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DGAP-News: PAION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Aachen mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-11 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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PAION AG Aachen - ISIN DE 000A0B65S3 - Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 der PAION
AG ein, die am Mittwoch, den 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr (MESZ) im Forum M,
Buchkremerstraße 1-7, 52062 Aachen, stattfindet.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Absatz 1
und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch zum 31. Dezember 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist
deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom
Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die
Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen.
Diese Unterlagen können im Internet unter
www.paion.com/de/medien-und-investoren/hauptversammlung/
eingesehen werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
aus und werden Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für
eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses
- vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Zweigniederlassung Köln,
(a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019;
(b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts (§§ 115
Absatz 5 und 117 Nr. 2
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum
Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht; sowie
(c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste
und/oder dritte Quartal des
Geschäftsjahrs 2019 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht
zu bestellen.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der PAION AG setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1
Aktiengesetz sowie § 12 Absatz 1 der Satzung der PAION AG aus fünf Mitgliedern
zusammen.
Die Amtszeit von Herrn John Dawson endet mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung 2019. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat der
Hauptversammlung vor, Herrn Dr. Markus Guilherme Leyck Dieken, geboren 1964,
deutscher und brasilianischer Staatsangehöriger, Senior Vice President
Shionogi Europe, wohnhaft in Berlin, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung
ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 in den Aufsichtsrat zu
wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Bestellung erfolgt gemäß Satzung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Herr Dr. Leyck Dieken hat derzeit keine weitere Mitgliedschaft in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien inne.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung
der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zwischen Herrn Dr. Leyck Dieken einerseits und
PAION-Gesellschaften, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr
als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der PAION AG beteiligten Aktionär
andererseits.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Leyck Dieken vergewissert, dass dieser
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Ein Lebenslauf von Herrn Dr.
Leyck Dieken, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Auskunft gibt und die wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Dr. Leyck Dieken
neben dem Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft offenlegt, kann unter
www.paion.com/de/medien-und-investoren/hauptversammlung/
eingesehen werden und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
Die Empfehlungen des HR- und Nominierungsausschusses und die entsprechenden
Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 5
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen
Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch
das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept
umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das
Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im
Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Im
Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2018 ist zudem das
Diversitätskonzept veröffentlicht. Der Corporate-Governance-Bericht wird der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist zudem bereits von der Einberufung
der Hauptversammlung an über die Internetadresse
www.paion.com/de/medien-und-investoren/corporate-governance/erklaerung-zur-unt
ernehmensfuehrung/
zugänglich.
6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit der
Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Aufhebung des bestehenden
genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung von § 4 Absatz 3
der Satzung*
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft
in der Zeit bis zum 22. Mai 2023 um bis zu EUR 30.560.023,00 einmalig oder
mehrmals durch Ausgabe von bis zu 30.560.023 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2018).
Auf Grundlage von Beschlüssen des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde das
Genehmigte Kapital 2018 teilweise ausgenutzt. Mit Eintragung in das
Handelsregister der Gesellschaft vom 25. Juni 2018 wurde das eingetragene
Grundkapital von EUR 61.120.046,00 um EUR 2.600.000,00 auf EUR 63.720.046,00
durch Ausgabe von 2.600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter
Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlage nach § 186 Absatz 3 Satz 4
Aktiengesetz erhöht. Das Genehmigte Kapital 2018 reduzierte sich entsprechend
auf EUR 27.960.023,00.
Damit die Gesellschaft auch zukünftig flexibel ist, bei Bedarf ihre
Eigenmittel umfassend - auch unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen
Bareinlage nach § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz - zu verstärken, sollen das
bestehende Genehmigte Kapital 2018 in dem noch bestehenden Umfang aufgehoben,
ein neues Genehmigtes Kapital 2019 beschlossen und die Satzung entsprechend
angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor zu
beschließen:
a) *Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit
der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts*
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft
in der Zeit bis zum 21. Mai 2024 um bis zu EUR
31.929.071,00 einmalig oder mehrmals durch
Ausgabe von bis zu 31.929.071 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder
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April 11, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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