DJ DGAP-HV: NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: NORMA Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-09 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NORMA Group SE Maintal ISIN: DE 000A1H8BV3
WKN: A1H8BV Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 21. Mai 2019 Sehr geehrte Damen und Herren
Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der NORMA Group SE, die am Dienstag,
den 21. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ), in der Deutschen
Nationalbibliothek,
Adickesallee 1,
60322 Frankfurt am Main stattfindet.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie
des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Die genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft
https://investors.normagroup.com/hv
veröffentlicht. Sie werden zudem in der
Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom
Vorstand und - soweit es den Bericht des
Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG)
festgestellt.1 Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung
vorgesehen.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden
für die Gesellschaft grundsätzlich gemäß
Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE) (SE-Verordnung) Anwendung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018 in
Höhe von EUR 77.090.065,14 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer EUR 35.048.640,00
Dividende von EUR 1,10 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in EUR 15.000.000,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag EUR 27.041.425,14
Bilanzgewinn EUR 77.090.065,14
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den
am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
durch den Vorstand für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten
Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt,
der unverändert eine Dividende von EUR 1,10 je
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In
diesem Fall wird der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende
Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Wir weisen darauf hin, dass der Anspruch auf
eine von der Hauptversammlung beschlossene
Dividende am dritten auf die Hauptversammlung
folgenden Geschäftstag fällig wird, also am
24. Mai 2019. Die Dividende wird daher erst
dann ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands der NORMA Group SE für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Vorstands der NORMA Group SE für diesen
Zeitraum zu entlasten.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im
Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats der NORMA Group SE für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats der NORMA Group SE für diesen
Zeitraum zu entlasten.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über
die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung
abstimmen zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom?16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Am 29. August 2018 hat das Amtsgericht Hanau
Herrn Mark Wilhelms gerichtlich zum
Aufsichtsratsmitglied der NORMA Group SE
bestellt. Herr Mark Wilhelms soll nun durch
einen Beschluss der Hauptversammlung zum
Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.
Der Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 2,
Abs. 3 SE-Verordnung; § 17 SEAG2 sowie § 11
Abs. 1 der Satzung der NORMA Group SE aus
sechs Mitgliedern, die alle von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen
entsprechenden Vorschlag des Präsidial- und
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats -
vor zu beschließen,
Herrn Mark Wilhelms, wohnhaft in Bergheim,
Finanzvorstand der Stabilus SA mit Sitz in
Luxemburg und Hauptverwaltung in Koblenz,
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2023 beschließt, in den Aufsichtsrat
zu wählen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt
die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Herr Mark Wilhelms ist derzeit bereits
Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Im Übrigen ist Herr Mark Wilhelms nicht
Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren
Kontrollgremium.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen Herrn Mark Wilhelms und dem
Unternehmen, den Organen der NORMA Group SE
sowie den wesentlich an der NORMA Group SE
beteiligten Aktionären über die bestehende
Mitgliedschaft von Herrn Mark Wilhelms im
Aufsichtsrat der Gesellschaft hinaus keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen,
deren Offenlegung durch Ziffer 5.4.1 Abs. 6
des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
Weitere Angaben zu Herrn Mark Wilhelms sind im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.normagroup.com/hv
veröffentlicht.
2 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG) vom 22.
Dezember 2004.
7. *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder*
Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die
Hauptversammlung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen.
Aus Gründen guter Corporate Governance soll
das System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder der Hauptversammlung
erneut zur Billigung vorgelegt werden. Das
derzeit geltende System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder wird im Vergütungsbericht
beschrieben, der auf Seiten 91 bis 97 des
Geschäftsberichts abgedruckt ist. Der
Geschäftsbericht ist Bestandteil der
Unterlagen, die auf der Internetseite der
Gesellschaft
https://investors.normagroup.com/hv
zu Tagesordnungspunkt 1 zugänglich sind und
die in der Hauptversammlung zugänglich sein
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
zu billigen.
