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Dow Jones News
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DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Zalando SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Zalando SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Berlin mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-11 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Zalando SE Berlin ISIN DE000ZAL1111 / WKN ZAL111 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am *Mittwoch, dem 22. 
Mai 2019, um 10.00 Uhr* in den *BOLLE Festsälen*, Alt-Moabit 98, 10559 Berlin, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem zusammengefassten 
   Lagebericht für die Zalando SE und den Zalando-Konzern, dem zusammengefassten 
   nichtfinanziellen Bericht für die Zalando SE und den Zalando-Konzern und dem 
   Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichten zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 25. Februar 2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keiner Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen über die 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2019 
 
   zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   * Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen 
   Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die Gesellschaft 
   aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 
   sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (_SEVO_) Anwendung, soweit 
   sich aus spezielleren Vorschriften der SEVO nichts anderes ergibt. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Zalando SE für 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 163.677.775,42 vollständig 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht* 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst 
      & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019, zum Prüfer für die 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      für das erste Halbjahr des 
      Geschäftsjahres 2019 sowie für eine 
      etwaige prüferische Durchsicht 
      zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2019 zu 
      bestellen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses ferner vor, 
      die Ernst & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2020 bis zur 
      nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Verordnung über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse auferlegt wurden. 
 
   Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5 lit. a) bzw. 5 lit. b) einzeln 
   abstimmen zu lassen. 
6. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf der am 22. Mai 2019 stattfindenden Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit sämtlicher Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Es ist deshalb 
   eine Neuwahl erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß (i) Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SEVO, (ii) § 
   17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), (iii) § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz 
   (SEBG), (iv) Zweiter Abschnitt der Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der Zalando SE vom 17. März 2014 (im Folgenden 
   '_Beteiligungsvereinbarung_' genannt) und (v) § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus neun Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitgliedern 
   der Arbeitnehmer. 
 
   Die sechs Anteilseignervertreter werden gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 der 
   Satzung von der Hauptversammlung gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gemäß der Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses - vor, folgende Personen jeweils mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 für einen Zeitraum bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2020 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der 
   Zalando SE zu wählen: 
 
   a) Kelly Bennett, Chief Marketing Officer 
      der Netflix, Inc., wohnhaft in Los 
      Angeles (USA); 
   b) Jørgen Madsen Lindemann, Präsident & 
      Chief Executive Officer der Modern Times 
      Group MTG AB (Schweden), wohnhaft in 
      Klampenborg (Dänemark); 
   c) Anders Holch Povlsen, Chief Executive 
      Officer der Bestseller Gruppe (Dänemark), 
      wohnhaft in Viby (Dänemark); 
   d) Mariella Röhm-Kottmann, Senior Vice 
      President, Head of Corporate Accounting 
      der ZF Friedrichshafen AG, wohnhaft in 
      Friedrichshafen (Deutschland); 
   e) Alexander Samwer, selbständiger 
      Internet-Unternehmer, wohnhaft in München 
      (Deutschland); 
   f) Cristina Stenbeck, Investorin und 
      Mitglied in Verwaltungsräten, wohnhaft in 
      Stockholm (Schweden). 
 
   Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 6 lit. a) bis 6 lit. f) einzeln 
   abstimmen zu lassen. 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat nach Ziffer 5.4.1 Abs. 
   2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 
   2017, im Folgenden '_Deutscher Corporate Governance Kodex 2017_' genannt) für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 
   wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass Frau Cristina Stenbeck 
   im Fall ihrer Wahl durch die Hauptversammlung im Rahmen der Konstituierung des 
   neuen Aufsichtsrats als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
   wird. 
 
   Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und 
   Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere Frau 
   Mariella Röhm-Kottmann. 
 
   _Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 
   8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017_ 
 
   Herr Anders Holch Povlsen ist Chief Executive Officer der Bestseller Gruppe. 
   Er hält über die Bestseller Gruppe indirekt mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien der Zalando SE und ist damit ein wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 und Abs. 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017. Die Bestseller Gruppe unterhält 
   überdies Handels- und Lieferbeziehungen mit der Zalando SE. 
 
