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DGAP-HV: NORMA Group SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: NORMA Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-09 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NORMA Group SE Maintal ISIN: DE 000A1H8BV3 
WKN: A1H8BV Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 21. Mai 2019 Sehr geehrte Damen und Herren 
Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der NORMA Group SE, die am Dienstag, 
den 21. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ), in der Deutschen 
Nationalbibliothek, 
Adickesallee 1, 
60322 Frankfurt am Main stattfindet. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie 
   des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
   1 des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
 
   veröffentlicht. Sie werden zudem in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom 
   Vorstand und - soweit es den Bericht des 
   Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) 
   festgestellt.1 Gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. 
 
   1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden 
   für die Gesellschaft grundsätzlich gemäß 
   Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE) (SE-Verordnung) Anwendung. 
 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018 in 
   Höhe von EUR 77.090.065,14 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 35.048.640,00 
   Dividende von EUR 1,10 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in             EUR 15.000.000,00 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag              EUR 27.041.425,14 
   Bilanzgewinn               EUR 77.090.065,14 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den 
   am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses 
   durch den Vorstand für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten 
   Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von EUR 1,10 je 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In 
   diesem Fall wird der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Betrag auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass der Anspruch auf 
   eine von der Hauptversammlung beschlossene 
   Dividende am dritten auf die Hauptversammlung 
   folgenden Geschäftstag fällig wird, also am 
   24. Mai 2019. Die Dividende wird daher erst 
   dann ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands der NORMA Group SE für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands der NORMA Group SE für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
   Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats der NORMA Group SE für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der NORMA Group SE für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
   abstimmen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom?16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Am 29. August 2018 hat das Amtsgericht Hanau 
   Herrn Mark Wilhelms gerichtlich zum 
   Aufsichtsratsmitglied der NORMA Group SE 
   bestellt. Herr Mark Wilhelms soll nun durch 
   einen Beschluss der Hauptversammlung zum 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 2, 
   Abs. 3 SE-Verordnung; § 17 SEAG2 sowie § 11 
   Abs. 1 der Satzung der NORMA Group SE aus 
   sechs Mitgliedern, die alle von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen 
   entsprechenden Vorschlag des Präsidial- und 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - 
   vor zu beschließen, 
 
    Herrn Mark Wilhelms, wohnhaft in Bergheim, 
    Finanzvorstand der Stabilus SA mit Sitz in 
    Luxemburg und Hauptverwaltung in Koblenz, 
    für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2023 beschließt, in den Aufsichtsrat 
    zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt 
   die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
   Herr Mark Wilhelms ist derzeit bereits 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. 
   Im Übrigen ist Herr Mark Wilhelms nicht 
   Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren 
   Kontrollgremium. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen Herrn Mark Wilhelms und dem 
   Unternehmen, den Organen der NORMA Group SE 
   sowie den wesentlich an der NORMA Group SE 
   beteiligten Aktionären über die bestehende 
   Mitgliedschaft von Herrn Mark Wilhelms im 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft hinaus keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, 
   deren Offenlegung durch Ziffer 5.4.1 Abs. 6 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   empfohlen wird. 
 
   Weitere Angaben zu Herrn Mark Wilhelms sind im 
   Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
 
   veröffentlicht. 
 
   2 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG) vom 22. 
   Dezember 2004. 
7. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. 
 
   Aus Gründen guter Corporate Governance soll 
   das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder der Hauptversammlung 
   erneut zur Billigung vorgelegt werden. Das 
   derzeit geltende System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder wird im Vergütungsbericht 
   beschrieben, der auf Seiten 91 bis 97 des 
   Geschäftsberichts abgedruckt ist. Der 
   Geschäftsbericht ist Bestandteil der 
   Unterlagen, die auf der Internetseite der 
   Gesellschaft 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
 
   zu Tagesordnungspunkt 1 zugänglich sind und 
   die in der Hauptversammlung zugänglich sein 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   zu billigen. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
I.   *Weitere Angaben zu dem unter 
     Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den 
     Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten* 
 
