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DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-11 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 Einladung zur Hauptversammlung 2019 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur *ordentlichen Hauptversammlung* der Gesellschaft ein. Sie findet statt am *Donnerstag, den 23. Mai 2019, ab 11.00 Uhr,* in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass der Ausgang der derzeit laufenden Auktion zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz ('*5G-Frequenzversteigerung*') und die im Falle einer erfolgreichen Ersteigerung von Frequenzen erforderlichen zusätzlichen Investitionen Auswirkungen auf die Verwendung des Bilanzgewinns haben werden: 2.1 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Gesellschaft, im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung bis zum 20. Mai 2019 Frequenzen ersteigert hat, lautet der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt: 'Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von EUR 2.579.262.280,97 wie folgt zu verwenden: * Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,05 je für das EUR abgelaufene 10.014.8 Geschäftsjahr 2018 50,50 dividendenberechtigter Stückaktie (insgesamt dividendenberechtigte 200.297.010 Stückaktien). Der vorgeschlagene Betrag orientiert sich an der in § 254 Abs. 1 AktG vorausgesetzten Mindestdividende. * Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.569.24 7.430,47 ' 2.2 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung bis zum 20. Mai 2019 keine Frequenzen ersteigert hat, lautet der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt: 'Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von EUR 2.579.262.280,97 wie folgt zu verwenden: * Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR EUR 0,90 je für das 180.267. abgelaufene 309,00 Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigter Stückaktie (insgesamt dividendenberechtigte 200.297.010 Stückaktien) * Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.398.99 4.971,97 ' Jeder der beiden alternativen Gewinnverwendungsvorschläge berücksichtigt die 4.702.990 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 28. Mai 2019, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 205.000.000. Es ist eingeteilt in 205.000.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich somit auf 205.000.000. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand hielt die United Internet AG 4.702.990 eigene Aktien, aus denen der United Internet AG keine Rechte zustehen. *Teilnahme an der Hauptversammlung und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des *16. Mai 2019, 24.00 Uhr *bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Aktionäre die sich für den elektronischen Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt. Die Anmeldung kann auch unter der Anschrift United Internet AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, Fax-Nr. 089 309037-4675, hv2019@united-internet.de erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt, sofern sie sich nicht für den elektronischen Einladungsversand registriert haben. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem Anmeldeformular bzw. der Einladungsmail oder den diesbezüglichen Angaben auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019.
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April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)