   Frau Cristina Stenbeck hält direkt und indirekt eine nicht-kontrollierende 
   Beteiligung an der Kinnevik AB im Umfang von 7,3% der ausgegebenen Aktien und 
   25,6% der Stimmrechte. Die Kinnevik AB ist ein nicht-kontrollierender 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär (31,2% der ausgegebenen 
   Aktien) im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 und Abs. 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex 2017. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten einschließlich der Angaben zu 
   Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sind im Anschluss an die 
   Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2019 
 
   zur Verfügung. 
7. *Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf 
   Aktien der Gesellschaft (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der -2-

Gesellschaft im Rahmen des Long-Term Incentive 2018, die Schaffung eines 
   bedingten Kapitals zur Bedienung der Aktienoptionen sowie eine entsprechende 
   Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)* 
 
   An die Vorstandsmitglieder Robert Gentz, David Schneider und Rubin Ritter 
   wurden als variable Langfrist-Vergütung für ihre seit dem 1. Dezember 2018 
   laufende fünfjährige Amtsperiode im Rahmen des so genannten Long-Term 
   Incentive 2018 (nachstehend '*LTI 2018*') jeweils Optionsrechte ausgegeben, 
   deren Wertentwicklung sowohl von der Erreichung langfristiger Wachstumsziele 
   als auch von der Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft abhängt. Wegen der 
   näheren Einzelheiten wird auf die Darstellung im Vergütungsbericht der 
   Gesellschaft verwiesen, der auf den Seiten 65 bis 79 des Geschäftsberichts 
   2018 abgedruckt ist und im Internet unter 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/publikationen/geschaeftsbe 
   richt-2018 
 
   abgerufen werden kann. 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung 2018 hat das Vergütungssystem der 
   Vorstandsmitglieder Robert Gentz, David Schneider und Rubin Ritter gebilligt. 
   Angesicht des bevorstehenden Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der 
   zweiten Aktionärsrechterichtlinie haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, 
   die im Vergütungsbericht beschriebenen Änderungen des Vergütungssystems 
   nicht der diesjährigen Hauptversammlung erneut zur Billigung vorzulegen, 
   sondern nach Inkrafttreten des Gesetzes die Vergütungspolitik für alle 
   Mitglieder des Vorstands der ordentlichen Hauptversammlung 2020 zur Billigung 
   vorzulegen. 
 
   Die im Rahmen des LTI 2018 ausgegebenen Optionsrechte können bei Ausübung nach 
   Wahl der Gesellschaft in Aktien oder durch Barzahlung erfüllt werden. Derzeit 
   vermitteln die Optionsrechte den Berechtigten allerdings kein eigenes 
   Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft. Um der Gesellschaft eine Erfüllung 
   eines Teils der ausgegebenen Optionsrechte auch durch neue Aktien aus einem 
   bedingten Kapital zu ermöglichen, soll der Aufsichtsrat ermächtigt werden, an 
   die Berechtigten Bezugsrechte auf Aktien auszugeben, die durch ein 
   gleichzeitig geschaffenes neues bedingtes Kapital bedient werden. Dies 
   betrifft jeweils 0,75 Mio. Optionen der an jeden Berechtigten insgesamt 
   ausgegebenen 1,75 Mio. Optionen des LTI 2018. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
1. Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird 
   ermächtigt, bis einschließlich 31. 
   Dezember 2019 an Mitglieder des Vorstands der 
   Gesellschaft bis zu 2.250.000 Aktienoptionen 
   mit Bezugsrechten auf bis zu 1.522.269 auf 
   den Inhaber lautenden Stückaktien der 
   Gesellschaft (nachstehend '*Aktienoptionen*') 
   im Rahmen des Long-Term Incentive 2018 
   (nachstehend '*LTI 2018*') auszugeben. Die 
   Ausgabe von Aktienoptionen kann insbesondere 
   auch dadurch erfolgen, dass bereits 
   bestehende Optionsrechte, die im Rahmen des 
   LTI 2018 an die nachstehend genannten 
   Bezugsberechtigen ausgegeben wurden, ohne 
   bisher ein eigenes Bezugsrecht auf Aktien zu 
   vermitteln, mit einem solchen Bezugsrecht auf 
   Aktien versehen werden. 
 
   Für die Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen 
   des LTI 2018 und die zugehörigen 
   Optionsbedingungen (nachfolgend auch 
   '*Optionsbedingungen*') gelten im 
   Übrigen die folgenden Eckpunkte: 
a) _Kreis der Bezugsberechtigten_ 
 
   Die Aktienoptionen dürfen ausschließlich 
   an Personen ausgegeben werden, die im 
   Zeitpunkt der Ausgabe dem Vorstand der 
   Gesellschaft angehören. Die Ausgabe ist ferner 
   beschränkt auf die Vorstandsmitglieder Robert 
   Gentz, David Schneider und Rubin Ritter 
   (nachstehend jeweils ein 
   '*Bezugsberechtigter*'). An jeden 
   Bezugsberechtigten können dabei höchstens 
   750.000 Aktienoptionen ausgegeben werden. 
 
