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DGAP-HV: NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: NORMA Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-09 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NORMA Group SE Maintal ISIN: DE 000A1H8BV3 
WKN: A1H8BV Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 21. Mai 2019 Sehr geehrte Damen und Herren 
Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der NORMA Group SE, die am Dienstag, 
den 21. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ), in der Deutschen 
Nationalbibliothek, 
Adickesallee 1, 
60322 Frankfurt am Main stattfindet. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie 
   des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
   1 des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
 
   veröffentlicht. Sie werden zudem in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom 
   Vorstand und - soweit es den Bericht des 
   Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) 
   festgestellt.1 Gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. 
 
   1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden 
   für die Gesellschaft grundsätzlich gemäß 
   Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE) (SE-Verordnung) Anwendung. 
 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018 in 
   Höhe von EUR 77.090.065,14 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 35.048.640,00 
   Dividende von EUR 1,10 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in             EUR 15.000.000,00 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag              EUR 27.041.425,14 
   Bilanzgewinn               EUR 77.090.065,14 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den 
   am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses 
   durch den Vorstand für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten 
   Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von EUR 1,10 je 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In 
   diesem Fall wird der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Betrag auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass der Anspruch auf 
   eine von der Hauptversammlung beschlossene 
   Dividende am dritten auf die Hauptversammlung 
   folgenden Geschäftstag fällig wird, also am 
   24. Mai 2019. Die Dividende wird daher erst 
   dann ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands der NORMA Group SE für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands der NORMA Group SE für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
   Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats der NORMA Group SE für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der NORMA Group SE für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
   abstimmen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom?16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Am 29. August 2018 hat das Amtsgericht Hanau 
   Herrn Mark Wilhelms gerichtlich zum 
   Aufsichtsratsmitglied der NORMA Group SE 
   bestellt. Herr Mark Wilhelms soll nun durch 
   einen Beschluss der Hauptversammlung zum 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 2, 
   Abs. 3 SE-Verordnung; § 17 SEAG2 sowie § 11 
   Abs. 1 der Satzung der NORMA Group SE aus 
   sechs Mitgliedern, die alle von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen 
   entsprechenden Vorschlag des Präsidial- und 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - 
   vor zu beschließen, 
 
    Herrn Mark Wilhelms, wohnhaft in Bergheim, 
    Finanzvorstand der Stabilus SA mit Sitz in 
    Luxemburg und Hauptverwaltung in Koblenz, 
    für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2023 beschließt, in den Aufsichtsrat 
    zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt 
   die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
   Herr Mark Wilhelms ist derzeit bereits 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. 
   Im Übrigen ist Herr Mark Wilhelms nicht 
   Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren 
   Kontrollgremium. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen Herrn Mark Wilhelms und dem 
   Unternehmen, den Organen der NORMA Group SE 
   sowie den wesentlich an der NORMA Group SE 
   beteiligten Aktionären über die bestehende 
   Mitgliedschaft von Herrn Mark Wilhelms im 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft hinaus keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, 
   deren Offenlegung durch Ziffer 5.4.1 Abs. 6 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   empfohlen wird. 
 
   Weitere Angaben zu Herrn Mark Wilhelms sind im 
   Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
 
   veröffentlicht. 
 
   2 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG) vom 22. 
   Dezember 2004. 
7. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. 
 
   Aus Gründen guter Corporate Governance soll 
   das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder der Hauptversammlung 
   erneut zur Billigung vorgelegt werden. Das 
   derzeit geltende System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder wird im Vergütungsbericht 
   beschrieben, der auf Seiten 91 bis 97 des 
   Geschäftsberichts abgedruckt ist. Der 
   Geschäftsbericht ist Bestandteil der 
   Unterlagen, die auf der Internetseite der 
   Gesellschaft 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
 
   zu Tagesordnungspunkt 1 zugänglich sind und 
   die in der Hauptversammlung zugänglich sein 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   zu billigen. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
I.   *Weitere Angaben zu dem unter 
     Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den 
     Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten* 
 
     *Mark Wilhelms*, Bergheim 
 
     Persönliche Daten: 
 
     Geburtsjahr: 1960 
     Geburtsort: Düsseldorf 

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