*Weitere Angaben und Hinweise*
I. *Weitere Angaben zu dem unter
Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten*
*Mark Wilhelms*, Bergheim
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1960
Geburtsort: Düsseldorf
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April 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: NORMA Group SE: Bekanntmachung der -2-
Nationalität: Deutsch
Aktuelle berufliche Tätigkeit:
Finanzvorstand der Stabilus SA mit Sitz in
Luxemburg und Hauptverwaltung in Koblenz
Beruflicher Werdegang:
2003 - 2009 Finanzvorstand der FTE
automotive GmbH in Ebern
1987 - 2003 Inhaber verschiedener
fachbezogener und leitender
Positionen bei der Ford Motor
Co. an mehreren Standorten
innerhalb Europas und den USA
Ausbildung:
1985 - 1987 Dipl. Wirtschaftsingenieur
1982 - 1985 Dipl. Ing. Verfahrenstechnik
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die
Tätigkeit bei der NORMA Group SE:
Mark Wilhelms verfügt über langjährige,
internationale berufliche Erfahrung und
fundierte, globale Marktkenntnisse, vor
allem in der Automobilbranche. Er verfügt
insbesondere über Kenntnisse auf den
Gebieten der Abschlussprüfung und
Rechnungslegung, des Kapitalmarkts sowie von
IT-Systemen.
Sonstige Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien:
Keine weiteren Mandate.
II. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung EUR 31.862.400,00 und ist
eingeteilt in 31.862.400 auf den Namen
lautende Stückaktien, die jeweils eine
Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der
Einberufung hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien.
III. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
1. *Teilnahmeberechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in
Person oder durch Bevollmächtigte - und zur
Ausübung des Stimmrechts werden gemäß § 17
Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre
zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind und die sich rechtzeitig vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft
angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform
spätestens bis zum *14. Mai 2019, 24.00 Uhr*
(MESZ),
- unter der Anschrift
NORMA Group SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München oder
- unter der Telefax-Nummer
+49 (0) 89 30903 74675 oder
- unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
2. *Hinweise zum Umschreibestopp*
a) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als
Aktionär nur, wer als solcher im
Aktienregister eingetragen ist. Für das
Teilnahmerecht und die Anzahl der einem
Aktionär zustehenden Stimmrechte ist
daher der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Bitte
beachten Sie jedoch, dass aus
abwicklungstechnischen Gründen vom 15.
Mai 2019 bis zum Tag der Hauptversammlung
am 21. Mai 2019 (jeweils
einschließlich) ein sog.
Umschreibestopp gilt, d.h. keine Ein- und
Austragungen im Aktienregister
vorgenommen werden. Abwicklungstechnisch
maßgeblicher Bestandsstichtag ist
daher der *14. Mai 2019, 24.00 Uhr*
(MESZ) (sog. 'Technical Record Date').
b) Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt oder
blockiert. Aktionäre können daher über
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
zur Hauptversammlung und ungeachtet des
Umschreibestopps weiter frei verfügen.
3. *Hinweise zur Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch
durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung
sind die Eintragung des Aktionärs im
Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und
eine frist- und formgerechte Anmeldung
erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der
Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte dem
Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte' (IV.1.).
4. *Hinweise zur Stimmabgabe bei Briefwahl*
Außerdem können Aktionäre ihr Stimmrecht,
ohne an der Hauptversammlung selbst oder durch
einen Bevollmächtigten teilzunehmen, durch
Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl
sind die Eintragung des Aktionärs im
Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und
eine frist- und formgerechte Anmeldung
erforderlich. Einzelheiten zur Stimmabgabe
durch Briefwahl entnehmen Sie bitte dem
Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch
Briefwahl' (IV.3.).
IV. *Verfahren für die Stimmabgabe*
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können
Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung
erscheinen und ihr Stimmrecht selbst
ausüben. Sie können ihr Stimmrecht aber auch
durch Bevollmächtigte, von der Gesellschaft
benannte Personen (sog.
