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Dow Jones News
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DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Vossloh Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 22.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-10 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl Wertpapier-Kenn-Nr.: 
766 710 
ISIN: DE 000 766 710 7 Wir laden unsere Aktionäre zu 
der am 22. Mai 2019, 10:00 Uhr, 
in Düsseldorf im Congress Center Ost (CCD Ost), 
Stockumer Kirchstraße 61, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Zusammengefassten Lageberichts, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 27. März 2019 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Einer Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung bedarf es daher unter 
   Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten 
   Unterlagen sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.hauptversammlung.vossloh.com 
 
   zugänglich. Abschriften der genannten 
   Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
   kostenlos und unverzüglich zugesandt. Ferner 
   werden die genannten Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Vossloh Aktiengesellschaft 
   des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 
   110.652.363,77 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer   Euro   15.967.437,00 
   Dividende von Euro 
   1,00 je 
   dividendenberechtigt 
   e 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue     Euro   94.684.926,77 
   Rechnung 
   *Bilanzgewinn*       *Euro* *110.652.363,77* 
 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung ein angepasster 
   Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der 
   unverändert eine Dividende von Euro 1,00 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
   ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahres 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung und die begründete Präferenz seines 
   Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz München, 
   Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 zu 
   bestellen. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein 
   nach Art. 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 
   537 / 2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005 / 909 / EG der 
   Kommission _(EU-Abschlussprüferverordnung)_ 
   durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. 
   Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss 
   dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die 
   Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Sitz München, Niederlassung Düsseldorf, und 
   die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz 
   Stuttgart, Niederlassung Dortmund, für das 
   Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete 
   Präferenz für die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz München, 
   Niederlassung Düsseldorf, mitgeteilt. 
 
   Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers im Sinne von Art. 
   16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   auferlegt wurde. 
6. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Herr Dr.-Ing. Volker Kefer hat sein 
   Aufsichtsratsmandat am 4. März 2019 
   niedergelegt. Es bedarf deshalb der Bestellung 
   eines Nachfolgers. Gemäß § 10 Absatz 2 
   Satz 3 der Satzung der Vossloh 
   Aktiengesellschaft erfolgt die Bestellung 
   eines Nachfolgers für ein vor Ablauf der 
   Amtszeit ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied 
   für den Rest der Amtszeit des vorzeitig 
   ausgeschiedenen Mitglieds. Die Zusammensetzung 
   des Aufsichtsrats richtet sich nach §§ 96 
   Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 4 
   DrittelbeteiligungsG sowie § 10 der Satzung 
   der Vossloh Aktiengesellschaft. Er setzt sich 
   aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier 
   Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei 
   Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen 
   sind. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 
   2019 Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Berlin, 
   Vorstandsvorsitzende der Berliner 
   Verkehrsbetriebe (BVG) AöR, bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, 
   als Nachfolgerin von Herrn Dr.-Ing. Volker 
   Kefer als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre 
   zu wählen. Dieser Wahlvorschlag berücksichtigt 
   die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung 
   des Kompetenzprofils an. 
 
   _Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG_ 
 
   Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta ist Mitglied in 
   folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - Aufsichtsratsvorsitzende der BT Berlin 
     Transport GmbH 
   - Aufsichtsratsvorsitzende des Instituts für 
     Bahntechnik GmbH 
 
   _Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK_ 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau 
   Dr. Sigrid Evelyn Nikutta nicht in einer nach 
   Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance 
   Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur Vossloh 
   Aktiengesellschaft oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Vossloh 
   Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an 
   der Vossloh Aktiengesellschaft beteiligten 
   Aktionär. 
 
   Weitere Informationen zu Frau Dr. Sigrid 
   Evelyn Nikutta, insbesondere den 
   entsprechenden Lebenslauf, finden sich in 
   dieser Einberufung nachfolgend unter 'Berichte 
   und Hinweise'. 
7. *Entlastung der ehemaligen Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2014* 
 
   Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 hat auf 
   Antrag eines Aktionärsvertreters die 
   Beschlussfassung über die Entlastung der 
   beiden ehemaligen, im Geschäftsjahr 2014 
   ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstands, 
   Herrn Werner Andree sowie Herrn Dr.-Ing. 
   Norbert Schiedeck, für ihre Vorstandstätigkeit 
   im Geschäftsjahr 2014 vertagt. Die der 
   Vertagung zu Grunde liegende Untersuchung 
   wurde mittlerweile abgeschlossen, ohne dass 
   ein Fehlverhalten der beiden ehemaligen 
   Mitglieder des Vorstands festgestellt werden 
   konnte. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
   daher vor, den beiden ehemaligen 
   Vorstandsmitgliedern Herrn Werner Andree und 
   Herrn Dr.-Ing. Norbert Schiedeck Entlastung 
   für den Zeitraum ihrer Amtszeit im 
   Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. 
 
