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DGAP-News: Pfeiffer Vacuum Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2019 in Wetzlar mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-10 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pfeiffer Vacuum Technology AG Aßlar ISIN
DE0006916604 / WKN 691660 Einladung zur
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 23. Mai 2019, 10
Uhr, in die Stadthalle in 35578 Wetzlar,
Brühlsbachstraße 2b, herzlich ein.
I. Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des Lageberichts für die
Pfeiffer Vacuum Technology AG und des
Konzernlageberichts für den Pfeiffer Vacuum
Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2018
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den
aktienrechtlichen Vorschriften der
Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist - abgesehen von der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2 -
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen bereits am 14. März 2019
festgestellt beziehungsweise gebilligt hat.
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro
134.827.793,22 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende
von Euro 2,30
auf jede
dividendenberechtigte
Stückaktie
für das Geschäftsjahr 2018 Euro
22.695.615,70
Vortrag auf neue Rechnung Euro
112.132.177,52
Bilanzgewinn Euro
134.827.793,22
Die Dividende ist am 28. Mai 2019 zahlbar.
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf
der Annahme eines dividendenberechtigten
Grundkapitals in Höhe von Euro 25.261.207,04,
eingeteilt in 9.867.659 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Sollte die tatsächliche
Anzahl der dividendenberechtigten Aktien - und
damit die Dividendensumme - im Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns geringer sein, wird von Vorstand
und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreitet, der unverändert eine
Ausschüttung von Euro 2,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht,
bei dem aber der sich dann ergebende
Restbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
3 *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der
Einzelentlastung vorzunehmen.
4 *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der
Einzelentlastung vorzunehmen.
5 *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16
Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6
der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt
wurde.
6 *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten
oder Gewinnschuldverschreibungen und die
Schaffung eines bedingten Kapitals sowie die
entsprechende Änderung von § 5 der
Satzung*
Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2014 hat eine
Ermächtigung zur Begebung von
Teilschuldverschreibungen mit Options- oder
Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten,
Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen
(bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die
Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe von
Euro 6.315.299,84 sowie die Änderung der
Satzung beschlossen. Diese Ermächtigung läuft
am 21. Mai 2019 aus. Daher soll die
Hauptversammlung am 23. Mai 2019 eine neue,
weitgehend gleich ausgestaltete Ermächtigung
beschließen; ferner soll die Schaffung
eines neuen bedingten Kapitals in Höhe von
rund 25 % des Grundkapitals sowie die
entsprechende Änderung von § 5 der
Satzung beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor
zu beschließen:
a) Ermächtigung zur Begebung von
Teilschuldverschreibungen mit Options- oder
Wandlungsrechten bzw. Options- oder
Wandlungspflichten, Genussrechten und
Gewinnschuldverschreibungen (bzw.
Kombinationen dieser Instrumente)
(1) Laufzeit der Ermächtigung und Nennbetrag
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2024
einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder
auf den Namen lautende Options- oder
Wandelanleihen, Genussrechte oder
Gewinnschuldverschreibungen oder eine
Kombination einzelner oder sämtlicher dieser
Instrumente (zusammen
'*Schuldverschreibungen*') im Gesamtnennbetrag
von bis zu Euro 200.000.000,00 auszugeben und
den Inhabern oder Gläubigern der
Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den
Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen
Wandlungsrechte für bis zu 2.466.914 auf den
Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von insgesamt bis zu Euro 6.315.299,84 nach
näherer Maßgabe der Options- bzw.
Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die
Schuldverschreibungen können einmalig oder
mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie auch
gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben
werden. Die Schuldverschreibungen können in
jeweils unter sich gleichberechtigte und
gleichrangige Teilschuldverschreibungen
eingeteilt werden. Alle
Teilschuldverschreibungen einer jeweils
begebenen Tranche sind mit unter sich jeweils
gleichrangigen Rechten und Pflichten
auszustatten. Die Wandelanleihebedingungen
können auch eine Verpflichtung begründen, die
Wandlungsrechte auszuüben (nachfolgend auch
die '*Wandlungspflicht*'). Die
Optionsanleihebedingungen können auch eine
Verpflichtung begründen, die Option auszuüben
(nachfolgend auch die '*Optionspflicht*').
Die Schuldverschreibungen können außer in
Euro auch - unter Begrenzung auf den
entsprechenden Euro-Gegenwert - in der
gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben
werden. Sie können auch durch eine
nachgeordnete Konzerngesellschaft der Pfeiffer
Vacuum Technology AG im Sinne von § 18 AktG
ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der
Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Pfeiffer Vacuum
Technology AG die Garantie für die
Schuldverschreibungen zu übernehmen und den
Inhabern oder Gläubigern von Options- und/oder
Wandelanleihen eingeräumten Options- bzw.
Wandlungsrechte oder auferlegten Options- bzw.
Wandlungspflichten für auf den Inhaber
lautende Aktien der Pfeiffer Vacuum Technology
AG zu gewähren bzw. ihnen aufzuerlegen sowie
weitere für eine erfolgreiche Begebung
erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie
Handlungen vorzunehmen.
(2) Bezugsrecht
Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären
zum Bezug anzubieten; dabei kann den
Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht in der
Weise eingeräumt werden, dass die
Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut
oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit
der Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden
Schuldverschreibungen von einer nachgeordneten
Konzerngesellschaft der Pfeiffer Vacuum
Technology AG im Sinne von § 18 AktG
ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung
des gesetzlichen Bezugsrechts für die
Aktionäre der Pfeiffer Vacuum Technology AG
entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge,
die sich aufgrund der Bezugsverhältnisse
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April 10, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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