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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-11 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 
Einladung zur Hauptversammlung 2019 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
zur *ordentlichen Hauptversammlung* der Gesellschaft 
ein. Sie findet statt am *Donnerstag, den 23. Mai 2019, 
ab 11.00 Uhr,* in der Alten Oper, Opernplatz 1, 
Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.united-internet.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2019 zugänglich. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, 
   dass der Ausgang der derzeit laufenden Auktion 
   zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in den 
   Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz 
   ('*5G-Frequenzversteigerung*') und die im Falle 
   einer erfolgreichen Ersteigerung von Frequenzen 
   erforderlichen zusätzlichen Investitionen 
   Auswirkungen auf die Verwendung des 
   Bilanzgewinns haben werden: 
 
   2.1 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG, 
       eine mittelbare Tochtergesellschaft der 
       Gesellschaft, im Rahmen der 
       5G-Frequenzversteigerung bis zum 20. Mai 
       2019 Frequenzen ersteigert hat, lautet der 
       Gewinnverwendungsvorschlag für das 
       Geschäftsjahr 2018 wie folgt: 
 
        'Der Vorstand und der Aufsichtsrat 
        schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 
        2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der 
        United Internet AG in Höhe von EUR 
        2.579.262.280,97 wie folgt zu 
        verwenden: 
 
        * Ausschüttung einer 
          Dividende in Höhe von EUR 
          0,05 je für das            EUR 
          abgelaufene                10.014.8 
          Geschäftsjahr 2018         50,50 
          dividendenberechtigter 
          Stückaktie (insgesamt 
          dividendenberechtigte 
          200.297.010 Stückaktien). 
          Der vorgeschlagene Betrag 
          orientiert sich an der in 
          § 254 Abs. 1 AktG 
          vorausgesetzten 
          Mindestdividende. 
        * Vortrag auf neue Rechnung  EUR 
                                     2.569.24 
                                     7.430,47 
                                     ' 
   2.2 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG 
       im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung bis 
       zum 20. Mai 2019 keine Frequenzen 
       ersteigert hat, lautet der 
       Gewinnverwendungsvorschlag für das 
       Geschäftsjahr 2018 wie folgt: 
 
        'Der Vorstand und der Aufsichtsrat 
        schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 
        2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der 
        United Internet AG in Höhe von EUR 
        2.579.262.280,97 wie folgt zu 
        verwenden: 
 
        * Ausschüttung einer 
          Dividende in Höhe von EUR  EUR 
          0,90 je für das            180.267. 
          abgelaufene                309,00 
          Geschäftsjahr 2018 
          dividendenberechtigter 
          Stückaktie (insgesamt 
          dividendenberechtigte 
          200.297.010 Stückaktien) 
        * Vortrag auf neue Rechnung  EUR 
                                     2.398.99 
                                     4.971,97 
                                     ' 
 
   Jeder der beiden alternativen 
   Gewinnverwendungsvorschläge berücksichtigt die 
   4.702.990 zum Zeitpunkt der Aufstellung des 
   Jahresabschlusses durch den Vorstand von der 
   Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt 
   sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
   Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung 
   je dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 28. Mai 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitglieder des Vorstands der 
   Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
   beschließen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
   beschließen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer 
   prüferischen Durchsicht, des Prüfers für 
   unterjährige Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal 
   des Geschäftsjahrs 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt 
   am Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie - sofern eine solche erfolgt - für 
   die prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 
205.000.000. Es ist eingeteilt in 205.000.000 auf den 
Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je 
Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beläuft sich somit auf 205.000.000. 
Zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses 
durch den Vorstand hielt die United Internet AG 
4.702.990 eigene Aktien, aus denen der United Internet 
AG keine Rechte zustehen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens 
bis zum Ablauf des *16. Mai 2019, 24.00 Uhr *bei der 
Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der 
Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der 
Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die 
Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
 
Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten 
Verfahren erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über 
das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre 
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. 
 
Aktionäre die sich für den elektronischen 
Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu 
ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. 
 
Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister 
verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein 
zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben 
zur Hauptversammlung per Post zugesandt. 
 
Die Anmeldung kann auch unter der Anschrift 
 
United Internet AG, 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, 
Fax-Nr. 089 309037-4675, 
hv2019@united-internet.de 
 
erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden 
kann, wird den Aktionären, die im Aktienregister 
eingetragen sind, mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung per Post zugesandt, sofern sie sich 
nicht für den elektronischen Einladungsversand 
registriert haben. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren 
entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem 
Anmeldeformular bzw. der Einladungsmail oder den 
diesbezüglichen Angaben auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019. 
 

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