     *Mark Wilhelms*, Bergheim 
 
     Persönliche Daten: 
 
     Geburtsjahr: 1960 
     Geburtsort: Düsseldorf 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: NORMA Group SE: Bekanntmachung der -2-

Nationalität: Deutsch 
 
     Aktuelle berufliche Tätigkeit: 
 
     Finanzvorstand der Stabilus SA mit Sitz in 
     Luxemburg und Hauptverwaltung in Koblenz 
 
     Beruflicher Werdegang: 
 
     2003 - 2009 Finanzvorstand der FTE 
                 automotive GmbH in Ebern 
     1987 - 2003 Inhaber verschiedener 
                 fachbezogener und leitender 
                 Positionen bei der Ford Motor 
                 Co. an mehreren Standorten 
                 innerhalb Europas und den USA 
 
     Ausbildung: 
 
     1985 - 1987 Dipl. Wirtschaftsingenieur 
     1982 - 1985 Dipl. Ing. Verfahrenstechnik 
 
     Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die 
     Tätigkeit bei der NORMA Group SE: 
 
     Mark Wilhelms verfügt über langjährige, 
     internationale berufliche Erfahrung und 
     fundierte, globale Marktkenntnisse, vor 
     allem in der Automobilbranche. Er verfügt 
     insbesondere über Kenntnisse auf den 
     Gebieten der Abschlussprüfung und 
     Rechnungslegung, des Kapitalmarkts sowie von 
     IT-Systemen. 
 
     Sonstige Mandate in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten und vergleichbaren 
     Kontrollgremien: 
 
     Keine weiteren Mandate. 
II.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im 
     Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung EUR 31.862.400,00 und ist 
     eingeteilt in 31.862.400 auf den Namen 
     lautende Stückaktien, die jeweils eine 
     Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der 
     Einberufung hält die Gesellschaft keine 
     eigenen Aktien. 
III. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts* 
1. *Teilnahmeberechtigung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in 
   Person oder durch Bevollmächtigte - und zur 
   Ausübung des Stimmrechts werden gemäß § 17 
   Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre 
   zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
   sind und die sich rechtzeitig vor der 
   Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
   angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform 
   spätestens bis zum *14. Mai 2019, 24.00 Uhr* 
   (MESZ), 
 
   - unter der Anschrift 
 
     NORMA Group SE 
     c/o Computershare Operations Center 
     80249 München oder 
   - unter der Telefax-Nummer 
 
     +49 (0) 89 30903 74675 oder 
   - unter der E-Mail-Adresse 
 
     anmeldestelle@computershare.de 
 
   in deutscher oder englischer Sprache zugehen. 
2. *Hinweise zum Umschreibestopp* 
 
   a) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als 
      Aktionär nur, wer als solcher im 
      Aktienregister eingetragen ist. Für das 
      Teilnahmerecht und die Anzahl der einem 
      Aktionär zustehenden Stimmrechte ist 
      daher der Eintragungsstand des 
      Aktienregisters am Tag der 
      Hauptversammlung maßgeblich. Bitte 
      beachten Sie jedoch, dass aus 
      abwicklungstechnischen Gründen vom 15. 
      Mai 2019 bis zum Tag der Hauptversammlung 
      am 21. Mai 2019 (jeweils 
      einschließlich) ein sog. 
      Umschreibestopp gilt, d.h. keine Ein- und 
      Austragungen im Aktienregister 
      vorgenommen werden. Abwicklungstechnisch 
      maßgeblicher Bestandsstichtag ist 
      daher der *14. Mai 2019, 24.00 Uhr* 
      (MESZ) (sog. 'Technical Record Date'). 
   b) Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
      Hauptversammlung nicht gesperrt oder 
      blockiert. Aktionäre können daher über 
      ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
      zur Hauptversammlung und ungeachtet des 
      Umschreibestopps weiter frei verfügen. 
3. *Hinweise zur Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch 
   durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, 
   ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung 
   sind die Eintragung des Aktionärs im 
   Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und 
   eine frist- und formgerechte Anmeldung 
   erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der 
   Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte dem 
   Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte' (IV.1.). 
4. *Hinweise zur Stimmabgabe bei Briefwahl* 
 
