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DGAP-News: SMA Solar Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 28.05.2019 in Kassel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-11 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SMA Solar Technology AG Niestetal
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J
ISIN: DE000A0DJ6J9 Wir laden unsere Aktionärinnen und
Aktionäre zu der am Dienstag, den 28. Mai 2019 um 10.00
Uhr im Kongress Palais Kassel - Stadthalle,
Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel, Deutschland
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der SMA
Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland, ein.
1. *Tagesordnung:*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2018 der SMA Solar Technology
AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des zusammengefassten
Lageberichts der SMA Solar Technology AG und
des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie
des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 und
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2018
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen sind auf unserer Investor Relations
Seite im Internet unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt
und damit den Jahresabschluss festgestellt hat,
so dass eine Feststellung durch die
Hauptversammlung entfällt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss 2018
ausgewiesenen Bilanzgewinn von 183.725.245,63
Euro in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Einzelentlastung der
Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im
Geschäftsjahr 2018 personenbezogen, d.h. im
Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Ulrich Hadding für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Dr.-Ing. Jürgen Reinert für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Pierre-Pascal Urbon für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Einzelentlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
im Geschäftsjahr 2018 personenbezogen, d.h. im
Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Roland Bent für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Oliver Dietzel für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Peter Drews für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Dr. Erik Ehrentraut für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Kim Fausing für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Johannes Häde für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Frau Heike Haigis für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Frau Alexa Hergenröther für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen
i) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Frau Yvonne Siebert für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
j) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Dr. Matthias Victor für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
k) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Hans-Dieter Werner für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
l) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Reiner Wettlaufer für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung und
Präferenz des Prüfungsausschusses vor, die
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum
Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für den Konzern für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019, sofern
diese einer solchen prüferischen Durchsicht
unterzogen werden, zu bestellen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein
nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss
dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover und die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover für
das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen
und eine begründete Präferenz für die Deloitte
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover
mitgeteilt.
Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
34.700.000,00 Euro und ist in 34.700.000
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anzahl
der teilnahmeberechtigten Aktien und die
Anzahl der Stimmrechte beträgt damit im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 34.700.000. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123
Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am
Dienstag, *07. Mai 2019 (00.00 Uhr MESZ,
Nachweisstichtag)*, Aktionäre der
Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich
gemäß § 13 der Satzung unter Nachweis
ihrer Berechtigung zur Hauptversammlung
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung bedürfen der Textform und müssen
in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung
reicht ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Die Anmeldung und
der auf den Nachweisstichtag bezogene
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, *21.
Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ)*, bei der
nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
SMA Solar Technology AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
oder per Telefax: +49 69 12012 86045
oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem im Nachweis
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
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April 11, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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