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DGAP-HV: SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Kassel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SMA Solar Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 28.05.2019 in Kassel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-11 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SMA Solar Technology AG Niestetal 
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J 
ISIN: DE000A0DJ6J9 Wir laden unsere Aktionärinnen und 
Aktionäre zu der am Dienstag, den 28. Mai 2019 um 10.00 
Uhr im Kongress Palais Kassel - Stadthalle, 
Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel, Deutschland 
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der SMA 
Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland, ein. 
 
1. *Tagesordnung:* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018 der SMA Solar Technology 
   AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichts der SMA Solar Technology AG und 
   des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 und 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen sind auf unserer Investor Relations 
   Seite im Internet unter 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt 
   und damit den Jahresabschluss festgestellt hat, 
   so dass eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung entfällt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss 2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn von 183.725.245,63 
   Euro in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Einzelentlastung der 
   Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
   Geschäftsjahr 2018 personenbezogen, d.h. im 
   Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. 
 
   a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Ulrich Hadding für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
   b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Dr.-Ing. Jürgen Reinert für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
   c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Pierre-Pascal Urbon für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Einzelentlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Geschäftsjahr 2018 personenbezogen, d.h. im 
   Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. 
 
   a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Roland Bent für das Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung zu erteilen. 
   b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Oliver Dietzel für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
   c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Peter Drews für das Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung zu erteilen. 
   d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Dr. Erik Ehrentraut für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
   e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Kim Fausing für das Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung zu erteilen. 
   f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Johannes Häde für das Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung zu erteilen. 
   g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Frau Heike Haigis für das Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung zu erteilen. 
   h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Frau Alexa Hergenröther für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen 
   i) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Frau Yvonne Siebert für das Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung zu erteilen. 
   j) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Dr. Matthias Victor für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
   k) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Hans-Dieter Werner für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
   l) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Reiner Wettlaufer für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie, für den Fall einer prüferischen 
   Durchsicht, des Prüfers des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung und 
   Präferenz des Prüfungsausschusses vor, die 
 
    Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover 
 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum 
   Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht 
   des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für den Konzern für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019, sofern 
   diese einer solchen prüferischen Durchsicht 
   unterzogen werden, zu bestellen. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein 
   nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) 
   durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. 
   Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss 
   dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die 
   Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hannover und die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover für 
   das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen 
   und eine begründete Präferenz für die Deloitte 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover 
   mitgeteilt. 
 
   Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien 
   und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
   34.700.000,00 Euro und ist in 34.700.000 
   Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in 
   der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anzahl 
   der teilnahmeberechtigten Aktien und die 
   Anzahl der Stimmrechte beträgt damit im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 34.700.000. Die Gesellschaft 
   hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 
   Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen Bedeutung)* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 
   Dienstag, *07. Mai 2019 (00.00 Uhr MESZ, 
   Nachweisstichtag)*, Aktionäre der 
   Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich 
   gemäß § 13 der Satzung unter Nachweis 
   ihrer Berechtigung zur Hauptversammlung 
   anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis der 
   Berechtigung bedürfen der Textform und müssen 
   in deutscher oder englischer Sprache 
   erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung 
   reicht ein in Textform erstellter besonderer 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut aus. Die Anmeldung und 
   der auf den Nachweisstichtag bezogene 
   Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
   spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, *21. 
   Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ)*, bei der 
   nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. 
 
    SMA Solar Technology AG 
    c/o Deutsche Bank AG 
    Securities Production 
    General Meetings 
    Postfach 20 01 07 
    60605 Frankfurt am Main 
    Deutschland 
    oder per Telefax: +49 69 12012 86045 
    oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem im Nachweis 
   enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 

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April 11, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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