
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Europäische Zentralbank (EZB) will ihre Gebühren für die Bankenaufsicht künftig nicht mehr im Vorhinein erheben und außerdem die kleineren der von ihr direkt beaufsichtigten Banken von Gebühren entlasten. Wie die EZB mitteilte, ist das das Ergebnis von Konsultationen mit Banken und nationalen Aufsichtsbehörden. Die für die Banken vorteilhaften Änderungen müssen nun erneut einen Konsultationsprozess bis 6. Juni durchlaufen und könnten 2021 in Kraft treten. Die nachträgliche Abrechnung würde aber schon 2020 wirksam.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen laut EZB hauptsächlich die Gebühren, die die EZB bei den einzelnen von ihr beaufsichtigten Banken erhebt, und den Zeitpunkt ihres Einzugs. Vor allem hätten die Vorschläge zur Folge, dass die EZB die Gebühren auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und sie erst am Ende des Gebührenzeitraums erhebt. Derzeit schätzt die EZB die Kosten und erhebt die Gebühren noch im gleichen Jahr. Dieses Verfahren wird letztmals für 2019 angewendet. Die EZB wird dazu am 30. April eine Mitteilung veröffentlichen.
Des Weiteren würden die Änderungen dazu führen, dass die EZB die Mindestgebühr für etwa die Hälfte der indirekt von ihr beaufsichtigten Banken senkt, insbesondere für die kleinsten unter ihnen. Dies würde ihre finanzielle Belastung erheblich vermindern.
Ferner würde der Prozess zur Berechnung der Gebühren vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für die Banken verringert. Die EZB würde bei der Berechnung der Gebühren ihr bereits vorliegende Aufsichtsdaten wiederverwenden, die Prozesse hinsichtlich der Bestätigung der Aktiva, die letztlich ausschlaggebend für die Höhe der Aufsichtsgebühren sind, für einige Unternehmen vereinfachen und die Gebührenbescheide in allen Amtssprachen der Europäischen Union zustellen.
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April 11, 2019 04:24 ET (08:24 GMT)
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