   Den Aktionären der Gesellschaft steht kein 
   Bezugsrecht zu. 
b) _Einräumung der Aktienoptionen 
   (Erwerbszeiträume), Ausgabezeitpunkt und 
   Inhalt des Bezugsrechts_ 
 
   Die Aktienoptionen können nur im Zeitraum ab 
   Eintragung des nachstehend unter Ziffer 2 
   vorgesehenen Bedingten Kapitals 2019 im 
   Handelsregister der Gesellschaft bis 
   einschließlich 31. Dezember 2019 
   (Erwerbszeitraum) an die Bezugsberechtigten 
   ausgegeben werden. An jeden Bezugsberechtigten 
   erfolgt innerhalb des Erwerbszeitraums nur 
   eine einmalige Zuteilung. 
 
   Als Ausgabezeitpunkt gilt der Ablauf des 
   Tages, an welchem die vom Aufsichtsrat 
   beschlossene Ausgabe der Aktienoptionen dem 
   jeweiligen Bezugsberechtigten mitgeteilt wird, 
   sofern in dieser Mitteilung oder durch 
   Vereinbarung mit dem jeweiligen 
   Bezugsberechtigten nicht ein späterer 
   Zeitpunkt festgelegt ist; im letzten Fall gilt 
   der spätere Zeitpunkt als Ausgabezeitpunkt. 
 
   Aktienoptionen berechtigen den 
   Bezugsberechtigten bei Ausübung zum Bezug 
   einer bestimmten Anzahl neuer Aktien der 
   Gesellschaft, die nach näherer Maßgabe 
   von nachstehend lit. f) bestimmt wird. 
 
   Die Optionsbedingungen können jedoch vorsehen, 
   dass die Gesellschaft den Bezugsberechtigten 
   in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise 
   anstelle von neuen Aktien unter 
   Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch 
   ganz oder teilweise eigene Aktien gewähren 
   oder einen Barausgleich leisten kann. 
c) _Ausgabebetrag_ 
 
   Der Ausgabebetrag je neuer Aktie entspricht 
   dem geringsten Ausgabebetrag gemäß § 9 
   Abs. 1 AktG (derzeit EUR 1,00 je Aktie). Der 
   Ausgabebetrag ist vom jeweiligen 
   Bezugsberechtigten bei Ausübung von 
   Aktienoptionen in bar an die Gesellschaft zu 
   leisten. 
d) _Laufzeit, Wartezeit, Ausübungszeiträume und 
   Ausübungssperren_ 
 
   Die Aktienoptionen haben eine feste Laufzeit 
   bis zum Ablauf des 30. November 2026. Mit 
   Ablauf der Laufzeit verfallen nicht ausgeübte 
   Aktienoptionen entschädigungslos. 
 
   Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf 
   einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit 
   beginnt mit dem auf den Ausgabezeitpunkt der 
   Aktienoptionen folgenden Tag. Sie beträgt 
   mindestens vier Jahre, endet jedoch frühestens 
   mit dem Ablauf des 31. Juli 2023. In den 
   Optionsbedingungen können weitere Einzelheiten 
   festgelegt werden. 
 
   Nach Ablauf der Wartefrist und vorbehaltlich 
   der Erfüllung der in den Optionsbedingungen 
   festgelegten weiteren Ausübungsvoraussetzungen 
   sowie etwaiger gesetzlicher Beschränkungen, 
   können Aktienoptionen bis zum Ende der 
   Laufzeit jederzeit außerhalb festgelegter 
   Ausübungssperrfristen ausgeübt werden. 
 
   Ausübungssperrfristen sind: 
 
   - der Zeitraum vom 45. Kalendertag vor einer 
     Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum 
     Tag der Hauptversammlung; 
   - der Zeitraum vom Tag der Veröffentlichung 
     eines Angebots von Wertpapieren durch die 
     Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen 
     Unternehmens bis zu dem Tag, an dem die 
     Angebotsfrist für dieses Angebot ausläuft. 
 
   Die vorgenannten Ausübungssperrfristen 
   verstehen sich jeweils einschließlich der 
   bezeichneten Anfangs- und Endtage. In den 
   Optionsbedingungen können weitere 
   Ausübungssperrfristen festgelegt werden. 
e) _Ausübungspreis, Ausübungskurs und 
   Abwicklungswert_ 
 
   Jede Aktienoption bezieht sich auf eine Aktie 
   der Gesellschaft und hat einen rechnerischen 
   Ausübungspreis von EUR 47,44. 
 
