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DGAP-News: PAION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-11 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. PAION AG Aachen - ISIN DE 000A0B65S3 - Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 der PAION AG ein, die am Mittwoch, den 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr (MESZ) im Forum M, Buchkremerstraße 1-7, 52062 Aachen, stattfindet. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch zum 31. Dezember 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Diese Unterlagen können im Internet unter www.paion.com/de/medien-und-investoren/hauptversammlung/ eingesehen werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus und werden Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Köln, (a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019; (b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5 und 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht; sowie (c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahrs 2019 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. 5. *Wahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der PAION AG setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz sowie § 12 Absatz 1 der Satzung der PAION AG aus fünf Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit von Herrn John Dawson endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, Herrn Dr. Markus Guilherme Leyck Dieken, geboren 1964, deutscher und brasilianischer Staatsangehöriger, Senior Vice President Shionogi Europe, wohnhaft in Berlin, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Bestellung erfolgt gemäß Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Herr Dr. Leyck Dieken hat derzeit keine weitere Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien inne. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Leyck Dieken einerseits und PAION-Gesellschaften, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der PAION AG beteiligten Aktionär andererseits. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Leyck Dieken vergewissert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Ein Lebenslauf von Herrn Dr. Leyck Dieken, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt und die wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Dr. Leyck Dieken neben dem Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft offenlegt, kann unter www.paion.com/de/medien-und-investoren/hauptversammlung/ eingesehen werden und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Die Empfehlungen des HR- und Nominierungsausschusses und die entsprechenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 5 berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2018 ist zudem das Diversitätskonzept veröffentlicht. Der Corporate-Governance-Bericht wird der Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist zudem bereits von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetadresse www.paion.com/de/medien-und-investoren/corporate-governance/erklaerung-zur-unt ernehmensfuehrung/ zugänglich. 6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung* Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 22. Mai 2023 um bis zu EUR 30.560.023,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 30.560.023 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Auf Grundlage von Beschlüssen des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde das Genehmigte Kapital 2018 teilweise ausgenutzt. Mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft vom 25. Juni 2018 wurde das eingetragene Grundkapital von EUR 61.120.046,00 um EUR 2.600.000,00 auf EUR 63.720.046,00 durch Ausgabe von 2.600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlage nach § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz erhöht. Das Genehmigte Kapital 2018 reduzierte sich entsprechend auf EUR 27.960.023,00. Damit die Gesellschaft auch zukünftig flexibel ist, bei Bedarf ihre Eigenmittel umfassend - auch unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlage nach § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz - zu verstärken, sollen das bestehende Genehmigte Kapital 2018 in dem noch bestehenden Umfang aufgehoben, ein neues Genehmigtes Kapital 2019 beschlossen und die Satzung entsprechend angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor zu beschließen: a) *Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts* Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 21. Mai 2024 um bis zu EUR 31.929.071,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 31.929.071 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder
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April 11, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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