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DGAP-HV: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-10 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft Maintal ISIN DE 0005545503 / 
WKN 554 550 
ISIN DE 000A2GSYD7 / WKN A2GSYD Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung 
am *Dienstag, 21. Mai 2019,* 
*um 10:00 Uhr* 
in der 
Alte Oper 
Opernplatz 1, Mozartsaal, 
60313 Frankfurt am Main. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, 
   des Lageberichts (einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 
   HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
   abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend 
   §§ 172, 173 AktG gebilligt und den Jahresabschluss 
   damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass der 
   Ausgang der derzeit laufenden Auktion zur Vergabe von 
   Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz 
   ("*5G-Frequenzversteigerung*") und die im Falle einer 
   erfolgreichen Ersteigerung von Frequenzen 
   erforderlichen zusätzlichen Investitionen Auswirkungen 
   auf die Verwendung des Bilanzgewinns haben werden: 
 
   2.1 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG, 
       eine 100-prozentige mittelbare 
       Tochtergesellschaft der Gesellschaft, im 
       Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung bis 
       zum 20. Mai 2019 Frequenzen ersteigert, 
       lautet der Gewinnverwendungsvorschlag für 
       das Geschäftsjahr 2018 wie folgt: 
 
        "Der Vorstand und der Aufsichtsrat 
        schlagen vor, den im festgestellten 
        Jahresabschluss der Gesellschaft zum 
        31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
        Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in 
        Höhe von EUR 367.413.047,68 wie folgt 
        zu verwenden: 
 
        * Ausschüttung einer 
          Dividende in Höhe von 
          EUR 0,05 je für das 
          abgelaufene              EUR 
          Geschäftsjahr            8.813.232, 
          2018                     45 
          dividendenberechtigter 
          Stückaktie (insg. 
          176.264.649 
          dividendenberechtigte 
          Stückaktien). 
          Der vorgeschlagene 
          Betrag orientiert sich 
          an der in § 254 Abs. 1 
          AktG vorausgesetzten 
          Mindestdividende. 
        * Vortrag auf neue         EUR 
          Rechnung                 358.599.81 
                                   5,23" 
   2.2 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG 
       im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung 
       bis zum 20. Mai 2019 keine Frequenzen 
       ersteigert, lautet der 
       Gewinnverwendungsvorschlag für das 
       Geschäftsjahr 2018 wie folgt: 
 
        "Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
        vor, den im festgestellten 
        Jahresabschluss der Gesellschaft zum 
        31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
        Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in 
        Höhe von EUR 367.413.047,68 wie folgt 
        zu verwenden: 
 
        * Ausschüttung einer 
          Dividende in Höhe von EUR 
          EUR 1,80 je für das   317.276.368, 
          abgelaufene           20 
          Geschäftsjahr 
          2018 
          dividendenberechtigte 
          r Stückaktie (insg. 
          176.264.649 
          dividendenberechtigte 
          Stückaktien) 
        * Vortrag auf neue      EUR 
          Rechnung              50.136.679,4 
                                8" 
 
   Jeder der beiden alternativen 
   Gewinnverwendungsvorschläge berücksichtigt die 500.000 
   zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 
   durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen 
   eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung 
   kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf 
   die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
   heißt am 24. Mai 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 
   sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des 
   Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal des 
   Geschäftsjahrs 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie - sofern eine solche erfolgt - 
   für die prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie das 
   erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance 
   Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit 
   eingeholt. 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 1&1 
Drillisch Aktiengesellschaft insgesamt 176.764.649 auf den 
Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich 
somit auf 176.764.649. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung 500.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft 
keine Rechte zustehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des *14. Mai 2019 
(24:00 Uhr)* unter der nachstehenden Adresse 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 c/o Commerzbank Aktiengesellschaft 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 60261 Frankfurt am Main 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)69 136 26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in 
deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. 
 
Die Aktionäre müssen der Gesellschaft darüber hinaus ihre 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut, der sich auf den Beginn des *30. April 2019 (00:00 
Uhr)* (Nachweisstichtag, sog. Record Date) beziehen und der 
Gesellschaft unter der für die Anmeldung genannten Adresse 
spätestens bis zum Ablauf des *14. Mai 2019 (24:00 Uhr)*, 
zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform und muss in 
deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: -2-

ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers bleibt 
unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach 
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen 
Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben 
lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die 
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber hinaus der 
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend 
beschrieben erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. 
§ 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen zur 
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden. 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder ihnen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. 
§ 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen erteilt, 
besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar 
festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit 
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir 
bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. 
§ 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das 
Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach erfolgter 
Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung 
gestellt. 
 
