DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-11 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031
Einladung zur Hauptversammlung 2019
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur *ordentlichen Hauptversammlung* der Gesellschaft
ein. Sie findet statt am *Donnerstag, den 23. Mai 2019,
ab 11.00 Uhr,* in der Alten Oper, Opernplatz 1,
Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung/2019 zugänglich. Sie
werden auch in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin,
dass der Ausgang der derzeit laufenden Auktion
zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in den
Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz
('*5G-Frequenzversteigerung*') und die im Falle
einer erfolgreichen Ersteigerung von Frequenzen
erforderlichen zusätzlichen Investitionen
Auswirkungen auf die Verwendung des
Bilanzgewinns haben werden:
2.1 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG,
eine mittelbare Tochtergesellschaft der
Gesellschaft, im Rahmen der
5G-Frequenzversteigerung bis zum 20. Mai
2019 Frequenzen ersteigert hat, lautet der
Gewinnverwendungsvorschlag für das
Geschäftsjahr 2018 wie folgt:
'Der Vorstand und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den für das Geschäftsjahr
2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der
United Internet AG in Höhe von EUR
2.579.262.280,97 wie folgt zu
verwenden:
* Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR
0,05 je für das EUR
abgelaufene 10.014.8
Geschäftsjahr 2018 50,50
dividendenberechtigter
Stückaktie (insgesamt
dividendenberechtigte
200.297.010 Stückaktien).
Der vorgeschlagene Betrag
orientiert sich an der in
§ 254 Abs. 1 AktG
vorausgesetzten
Mindestdividende.
* Vortrag auf neue Rechnung EUR
2.569.24
7.430,47
'
2.2 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG
im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung bis
zum 20. Mai 2019 keine Frequenzen
ersteigert hat, lautet der
Gewinnverwendungsvorschlag für das
Geschäftsjahr 2018 wie folgt:
'Der Vorstand und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den für das Geschäftsjahr
2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der
United Internet AG in Höhe von EUR
2.579.262.280,97 wie folgt zu
verwenden:
* Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR EUR
0,90 je für das 180.267.
abgelaufene 309,00
Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigter
Stückaktie (insgesamt
dividendenberechtigte
200.297.010 Stückaktien)
* Vortrag auf neue Rechnung EUR
2.398.99
4.971,97
'
Jeder der beiden alternativen
Gewinnverwendungsvorschläge berücksichtigt die
4.702.990 zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Jahresabschlusses durch den Vorstand von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die
gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt
sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die
Zahl der dividendenberechtigten Aktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung
je dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hautversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 28. Mai 2019,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft für diesen Zeitraum zu
beschließen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft für diesen Zeitraum zu
beschließen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer
prüferischen Durchsicht, des Prüfers für
unterjährige Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal
des Geschäftsjahrs 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Stuttgart, Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie - sofern eine solche erfolgt - für
die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie
das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu
wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR
205.000.000. Es ist eingeteilt in 205.000.000 auf den
Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je
Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beläuft sich somit auf 205.000.000.
Zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses
durch den Vorstand hielt die United Internet AG
4.702.990 eigene Aktien, aus denen der United Internet
AG keine Rechte zustehen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens
bis zum Ablauf des *16. Mai 2019, 24.00 Uhr *bei der
Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der
Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der
Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die
Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.
Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten
Verfahren erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über
das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort.
Aktionäre die sich für den elektronischen
Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu
ihr selbst gewähltes Zugangspasswort.
Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister
verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein
zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben
zur Hauptversammlung per Post zugesandt.
Die Anmeldung kann auch unter der Anschrift
United Internet AG,
c/o Computershare Operations Center,
80249 München,
Fax-Nr. 089 309037-4675,
hv2019@united-internet.de
erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden
kann, wird den Aktionären, die im Aktienregister
eingetragen sind, mit dem Einladungsschreiben zur
Hauptversammlung per Post zugesandt, sofern sie sich
nicht für den elektronischen Einladungsversand
registriert haben. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren
entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem
Anmeldeformular bzw. der Einladungsmail oder den
diesbezüglichen Angaben auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte
zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich
über das Aktionärsportal auf der Internetseite der
Gesellschaft anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre
Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken bzw.
sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. Wir bitten
unsere Aktionäre, die Eintrittskarten zur
Hauptversammlung mitzubringen. Der Erhalt und die
Vorlage einer Eintrittskarte sind jedoch keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dienen
lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Die Stimmkarten werden vor der Hauptversammlung am
Versammlungsort ausgehändigt.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im
Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der
Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen
können vom *17. Mai 2019, 00:00 Uhr* bis zum Tag der
Hauptversammlung (einschließlich) keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
(sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 16.
