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DGAP-News: MorphoSys AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MorphoSys AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.05.2019 in Planegg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-10 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MorphoSys AG Planegg Wertpapierkennnummer: 663200
ISIN: DE0006632003 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019 der MorphoSys AG
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am Mittwoch, den 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr, in den
Räumlichkeiten der MorphoSys AG, Semmelweisstraße
7, 82152 Planegg, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018 nebst Lageberichten
einschließlich des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den
Geschäftsräumen der MorphoSys AG in der
Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg, zur
Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch
im Internet unter
www.morphosys.de/hv
zum Download bereit. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos
zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung ist
daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
erforderlich.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, erneut die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts gemäß § 115 Abs. 5
WpHG zum 30. Juni 2019 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl
der Aufsichtsratsmitglieder; Satzungsänderung*
Im Hinblick auf § 95 Satz 3 AktG kann die
Hauptversammlung der Gesellschaft einen
Aufsichtsrat wählen, der sich aus mindestens drei
Personen zusammensetzt, aber nicht zwingend durch
drei teilbar sein muss. Derzeit legt § 8 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft fest, dass der
Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern besteht. Dies
soll geändert und die Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder auf sieben erhöht werden.
Dies vorausgeschickt schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor zu beschließen:
§ 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern,
die von den Aktionären nach dem Aktiengesetz
gewählt werden.'
6. *Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1
AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
zusammen und besteht derzeit aus sechs
Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht
der Mitbestimmung. Somit setzt sich der
Aufsichtsrat ausschließlich aus
Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102
Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder
höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt,
bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai
2019 endet die Amtszeit des
Aufsichtsratsmitglieds Frau Krisja Vermeylen. Die
anderen Aufsichtsratsmitglieder sind derzeit
nicht neu zu bestellen, da deren Amtszeit noch
läuft. Frau Krisja Vermeylen soll mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019
erneut zum Aufsichtsrat gewählt werden.
Des Weiteren ist im Hinblick auf
Tagesordnungspunkt 5 dieser Hauptversammlung,
welcher eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf
sieben Mitglieder vorsieht, ein neues Mitglied
des Aufsichtsrats zu wählen. Das neue Mitglied
des Aufsichtsrats soll mit Wirkung ab dem
Zeitpunkt der Eintragung der unter
Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden
Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt
werden. Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit §
95 Satz 3 AktG. Insgesamt sind somit zwei
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat
gemäß dem Vorschlag seines Vergütungs- und
Ernennungsausschusses vor, die nachfolgend unter
lit. a) und b) genannten Personen zu
Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die
nachfolgend unter lit. a) genannte Person wird
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am
22. Mai 2019 gewählt. Die nachfolgend unter lit.
b) genannte Person wird mit Wirkung ab dem
Zeitpunkt der Eintragung der unter
Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden
Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt.
Die Bestellung der nachfolgend unter lit. a) und
b) vorgeschlagenen Personen erfolgt für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem
die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird
(also voraussichtlich bis zur Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021).
a) Frau Krisja Vermeylen
Ausgeübter Beruf: Selbstständige
Unternehmensberaterin für die Branchen
Life Sciences und Healthcare
Wohnort: Herentals, Belgien
b) Frau Sharon Curran
Ausgeübter Beruf: Non-Executive Director
in den Branchen Life Sciences und
Healthcare
Wohnort: Dublin, Irland
Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen sind
bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii)
aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:
a) Frau Krisja Vermeylen
(i) Keine
(ii) Keine
b) Frau Sharon Curran
(i) Keine
(ii) Circassia Pharmaceuticals plc,
Oxford, Vereinigtes Königreich (an
einer Börse gelistet), Mitglied des
Board of Directors
Ein ausführlicher Lebenslauf der vorgeschlagenen
Kandidatinnen steht im Internet unter
www.morphosys.de/hv
zur Ansicht zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1
des Deutschen Corporate Governance Kodex
vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidatinnen den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen stehen in
keiner nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur MorphoSys AG
oder zu deren Konzernunternehmen oder den Organen
der MorphoSys AG. Eine offenzulegende persönliche
oder geschäftliche Beziehung zu einem wesentlich
an der MorphoSys AG beteiligten Aktionär im Sinne
der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex kommt nicht in Betracht, da die
MorphoSys AG keinen solchen Aktionär hat.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des
vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an. Zuletzt wurden die
Ziele und das Kompetenzprofil vom Aufsichtsrat am
26. Juli 2017 beschlossen und sind
einschließlich des Stands der Umsetzung im
Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr
2018 veröffentlicht. Dieser ist im
Geschäftsbericht 2018 enthalten.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen sowie
auch die nicht zur Wiederwahl anstehenden
Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit
mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig
ist, vertraut.
7. *Beschlussfassung über das Verfahren zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern; Satzungsänderung*
Die Satzung der Gesellschaft soll in Bezug auf
die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionärsvertreter ergänzt werden. Damit soll
eventuellen Unklarheiten entgegengewirkt werden,
sofern sich mehrere Kandidaten um ein
Aufsichtsratsmandat der Aktionärsvertreter
bewerben.
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April 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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