   Der für die Abwicklung von Aktienoptionen 
   maßgebliche Wert einer Aktienoption bei 
   deren Ausübung (nachfolgend 
   '*Abwicklungswert*') entspricht dem Betrag, um 
   den der maßgeblichen Börsenkurs bei 
   Ausübung (nachfolgend '*Ausübungskurs*') den 
   rechnerischen Ausübungspreis übersteigt. Als 
   Ausübungskurs gilt der Schlusskurs einer Aktie 
   der Gesellschaft im XETRA-Handel (bzw. einem 
   gleichwertigen Nachfolgesystem) am Tag der 
   Ausübung (oder, falls der Tag der Ausübung 
   kein Handelstag im XETRA-Handel bzw. dem 
   gleichwertigen Nachfolgesystem ist, am ersten 
   darauf folgenden Handelstag). Der 
   Abwicklungswert je Aktienoption beträgt jedoch 
   höchstens EUR 97,1429 ('*Höchstbetrag*'). 
f) _Abwicklung der Aktienoptionen bei Ausübung; 
   Berechnung der Anzahl von Bezugsaktien_ 
 
   Bei der Ausübung von Aktienoptionen wird der 
   Abwicklungswert der ausgeübten Aktienoptionen 
   - auf der Grundlage des Ausübungskurses - nach 
   näherer Maßgabe der folgenden 
   Bestimmungen in eine Anzahl an Bezugsaktien 
   umgerechnet, die an die Bezugsberechtigten 
   geliefert werden, ohne dass seitens der 
   Bezugsberechtigten der rechnerische 
   Ausübungspreis zu bezahlen ist 
   (Netto-Abwicklung). Die Bezugsberechtigten 
   haben lediglich den geringsten Ausgabebetrag 
   je auszugebender neuer Aktie in bar zu 
   entrichten (siehe hierzu vorstehend lit. c)). 
 
   Die Anzahl neuer Aktien, zu deren Bezug gegen 
   Zahlung des Ausgabebetrags die ausgeübten 
   Aktienoptionen berechtigen, berechnet sich 
   dabei wie folgt: 
 
    Anzahl neuer Aktien = (Anzahl ausgeübter 
    Aktienoptionen x Abwicklungswert je 
    Aktienoption) / (Ausübungskurs - 
    Ausgabebetrag je neuer Aktie) 
 
   Bruchteile von Bezugsaktien können nach Wahl 
   der Gesellschaft kaufmännisch auf die nächste 
   ganze Zahl gerundet oder in bar ausgeglichen 
   werden. Wählt die Gesellschaft einen 
   Barausgleich für Bruchteile von Bezugsaktien, 
   entspricht dessen Höhe dem Betrag, der sich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der -3-

ergibt, wenn der um den Ausgabebetrag 
   reduzierte Ausübungskurs einer Aktie mit dem 
   entsprechenden Bruchteil multipliziert wird. 
 
   Das Recht der Gesellschaft, anstelle von neuen 
   Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten 
   Kapitals wahlweise auch ganz oder teilweise 
   eigene Aktien zu gewähren oder einen 
   Barausgleich zu leisten, bleibt unberührt. 
g) _Leistungskriterium (Erfolgsziel)_ 
 
   Die Anzahl ausübbarer Aktienoptionen hängt 
   davon ab, in welchem Maße im Rahmen des 
   nachfolgend beschriebenen Leitungskriteriums 
   die angestrebte Wachstumsrate erreicht wird; 
   die verbleibenden Aktienoptionen verfallen 
   entschädigungslos. 
 
   Das Leistungskriterium bezieht sich auf die 
   durchschnittliche jährliche Wachstumsrate 
   (Compound Annual Growth Rate = CAGR) des 
   Geschäfts der Gesellschaft innerhalb des 
   Leistungszeitraums, wobei das Wachstum des 
   Geschäfts der Gesellschaft anhand der 
   nachstehend näher bezeichneten Messgröße 
   gemessen wird. Der Leistungszeitraum beträgt 
   vier Jahre und neun Monate; er beginnt mit 
   Ablauf des dritten Kalenderquartals 2018 und 
   endet mit Ablauf des zweiten Kalenderquartals 
   2023. Die durchschnittliche jährliche 
   Wachstumsrate (CAGR) wird anhand der folgenden 
   Formel berechnet, indem der Wert der 
   maßgeblichen Messgröße für den 
   Zwölf-Monats-Zeitraum vor Ende des dritten 
   Kalenderquartals 2018 als Basiswert 
   ('*Basiswert*') und der Wert dieser 
   Messgröße für den Zwölf-Monats-Zeitraum 
   vor Ende des zweiten Kalenderquartals 2023 als 
   Endwert ('*Endwert*') verwendet wird: 
 
   CAGR = (Endwert / Basiswert)1 / 4,75 - 1 
 
   Als Messgröße für das Wachstum des 
   Geschäfts der Gesellschaft gilt der 
   Konzernumsatz der Gesellschaft. 
 