Mai 2019, 24:00 Uhr.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung frei verfügen. Für ihr Recht zur Teilnahme
und das Stimmrecht ist jedoch entscheidend, dass die
Aktionäre am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Für
den Umfang ihres Stimmrechts ist der im Aktienregister
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung
maßgeblich.
*Stimmrechtsvertretung*
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder den weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen.
In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder
durch den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und
können der Gesellschaft über das Aktionärsportal auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten
Verfahren übermittelt werden. Dafür verwenden Aktionäre
ihre Zugangsdaten, die ihnen wie oben beschrieben mit
dem Einladungsschreiben per Post zugesandt wurden. Für
die Übermittlung des Nachweises stehen die für die
Anmeldung genannten Adressen (postalische Anschrift,
Faxnummer und E-Mail-Adresse) ebenfalls zur Verfügung.
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein
Vollmachtsformular übersandt, das zur
Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit
auf Verlangen gesondert zugesandt und ist außerdem
im Internet unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, eine Vollmacht
vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur
Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren
Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber
der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen
ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte
Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich
insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden
abzustimmen.
Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung,
den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung auch
die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in
der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313
Frankfurt am Main, zur Verfügung.
Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der
Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat
der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen
entsprechenden Widerruf in der erforderlichen Form zu
erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die
Gesellschaft hält auf der Hauptversammlung für die
Aktionäre vorbereitete Widerrufsformulare bereit.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts
zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Weisungen zu
Verfahrensfragen nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Ebenso
wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu
Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder Anträgen entgegen. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist
eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von
Vollmachten und Weisungen gegenüber den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind nur wie
folgt möglich:
(i) unter dem Aktionärsportal auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de im Bereich Investor
Relations/ Hauptversammlung/2019 nur bis
zum 23. Mai 2019, 12.00 Uhr;
(ii) unter der für die Anmeldung genannten
postalischen Adresse nur bis zum 22. Mai
2019, 24.00 Uhr;
(iii) unter der für die Anmeldung genannten
Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum
23. Mai 2019, 12.00 Uhr.
Im Übrigen stehen dafür am Tag der
Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung
auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung in der Alten Oper, Opernplatz 1,
Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter finden sich auf den hierzu
vorgesehenen Formularen im Internet unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019
zusammen mit weiteren Informationen zur
Hauptversammlung.
*Rechte der Aktionäre*
*(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 AktG)*
*1. Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)*
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2
AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden
Adresse bis zum Ablauf des *22. April 2019, 24.00 Uhr*
schriftlich zugehen:
United Internet AG
Investor Relations
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Fax-Nr. 02602 96-1013
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren
Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/ Hauptversammlung/2019
zur Verfügung.
*2. Anträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung
Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
zu stellen.
Bis zum Ablauf des *8. Mai 2019, 24.00 Uhr *der
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126
Abs. 1 AktG werden den Aktionären auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019
unverzüglich zugänglich gemacht:
United Internet AG
Investor Relations
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Fax-Nr. 02602 96- 1013
investor-relations@united-internet.de
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126
Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den
Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein
Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die
Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zur
Verfügung.
*3. Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen, soweit
Gegenstand der Tagesordnung eine Wahl ist.
Bis zum Ablauf des *8. Mai 2019, 24.00 Uhr* der
Gesellschaft unter der in Ziffer 2 genannten Adresse
zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127
AktG werden den Aktionären auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019
unverzüglich zugänglich gemacht.
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach §
127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den
Gründen, aus denen gemäß §§ 127 Satz 1 i.V.m. 126
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
© 2019 Dow Jones News