Stimmrechtsvertreter) oder Briefwahl
ausüben.
1. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte*
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch
Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen
vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht
erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
a) Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
andere ihm nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG
gleichgestellte Person oder Institution
(wie z.B. eine Aktionärsvereinigung)
bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in
Textform entweder
aa) gegenüber der Gesellschaft unter
einer der folgend für den Nachweis
der Bevollmächtigung oder des
Widerrufs der Vollmacht angegebenen
Adressen oder
bb) unmittelbar gegenüber dem
Bevollmächtigten (in diesem Fall
muss die Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft in Textform
nachgewiesen werden)
zu erteilen. Gleiches gilt für den
Widerruf der Vollmacht.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können
den Nachweis der Bevollmächtigung oder des
Widerrufs der Vollmacht in Textform
- unter der Anschrift
NORMA Group SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München oder
- unter der Telefax-Nummer
+49 (0) 89 30903 74675 oder
- unter der E-Mail-Adresse
normagroup-hv2019@computershare.de
an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag
der Hauptversammlung kann dieser Nachweis
auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung erbracht werden.
b) Für die Bevollmächtigung von
Kreditinstituten und anderen ihnen nach §
135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten
Personen und Institutionen (wie z.B.
Aktionärsvereinigungen) sowie den Widerruf
und den Nachweis der Bevollmächtigung
gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten
Sie auch die von den jeweiligen
Bevollmächtigten insoweit ggf.
vorgegebenen Regeln.
Kreditinstitute und andere ihnen nach §
135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte
Personen und Institutionen (wie z.B.
Aktionärsvereinigungen) dürfen das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht
gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienregister eingetragen sind, nur
aufgrund einer Ermächtigung ausüben.
c) Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, ist die Gesellschaft gemäß §
134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine
oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
d) Bitte weisen Sie Ihre Bevollmächtigten auf
die unten in Abschnitt VII. aufgeführten
Informationen zum Datenschutz hin.
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter*
Aktionäre können sich auch durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in
der Hauptversammlung vertreten lassen. Dabei ist
Folgendes zu beachten:
a) Die Stimmrechtsvertreter können nur zu
den Punkten der Tagesordnung abstimmen,
zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, gemäß den ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen.
b) Bitte beachten Sie, dass die
Stimmrechtsvertreter (i) keine Aufträge
zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse und zum
Stellen von Fragen bzw. von Anträgen
entgegennehmen und dass sie (ii) nur für
die Abstimmung über solche Anträge und
Wahlvorschläge zur Verfügung stehen, zu
denen es mit dieser Einberufung oder
später bekanntgemachte
Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder
von Aktionären nach Art. 56
SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 124
Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt oder
die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich
gemacht werden.
c) Vollmachten und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter können in Textform
an die Gesellschaft unter einer der oben
(unter IV.1.a) für den Nachweis der
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April 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: NORMA Group SE: Bekanntmachung der -3-
Bevollmächtigung oder des Widerrufs der
Vollmacht angegebenen Adressen bis zum
*20. Mai 2019, 18.00 Uhr* (MESZ),
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
In allen diesen Fällen ist der Zugang der
Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung
oder des Widerrufs bei der Gesellschaft
entscheidend. Am Tag der Hauptversammlung
können Vollmachten und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter auch an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in
Textform erteilt, geändert oder
widerrufen werden.
d) Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu
Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung
gelten auch im Fall der Anpassung des
Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer
Änderung der Anzahl
dividendenberechtigter Aktien.
e) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt
einer Sammel- eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, gilt die Weisung zu
diesem Tagesordnungspunkt entsprechend
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Bei Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist
Folgendes zu beachten:
a) Briefwahlstimmen können bis zum *20. Mai
2019, 18.00 Uhr* (MESZ), entweder
schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation unter einer der oben (unter
IV.1.a) für den Nachweis der
Bevollmächtigung oder des Widerrufs der
Vollmacht angegebenen Adressen abgegeben
werden. In allen diesen Fällen ist der
Zugang der Briefwahlstimme bei der
Gesellschaft entscheidend.
b) Bitte beachten Sie, dass durch Briefwahl
eine Abstimmung nur über Anträge und
Wahlvorschläge möglich ist, zu denen es
mit dieser Einberufung oder später
bekanntgemachte Beschlussvorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124
Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach Art.
