Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
173 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-11 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 
Einladung zur Hauptversammlung 2019 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
zur *ordentlichen Hauptversammlung* der Gesellschaft 
ein. Sie findet statt am *Donnerstag, den 23. Mai 2019, 
ab 11.00 Uhr,* in der Alten Oper, Opernplatz 1, 
Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.united-internet.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2019 zugänglich. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, 
   dass der Ausgang der derzeit laufenden Auktion 
   zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in den 
   Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz 
   ('*5G-Frequenzversteigerung*') und die im Falle 
   einer erfolgreichen Ersteigerung von Frequenzen 
   erforderlichen zusätzlichen Investitionen 
   Auswirkungen auf die Verwendung des 
   Bilanzgewinns haben werden: 
 
   2.1 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG, 
       eine mittelbare Tochtergesellschaft der 
       Gesellschaft, im Rahmen der 
       5G-Frequenzversteigerung bis zum 20. Mai 
       2019 Frequenzen ersteigert hat, lautet der 
       Gewinnverwendungsvorschlag für das 
       Geschäftsjahr 2018 wie folgt: 
 
        'Der Vorstand und der Aufsichtsrat 
        schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 
        2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der 
        United Internet AG in Höhe von EUR 
        2.579.262.280,97 wie folgt zu 
        verwenden: 
 
        * Ausschüttung einer 
          Dividende in Höhe von EUR 
          0,05 je für das            EUR 
          abgelaufene                10.014.8 
          Geschäftsjahr 2018         50,50 
          dividendenberechtigter 
          Stückaktie (insgesamt 
          dividendenberechtigte 
          200.297.010 Stückaktien). 
          Der vorgeschlagene Betrag 
          orientiert sich an der in 
          § 254 Abs. 1 AktG 
          vorausgesetzten 
          Mindestdividende. 
        * Vortrag auf neue Rechnung  EUR 
                                     2.569.24 
                                     7.430,47 
                                     ' 
   2.2 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG 
       im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung bis 
       zum 20. Mai 2019 keine Frequenzen 
       ersteigert hat, lautet der 
       Gewinnverwendungsvorschlag für das 
       Geschäftsjahr 2018 wie folgt: 
 
        'Der Vorstand und der Aufsichtsrat 
        schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 
        2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der 
        United Internet AG in Höhe von EUR 
        2.579.262.280,97 wie folgt zu 
        verwenden: 
 
        * Ausschüttung einer 
          Dividende in Höhe von EUR  EUR 
          0,90 je für das            180.267. 
          abgelaufene                309,00 
          Geschäftsjahr 2018 
          dividendenberechtigter 
          Stückaktie (insgesamt 
          dividendenberechtigte 
          200.297.010 Stückaktien) 
        * Vortrag auf neue Rechnung  EUR 
                                     2.398.99 
                                     4.971,97 
                                     ' 
 
   Jeder der beiden alternativen 
   Gewinnverwendungsvorschläge berücksichtigt die 
   4.702.990 zum Zeitpunkt der Aufstellung des 
   Jahresabschlusses durch den Vorstand von der 
   Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt 
   sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
   Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung 
   je dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 28. Mai 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitglieder des Vorstands der 
   Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
   beschließen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
   beschließen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer 
   prüferischen Durchsicht, des Prüfers für 
   unterjährige Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal 
   des Geschäftsjahrs 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt 
   am Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie - sofern eine solche erfolgt - für 
   die prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 
205.000.000. Es ist eingeteilt in 205.000.000 auf den 
Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je 
Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beläuft sich somit auf 205.000.000. 
Zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses 
durch den Vorstand hielt die United Internet AG 
4.702.990 eigene Aktien, aus denen der United Internet 
AG keine Rechte zustehen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens 
bis zum Ablauf des *16. Mai 2019, 24.00 Uhr *bei der 
Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der 
Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der 
Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die 
Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
 
Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten 
Verfahren erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über 
das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre 
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. 
 
Aktionäre die sich für den elektronischen 
Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu 
ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. 
 
Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister 
verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein 
zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben 
zur Hauptversammlung per Post zugesandt. 
 
Die Anmeldung kann auch unter der Anschrift 
 
United Internet AG, 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, 
Fax-Nr. 089 309037-4675, 
hv2019@united-internet.de 
 
erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden 
kann, wird den Aktionären, die im Aktienregister 
eingetragen sind, mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung per Post zugesandt, sofern sie sich 
nicht für den elektronischen Einladungsversand 
registriert haben. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren 
entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem 
Anmeldeformular bzw. der Einladungsmail oder den 
diesbezüglichen Angaben auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -2-

Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte 
zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich 
über das Aktionärsportal auf der Internetseite der 
Gesellschaft anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre 
Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken bzw. 
sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. Wir bitten 
unsere Aktionäre, die Eintrittskarten zur 
Hauptversammlung mitzubringen. Der Erhalt und die 
Vorlage einer Eintrittskarte sind jedoch keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dienen 
lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. 
Die Stimmkarten werden vor der Hauptversammlung am 
Versammlungsort ausgehändigt. 
 
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im 
Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der 
Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen 
können vom *17. Mai 2019, 00:00 Uhr* bis zum Tag der 
Hauptversammlung (einschließlich) keine 
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
(sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 16. 
Mai 2019, 24:00 Uhr. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter 
Anmeldung frei verfügen. Für ihr Recht zur Teilnahme 
und das Stimmrecht ist jedoch entscheidend, dass die 
Aktionäre am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Für 
den Umfang ihres Stimmrechts ist der im Aktienregister 
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter 
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder den weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. 
 