   Sofern für mindestens einen unter den vollen 
   Zwölf-Monats-Zeiträumen ab Beginn des 
   Leistungszeitraums der Anteil des so genannten 
   Partnerprogramms an dem für diese Zwecke 
   angepassten Konzernumsatz der Gesellschaft 
   ('*Angepasster Konzernumsatz*') 14% erreicht 
   oder übersteigt, wird jedoch stattdessen für 
   den gesamten Leistungszeitraum der Angepasste 
   Konzernumsatz als Messgröße für das 
   Wachstum des Geschäfts der Gesellschaft 
   herangezogen. Mit dem Partnerprogramm bietet 
   die Gesellschaft ihren Markenpartnern 
   (Lieferanten) eine alternative Art der 
   Zusammenarbeit neben dem 
   Großhandelsverkauf an die Gesellschaft 
   (bei dem die Gesellschaft Eigentum der Ware 
   erlangt) an. Im Partnerprogramm verbleiben die 
   Warenbestände im Eigentum der Markenpartner 
   und diese behalten dadurch die Kontrolle über 
   Preisgestaltung und Sortiment. Der Angepasste 
   Konzernumsatz wird ermittelt, indem das 
   gesamte Warenvolumen aus dem Partnerprogramm 
   erfasst wird (d.h. nicht nur die regulär im 
   Konzernumsatz erfassten Kommissionen aus dem 
   Partnerprogramm, sondern - unter Behandlung 
   des Partnerprogramms als Eigenhandel - 
   stattdessen 100% des Warenvolumens aus dem 
   Partnerprogramm). 
 
   Die Ermittlung der maßgeblichen 
   Wachstumsrate (CAGR) erfolgt auf Grundlage von 
   Finanzdaten, die von der Gesellschaft auch für 
   Zwecke ihrer jeweiligen Konzernabschlüsse nach 
   den anwendbaren internationalen 
   Rechnungslegungsstandards (IFRS) verwendet 
   werden. 
 
   Der prozentuale Anteil von Aktienoptionen, die 
   nach Ablauf der Wartefrist und Eintritt einer 
   vom Aufsichtsrat in den Optionsbedingungen 
   ggf. näher geregelten Unverfallbarkeit 
   ausgeübt werden können, hängt davon ab, in 
   welchem Maße im Leistungszeitraum ein 
   angestrebter Zielwert der maßgeblichen 
   Wachstumsrate (CAGR) von wenigstens 15% 
   erreicht wurde. Nur wenn dieser Zielwert 
   erreicht oder übertroffen wird, können 100% 
   der unverfallbaren Aktienoptionen ausgeübt 
   werden. Wird dieser Zielwert unterschritten, 
   so reduziert sich der Anteil der 
   unverfallbaren und ausübbaren Aktienoptionen 
   wie folgt: 
 
   *CAGR *           *Ausübbare Aktienoptionen 
                     * 
                     *(in % der Gesamtzahl 
                     unverfallbarer* 
                     *Aktienoptionen des 
                     Bezugsberechtigten)* 
   >= 15,0%          100%< 15,0% und >=    90% 
   14,5%< 14,5% und >=    80% 
   14,0%< 14,0% und >=    70% 
   13,5%< 13,5% und >=    60% 
   13,0%< 13,0% und >=    50% 
   12,5%< 12,5% und >=    40% 
   12,0%< 12,0% und >=    30% 
   11,5%< 11,5% und >=    20% 
   11,0%< 11,0% und >=    10% 
   10,0%< 10,0%           0% 
h) _Anpassungen bei Kapital- und 
   Strukturmaßnahmen_ 
 
   Soweit rechtlich zulässig, ist der 
   Aufsichtsrat ermächtigt, insbesondere in den 
   folgenden Fällen Ausgleichsmaßnahmen 
   vorzunehmen, um eine Wertverwässerung oder 
   Erhöhung der mit den Aktienoptionen 
   beabsichtigten Zuwendungen zu vermeiden: 
 
   - Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
     unter Ausgabe neuer Aktien, 
   - Verringerung der Aktienzahl durch 
     Zusammenlegung von Aktien ohne 
     gleichzeitige Kapitalherabsetzung oder 
     Erhöhung der Aktienzahl ohne gleichzeitige 
     Erhöhung des Grundkapitals, 
   - Kapitalherabsetzung mit Veränderung der 
     Gesamtzahl der von der Gesellschaft 
     ausgegebenen Aktien, oder 
   - sonstige Kapital- oder 
     Strukturmaßnahmen mit gleicher 
     Wirkung. 
 