   Außerdem können Aktionäre ihr Stimmrecht, 
   ohne an der Hauptversammlung selbst oder durch 
   einen Bevollmächtigten teilzunehmen, durch 
   Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl 
   sind die Eintragung des Aktionärs im 
   Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und 
   eine frist- und formgerechte Anmeldung 
   erforderlich. Einzelheiten zur Stimmabgabe 
   durch Briefwahl entnehmen Sie bitte dem 
   Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Briefwahl' (IV.3.). 
IV. *Verfahren für die Stimmabgabe* 
 
    Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können 
    Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung 
    erscheinen und ihr Stimmrecht selbst 
    ausüben. Sie können ihr Stimmrecht aber auch 
    durch Bevollmächtigte, von der Gesellschaft 
    benannte Personen (sog. 
    Stimmrechtsvertreter) oder Briefwahl 
    ausüben. 
1. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
   Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch 
   Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen 
   vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht 
   erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten: 
 
   a) Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
      andere ihm nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG 
      gleichgestellte Person oder Institution 
      (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) 
      bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in 
      Textform entweder 
 
      aa) gegenüber der Gesellschaft unter 
          einer der folgend für den Nachweis 
          der Bevollmächtigung oder des 
          Widerrufs der Vollmacht angegebenen 
          Adressen oder 
      bb) unmittelbar gegenüber dem 
          Bevollmächtigten (in diesem Fall 
          muss die Bevollmächtigung gegenüber 
          der Gesellschaft in Textform 
          nachgewiesen werden) 
 
      zu erteilen. Gleiches gilt für den 
      Widerruf der Vollmacht. 
 
      Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können 
      den Nachweis der Bevollmächtigung oder des 
      Widerrufs der Vollmacht in Textform 
 
      - unter der Anschrift 
 
        NORMA Group SE 
        c/o Computershare Operations Center 
        80249 München oder 
      - unter der Telefax-Nummer 
 
        +49 (0) 89 30903 74675 oder 
      - unter der E-Mail-Adresse 
 
        normagroup-hv2019@computershare.de 
 
      an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag 
      der Hauptversammlung kann dieser Nachweis 
      auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
      Hauptversammlung erbracht werden. 
   b) Für die Bevollmächtigung von 
      Kreditinstituten und anderen ihnen nach § 
      135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten 
      Personen und Institutionen (wie z.B. 
      Aktionärsvereinigungen) sowie den Widerruf 
      und den Nachweis der Bevollmächtigung 
      gelten die gesetzlichen Bestimmungen, 
      insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten 
      Sie auch die von den jeweiligen 
      Bevollmächtigten insoweit ggf. 
      vorgegebenen Regeln. 
 
      Kreditinstitute und andere ihnen nach § 
      135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte 
      Personen und Institutionen (wie z.B. 
      Aktionärsvereinigungen) dürfen das 
      Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht 
      gehören, als deren Inhaber sie aber im 
      Aktienregister eingetragen sind, nur 
      aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
   c) Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
      Person, ist die Gesellschaft gemäß § 
      134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine 
      oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
   d) Bitte weisen Sie Ihre Bevollmächtigten auf 
      die unten in Abschnitt VII. aufgeführten 
      Informationen zum Datenschutz hin. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Stimmrechtsvertreter* 
 
