs Mitgliedern, die alle von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen
entsprechenden Vorschlag des Präsidial- und
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats -
vor zu beschließen,
Herrn Mark Wilhelms, wohnhaft in Bergheim,
Finanzvorstand der Stabilus SA mit Sitz in
Luxemburg und Hauptverwaltung in Koblenz,
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2023 beschließt, in den Aufsichtsrat
zu wählen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt
die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Herr Mark Wilhelms ist derzeit bereits
Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Im Übrigen ist Herr Mark Wilhelms nicht
Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren
Kontrollgremium.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen Herrn Mark Wilhelms und dem
Unternehmen, den Organen der NORMA Group SE
sowie den wesentlich an der NORMA Group SE
beteiligten Aktionären über die bestehende
Mitgliedschaft von Herrn Mark Wilhelms im
Aufsichtsrat der Gesellschaft hinaus keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen,
deren Offenlegung durch Ziffer 5.4.1 Abs. 6
des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
Weitere Angaben zu Herrn Mark Wilhelms sind im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.normagroup.com/hv
veröffentlicht.
2 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG) vom 22.
Dezember 2004.
7. *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder*
Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die
Hauptversammlung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen.
Aus Gründen guter Corporate Governance soll
das System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder der Hauptversammlung
erneut zur Billigung vorgelegt werden. Das
derzeit geltende System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder wird im Vergütungsbericht
beschrieben, der auf Seiten 91 bis 97 des
Geschäftsberichts abgedruckt ist. Der
Geschäftsbericht ist Bestandteil der
Unterlagen, die auf der Internetseite der
Gesellschaft
https://investors.normagroup.com/hv
zu Tagesordnungspunkt 1 zugänglich sind und
die in der Hauptversammlung zugänglich sein
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
zu billigen.
*Weitere Angaben und Hinweise*
I. *Weitere Angaben zu dem unter
Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten*
*Mark Wilhelms*, Bergheim
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1960
Geburtsort: Düsseldorf
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