Die Pläne zur Reform der Grundsteuer sollen nach dem Willen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am 30. April das Kabinett passieren. "Dieser Termin ist erforderlich, um die vom Bundesverfassungsgericht bis zum 31. Dezember 2019 gesetzte Frist für die Neuregelung einzuhalten", heißt es in einem Anschreiben an die anderen Ministerien, das ebenso wie der Gesetzentwurf der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Scholz gab seine Vorschläge am Dienstag in die so genannte Ressortabstimmung. Das heißt, die übrigen Ministerien können nun Stellung beziehen und werden gebeten, dies bis zum 23. April zu tun.
Gegen die Vorschläge des Bundesfinanzministers gibt es allerdings massiven Widerstand in der Unionsfraktion und in Bayern, die beide eine Öffnungsklausel fordern, die den Ländern eigene Regelungen erlauben würde. Bundestag und Bundesrat - also die Länder - müssten der Neuregelung zustimmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun neu bewertet werden, und zwar erstmals zum 1. Januar 2022, danach alle sieben Jahre. Dabei sollen vor allem der Wert des Bodes und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Das erste Mal soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden./hrz/bk/DP/zb
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