   Der Ausgleich kann durch eine Anpassung der 
   Anzahl der Aktienoptionen, des 
   Ausübungspreises je Aktienoption, des 
   Höchstbetrags und/oder sonstiger Parameter 
   erfolgen; eine Anpassung des 
   Leistungskriteriums ist ausgeschlossen. 
i) _Verfall von Aktienoptionen_ 
 
   Neben den vorstehenden Bestimmungen zum (ggf. 
   anteiligen) Verfall von Aktienoptionen nach 
   Ablauf ihrer Laufzeit (vorstehend lit. d)) und 
   bei Nichterreichung des Zielwerts für das 
   Leistungskriterium (vorstehend lit. g)), 
   können in den Optionsbedingungen weitere 
   Regelungen zum Verfall von Aktienoptionen, 
   insbesondere bei vorzeitigem Ausscheiden von 
   Bezugsberechtigten aus dem Vorstand oder einer 
   vorzeitigen Beendigung ihres 
   Anstellungsverhältnisses, getroffen werden. 
   Dabei können auch Regelungen dazu getroffen 
   werden, ab wann Aktienoptionen - vorbehaltlich 
   eines Verfalls bei Ablauf der Laufzeit oder 
   Nichterreichung des Zielwerts für das 
   Leistungskriterium und ggf. weiterer in den 
   Optionsbedingungen geregelter Fälle - durch 
   Zeitablauf unverfallbar werden. 
j) _Regelung weiterer Einzelheiten_ 
 
   Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die weiteren 
   Einzelheiten der Optionsbedingungen und zur 
   Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital 
   festzulegen. Zu den weiteren Einzelheiten 
   gehören, soweit rechtlich zulässig, 
   insbesondere, aber nicht abschließend, 
   Bestimmungen über Art und Umfang der zu 
   gewährenden Aktienoptionen, das Verfahren für 
   die Ausübung und Abwicklung der 
   Aktienoptionen, Möglichkeiten einer Ablösung 
   von Aktienoptionen im Falle eines 
   Kontrollwechsels, die Zahlung eines 
   Dividendenbonus an die Bezugsberechtigten im 
   Falle von Dividendenzahlungen der Gesellschaft 
   an Aktionäre, Regelungen zu einem Recht der 
   Gesellschaft zur Begrenzung der 
   wirtschaftlichen Vorteile aus der Ausübung von 
   Aktienoptionen im Falle außergewöhnlicher 
   Entwicklungen, zu Beschränkungen der 
   Übertragbarkeit der Aktienoptionen und 
   deren Reichweite, zur Tragung von Kosten und 
   Steuern und/oder sonstige 
   Verfahrensregelungen. 
2. Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 
   (Bedingtes Kapital 2019) und entsprechende 
   Änderung der Satzung in § 4 
   (Grundkapital) 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis 
   zu EUR 1.522.269,00 bedingt erhöht durch 
   Ausgabe von bis zu 1.522.269 neuen auf den 
   Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes 
   Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 
   dient ausschließlich der Bedienung von 
   Bezugsrechten, die an Mitglieder des 
   Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des 
   Long-Term Incentive 2018 nach Maßgabe 
   des Beschlusses der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft vom 22. Mai 2019 unter 
   Tagesordnungspunkt 7 gewährt werden. Die 
   bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
   durchgeführt, wie die Inhaber der 
   ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem 
   Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft 
   Gebrauch machen und die Gesellschaft zur 
   Erfüllung der Bezugsrechte nicht eigene 
   Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die 
   Ausgabe der neuen Aktien aus dem bedingten 
   Kapital erfolgt zum geringsten Ausgabebetrag 
   gemäß § 9 Abs. 1 AktG. Die neuen Aktien 
   nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in 
   dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; 
   abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien 
   von Beginn des dem Entstehungs-Geschäftsjahr 
   vorhergehenden Geschäftsjahres an am Gewinn 
   teil, falls die Hauptversammlung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns des dem 
   Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden 
   Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst 
   hat. 
 