   Aktionäre können sich auch durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in 
   der Hauptversammlung vertreten lassen. Dabei ist 
   Folgendes zu beachten: 
 
   a) Die Stimmrechtsvertreter können nur zu 
      den Punkten der Tagesordnung abstimmen, 
      zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen 
      für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
      werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
      verpflichtet, gemäß den ihnen 
      erteilten Weisungen abzustimmen. 
   b) Bitte beachten Sie, dass die 
      Stimmrechtsvertreter (i) keine Aufträge 
      zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
      Widersprüchen gegen 
      Hauptversammlungsbeschlüsse und zum 
      Stellen von Fragen bzw. von Anträgen 
      entgegennehmen und dass sie (ii) nur für 
      die Abstimmung über solche Anträge und 
      Wahlvorschläge zur Verfügung stehen, zu 
      denen es mit dieser Einberufung oder 
      später bekanntgemachte 
      Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder 
      von Aktionären nach Art. 56 
      SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 124 
      Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt oder 
      die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich 
      gemacht werden. 
   c) Vollmachten und Weisungen an die 
      Stimmrechtsvertreter können in Textform 
      an die Gesellschaft unter einer der oben 
      (unter IV.1.a) für den Nachweis der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: NORMA Group SE: Bekanntmachung der -3-

Bevollmächtigung oder des Widerrufs der 
      Vollmacht angegebenen Adressen bis zum 
      *20. Mai 2019, 18.00 Uhr* (MESZ), 
      erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
      In allen diesen Fällen ist der Zugang der 
      Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung 
      oder des Widerrufs bei der Gesellschaft 
      entscheidend. Am Tag der Hauptversammlung 
      können Vollmachten und Weisungen an die 
      Stimmrechtsvertreter auch an der Ein- und 
      Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
      Textform erteilt, geändert oder 
      widerrufen werden. 
   d) Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu 
      Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung 
      gelten auch im Fall der Anpassung des 
      Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer 
      Änderung der Anzahl 
      dividendenberechtigter Aktien. 
   e) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt 
      einer Sammel- eine Einzelabstimmung 
      durchgeführt werden, gilt die Weisung zu 
      diesem Tagesordnungspunkt entsprechend 
      für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
   Bei Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist 
   Folgendes zu beachten: 
 
   a) Briefwahlstimmen können bis zum *20. Mai 
      2019, 18.00 Uhr* (MESZ), entweder 
      schriftlich oder im Wege elektronischer 
      Kommunikation unter einer der oben (unter 
      IV.1.a) für den Nachweis der 
      Bevollmächtigung oder des Widerrufs der 
      Vollmacht angegebenen Adressen abgegeben 
      werden. In allen diesen Fällen ist der 
      Zugang der Briefwahlstimme bei der 
      Gesellschaft entscheidend. 
   b) Bitte beachten Sie, dass durch Briefwahl 
      eine Abstimmung nur über Anträge und 
      Wahlvorschläge möglich ist, zu denen es 
      mit dieser Einberufung oder später 
      bekanntgemachte Beschlussvorschläge von 
      Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 
      Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach Art. 
      56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 
      124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt 
      oder die nach den §§ 126, 127 AktG 
      zugänglich gemacht werden. 
   c) Auch bevollmächtigte Kreditinstitute oder 
      andere ihnen nach § 135 Abs. 8 oder 10 
      AktG gleichgestellte Personen und 
      Institutionen (wie z.B. 
      Aktionärsvereinigungen) können sich der 
      Briefwahl bedienen. 
   d) Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen 
      können schriftlich oder im Wege 
      elektronischer Kommunikation unter einer 
      der oben (unter IV.1.a) für den Nachweis 
      der Bevollmächtigung oder des Widerrufs 
      der Vollmacht angegebenen Adressen bis 
      zum *20. Mai 2019, 18.00 Uhr* (MESZ), 
      geändert oder widerrufen werden. In allen 
      diesen Fällen ist der Zugang der 
      Änderung oder des Widerrufs bei der 
      Gesellschaft entscheidend. 
   e) Die Briefwahl schließt eine 
      persönliche Teilnahme an der 
      Hauptversammlung nicht aus. Die 
      persönliche Teilnahme eines Aktionärs 
      oder eines bevollmächtigten Dritten an 
      der Hauptversammlung gilt als Widerruf 
      der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. 
   f) Die Stimmabgabe per Briefwahl zu 
      Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung 
      gilt auch im Fall der Anpassung des 
      Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer 
      Änderung der Anzahl 
      dividendenberechtigter Aktien. 
   g) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt 
      einer Sammel- eine Einzelabstimmung 
      durchgeführt werden, gilt die zu diesem 
      Tagesordnungspunkt abgegebene 
      Briefwahlstimme entsprechend für jeden 
      Punkt der Einzelabstimmung. 
4. *Formulare für Anmeldung, Bevollmächtigung und 
   Briefwahl* 
 
