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DGAP-News: STS Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-04 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. STS Group AG Hallbergmoos WKN: A1TNU6 ISIN: DE000A1TNU68 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am *Freitag, den 17. Mai 2019, um 11.00 Uhr* (MESZ) im *Haus der Bayerischen Wirtschaft* Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STS Group AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die STS Group AG und den Konzern sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der STS Group AG, Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.sts.group Bereich Hauptversammlung, zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. 2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 3. *Entlastung der Mitglieder Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 5. *Aufsichtsratswahlen* Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der für den 17. Mai 2019 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Deshalb sind Neuwahlen erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Robin Laik, Dipl.-Betriebswirt, Vorstandsvorsitzender der mutares AG, wohnhaft in München, b) Herrn Dr. Kristian Schleede, Dipl.-Ingenieur Maschinenbau, Mitglied des Vorstands der mutares AG, wohnhaft in Zürich, Schweiz, und c) Herrn Bernd Maierhofer, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik, Privatier, ehemaliges Mitglied des Vorstands der MAN Truck and Bus AG, wohnhaft in München, mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Herr Robin Laik ist zum Zeitpunkt der Einladung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: mutares Automobilguss AG i. L., München mutares Holding - 02 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 09 AG i. L., Bad Wiessee mutares Holding - 10 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 11 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 12 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 13 AG, Bad Wiessee GeesinkNorba Group AG (vormals: mutares Holding - 14 AG), Bad Wiessee mutares Holding - 15 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 18 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 19 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 20 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 21 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 28 AG, Bad Wiessee Herr Dr. Kristian Schleede ist zum Zeitpunkt der Einladung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: mutares Holding - 03 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 08 AG i. L., Bad Wiessee mutares Holding - 11 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 12 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 13 AG, Bad Wiessee GeesinkNorba Group AG (vormals: mutares Holding - 14 AG), Bad Wiessee mutares Holding - 15 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 18 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 20 AG, Bad Wiessee mutares Holding - 30 AG i. L., Bad Wiessee * Zanders GmbH, 51465 Bergisch Gladbach (Mitglied des Aufsichtsrats) Herr Bernd Maierhofer ist zum Zeitpunkt der Einladung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * VOSS Automotive GmbH, 51688 Wipperfürth (Mitglied des Aufsichtsrats) Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) wird erklärt, dass der Kandidat Herr Bernd Maierhofer nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär stehen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) werden die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung relevanten persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten Herrn Robin Laik sowie Herr Dr.-Ing Kristian Schleede zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: * Herr Robin Laik ist Vorstandsvorsitzender der mutares AG, die eine Mehrheitsbeteiligung an der STS Group AG hält. * Herr Dr.-Ing Kristian Schleede ist Mitglied des Vorstandes der mutares AG, die eine Mehrheitsbeteiligung an der STS Group AG hält. Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) in Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Robin Laik zum Aufsichtsratsvorsitzenden wieder zu wählen. Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stehen über die Internetseite der STS Group AG unter der Adresse https://ir.sts.group Bereich Hauptversammlung, zur Verfügung. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 26. April 2019 (0.00 Uhr MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der Adresse: STS Group AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: + 49 (0) 89 21027 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de bis spätestens zum Ablauf des 10. Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigen und Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen bevollmächtigt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: inhaberaktien@linkmarketservices.de Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf an STS Group AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
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April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)