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DGAP-HV: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Kaufbeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 22.05.2019 in Kaufbeuren mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-11 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft Kaufbeuren 
ISIN: DE0005013007 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft ein zu der am 
*Mittwoch, den 22. Mai 2019, um 11.00 Uhr, Einlass ab 
10.30 Uhr* 
im Hotel Goldener Hirsch, Kaiser-Max-Straße 39 - 
41, 87600 Kaufbeuren 
stattfindenden 
*130. ordentlichen Hauptversammlung* 
*Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Aktienbrauerei Kaufbeuren 
   Aktiengesellschaft zum 30. September 2018 
   sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag 
   der Einberufung der Hauptversammlung in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der 
   Hauptversammlung zur Einsicht durch die 
   Aktionäre aus bzw. sind auf der Internetseite 
   des Unternehmens unter 
 
   www.ab-kf.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Geschäftsberichte zugänglich. Auf 
   Verlangen werden die Berichte jedem Aktionär 
   kostenlos und unverzüglich übersandt. Zu 
   diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine 
   Beschlussfassung, da der vom Vorstand 
   aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat 
   bereits gebilligt und damit festgestellt 
   worden ist. Die Vorlagen werden in der 
   Hauptversammlung entsprechend näher 
   erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 416.311,16 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,14 
   je Stückaktie, somit insgesamt EUR 62.073,00 
 
   b) Vortrag auf neue Rechnung des 
   verbleibenden Restbetrages in Höhe von EUR 
   354.238,16 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 
   Montag, 27. Mai 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das am 30. September 2018 
   beendete Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das am 30. 
   September 2018 beendete Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stadtberger 
   Straße 99, 86157 Augsburg, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018/2019 sowie für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des 
   Geschäftsjahres 2018/2019, sofern dieser 
   einer solchen prüferischen Durchsicht 
   unterzogen wird, zu wählen. Der Aufsichtsrat 
   hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
   vom Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit 
   eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Vergütung des 
   Aufsichtsrats und Änderung von § 17 der 
   Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds auf 
   EUR 12.0000 je Geschäftsjahr, beginnend ab 
   dem Geschäftsjahr 2018/2019, festzusetzen und 
   § 17 der Satzung wie folgt zu ändern: 
 
   ' § 17 
 
   Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben 
   seinen Auslagen und den Vorteilen aus einer 
   möglicherweise von der Gesellschaft auf ihre 
   Rechnung für die Mitglieder des Aufsichtsrats 
   zu marktkonformen und angemessenen 
   Bedingungen abgeschlossenen 
   Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach 
   Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung, 
   die von der Hauptversammlung festgesetzt 
   wird. Die Vergütung gilt so lange, bis die 
   Hauptversammlung eine neue Festsetzung 
   trifft. 
 
   Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 
   Doppelte dieses Betrages. Die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats erhalten ferner die auf ihre 
   Vergütung und den Ersatz von Auslagen 
   entfallende Umsatzsteuer. 
   Aufsichtsratsmitglieder, die nur zeitanteilig 
   im Amt waren, erhalten jeweils 1/12 der 
   Vergütung für jeden vollen Monat ihrer 
   Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat.' 
 
*Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Versammlung in Textform (§ 
126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
unter der folgenden Adresse: 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft 
c/o AEB AG 
Sautterweg 5 
70565 Stuttgart 
Fax 0711 / 715 90 99 
E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
mindestens sechs Tage vor der Versammlung 
(Anmeldefrist), das heißt bis spätestens am *15. 
Mai 2019, 24:00 Uhr*, zugehen. Der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs werden bei der 
Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein durch das 
depotführende Institut in deutscher oder englischer 
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz in 
Textform (§ 126 b BGB) erforderlich. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, das heißt auf den *1. 
Mai 2019, 0:00 Uhr*, beziehen und der Gesellschaft - 
wie die Anmeldung - unter der folgenden Adresse: 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft 
c/o AEB AG 
Sautterweg 5 
70565 Stuttgart 
Fax 0711 / 715 90 99 
E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, das 
heißt bis spätestens am *15. Mai 2019, 24:00 Uhr*, 
zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs werden bei der Berechnung der Frist für den 
Zugang des Nachweises nicht mitgerechnet. 
 
Nach Eingang des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes bei 
der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Hinweise zur Stimmrechtsausübung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, etwa eine Vereinigung von Aktionären, 
ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen 
der Textform (§ 126 b BGB). Die Bevollmächtigung von 
Kreditinstituten, von Aktionärsvereinigungen oder 
anderen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs.10 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen richtet sich nach den gesetzlichen 
Bestimmungen. 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, dass sie sich in der Hauptversammlung vertreten 
lassen können. Diejenigen Aktionäre, die sich in der 
Hauptversammlung vertreten lassen möchten, müssen die 
auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten zusammen 
mit dem Formular 'Vollmacht & Weisung für die 
Stimmrechtsvertreterin', das auch unter 
 
www.ab-kf.de 
 
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung 
abgerufen werden kann, im Original oder mittels E-Mail 
an folgende Adresse übersenden: 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, 
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren 
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de 
 
Die Eintrittskarte und das Formular 'Vollmacht & 
Weisung für die Stimmrechtsvertreterin' müssen 
spätestens am Montag, den *20. Mai 2019, 24:00 Uhr* bei 
der vorbezeichneten Adresse eingehen. Zu beachten ist, 
dass das Formular 'Vollmacht & Weisung für die 
Stimmrechtsvertreterin' vollständig ausgefüllt sein 
muss. Insbesondere müssen der Stimmrechtsvertreterin 
Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich 
uneingeschränkt möglich. 
 
*Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von 
Aktionären* 
 
Aktionäre können Anträge zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG) und 
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
oder von Abschlussprüfern unterbreiten (vgl. § 127 
AktG). Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind 
schriftlich oder mittels E-Mail ausschließlich zu 
richten an: 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, 
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren 
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de 
 
Bekanntmachungspflichtige Gegenanträge 
einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
Begründung und bekanntmachungspflichtige Wahlvorschläge 

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April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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