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DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Zalando SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Zalando SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Berlin mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-11 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Zalando SE Berlin ISIN DE000ZAL1111 / WKN ZAL111 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am *Mittwoch, dem 22. 
Mai 2019, um 10.00 Uhr* in den *BOLLE Festsälen*, Alt-Moabit 98, 10559 Berlin, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem zusammengefassten 
   Lagebericht für die Zalando SE und den Zalando-Konzern, dem zusammengefassten 
   nichtfinanziellen Bericht für die Zalando SE und den Zalando-Konzern und dem 
   Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichten zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 25. Februar 2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keiner Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen über die 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2019 
 
   zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   * Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen 
   Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die Gesellschaft 
   aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 
   sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (_SEVO_) Anwendung, soweit 
   sich aus spezielleren Vorschriften der SEVO nichts anderes ergibt. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Zalando SE für 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 163.677.775,42 vollständig 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht* 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst 
      & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019, zum Prüfer für die 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      für das erste Halbjahr des 
      Geschäftsjahres 2019 sowie für eine 
      etwaige prüferische Durchsicht 
      zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2019 zu 
      bestellen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses ferner vor, 
      die Ernst & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2020 bis zur 
      nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Verordnung über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse auferlegt wurden. 
 
   Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5 lit. a) bzw. 5 lit. b) einzeln 
   abstimmen zu lassen. 
6. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf der am 22. Mai 2019 stattfindenden Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit sämtlicher Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Es ist deshalb 
   eine Neuwahl erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß (i) Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SEVO, (ii) § 
   17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), (iii) § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz 
   (SEBG), (iv) Zweiter Abschnitt der Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der Zalando SE vom 17. März 2014 (im Folgenden 
   '_Beteiligungsvereinbarung_' genannt) und (v) § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus neun Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitgliedern 
   der Arbeitnehmer. 
 
   Die sechs Anteilseignervertreter werden gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 der 
   Satzung von der Hauptversammlung gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gemäß der Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses - vor, folgende Personen jeweils mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 für einen Zeitraum bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2020 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der 
   Zalando SE zu wählen: 
 
   a) Kelly Bennett, Chief Marketing Officer 
      der Netflix, Inc., wohnhaft in Los 
      Angeles (USA); 
   b) Jørgen Madsen Lindemann, Präsident & 
      Chief Executive Officer der Modern Times 
      Group MTG AB (Schweden), wohnhaft in 
      Klampenborg (Dänemark); 
   c) Anders Holch Povlsen, Chief Executive 
      Officer der Bestseller Gruppe (Dänemark), 
      wohnhaft in Viby (Dänemark); 
   d) Mariella Röhm-Kottmann, Senior Vice 
      President, Head of Corporate Accounting 
      der ZF Friedrichshafen AG, wohnhaft in 
      Friedrichshafen (Deutschland); 
   e) Alexander Samwer, selbständiger 
      Internet-Unternehmer, wohnhaft in München 
      (Deutschland); 
   f) Cristina Stenbeck, Investorin und 
      Mitglied in Verwaltungsräten, wohnhaft in 
      Stockholm (Schweden). 
 
   Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 6 lit. a) bis 6 lit. f) einzeln 
   abstimmen zu lassen. 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat nach Ziffer 5.4.1 Abs. 
   2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 
   2017, im Folgenden '_Deutscher Corporate Governance Kodex 2017_' genannt) für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 
   wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass Frau Cristina Stenbeck 
   im Fall ihrer Wahl durch die Hauptversammlung im Rahmen der Konstituierung des 
   neuen Aufsichtsrats als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
   wird. 
 
   Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und 
   Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere Frau 
   Mariella Röhm-Kottmann. 
 
   _Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 
   8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017_ 
 
   Herr Anders Holch Povlsen ist Chief Executive Officer der Bestseller Gruppe. 
   Er hält über die Bestseller Gruppe indirekt mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien der Zalando SE und ist damit ein wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 und Abs. 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017. Die Bestseller Gruppe unterhält 
   überdies Handels- und Lieferbeziehungen mit der Zalando SE. 
 
   Frau Cristina Stenbeck hält direkt und indirekt eine nicht-kontrollierende 
   Beteiligung an der Kinnevik AB im Umfang von 7,3% der ausgegebenen Aktien und 
   25,6% der Stimmrechte. Die Kinnevik AB ist ein nicht-kontrollierender 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär (31,2% der ausgegebenen 
   Aktien) im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 und Abs. 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex 2017. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten einschließlich der Angaben zu 
   Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sind im Anschluss an die 
   Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2019 
 
   zur Verfügung. 
7. *Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf 
   Aktien der Gesellschaft (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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