In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder 
durch den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und 
können der Gesellschaft über das Aktionärsportal auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten 
Verfahren übermittelt werden. Dafür verwenden Aktionäre 
ihre Zugangsdaten, die ihnen wie oben beschrieben mit 
dem Einladungsschreiben per Post zugesandt wurden. Für 
die Übermittlung des Nachweises stehen die für die 
Anmeldung genannten Adressen (postalische Anschrift, 
Faxnummer und E-Mail-Adresse) ebenfalls zur Verfügung. 
 
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
Vollmachtsformular übersandt, das zur 
Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das 
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit 
auf Verlangen gesondert zugesandt und ist außerdem 
im Internet unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, eine Vollmacht 
vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG 
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren 
Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber 
der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, 
insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen 
ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte 
Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich 
insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden 
abzustimmen. 
 
Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, 
den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung auch 
die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 
Frankfurt am Main, zur Verfügung. 
 
Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der 
Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als 
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat 
der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen 
entsprechenden Widerruf in der erforderlichen Form zu 
erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die 
Gesellschaft hält auf der Hauptversammlung für die 
Aktionäre vorbereitete Widerrufsformulare bereit. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts 
zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Weisungen zu 
Verfahrensfragen nehmen die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Ebenso 
wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu 
Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder Anträgen entgegen. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie 
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist 
eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. 
 
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von 
Vollmachten und Weisungen gegenüber den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind nur wie 
folgt möglich: 
 
(i)   unter dem Aktionärsportal auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
      www.united-internet.de im Bereich Investor 
      Relations/ Hauptversammlung/2019 nur bis 
      zum 23. Mai 2019, 12.00 Uhr; 
(ii)  unter der für die Anmeldung genannten 
      postalischen Adresse nur bis zum 22. Mai 
      2019, 24.00 Uhr; 
(iii) unter der für die Anmeldung genannten 
      Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 
      23. Mai 2019, 12.00 Uhr. 
 
Im Übrigen stehen dafür am Tag der 
Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung 
auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
Hauptversammlung in der Alten Oper, Opernplatz 1, 
Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung. 
 
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter finden sich auf den hierzu 
vorgesehenen Formularen im Internet unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 
zusammen mit weiteren Informationen zur 
Hauptversammlung. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
*(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG)* 
 
*1. Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 
AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden 
Adresse bis zum Ablauf des *22. April 2019, 24.00 Uhr* 
schriftlich zugehen: 
 
 United Internet AG 
 Investor Relations 
 Elgendorfer Straße 57 
 56410 Montabaur 
 Fax-Nr. 02602 96-1013 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur 
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren 
Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/ Hauptversammlung/2019 
zur Verfügung. 
 
*2. Anträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
zu stellen. 
 
Bis zum Ablauf des *8. Mai 2019, 24.00 Uhr *der 
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 
Abs. 1 AktG werden den Aktionären auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 
unverzüglich zugänglich gemacht: 
 
 United Internet AG 
 Investor Relations 
 Elgendorfer Straße 57 
 56410 Montabaur 
 Fax-Nr. 02602 96- 1013 
 investor-relations@united-internet.de 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 
Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den 
Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein 
Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die 
Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zur 
Verfügung. 
 
*3. Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen, soweit 
Gegenstand der Tagesordnung eine Wahl ist. 
 
Bis zum Ablauf des *8. Mai 2019, 24.00 Uhr* der 
Gesellschaft unter der in Ziffer 2 genannten Adresse 
zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 
AktG werden den Aktionären auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 
unverzüglich zugänglich gemacht. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 
127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den 
Gründen, aus denen gemäß §§ 127 Satz 1 i.V.m. 126 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Abs. 2 und 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen 
Begründung nicht über die Internetseite zugänglich 
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zur 
Verfügung. 
 
*4. Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG)* 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen 
in der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 vom Vorstand 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen, 
die Lage des United Internet-Konzerns und der in den 
United Internet-Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der 
Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zur 
Verfügung. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Der Inhalt der Einberufung, die der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 
124a AktG zugänglich zu machende Informationen und 
Formulare im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind 
über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 
zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch 
während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
ausliegen. 
 
Nach der Hauptversammlung werden die 
Abstimmungsergebnisse unter der gleichen 
Internetadresse bekanntgegeben. 
 
*Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die United Internet AG verarbeitet als Verantwortlicher 
personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, 
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der 
Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie 
gegebenenfalls personenbezogene Daten der 
Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze. Die Aktien der United Internet AG 
sind Namensaktien. Die Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung der Gesellschaft und die Führung des 
Aktienregisters rechtlich zwingend erforderlich. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 
Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. sowie i.V.m. § 
67 AktG. Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen 
Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die 
United Internet AG diese in der Regel von der Depotbank 
des Aktionärs. 
 
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung 
der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister 
verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre 
ausschließlich nach Weisung der United Internet AG 
und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der 
Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten 
Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten 
der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind 
verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. 
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von 
Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der 
Hauptversammlung teilnehmen, insbesondere über das 
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 129 
AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter 
einsehbar. 
 
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der 
Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, 
insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die 
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung 
nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im 
Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder 
Gerichtsverfahren benötigt werden und keine 
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. 
 
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die 
Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten 
personenbezogenen Daten zu erhalten und die 
Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen 
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu 
beantragen. Zudem steht den Aktionären ein 
Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. 
 
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von 
personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den 
Datenschutzbeauftragten der United Internet AG unter: 
 
United Internet AG 
Der Datenschutzbeauftragte 
Elgendorfer Straße 57 
56410 Montabaur 
info@united-internet.de 
 
Montabaur, im April 2019 
 
*United Internet AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: United Internet AG 
             Elgendorfer Str. 57 
             56410 Montabaur 
             Deutschland 
E-Mail:      investor-relations@united-internet.de 
Internet:    http://www.united-internet.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
798941 2019-04-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.