Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 27.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
224 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Wetzlar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Pfeiffer Vacuum Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2019 in Wetzlar mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-10 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Pfeiffer Vacuum Technology AG Aßlar ISIN 
DE0006916604 / WKN 691660 Einladung zur 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ordentlichen 
Hauptversammlung am Donnerstag, den 23. Mai 2019, 10 
Uhr, in die Stadthalle in 35578 Wetzlar, 
Brühlsbachstraße 2b, herzlich ein. 
 
I. Tagesordnung 
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des 
  gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
  Dezember 2018, des Lageberichts für die 
  Pfeiffer Vacuum Technology AG und des 
  Konzernlageberichts für den Pfeiffer Vacuum 
  Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die 
  Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden 
  Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
  289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des 
  Berichts des Aufsichtsrats über das 
  Geschäftsjahr 2018 
 
  Die vorgenannten Unterlagen sind nach den 
  aktienrechtlichen Vorschriften der 
  Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
  Tagesordnungspunkt 1 ist - abgesehen von der 
  Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2 - 
  keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
  vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
  Vorstand aufgestellten Jahres- und 
  Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen 
  Bestimmungen bereits am 14. März 2019 
  festgestellt beziehungsweise gebilligt hat. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 
  ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 
  134.827.793,22 wie folgt zu verwenden: 
 
  Ausschüttung einer Dividende 
  von Euro 2,30 
  auf jede 
  dividendenberechtigte 
  Stückaktie 
  für das Geschäftsjahr 2018    Euro 
                                22.695.615,70 
  Vortrag auf neue Rechnung     Euro 
                                112.132.177,52 
  Bilanzgewinn                  Euro 
                                134.827.793,22 
 
  Die Dividende ist am 28. Mai 2019 zahlbar. 
 
  Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf 
  der Annahme eines dividendenberechtigten 
  Grundkapitals in Höhe von Euro 25.261.207,04, 
  eingeteilt in 9.867.659 auf den Inhaber 
  lautende Stückaktien. Sollte die tatsächliche 
  Anzahl der dividendenberechtigten Aktien - und 
  damit die Dividendensumme - im Zeitpunkt der 
  Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns geringer sein, wird von Vorstand 
  und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
  unterbreitet, der unverändert eine 
  Ausschüttung von Euro 2,30 je 
  dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, 
  bei dem aber der sich dann ergebende 
  Restbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung 
  vorgetragen wird. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
  Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen 
  im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
  Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum 
  Entlastung zu erteilen. 
 
  Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der 
  Einzelentlastung vorzunehmen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
  Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen 
  im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
  Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum 
  Entlastung zu erteilen. 
 
  Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der 
  Einzelentlastung vorzunehmen. 
5 *Wahl des Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2019* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
  Prüfungsausschusses vor, die 
  PricewaterhouseCoopers GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
  Main, zum Abschlussprüfer und 
  Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
  2019 zu wählen. 
 
  Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 
  Abs. 2 Unterabs. 3 der 
  EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
  Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
  des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
  seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
  Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
  Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
  bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 
  der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
  wurde. 
6 *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
  Ausgabe von Options- und/oder 
  Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten 
  oder Gewinnschuldverschreibungen und die 
  Schaffung eines bedingten Kapitals sowie die 
  entsprechende Änderung von § 5 der 
  Satzung* 
 
  Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2014 hat eine 
  Ermächtigung zur Begebung von 
  Teilschuldverschreibungen mit Options- oder 
  Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, 
  Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen 
  (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die 
  Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe von 
  Euro 6.315.299,84 sowie die Änderung der 
  Satzung beschlossen. Diese Ermächtigung läuft 
  am 21. Mai 2019 aus. Daher soll die 
  Hauptversammlung am 23. Mai 2019 eine neue, 
  weitgehend gleich ausgestaltete Ermächtigung 
  beschließen; ferner soll die Schaffung 
  eines neuen bedingten Kapitals in Höhe von 
  rund 25 % des Grundkapitals sowie die 
  entsprechende Änderung von § 5 der 
  Satzung beschlossen werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor 
  zu beschließen: 
 
  a) Ermächtigung zur Begebung von 
  Teilschuldverschreibungen mit Options- oder 
  Wandlungsrechten bzw. Options- oder 
  Wandlungspflichten, Genussrechten und 
  Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
  Kombinationen dieser Instrumente) 
 