   § 4 der Satzung (Grundkapital) wird um 
   folgenden neuen Absatz 8 ergänzt: 
 
   'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 
   zu EUR 1.522.269,00 bedingt erhöht durch 
   Ausgabe von bis zu 1.522.269 neuen auf den 
   Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes 
   Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 
   dient ausschließlich der Bedienung von 
   Bezugsrechten, die an Mitglieder des 
   Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Long-Term Incentive 2018 nach Maßgabe 
   des Beschlusses der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft vom 22. Mai 2019 unter 
   Tagesordnungspunkt 7 gewährt werden. Die 
   bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
   durchgeführt, wie die Inhaber der 
   ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem 
   Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft 
   Gebrauch machen und die Gesellschaft zur 
   Erfüllung der Bezugsrechte nicht eigene 
   Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die 
   Ausgabe der neuen Aktien aus dem bedingten 
   Kapital erfolgt zum geringsten Ausgabebetrag 
   gemäß § 9 Abs. 1 AktG. Die neuen Aktien 
   nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in 
   dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; 
   abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien 
   von Beginn des dem Entstehungs-Geschäftsjahr 
   vorhergehenden Geschäftsjahres an am Gewinn 
   teil, falls die Hauptversammlung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns des dem 
   Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden 
   Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst 
   hat.' 
 
_Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6_ 
 
*Kelly Bennett, Los Angeles (USA)* 
Chief Marketing Officer der Netflix, Inc. 
 
a) Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum: 7. April 1972 
   Geburtsort: Nanaimo, BC (Kanada) 
   Nationalität: kanadisch 
b) Akademischer Werdegang 
 
   1995 Simon Fraser University - BA Business 
        Administration 
c) Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2012   Netflix - Chief Marketing 
               Officer 
   2010 - 2012 Warner Bros. Entertainment - 
               Vice President Interactive, 
               World Wide Marketing 
   2008 - 2010 Warner Bros. Entertainment - 
               Director New Media & Interactive 
               Marketing EMEA 
   2004 - 2008 Warner Bros. Entertainment - 
               Director, Promotions EMEA 
   2003 - 2004 Warner Bros. Entertainment - 
               Business Development Manager, 
               EMEA 
   2001 - 2003 Dow Jones International - 
               Business Development Manager, 
               International 
   1998 - 2001 Cimex Media - Partner 
   1997 - 1998 Ignition Marketing - Business 
               Development Director 
d) Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE 
(1) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten 
 
    keine 
(2) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen 
 
    keine 
(3) Weitere Tätigkeiten 
 
    Berater des Boards von Ancestry.com 
 
Der Aufsichtsrat schätzt Herrn Bennett als unabhängig im Sinne von Ziff. 5.4.2 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 ein. 
 
*Jørgen Madsen Lindemann*, Klampenborg (Dänemark) 
Präsident & Chief Executive Officer der Modern Times Group MTG AB (Schweden) 
 
a) Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum: 11. September 1966 
   Geburtsort: Kopenhagen (Dänemark) 
   Nationalität: dänisch 
b) Akademischer Werdegang 
 
   1987/1988 Gentofte Gymnasium in Kopenhagen 
c) Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2012   Modern Times Group MTG AB - 
               Präsident & Chief Executive 
               Officer 
   2011 - 2012 Executive Vice President des 
               Nordic Broadcasting Geschäfts 
               der MTG-Gruppe 
   2010 - 2011 verantwortlich für das 
               ungarische Geschäft der 
               MTG-Gruppe 
   2008 - 2011 verantwortlich für das 
               tschechische Geschäft der 
               MTG-Gruppe 
   2002 - 2012 MTG Denmark - Chief Executive 
               Officer 
   2000 - 2002 Modern Times Group MTG AB - Head 
               of New Media 
   1998 - 2011 Head of MTG Sports in 
               Skandinavien 
   1994 - 1997 Modern Times Group MTG AB - Head 
               of Interactive Services 
d) Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE 
(1) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten 
 
    keine 
(2) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen 
 
    - Mitglied des Beirats der Turtle 
      Entertainment GmbH, Köln 
 
    Herr Lindemann ist darüber hinaus Mitglied im 
    Verwaltungsrat bei diversen weiteren 
    ausländischen konzerninternen Gesellschaften 
    der Modern Times Group MTG-Gruppe. 
(3) Weitere Tätigkeiten 
 
    - Mitglied des Boards der gemeinnützigen 
      Organisation Reach for Change, Stockholm, 
      Schweden 
    - Mitglied des Boards der International Emmy 
      Association, New York, USA 
 
Der Aufsichtsrat schätzt Herrn Lindemann als unabhängig im Sinne von Ziff. 5.4.2 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 ein. 
 