   *Berichte und Hinweise* 
 
   *Information zu Tagesordnungspunkt 6 (Angaben 
   über die zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagene Person)* 
 
   *Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, 
   Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der 
   Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR* 
 
   wohnhaft in Berlin (Deutschland) 
   geboren 1969 in Szczytno (Polen) 
 
   _Ausbildung_ 
 
   bis 1993    Psychologiestudium an der 
               Universität Bielefeld 
   2006 - 2009 Promotion zum Doktor der 
               Philosophie an der 
               Ludwig-Maximilians-Universität 
               München 
 
   _Beruflicher Werdegang_ 
 
   1993 - 1996  Technoprint GmbH: Assistentin 
                des geschäftsführenden 
                Gesellschafters und Leiterin 
                Personal der Beckermann Küchen 
                GmbH 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

1996 - 2001  Deutsche Bahn AG, verschiedene 
                Stationen: Leiterin 
                Fortbildung, Verkauf, Marketing 
                im Dienstleistungszentrum 
                Bildung, Frankfurt; Leiterin 
                des Trainingszentrums Dresden 
   2001 - 2010  DB Schenker Rail Deutschland 
                AG, verschiedene Stationen: 
                Mitglied des Vorstands der DB 
                Schenker Rail Polska S.A. 
                (Ressort Produktion), 
                Sprecherin der Geschäftsleitung 
                des Transportbereichs 
                Ganzzugverkehr und Leiterin 
                Produktion, Leiterin 
                Personalsteuerung, -planung und 
                -controlling für den 
                Schienengüterverkehr, Leiterin 
                Personal/Soziales 
   2010 - heute Vorstandsvorsitzende und 
                Vorstand Betrieb der Berliner 
                Verkehrsbetriebe (BVG) AöR 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
übermitteln: 
 
Vossloh Aktiengesellschaft 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Fax: +49 69/12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz 
durch das depotführende Institut. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, also den 1. Mai 2019 
("Nachweisstichtag"), zu beziehen. 
 
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der 
Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 
Ablauf des 15. Mai 2019 unter der vorstehend genannten 
Adresse zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Nachweis der Berechtigung fristgerecht erbracht hat. 
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen 
gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, 
wenn sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer 
Berechtigung bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises 
ihrer Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Vossloh Aktiengesellschaft insgesamt 15.967.437 auf 
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten 
Aktien beläuft sich daher zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung auf 15.967.437 Stück. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben 
lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine 
fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten und der Nachweis der Berechtigung 
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bei 
der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG, 
auch in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, 
gleichgestellten Institution oder Person, sehen weder 
das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine 
besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in 
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder 
Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten muss. Die Besonderheiten sind bei dem 
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger 
Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Zudem findet 
sich das Formular für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.hauptversammlung.vossloh.com 
 
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
können der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse 
elektronisch übermittelt werden: 
 
anmeldestelle@computershare.de 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in 
der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. 
Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht 
und besondere Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Auf der Eintrittskarte ist ein 
entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular 
abgedruckt, in dem die Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter näher erläutert werden; diese 
Informationen können auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.hauptversammlung.vossloh.com 
 
abgerufen werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 
126b BGB) und unter Verwendung des hierfür auf den 
Eintrittskarten vorgesehenen oder des auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.hauptversammlung.vossloh.com 
 
bereit gehaltenen Vollmachts- und Weisungsformulars 
erteilt werden. Vollmachten und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis 
spätestens zum Ablauf des 21. Mai 2019 unter 
nachfolgender Adresse vorliegen. Wir bitten um 
Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht mehr 
berücksichtigt werden können. 
 
Vossloh Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Wenn Aktionäre oder Aktionärsvertreter sich für die 
Hauptversammlung anmelden oder eine 
Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft 
personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder 
etwaige Bevollmächtigte. Dies geschieht, um Aktionären 
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Die Gesellschaft verarbeitet die erhobenen Daten als 
Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller 
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum 
Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den 
Betroffenenrechten gemäß der DSGVO stellt die 
Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter 
 
www.hauptversammlung.vossloh.com 
 
bereit. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 
2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG* 
 
_Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in 
Schriftform spätestens zum Ablauf des 21. April 2019 
unter nachfolgender Adresse zugegangen sein. Später 
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen 
zur Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Informationen in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
Vossloh Aktiengesellschaft 
- Vorstand - 
Vosslohstraße 4 
58791 Werdohl 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Absatz 1, § 127 
AktG)_ 
 
Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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