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DGAP-HV: PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: PAION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Aachen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-11 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
PAION AG Aachen - ISIN DE 000A0B65S3 - Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 der PAION 
AG ein, die am Mittwoch, den 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr (MESZ) im Forum M, 
Buchkremerstraße 1-7, 52062 Aachen, stattfindet. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die 
   Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Absatz 1 
   und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch zum 31. Dezember 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist 
   deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen 
   sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom 
   Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die 
   Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. 
 
   Diese Unterlagen können im Internet unter 
 
   www.paion.com/de/medien-und-investoren/hauptversammlung/ 
 
   eingesehen werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   aus und werden Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Zweigniederlassung Köln, 
 
   (a) zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2019; 
   (b) für den Fall einer prüferischen 
       Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
       und des Zwischenlageberichts (§§ 115 
       Absatz 5 und 117 Nr. 2 
       Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
       Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum 
       Prüfer für eine solche prüferische 
       Durchsicht; sowie 
   (c) für den Fall einer prüferischen 
       Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
       Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 
       Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
       und/oder dritte Quartal des 
       Geschäftsjahrs 2019 und/oder für das 
       erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020 
       zum Prüfer für eine solche prüferische 
       Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der PAION AG setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 
   Aktiengesetz sowie § 12 Absatz 1 der Satzung der PAION AG aus fünf Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Die Amtszeit von Herrn John Dawson endet mit Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2019. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat der 
   Hauptversammlung vor, Herrn Dr. Markus Guilherme Leyck Dieken, geboren 1964, 
   deutscher und brasilianischer Staatsangehöriger, Senior Vice President 
   Shionogi Europe, wohnhaft in Berlin, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung 
   ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Die Bestellung erfolgt gemäß Satzung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Herr Dr. Leyck Dieken hat derzeit keine weitere Mitgliedschaft in gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien inne. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung 
   der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen zwischen Herrn Dr. Leyck Dieken einerseits und 
   PAION-Gesellschaften, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr 
   als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der PAION AG beteiligten Aktionär 
   andererseits. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Leyck Dieken vergewissert, dass dieser 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Ein Lebenslauf von Herrn Dr. 
   Leyck Dieken, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen 
   Auskunft gibt und die wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Dr. Leyck Dieken 
   neben dem Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft offenlegt, kann unter 
 
   www.paion.com/de/medien-und-investoren/hauptversammlung/ 
 
   eingesehen werden und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
 
   Die Empfehlungen des HR- und Nominierungsausschusses und die entsprechenden 
   Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 5 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen 
   Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch 
   das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept 
   umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das 
   Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Im 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2018 ist zudem das 
   Diversitätskonzept veröffentlicht. Der Corporate-Governance-Bericht wird der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist zudem bereits von der Einberufung 
   der Hauptversammlung an über die Internetadresse 
 
   www.paion.com/de/medien-und-investoren/corporate-governance/erklaerung-zur-unt 
   ernehmensfuehrung/ 
 
   zugänglich. 
6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit der 
   Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Aufhebung des bestehenden 
   genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung von § 4 Absatz 3 
   der Satzung* 
 
   Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 
   ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft 
   in der Zeit bis zum 22. Mai 2023 um bis zu EUR 30.560.023,00 einmalig oder 
   mehrmals durch Ausgabe von bis zu 30.560.023 neuen, auf den Inhaber lautenden 
   Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
   2018). 
 
   Auf Grundlage von Beschlüssen des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde das 
   Genehmigte Kapital 2018 teilweise ausgenutzt. Mit Eintragung in das 
   Handelsregister der Gesellschaft vom 25. Juni 2018 wurde das eingetragene 
   Grundkapital von EUR 61.120.046,00 um EUR 2.600.000,00 auf EUR 63.720.046,00 
   durch Ausgabe von 2.600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlage nach § 186 Absatz 3 Satz 4 
   Aktiengesetz erhöht. Das Genehmigte Kapital 2018 reduzierte sich entsprechend 
   auf EUR 27.960.023,00. 
 
   Damit die Gesellschaft auch zukünftig flexibel ist, bei Bedarf ihre 
   Eigenmittel umfassend - auch unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen 
   Bareinlage nach § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz - zu verstärken, sollen das 
   bestehende Genehmigte Kapital 2018 in dem noch bestehenden Umfang aufgehoben, 
   ein neues Genehmigtes Kapital 2019 beschlossen und die Satzung entsprechend 
   angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor zu 
   beschließen: 
a) *Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit 
   der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts* 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft 
   in der Zeit bis zum 21. Mai 2024 um bis zu EUR 
   31.929.071,00 einmalig oder mehrmals durch 
   Ausgabe von bis zu 31.929.071 neuen, auf den 
   Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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