   Anmeldung, Bevollmächtigung und Briefwahl können 
   insbesondere mit dem Formular, das den 
   Aktionären mit den Anmeldeunterlagen bzw. der 
   Eintrittskarte übersandt wird, aber auch auf 
   beliebige oben in den Abschnitten III.1, IV.1, 
   IV.2 sowie IV.3 beschriebene formgerechte Weise 
   erfolgen. Ein Vollmacht- und Briefwahlformular 
   ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
 
   zugänglich. Vollmachten können darüber hinaus 
   auch während der Hauptversammlung mit den auf 
   der Stimmkarte enthaltenen Vollmachtkarten oder 
   in sonstiger formgerechter Weise erteilt werden. 
 
   Wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine andere ihm 
   nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte 
   Person oder Institution (wie z.B. eine 
   Aktionärsvereinigung) bevollmächtigen wollen, 
   stimmen Sie sich bitte mit dem Bevollmächtigten 
   über die Form der Vollmachterteilung ab. 
V. *Rechte der Aktionäre* 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der 
   Hauptversammlung unter anderem die folgenden 
   Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden 
   sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
1. *Ergänzung der Tagesordnung* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des 
   Grundkapitals erreichen (dies entspricht 
   500.000 Aktien), können gemäß Art. 56 
   SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
   und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an die folgende Anschrift zu 
   richten: 
 
   NORMA Group SE 
   Vorstand 
   Edisonstr. 4 
   63477 Maintal 
 
   Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
   vor der Versammlung, also bis spätestens zum 
   *20. April 2019, 24.00 Uhr* (MESZ), zugehen. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG 
   solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
   werden außerdem auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
 
   zugänglich gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
2. *Gegenanträge; Wahlvorschläge* 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 
   AktG berechtigt, Gegenanträge zu den 
   Beschlussvorschlägen zu den Punkten der 
   Tagesordnung zu übersenden. Sollen die 
   Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich 
   gemacht werden, sind sie mindestens 14 Tage 
   vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis 
   zum *6. Mai 2019, 24.00 Uhr* (MESZ), 
 
   - unter der Anschrift 
 
     NORMA Group SE 
     Investor Relations 
     Edisonstr. 4 
     63477 Maintal oder 
   - unter der Telefax-Nummer 
 
     +49 (0) 6181 61027 641 oder 
   - unter der E-Mail-Adresse 
 
     ir@normagroup.com 
 
   zu übersenden. Anderweitig adressierte 
   Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht 
   werden. 
 
   In allen Fällen der Übersendung eines 
   Gegenantrags ist der Zugang des Gegenantrags 
   bei der Gesellschaft entscheidend. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge von 
   Aktionären werden einschließlich des 
   Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung 
   sowie etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung 
   hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   https://investors.normagroup.com/hv 
 
   zugänglich gemacht. Die Gesellschaft kann von 
   einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags 
   und einer etwaigen Begründung absehen, wenn 
   die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG 
   vorliegen. 
 
   Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG 
   für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl 
   von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern sinngemäß. Zusätzlich 
   zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen 
   braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag 
   unter anderem auch dann nicht zugänglich zu 
   machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, 
   ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten 
   enthält. Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
   ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 
   5 AktG beigefügt sind. 
3. *Auskunftsrecht* 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 
   AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
   der Gesellschaft zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
   Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr 
   verbundenen Unternehmen. Des Weiteren 
   erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf 
   die Lage des NORMA Group-Konzerns und der in 
   den NORMA Group-Konzernabschluss einbezogenen 
   Unternehmen. 
VI.  *Informationen und Unterlagen zur 
     Hauptversammlung; Internetseite* 
 
     Diese Einladung zur Hauptversammlung, die 
     der Hauptversammlung zugänglich zu 
     machenden Unterlagen, einschließlich 
     der erforderlichen Informationen nach § 
     124a AktG, Anträge von Aktionären sowie 
     weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
     der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
     § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind ab 
     Einberufung der Hauptversammlung über die 
     Internetseite der Gesellschaft unter 
 
     https://investors.normagroup.com/hv 
 
     zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung 
     gesetzlich zugänglich zu machenden 
     Unterlagen liegen in der Hauptversammlung 
     zusätzlich zur Einsichtnahme aus. 
VII. *Informationen zum Datenschutz* 
 
     Die NORMA Group SE verarbeitet im 
     Zusammenhang mit der Hauptversammlung als 
     Verantwortliche im Sinn des 
     Datenschutzrechts personenbezogene Daten 
     (Name, Geburtsdatum, Anschrift, ggf. 
     E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der 
     Aktien und Nummer der Eintrittskarte) von 
     Aktionären und von ihren Bevollmächtigten 
     auf Grundlage des geltenden 
     Datenschutzrechts, um die Hauptversammlung 
     in der gesetzlich vorgeschriebenen Form 
     vorzubereiten und durchzuführen. 
 
     Die Verarbeitung personenbezogener Daten 
     ist für die Vorbereitung und Durchführung 
     der Hauptversammlung zwingend erforderlich. 
     Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
     Art. 6 Abs. 1 lit. c) der 
     Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 
 
     Die für die Ausrichtung der 
     Hauptversammlung beauftragten Dienstleister 
     erhalten von der NORMA Group SE nur solche 
     personenbezogenen Daten, die für die 
     Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
     erforderlich sind. Die Dienstleister 
     verarbeiten die Daten ausschließlich 
     nach Weisung der NORMA Group SE. Im 
     Übrigen werden personenbezogene Daten 
     im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften 
     Aktionären und Aktionärsvertretern im 
     Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu 
     Verfügung gestellt, insbesondere über das 
     Teilnehmerverzeichnis. 
 
     Die Gesellschaft speichert die 
     personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit 
     der Hauptversammlung im Rahmen der 
     gesetzlichen Pflichten. Die Daten werden 
     regelmäßig nach drei Jahren gelöscht, 
     sofern die Daten nicht mehr für etwaige 
     Auseinandersetzungen über das 
     Zustandekommen oder die Wirksamkeit von 
     Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt 
     werden. 
 
     Die Aktionäre und die Bevollmächtigten 
     haben unter den gesetzlichen 
     Voraussetzungen jederzeit ein Auskunfts-, 
     Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
     Widerspruchs- und Löschungsrecht im 
     Hinblick auf die Verarbeitung ihrer 
     personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
     Datenübertragbarkeit nach Kapitel III der 
     DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre 
     und die Bevollmächtigten gegenüber der 
     Gesellschaft unentgeltlich über die 
     folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
     - NORMA Group SE 
 
       Edisonstr. 4 
       63477 Maintal oder 
     - über die Telefon-Nummer 
 
       +49 (0) 6181 61027-611 oder 
     - über die E-Mail-Adresse 
 
       dataprotection@normagroup.com. 
 
     Unter diesen Kontaktdaten erreichen 
     Aktionäre und Bevollmächtigte auch den 
     Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft. 
     Zudem steht den Aktionären und den 
     Bevollmächtigten ein Beschwerderecht bei 
     den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 
     77 DSGVO zu. 
 
     Weitere Informationen zum Datenschutz sind 
     im Internet unter 
 
     https://investors.normagroup.com/hv 
 
     veröffentlicht. 
 
Maintal, im April 2019 
 
*NORMA Group SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: NORMA Group SE 
             Edisonstr. 4 
             63477 Maintal 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@normagroup.com 
Internet:    http://www.normagroup.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
797735 2019-04-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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