Generalversammlung Sunrise: Dividende von CHF 4.20 pro Aktie genehmigt
Die Aktionäre der Sunrise Communications Group AG sind an der heutigen ordentlichen Generalversammlung in Zürich den Anträgen des Verwaltungsrats in allen Punkten ausser der Erneuerung des genehmigten Aktienkapitals gemäss Artikel 3a der Statuten gefolgt. An der Veranstaltung nahmen 237 Aktionäre teil, die mit den vom unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertretenen Stimmen insgesamt 61.94% des Aktienkapitals vertraten (eingetragener Bestand 77.89%).Wahlen
Die zur Wiederwahl vorgeschlagenen bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats, Peter Schöpfer, Jesper Ovesen, Robin Bienenstock, Ingrid Deltenre, Michael Krammer, Christoph Vilanek und Peter Kurer wurden für ein weiteres Jahr in ihrem Amt bestätigt. Ferner wurde Herr Ingo Arnold von der Generalversammlung für ein Jahr als weiteres Mitglied in den Verwaltungsrat gewählt.
Die Generalversammlung wählte Peter Kurer für eine weitere Amtsdauer als Präsidenten des Verwaltungsrats.
Die Generalversammlung bestätigte zudem Peter Schöpfer als Vorsitzenden des Vergütungsausschusses und wählte die Mitglieder des Ausschusses gemäss Antrag.
In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Generalversammlung bestätigte der Verwaltungsrat einerseits Peter Schöpfer als Vizepräsidenten und andererseits die bisherigen Mitglieder des Prüfungsausschusses.
Dividende von CHF 4.20 pro Aktie - Dividendenrendite von 5.86 %
Der Lagebericht, die konsolidierte Jahresrechnung und die statutarische Jahresrechnung der Sunrise Communications Group AG für das Geschäftsjahr 2018 wurden genehmigt. Die Aktionäre stimmten ausserdem dem Antrag des Verwaltungsrats zu, eine Dividende von CHF 189.3 Mio. respektive CHF 4.20 pro dividendenberechtigte Aktie auszuzahlen, was einer Dividendenrendite von 5.86 % auf den Schlusskurs vom 9. April 2019 entspricht.
Die Generalversammlung stimmte dem Vergütungsbericht 2018 zu und genehmigte den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2020 sowie den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020. Die Aktionäre genehmigten schliesslich den erhöhten maximalen Gesamtbetrag der Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019.
Die Aktionäre stimmten ausserdem dem Antrag des Verwaltungsrats zur Wahl der Anwaltskanzlei Keller KLG, Zürich, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu.
Die Generalversammlung genehmigte zudem die Wiederwahl der Ernst & Young AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2019.
Statutenänderungen
Die Generalversammlung hat die Herabsetzung und Erneuerung des genehmigten Aktienkapitals gemäss
Artikel 3a der Statuten abgelehnt (s. auch Medienmitteilung von heute, 12.40 Uhr (https://e3.marco.ch/publish/sunrise/821_3899/20190410_Ad_hoc_Press_Release_re_Traktandum_8.1.pdf)). Die Erneuerung des genehmigten Aktienkapitals für Mitarbeiterbeteiligungen gemäss Artikel 3b der Statuten wurde gutgeheissen. Ebenfalls genehmigt wurden die Statutenänderungen bezüglich der allgemeinen Grundsätze der Vergütung und die Sitzverlegung.
Zur Übernahme von UPC Schweiz
An der Generalversammlung informierten Peter Kurer und Olaf Swantee über die Übernahme von UPC Schweiz, welche im Februar angekündigt worden war. Sie wiesen darauf hin, dass Sunrise auch nach der Akquisition von UPC Schweiz über eine konservative Kapitalstruktur verfügen wird. Namentlich ermöglicht die Kapitalerhöhung aufgrund der weiterhin tiefen Verschuldung die Fortsetzung einer progressiven Dividendenpolitik, in der Sunrise für die nächsten Jahre weiterhin jährlich steigende Dividende anstrebt.
Sunrise Communications AG
Corporate Communications
Postfach
CH-8050 Zürich
media@sunrise.net
www.sunrise.ch (http://www.sunrise.ch/)
Telefon: 0800 333 000
Aus dem Ausland: +41 58 777 76 66
Rechtliche Hinweise
Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen wurden nicht von unabhängiger Seite geprüft und es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung hinsichtlich der Billigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen gegeben. Daher können hieraus keine Ansprüche hergeleitet werden. Weder die Sunrise Communications Group AG noch ihre Tochtergesellschaften oder deren jeweilige Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder verbundene Unternehmen haften in irgendeiner Weise (weder aus Fahrlässigkeit noch aus sonstigen Gründen) für Verluste, gleich welcher Art, die aus der Verwendung dieses Dokuments oder seines Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung entstehen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand zum Datum dieser Pressemitteilung und können ohne Vorankündigung geändert werden.
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Solche Aussagen können daran erkannt werden, dass sie Wörter wie «vorhersehen», «schätzen», «sollte», «erwarten», «Prognose», «Projekt», «beabsichtigen, «planen», «glauben» und/oder andere Wörter und Ausdrücke mit ähnlicher Bedeutung enthalten und unter anderem im Zusammenhang mit der Erörterung von Geschäftsergebnissen, Finanzdaten, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategien oder Entwicklungen in der von uns bedienten Branche verwendet werden. Solche Aussagen beruhen auf den jeweils aktuellen Absichten, Erwartungen oder Überzeugungen der Geschäftsleitung und umfassen inhärente Risiken, Annahmen und Unsicherheiten, einschliesslich Faktoren, die diese verzögern, verfälschen oder verändern könnten. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu Trends oder aktuellen Aktivitäten dürfen nicht als dahingehende Zusicherung gewertet werden, dass diese Trends oder Aktivitäten auch in Zukunft fortgesetzt werden. Die tatsächlichen Entwicklungen, Ergebnisse und andere künftige Ereignisse können erheblich von denen abweichen, die in den hierin enthaltenen Aussagen genannt oder impliziert werden. Solche Abweichungen können die Entwicklung und die finanziellen Auswirkungen der hierin beschriebenen Pläne und Ereignisse beeinträchtigen, unter anderem bedingt durch Veränderungen bei Wirtschaftslage, Geschäft, Wettbewerb, Technologien, Strategien oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben und durch andere Faktoren, die das Geschäft und den Betrieb des Unternehmens beeinflussen. Weder die Sunrise Communications Group AG noch eines ihrer verbundenen Unternehmen ist verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, zu überarbeiten oder zu ergänzen, wenn neue Informationen vorliegen oder Ereignisse eintreten oder bei anderweitigen Entwicklungen; sie lehnen jegliche derartige Verpflichtung ausdrücklich ab. Sie sollten sich nicht unverhältnismässig auf solche zukunftsgerichteten Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung Gültigkeit haben.
Es sei darauf verwiesen, dass in der Vergangenheit erzielte Ergebnisse kein Indikator für künftige Ergebnisse sind. Bitte beachten Sie auch, dass Zwischenergebnisse nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Jahresergebnisse zulassen.