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DGAP-HV: MorphoSys AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Planegg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MorphoSys AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MorphoSys AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.05.2019 in Planegg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-10 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MorphoSys AG Planegg Wertpapierkennnummer: 663200 
ISIN: DE0006632003 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 der MorphoSys AG 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Mittwoch, den 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr, in den 
Räumlichkeiten der MorphoSys AG, Semmelweisstraße 
7, 82152 Planegg, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018 nebst Lageberichten 
   einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen liegen in den 
   Geschäftsräumen der MorphoSys AG in der 
   Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg, zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch 
   im Internet unter 
 
   www.morphosys.de/hv 
 
   zum Download bereit. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos 
   zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung ist 
   daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
   erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, erneut die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts gemäß § 115 Abs. 5 
   WpHG zum 30. Juni 2019 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl 
   der Aufsichtsratsmitglieder; Satzungsänderung* 
 
   Im Hinblick auf § 95 Satz 3 AktG kann die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft einen 
   Aufsichtsrat wählen, der sich aus mindestens drei 
   Personen zusammensetzt, aber nicht zwingend durch 
   drei teilbar sein muss. Derzeit legt § 8 Abs. 1 
   der Satzung der Gesellschaft fest, dass der 
   Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern besteht. Dies 
   soll geändert und die Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder auf sieben erhöht werden. 
 
   Dies vorausgeschickt schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor zu beschließen: 
 
   § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern, 
   die von den Aktionären nach dem Aktiengesetz 
   gewählt werden.' 
6. *Beschlussfassung über die Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 
   AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
   zusammen und besteht derzeit aus sechs 
   Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht 
   der Mitbestimmung. Somit setzt sich der 
   Aufsichtsrat ausschließlich aus 
   Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 
   Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung der 
   Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder 
   höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit beschließt, 
   bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 
   2019 endet die Amtszeit des 
   Aufsichtsratsmitglieds Frau Krisja Vermeylen. Die 
   anderen Aufsichtsratsmitglieder sind derzeit 
   nicht neu zu bestellen, da deren Amtszeit noch 
   läuft. Frau Krisja Vermeylen soll mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 
   erneut zum Aufsichtsrat gewählt werden. 
 
   Des Weiteren ist im Hinblick auf 
   Tagesordnungspunkt 5 dieser Hauptversammlung, 
   welcher eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf 
   sieben Mitglieder vorsieht, ein neues Mitglied 
   des Aufsichtsrats zu wählen. Das neue Mitglied 
   des Aufsichtsrats soll mit Wirkung ab dem 
   Zeitpunkt der Eintragung der unter 
   Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden 
   Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt 
   werden. Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit § 
   95 Satz 3 AktG. Insgesamt sind somit zwei 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. 
 
   Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat 
   gemäß dem Vorschlag seines Vergütungs- und 
   Ernennungsausschusses vor, die nachfolgend unter 
   lit. a) und b) genannten Personen zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die 
   nachfolgend unter lit. a) genannte Person wird 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 
   22. Mai 2019 gewählt. Die nachfolgend unter lit. 
   b) genannte Person wird mit Wirkung ab dem 
   Zeitpunkt der Eintragung der unter 
   Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden 
   Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt. 
   Die Bestellung der nachfolgend unter lit. a) und 
   b) vorgeschlagenen Personen erfolgt für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche 
   über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem 
   die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird 
   (also voraussichtlich bis zur Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021). 
 
   a) Frau Krisja Vermeylen 
      Ausgeübter Beruf: Selbstständige 
      Unternehmensberaterin für die Branchen 
      Life Sciences und Healthcare 
      Wohnort: Herentals, Belgien 
   b) Frau Sharon Curran 
      Ausgeübter Beruf: Non-Executive Director 
      in den Branchen Life Sciences und 
      Healthcare 
      Wohnort: Dublin, Irland 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen sind 
   bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii) 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: 
 
   a) Frau Krisja Vermeylen 
 
      (i)  Keine 
      (ii) Keine 
   b) Frau Sharon Curran 
 
      (i)  Keine 
      (ii) Circassia Pharmaceuticals plc, 
           Oxford, Vereinigtes Königreich (an 
           einer Börse gelistet), Mitglied des 
           Board of Directors 
 
   Ein ausführlicher Lebenslauf der vorgeschlagenen 
   Kandidatinnen steht im Internet unter 
 
   www.morphosys.de/hv 
 
   zur Ansicht zur Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
   Kandidatinnen den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidatinnen stehen in 
   keiner nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur MorphoSys AG 
   oder zu deren Konzernunternehmen oder den Organen 
   der MorphoSys AG. Eine offenzulegende persönliche 
   oder geschäftliche Beziehung zu einem wesentlich 
   an der MorphoSys AG beteiligten Aktionär im Sinne 
   der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex kommt nicht in Betracht, da die 
   MorphoSys AG keinen solchen Aktionär hat. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des 
   vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils 
   für das Gesamtgremium an. Zuletzt wurden die 
   Ziele und das Kompetenzprofil vom Aufsichtsrat am 
   26. Juli 2017 beschlossen und sind 
   einschließlich des Stands der Umsetzung im 
   Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 
   2018 veröffentlicht. Dieser ist im 
   Geschäftsbericht 2018 enthalten. 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen sowie 
   auch die nicht zur Wiederwahl anstehenden 
   Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit 
   mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig 
   ist, vertraut. 
7. *Beschlussfassung über das Verfahren zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern; Satzungsänderung* 
 
   Die Satzung der Gesellschaft soll in Bezug auf 
   die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Aktionärsvertreter ergänzt werden. Damit soll 
   eventuellen Unklarheiten entgegengewirkt werden, 
   sofern sich mehrere Kandidaten um ein 
   Aufsichtsratsmandat der Aktionärsvertreter 
   bewerben. 
 

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April 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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