  (1) Laufzeit der Ermächtigung und Nennbetrag 
 
  Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
  des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2024 
  einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder 
  auf den Namen lautende Options- oder 
  Wandelanleihen, Genussrechte oder 
  Gewinnschuldverschreibungen oder eine 
  Kombination einzelner oder sämtlicher dieser 
  Instrumente (zusammen 
  '*Schuldverschreibungen*') im Gesamtnennbetrag 
  von bis zu Euro 200.000.000,00 auszugeben und 
  den Inhabern oder Gläubigern der 
  Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den 
  Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen 
  Wandlungsrechte für bis zu 2.466.914 auf den 
  Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft 
  mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals 
  von insgesamt bis zu Euro 6.315.299,84 nach 
  näherer Maßgabe der Options- bzw. 
  Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die 
  Schuldverschreibungen können einmalig oder 
  mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie auch 
  gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben 
  werden. Die Schuldverschreibungen können in 
  jeweils unter sich gleichberechtigte und 
  gleichrangige Teilschuldverschreibungen 
  eingeteilt werden. Alle 
  Teilschuldverschreibungen einer jeweils 
  begebenen Tranche sind mit unter sich jeweils 
  gleichrangigen Rechten und Pflichten 
  auszustatten. Die Wandelanleihebedingungen 
  können auch eine Verpflichtung begründen, die 
  Wandlungsrechte auszuüben (nachfolgend auch 
  die '*Wandlungspflicht*'). Die 
  Optionsanleihebedingungen können auch eine 
  Verpflichtung begründen, die Option auszuüben 
  (nachfolgend auch die '*Optionspflicht*'). 
 
  Die Schuldverschreibungen können außer in 
  Euro auch - unter Begrenzung auf den 
  entsprechenden Euro-Gegenwert - in der 
  gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben 
  werden. Sie können auch durch eine 
  nachgeordnete Konzerngesellschaft der Pfeiffer 
  Vacuum Technology AG im Sinne von § 18 AktG 
  ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der 
  Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des 
  Aufsichtsrats für die Pfeiffer Vacuum 
  Technology AG die Garantie für die 
  Schuldverschreibungen zu übernehmen und den 
  Inhabern oder Gläubigern von Options- und/oder 
  Wandelanleihen eingeräumten Options- bzw. 
  Wandlungsrechte oder auferlegten Options- bzw. 
  Wandlungspflichten für auf den Inhaber 
  lautende Aktien der Pfeiffer Vacuum Technology 
  AG zu gewähren bzw. ihnen aufzuerlegen sowie 
  weitere für eine erfolgreiche Begebung 
  erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie 
  Handlungen vorzunehmen. 
 
  (2) Bezugsrecht 
 
  Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären 
  zum Bezug anzubieten; dabei kann den 
  Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht in der 
  Weise eingeräumt werden, dass die 
  Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut 
  oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit 
  der Verpflichtung übernommen werden, sie den 
  Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden 
  Schuldverschreibungen von einer nachgeordneten 
  Konzerngesellschaft der Pfeiffer Vacuum 
  Technology AG im Sinne von § 18 AktG 
  ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung 
  des gesetzlichen Bezugsrechts für die 
  Aktionäre der Pfeiffer Vacuum Technology AG 
  entsprechend sicherzustellen. 
 
  Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
  Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, 
  die sich aufgrund der Bezugsverhältnisse 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.