DJ DGAP-HV: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-10 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft Maintal ISIN DE 0005545503 /
WKN 554 550
ISIN DE 000A2GSYD7 / WKN A2GSYD Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung
am *Dienstag, 21. Mai 2019,*
*um 10:00 Uhr*
in der
Alte Oper
Opernplatz 1, Mozartsaal,
60313 Frankfurt am Main.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018,
des Lageberichts (einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und des
Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a Abs. 1
HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung
des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019
abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung
ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend
§§ 172, 173 AktG gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass der
Ausgang der derzeit laufenden Auktion zur Vergabe von
Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz
("*5G-Frequenzversteigerung*") und die im Falle einer
erfolgreichen Ersteigerung von Frequenzen
erforderlichen zusätzlichen Investitionen Auswirkungen
auf die Verwendung des Bilanzgewinns haben werden:
2.1 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG,
eine 100-prozentige mittelbare
Tochtergesellschaft der Gesellschaft, im
Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung bis
zum 20. Mai 2019 Frequenzen ersteigert,
lautet der Gewinnverwendungsvorschlag für
das Geschäftsjahr 2018 wie folgt:
"Der Vorstand und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft zum
31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in
Höhe von EUR 367.413.047,68 wie folgt
zu verwenden:
* Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von
EUR 0,05 je für das
abgelaufene EUR
Geschäftsjahr 8.813.232,
2018 45
dividendenberechtigter
Stückaktie (insg.
176.264.649
dividendenberechtigte
Stückaktien).
Der vorgeschlagene
Betrag orientiert sich
an der in § 254 Abs. 1
AktG vorausgesetzten
Mindestdividende.
* Vortrag auf neue EUR
Rechnung 358.599.81
5,23"
2.2 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG
im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung
bis zum 20. Mai 2019 keine Frequenzen
ersteigert, lautet der
Gewinnverwendungsvorschlag für das
Geschäftsjahr 2018 wie folgt:
"Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft zum
31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in
Höhe von EUR 367.413.047,68 wie folgt
zu verwenden:
* Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR
EUR 1,80 je für das 317.276.368,
abgelaufene 20
Geschäftsjahr
2018
dividendenberechtigte
r Stückaktie (insg.
176.264.649
dividendenberechtigte
Stückaktien)
* Vortrag auf neue EUR
Rechnung 50.136.679,4
8"
Jeder der beiden alternativen
Gewinnverwendungsvorschläge berücksichtigt die 500.000
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses
durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung
kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf
die Dividende am dritten auf den
Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das
heißt am 24. Mai 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des
Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal des
Geschäftsjahrs 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart,
Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 sowie - sofern eine solche erfolgt -
für die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance
Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit
eingeholt.
Weitere Angaben und Hinweise
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 1&1
Drillisch Aktiengesellschaft insgesamt 176.764.649 auf den
Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
somit auf 176.764.649. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung 500.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft
keine Rechte zustehen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des *14. Mai 2019
(24:00 Uhr)* unter der nachstehenden Adresse
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank Aktiengesellschaft
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefax: +49 (0)69 136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in
deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.
Die Aktionäre müssen der Gesellschaft darüber hinaus ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines
Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut, der sich auf den Beginn des *30. April 2019 (00:00
Uhr)* (Nachweisstichtag, sog. Record Date) beziehen und der
Gesellschaft unter der für die Anmeldung genannten Adresse
spätestens bis zum Ablauf des *14. Mai 2019 (24:00 Uhr)*,
zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform und muss in
deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
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ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber hinaus der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder ihnen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Das Vollmachtsformular kann ferner unter den nachstehend genannten Adressdaten - 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft, Investor Relations, Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 Maintal, Deutschland, Telefax: +49 (0)6181 412-183, E-Mail: ir@1und1-drillisch.de - postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert oder von der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 abgerufen werden. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auch durch persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung erfolgen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Ein Vollmachts- und Weisungsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das Formular kann ferner unter den nachstehend genannten Adressdaten - 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft, Investor Relations, Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 Maintal, Deutschland, Telefax: +49 (0)6181 412-183, E-Mail: ir@1und1-drillisch.de - postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden oder von der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 abgerufen werden. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) sind bis zum Ablauf des *20. Mai 2019 (24:00 Uhr)* eingehend zu übermitteln und an folgende Adresse zu richten: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de *Rechte der Aktionäre (Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)* *1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des *20. April 2019 (24:00 Uhr) *schriftlich zugehen: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft Vorstand Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 63477 Maintal Deutschland Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 zur Verfügung. *2. Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG* Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG unter der nachstehend angegebenen Adresse bis zum Ablauf des *6. Mai 2019 (24:00 Uhr)* zugegangen sind, werden den Aktionären unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 zugänglich gemacht. Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst einer etwaigen Begründung ist folgende Adresse ausschließlich maßgeblich: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft Investor Relations Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 63477 Maintal Deutschland Telefax: +49 (0)6181 412-183 E-Mail: ir@1und1-drillisch.de Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 zur Verfügung. *3. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG* Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind) und/oder Abschlussprüfern zu machen. Solche Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse bis zum Ablauf des *6. Mai 2019 (24:00 Uhr)*, zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 zugänglich gemacht. Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse ausschließlich maßgeblich: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft Investor Relations Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 63477 Maintal Deutschland Telefax: +49 (0)6181 412-183 E-Mail: ir@1und1-drillisch.de
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Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG
und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen
gemäß §§ 127 Satz 1 i.V.m. 126 Abs. 2 und 127 Satz 3 AktG
ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019
zur Verfügung.
*4. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung der 1&1 Drillisch
Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre
gemäß § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019
*Informationen und Unterlagen; Hinweis auf die Internetseite
der Gesellschaft*
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser
Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019
abrufbar.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung am 21. Mai 2019 zur Einsicht ausliegen.
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der
Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von
Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte
Internetseite zugänglich gemacht werden.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
*Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre*
Die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft verarbeitet als
Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name
und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der
Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten
der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der
Gesellschaft rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO
i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Soweit die Aktionäre ihre
personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen,
erhält die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft diese in der Regel
von der Depotbank des Aktionärs.
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die
personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach
Weisung der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft und nur soweit
dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die
Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf
personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese
verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu
behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von
Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der
Hauptversammlung teilnehmen, insbesondere über das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) für andere
Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar.
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der
Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen,
insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht
mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit
etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden
und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das
Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen
Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer
personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der
Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein
Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den
Datenschutzbeauftragten der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft
unter:
1&1 Drillisch AG
Konzerndatenschutzbeauftragte
Wilhelm-Röntgen-Str. 1 - 5
63477 Maintal
E-Mail-Adresse: ir@1und1-drillisch.de
Maintal, im April 2019
*1&1 Drillisch Aktiengesellschaft*
_- Der Vorstand -_
2019-04-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft
Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5
63477 Maintal
Deutschland
Telefon: +49 6181 412-3
Fax: +49 6181 412-183
E-Mail: ir@1und1-drillisch.de
Internet: https://www.1und1-drillisch.de/
ISIN: DE0005545503, DE000A2GSYD7
WKN: 554550, A2GSYD
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), , Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,
Stuttgart" Tradegate Exchange
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