Das Vollmachtsformular kann ferner unter den nachstehend 
genannten Adressdaten - 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft, 
Investor Relations, Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 
Maintal, Deutschland, Telefax: +49 (0)6181 412-183, E-Mail: 
ir@1und1-drillisch.de - postalisch, per Telefax oder per 
E-Mail angefordert oder von der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
abgerufen werden. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter 
anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am 
Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per 
Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse: 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, 
wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die 
Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. 
Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten 
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
erklärt werden. Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht 
kann auch durch persönliches Erscheinen auf der 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, 
von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem 
Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten 
der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige 
Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im 
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können 
die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. 
 
Ein Vollmachts- und Weisungsformular erhalten Aktionäre 
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
 
Das Formular kann ferner unter den nachstehend genannten 
Adressdaten - 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft, Investor 
Relations, Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 Maintal, 
Deutschland, Telefax: +49 (0)6181 412-183, E-Mail: 
ir@1und1-drillisch.de - postalisch, per Telefax oder per 
E-Mail angefordert werden oder von der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
abgerufen werden. 
 
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
und die Erteilung von Weisungen an sie bedürfen der Textform. 
Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per 
Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) sind bis zum 
Ablauf des *20. Mai 2019 (24:00 Uhr)* eingehend zu übermitteln 
und an folgende Adresse zu richten: 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de 
 
*Rechte der Aktionäre (Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)* 
 
*1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis 
zum Ablauf des *20. April 2019 (24:00 Uhr) *schriftlich 
zugehen: 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Vorstand 
 Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
 63477 Maintal 
 Deutschland 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur 
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen 
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
zur Verfügung. 
 
*2. Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu 
stellen. 
 
Gegenanträge, die der Gesellschaft zu einem bestimmten Punkt 
der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG unter der 
nachstehend angegebenen Adresse bis zum Ablauf des *6. Mai 
2019 (24:00 Uhr)* zugegangen sind, werden den Aktionären 
unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
zugänglich gemacht. 
 
Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst einer 
etwaigen Begründung ist folgende Adresse ausschließlich 
maßgeblich: 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Investor Relations 
 Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
 63477 Maintal 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)6181 412-183 
 E-Mail: ir@1und1-drillisch.de 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 
AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen 
gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen 
etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich 
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
zur Verfügung. 
 
*3. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 
(sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind) und/oder 
Abschlussprüfern zu machen. 
 
Solche Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG, 
die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse 
bis zum Ablauf des *6. Mai 2019 (24:00 Uhr)*, zugegangen sind, 
werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
zugänglich gemacht. 
 
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende 
Adresse ausschließlich maßgeblich: 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Investor Relations 
 Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
 63477 Maintal 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)6181 412-183 
 E-Mail: ir@1und1-drillisch.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG 
und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen 
gemäß §§ 127 Satz 1 i.V.m. 126 Abs. 2 und 127 Satz 3 AktG 
ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite zugänglich 
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
zur Verfügung. 
 
*4. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten 
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
Gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung der 1&1 Drillisch 
Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das 
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
beschränken. 
 
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre 
gemäß § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
*Informationen und Unterlagen; Hinweis auf die Internetseite 
der Gesellschaft* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser 
Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere 
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019 
 
abrufbar. 
 
Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der 
Hauptversammlung am 21. Mai 2019 zur Einsicht ausliegen. 
 
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der 
Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige 
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von 
Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte 
Internetseite zugänglich gemacht werden. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht. 
 
*Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft verarbeitet als 
Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name 
und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der 
Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten 
der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der 
Gesellschaft rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage 
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO 
i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Soweit die Aktionäre ihre 
personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, 
erhält die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft diese in der Regel 
von der Depotbank des Aktionärs. 
 
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der 
Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die 
personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach 
Weisung der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft und nur soweit 
dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die 
Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf 
personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese 
verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu 
behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von 
Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der 
Hauptversammlung teilnehmen, insbesondere über das gesetzlich 
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) für andere 
Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar. 
 
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der 
Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, 
insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die 
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht 
mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit 
etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden 
und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. 
 
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das 
Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen 
Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer 
personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der 
Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein 
Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. 
 
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von 
personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den 
Datenschutzbeauftragten der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
unter: 
 
 1&1 Drillisch AG 
 Konzerndatenschutzbeauftragte 
 Wilhelm-Röntgen-Str. 1 - 5 
 63477 Maintal 
 E-Mail-Adresse: ir@1und1-drillisch.de 
 
Maintal, im April 2019 
 
*1&1 Drillisch Aktiengesellschaft* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2019-04-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
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Unternehmen: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
             Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5 
             63477 Maintal 
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Telefon:     +49 6181 412-3 
Fax:         +49 6181 412-183 
E-Mail:      ir@1und1-drillisch.de 
Internet:    https://www.1und1-drillisch.de/ 
ISIN:        DE0005545503, DE000A2GSYD7 
WKN:         554550, A2GSYD 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), , Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, 
             Stuttgart" Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
798421 2019-04-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 10, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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