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DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STS Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-04 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
STS Group AG Hallbergmoos WKN: A1TNU6 
ISIN: DE000A1TNU68 Einladung Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am *Freitag, den 
17. Mai 2019, um 11.00 Uhr* (MESZ) 
im *Haus der Bayerischen Wirtschaft* 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der STS Group AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die STS 
   Group AG und den Konzern sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstandes zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   des Handelsgesetzbuches und des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Die Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz 
   (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand 
   die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. 
   des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen 
   auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung 
   u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, 
   den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, 
   den Konzernlagebericht und den Bericht des 
   Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in 
   der Hauptversammlung näher erläutert. Sie 
   liegen vom Tag der Einberufung an in den 
   Geschäftsräumen der STS Group AG, 
   Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos, 
   Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, 
   sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   https://ir.sts.group 
 
   Bereich Hauptversammlung, zugänglich und 
   werden der Hauptversammlung ebenfalls 
   zugänglich gemacht. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), 
   München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
5. *Aufsichtsratswahlen* 
 
   Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats endet mit Ablauf der für den 
   17. Mai 2019 einberufenen ordentlichen 
   Hauptversammlung. Deshalb sind Neuwahlen 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 
   Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 
   10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
   drei Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Robin Laik, Dipl.-Betriebswirt, 
      Vorstandsvorsitzender der mutares AG, 
      wohnhaft in München, 
   b) Herrn Dr. Kristian Schleede, 
      Dipl.-Ingenieur Maschinenbau, Mitglied 
      des Vorstands der mutares AG, wohnhaft in 
      Zürich, Schweiz, 
 
   und 
 
   c) Herrn Bernd Maierhofer, Dipl.-Ingenieur 
      Elektrotechnik, Privatier, ehemaliges 
      Mitglied des Vorstands der MAN Truck and 
      Bus AG, wohnhaft in München, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Herr Robin Laik ist zum Zeitpunkt der Einladung 
   Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsgremien und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   mutares Automobilguss AG i. L., München 
   mutares Holding - 02 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 09 AG i. L., Bad Wiessee 
   mutares Holding - 10 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 11 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 12 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 13 AG, Bad Wiessee 
   GeesinkNorba Group AG (vormals: mutares Holding 
   - 14 AG), Bad Wiessee 
   mutares Holding - 15 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 18 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 19 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 20 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 21 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 28 AG, Bad Wiessee 
 
   Herr Dr. Kristian Schleede ist zum Zeitpunkt 
   der Einladung Mitglied in folgenden gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsgremien und 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   mutares Holding - 03 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 08 AG i. L., Bad Wiessee 
   mutares Holding - 11 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 12 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 13 AG, Bad Wiessee 
   GeesinkNorba Group AG (vormals: mutares Holding 
   - 14 AG), Bad Wiessee 
   mutares Holding - 15 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 18 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 20 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding - 30 AG i. L., Bad Wiessee
 
   * Zanders GmbH, 51465 Bergisch Gladbach 
     (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Herr Bernd Maierhofer ist zum Zeitpunkt der 
   Einladung Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsgremien und vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
   * VOSS Automotive GmbH, 51688 Wipperfürth 
     (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der Fassung 
   vom 7. Februar 2017) wird erklärt, dass der 
   Kandidat Herr Bernd Maierhofer nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu 
   der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, 
   Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär stehen, die ein objektiv urteilender 
   Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde. 
 
   Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 
   Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex (in der Fassung vom 7. 
   Februar 2017) werden die nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung 
   relevanten persönlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten 
   Herrn Robin Laik sowie Herr Dr.-Ing Kristian 
   Schleede zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt 
   offengelegt: 
 
   * Herr Robin Laik ist Vorstandsvorsitzender 
     der mutares AG, die eine 
     Mehrheitsbeteiligung an der STS Group AG 
     hält. 
   * Herr Dr.-Ing Kristian Schleede ist 
     Mitglied des Vorstandes der mutares AG, 
     die eine Mehrheitsbeteiligung an der STS 
     Group AG hält. 
 
   Es ist beabsichtigt, gemäß der 
   Empfehlung des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) in 
   Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl der neuen 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der 
   Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der Fassung 
   vom 7. Februar 2017) wird darauf hingewiesen, 
   dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn 
   Robin Laik zum Aufsichtsratsvorsitzenden 
   wieder zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen über die Internetseite der 
   STS Group AG unter der Adresse 
 
   https://ir.sts.group 
 
   Bereich Hauptversammlung, zur Verfügung. 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform 
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut nachweisen. Der 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, also den 26. April 2019 (0.00 Uhr 
MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis 
müssen der Gesellschaft unter der Adresse: 
 
STS Group AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: + 49 (0) 89 21027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens zum Ablauf des 10. Mai 2019 (24.00 Uhr 
MESZ) zugehen. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigen und Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen 
Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, ausüben lassen. Erteilung und Widerruf der 
Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut 
noch eine Aktionärsvereinigung noch diesen gemäß § 
135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung 
mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
Institute oder Unternehmen bevollmächtigt werden. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft 
auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf an 
 
STS Group AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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