56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, §§
124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt
oder die nach den §§ 126, 127 AktG
zugänglich gemacht werden.
c) Auch bevollmächtigte Kreditinstitute oder
andere ihnen nach § 135 Abs. 8 oder 10
AktG gleichgestellte Personen und
Institutionen (wie z.B.
Aktionärsvereinigungen) können sich der
Briefwahl bedienen.
d) Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen
können schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation unter einer
der oben (unter IV.1.a) für den Nachweis
der Bevollmächtigung oder des Widerrufs
der Vollmacht angegebenen Adressen bis
zum *20. Mai 2019, 18.00 Uhr* (MESZ),
geändert oder widerrufen werden. In allen
diesen Fällen ist der Zugang der
Änderung oder des Widerrufs bei der
Gesellschaft entscheidend.
e) Die Briefwahl schließt eine
persönliche Teilnahme an der
Hauptversammlung nicht aus. Die
persönliche Teilnahme eines Aktionärs
oder eines bevollmächtigten Dritten an
der Hauptversammlung gilt als Widerruf
der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen.
f) Die Stimmabgabe per Briefwahl zu
Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung
gilt auch im Fall der Anpassung des
Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer
Änderung der Anzahl
dividendenberechtigter Aktien.
g) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt
einer Sammel- eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, gilt die zu diesem
Tagesordnungspunkt abgegebene
Briefwahlstimme entsprechend für jeden
Punkt der Einzelabstimmung.
4. *Formulare für Anmeldung, Bevollmächtigung und
Briefwahl*
Anmeldung, Bevollmächtigung und Briefwahl können
insbesondere mit dem Formular, das den
Aktionären mit den Anmeldeunterlagen bzw. der
Eintrittskarte übersandt wird, aber auch auf
beliebige oben in den Abschnitten III.1, IV.1,
IV.2 sowie IV.3 beschriebene formgerechte Weise
erfolgen. Ein Vollmacht- und Briefwahlformular
ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft
https://investors.normagroup.com/hv
zugänglich. Vollmachten können darüber hinaus
auch während der Hauptversammlung mit den auf
der Stimmkarte enthaltenen Vollmachtkarten oder
in sonstiger formgerechter Weise erteilt werden.
Wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine andere ihm
nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte
Person oder Institution (wie z.B. eine
Aktionärsvereinigung) bevollmächtigen wollen,
stimmen Sie sich bitte mit dem Bevollmächtigten
über die Form der Vollmachterteilung ab.
V. *Rechte der Aktionäre*
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der
Hauptversammlung unter anderem die folgenden
Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft
https://investors.normagroup.com/hv
1. *Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des
Grundkapitals erreichen (dies entspricht
500.000 Aktien), können gemäß Art. 56
SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an die folgende Anschrift zu
richten:
NORMA Group SE
Vorstand
Edisonstr. 4
63477 Maintal
Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Versammlung, also bis spätestens zum
*20. April 2019, 24.00 Uhr* (MESZ), zugehen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG
solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
werden außerdem auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://investors.normagroup.com/hv
zugänglich gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
2. *Gegenanträge; Wahlvorschläge*
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1
AktG berechtigt, Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen zu den Punkten der
Tagesordnung zu übersenden. Sollen die
Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, sind sie mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis
zum *6. Mai 2019, 24.00 Uhr* (MESZ),
- unter der Anschrift
NORMA Group SE
Investor Relations
Edisonstr. 4
63477 Maintal oder
- unter der Telefax-Nummer
+49 (0) 6181 61027 641 oder
- unter der E-Mail-Adresse
ir@normagroup.com
zu übersenden. Anderweitig adressierte
Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht
werden.
