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DGAP-News: MorphoSys AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MorphoSys AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Planegg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-10 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MorphoSys AG Planegg Wertpapierkennnummer: 663200 ISIN: DE0006632003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 der MorphoSys AG Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der MorphoSys AG, Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der MorphoSys AG in der Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter www.morphosys.de/hv zum Download bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, erneut die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß § 115 Abs. 5 WpHG zum 30. Juni 2019 zu wählen. 5. *Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder; Satzungsänderung* Im Hinblick auf § 95 Satz 3 AktG kann die Hauptversammlung der Gesellschaft einen Aufsichtsrat wählen, der sich aus mindestens drei Personen zusammensetzt, aber nicht zwingend durch drei teilbar sein muss. Derzeit legt § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft fest, dass der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern besteht. Dies soll geändert und die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sieben erhöht werden. Dies vorausgeschickt schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen: § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die von den Aktionären nach dem Aktiengesetz gewählt werden.' 6. *Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht derzeit aus sechs Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 endet die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Frau Krisja Vermeylen. Die anderen Aufsichtsratsmitglieder sind derzeit nicht neu zu bestellen, da deren Amtszeit noch läuft. Frau Krisja Vermeylen soll mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 erneut zum Aufsichtsrat gewählt werden. Des Weiteren ist im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 5 dieser Hauptversammlung, welcher eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf sieben Mitglieder vorsieht, ein neues Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das neue Mitglied des Aufsichtsrats soll mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt werden. Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit § 95 Satz 3 AktG. Insgesamt sind somit zwei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat gemäß dem Vorschlag seines Vergütungs- und Ernennungsausschusses vor, die nachfolgend unter lit. a) und b) genannten Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die nachfolgend unter lit. a) genannte Person wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 gewählt. Die nachfolgend unter lit. b) genannte Person wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt. Die Bestellung der nachfolgend unter lit. a) und b) vorgeschlagenen Personen erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (also voraussichtlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021). a) Frau Krisja Vermeylen Ausgeübter Beruf: Selbstständige Unternehmensberaterin für die Branchen Life Sciences und Healthcare Wohnort: Herentals, Belgien b) Frau Sharon Curran Ausgeübter Beruf: Non-Executive Director in den Branchen Life Sciences und Healthcare Wohnort: Dublin, Irland Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen sind bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: a) Frau Krisja Vermeylen (i) Keine (ii) Keine b) Frau Sharon Curran (i) Keine (ii) Circassia Pharmaceuticals plc, Oxford, Vereinigtes Königreich (an einer Börse gelistet), Mitglied des Board of Directors Ein ausführlicher Lebenslauf der vorgeschlagenen Kandidatinnen steht im Internet unter www.morphosys.de/hv zur Ansicht zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen stehen in keiner nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur MorphoSys AG oder zu deren Konzernunternehmen oder den Organen der MorphoSys AG. Eine offenzulegende persönliche oder geschäftliche Beziehung zu einem wesentlich an der MorphoSys AG beteiligten Aktionär im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex kommt nicht in Betracht, da die MorphoSys AG keinen solchen Aktionär hat. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Zuletzt wurden die Ziele und das Kompetenzprofil vom Aufsichtsrat am 26. Juli 2017 beschlossen und sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Dieser ist im Geschäftsbericht 2018 enthalten. Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen sowie auch die nicht zur Wiederwahl anstehenden Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 7. *Beschlussfassung über das Verfahren zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern; Satzungsänderung* Die Satzung der Gesellschaft soll in Bezug auf die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionärsvertreter ergänzt werden. Damit soll eventuellen Unklarheiten entgegengewirkt werden, sofern sich mehrere Kandidaten um ein Aufsichtsratsmandat der Aktionärsvertreter bewerben.
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April 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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