*Anders Holch Povlsen*, Viby (Dänemark) 
Chief Executive Officer der Bestseller Gruppe (Dänemark) 
 
a) Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum: 4. November 1972 
   Geburtsort: Ringkøbing/Skjern (Dänemark) 
   Nationalität: dänisch 
b) Akademischer Werdegang 
 
   1990 - 1996 Anglia Ruskin University, 
               Cambridge, Vereinigtes 
               Königreich, und Hochschule für 
               Wirtschaft und Recht, Berlin - 
               gemeinsamer Bachelor in European 
               Business Administration 
   1990        Business College in Herning, 
               Dänemark 
c) Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2001   Bestseller A/S - Chief Executive 
               Officer 
   1996 - 2001 Vila A/S (Tochtergesellschaft 
               der Bestseller A/S) - Chief 
               Executive Officer 
d) Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE 
(1) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten 
 
    keine 
(2) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen 
 
    - Mitglied des Verwaltungsrats der 
      J.Lindeberg Holding (Singapore) Pte. Ltd., 
      Singapur (sowie von vier 
      Tochtergesellschaften) 
    - Mitglied des Verwaltungsrats der 
      Foundation Conservation Carpathia (FCC), 
      Bra?ov, Rumänien 
    - Mitglied des Verwaltungsrats der North 
      Coast 500 Limited, Inverness, UK 
      (Schottland) 
 
    Herr Povlsen ist darüber hinaus Mitglied im 
    Verwaltungsrat bei diversen weiteren 
    ausländischen konzerninternen Gesellschaften 
    der Bestseller-Gruppe sowie bei ausländischen 
    Gesellschaften mit Familienbezug. 
(3) Weitere Tätigkeiten 
 
    keine 
 
Der Aufsichtsrat schätzt Herrn Povlsen als nicht unabhängig im Sinne von Ziff. 5.4.2 
des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 ein. 
 
*Mariella Röhm-Kottmann*, Friedrichshafen (Deutschland) 
Senior Vice President, Head of Corporate Accounting der ZF Friedrichshafen AG 
 
Persönliche Daten 
 
 Geburtsdatum: 25. Februar 1967 
 Geburtsort: Karlsruhe (Deutschland) 
 Nationalität: deutsch 
a) Akademischer Werdegang 
 
   1997 Wirtschaftsprüfer, Deutschland 
   1995 Steuerberater, Deutschland 
   1992 Technische Universität Karlsruhe, 
        Deutschland - Diplom 
        Wirtschaftsingenieurin 
b) Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2016   ZF Friedrichshafen - Senior Vice 
               President, Head of Corporate 
               Accounting 
   2014 - 2016 Leitung der KPMG Board Services, 
               Co-Vorsitzende des KPMG Audit 
               Committee Institute 
   2002 - 2016 KPMG München - Audit Engagement 
               Partner und Leadpartner für 
               internationale Mandate 
   2001 - 2002 KPMG Montvale, USA - Senior 
               Manager 
   1997 - 2001 KPMG München - Manager / Senior 
               Manager 
   1992 - 1997 KPMG Stuttgart - Prüferin in 
               verschiedenen Positionen 
c) Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE 
(1) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten 
 
    keine 
(2) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen 
 
    - Mitglied des Verwaltungsrats der ZF 
      Services Espana, S.L., Sant Cugat del 
      Vallès, Spanien 
    - Mitglied des Aufsichtsrats der Compagnie 
      Financière de ZF SAS, Andrézieux-Bouthéon, 
      Frankreich 
(3) Weitere Tätigkeiten 
 
    Regionalvorstand Financial Expert Association 
    Bodenseekreis 
 
Der Aufsichtsrat schätzt Frau Röhm-Kottmann als unabhängig im Sinne von Ziff. 5.4.2 
des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 ein. 
 
*Alexander Samwer*, München (Deutschland) 
selbständiger Internet-Unternehmer 
 
a) Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum: 31. Januar 1975 
   Geburtsort: Köln (Deutschland) 
   Nationalität: deutsch 
b) Akademischer Werdegang 
 
   2003 - 2005 Harvard Business School - Master 
               Abschluss in Business 
               Administration 
   1995 - 1998 Balliol College, Oxford 
               University - Master Abschluss in 
               Politologie, Philosophie und 
               Wirtschaftswissenschaften 
c) Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2013   Geschäftsführer verschiedener 
               Investmentgesellschaften 
   2005 - 2013 Global Founders GmbH ein 
               Internet Investment Unternehmen 
               - Geschäftsführer 
   2000 - 2004 Jamba! AG, ein Mobile 
               Entertainment Unternehmen - 
               Mitbegründer 
   1999 - 2000 eBay Deutschland - 
               Geschäftsführer 
   1999        Alando.de AG, ein 
               Online-Auktionshaus - 
               Mitbegründer 
d) Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE 
 
(1) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten 
 
    - Mitglied des Aufsichtsrats der home24 SE, 
      Berlin 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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