In allen Fällen der Übersendung eines
Gegenantrags ist der Zugang des Gegenantrags
bei der Gesellschaft entscheidend.
Zugänglich zu machende Gegenanträge von
Aktionären werden einschließlich des
Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung
sowie etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://investors.normagroup.com/hv
zugänglich gemacht. Die Gesellschaft kann von
einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags
und einer etwaigen Begründung absehen, wenn
die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG
vorliegen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG
für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sinngemäß. Zusätzlich
zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen
braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag
unter anderem auch dann nicht zugänglich zu
machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten
enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz
5 AktG beigefügt sind.
3. *Auskunftsrecht*
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1
AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr
verbundenen Unternehmen. Des Weiteren
erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf
die Lage des NORMA Group-Konzerns und der in
den NORMA Group-Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
VI. *Informationen und Unterlagen zur
Hauptversammlung; Internetseite*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die
der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen, einschließlich
der erforderlichen Informationen nach §
124a AktG, Anträge von Aktionären sowie
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, §
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind ab
Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.normagroup.com/hv
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung
gesetzlich zugänglich zu machenden
Unterlagen liegen in der Hauptversammlung
zusätzlich zur Einsichtnahme aus.
VII. *Informationen zum Datenschutz*
Die NORMA Group SE verarbeitet im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung als
Verantwortliche im Sinn des
Datenschutzrechts personenbezogene Daten
(Name, Geburtsdatum, Anschrift, ggf.
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der
Aktien und Nummer der Eintrittskarte) von
Aktionären und von ihren Bevollmächtigten
auf Grundlage des geltenden
Datenschutzrechts, um die Hauptversammlung
in der gesetzlich vorgeschriebenen Form
vorzubereiten und durchzuführen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
ist für die Vorbereitung und Durchführung
der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
Art. 6 Abs. 1 lit. c) der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die für die Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragten Dienstleister
erhalten von der NORMA Group SE nur solche
personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind. Die Dienstleister
verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der NORMA Group SE. Im
Übrigen werden personenbezogene Daten
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Aktionären und Aktionärsvertretern im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu
Verfügung gestellt, insbesondere über das
Teilnehmerverzeichnis.
Die Gesellschaft speichert die
personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit
der Hauptversammlung im Rahmen der
gesetzlichen Pflichten. Die Daten werden
regelmäßig nach drei Jahren gelöscht,
sofern die Daten nicht mehr für etwaige
Auseinandersetzungen über das
Zustandekommen oder die Wirksamkeit von
Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt
werden.
Die Aktionäre und die Bevollmächtigten
haben unter den gesetzlichen
Voraussetzungen jederzeit ein Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht im
Hinblick auf die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragbarkeit nach Kapitel III der
DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre
und die Bevollmächtigten gegenüber der
Gesellschaft unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
- NORMA Group SE
Edisonstr. 4
63477 Maintal oder
- über die Telefon-Nummer
+49 (0) 6181 61027-611 oder
- über die E-Mail-Adresse
dataprotection@normagroup.com.
Unter diesen Kontaktdaten erreichen
Aktionäre und Bevollmächtigte auch den
Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft.
Zudem steht den Aktionären und den
Bevollmächtigten ein Beschwerderecht bei
den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind
im Internet unter
https://investors.normagroup.com/hv
veröffentlicht.
Maintal, im April 2019
*NORMA Group SE*
_Der Vorstand_
2019-04-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: NORMA Group SE
Edisonstr. 4
63477 Maintal
Deutschland
E-Mail: ir@normagroup.com
Internet: http://www.normagroup.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
797735 2019-04-09
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April 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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