DJ DGAP-HV: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Kaufbeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Aktienbrauerei Kaufbeuren AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Kaufbeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-11 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft Kaufbeuren ISIN: DE0005013007 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am *Mittwoch, den 22. Mai 2019, um 11.00 Uhr, Einlass ab 10.30 Uhr* im Hotel Goldener Hirsch, Kaiser-Max-Straße 39 - 41, 87600 Kaufbeuren stattfindenden *130. ordentlichen Hauptversammlung* *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft zum 30. September 2018 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018* Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus bzw. sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.ab-kf.de im Bereich Investor Relations/Geschäftsberichte zugänglich. Auf Verlangen werden die Berichte jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden ist. Die Vorlagen werden in der Hauptversammlung entsprechend näher erläutert. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 416.311,16 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,14 je Stückaktie, somit insgesamt EUR 62.073,00 b) Vortrag auf neue Rechnung des verbleibenden Restbetrages in Höhe von EUR 354.238,16 Die Auszahlung der Dividende erfolgt am Montag, 27. Mai 2019. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 30. September 2018 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das am 30. September 2018 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stadtberger Straße 99, 86157 Augsburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2018/2019, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 6. *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und Änderung von § 17 der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds auf EUR 12.0000 je Geschäftsjahr, beginnend ab dem Geschäftsjahr 2018/2019, festzusetzen und § 17 der Satzung wie folgt zu ändern: ' § 17 Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben seinen Auslagen und den Vorteilen aus einer möglicherweise von der Gesellschaft auf ihre Rechnung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung, die von der Hauptversammlung festgesetzt wird. Die Vergütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner die auf ihre Vergütung und den Ersatz von Auslagen entfallende Umsatzsteuer. Aufsichtsratsmitglieder, die nur zeitanteilig im Amt waren, erhalten jeweils 1/12 der Vergütung für jeden vollen Monat ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat.' *Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse: Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft c/o AEB AG Sautterweg 5 70565 Stuttgart Fax 0711 / 715 90 99 E-Mail: hv@aeb-ag.de mindestens sechs Tage vor der Versammlung (Anmeldefrist), das heißt bis spätestens am *15. Mai 2019, 24:00 Uhr*, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz in Textform (§ 126 b BGB) erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf den *1. Mai 2019, 0:00 Uhr*, beziehen und der Gesellschaft - wie die Anmeldung - unter der folgenden Adresse: Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft c/o AEB AG Sautterweg 5 70565 Stuttgart Fax 0711 / 715 90 99 E-Mail: hv@aeb-ag.de mindestens sechs Tage vor der Versammlung, das heißt bis spätestens am *15. Mai 2019, 24:00 Uhr*, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs werden bei der Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises nicht mitgerechnet. Nach Eingang des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. *Hinweise zur Stimmrechtsausübung* Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, etwa eine Vereinigung von Aktionären, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von Aktionärsvereinigungen oder anderen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs.10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Diejenigen Aktionäre, die sich in der Hauptversammlung vertreten lassen möchten, müssen die auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten zusammen mit dem Formular 'Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin', das auch unter www.ab-kf.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung abgerufen werden kann, im Original oder mittels E-Mail an folgende Adresse übersenden: Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de Die Eintrittskarte und das Formular 'Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin' müssen spätestens am Montag, den *20. Mai 2019, 24:00 Uhr* bei der vorbezeichneten Adresse eingehen. Zu beachten ist, dass das Formular 'Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin' vollständig ausgefüllt sein muss. Insbesondere müssen der Stimmrechtsvertreterin Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich. *Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären* Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG) und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten (vgl. § 127 AktG). Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind schriftlich oder mittels E-Mail ausschließlich zu richten an: Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de Bekanntmachungspflichtige Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung und bekanntmachungspflichtige Wahlvorschläge
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 11, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu
werden im Internet unter
www.ab-kf.de
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der
Tag des Zugangs nicht eingerechnet wird, das heißt
bis spätestens am *7. Mai 2019, 24:00 Uhr*, unter
dieser Adresse zugegangen sind.
*Hinweise zu Tagesordnungsergänzungsverlangen von
Aktionären*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist an den Vorstand der Gesellschaft unter
der zuvor genannten Adresse zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht
eingerechnet wird, das heißt bis spätestens am
*Sonntag, den 21. April 2019, 24:00 Uhr* in
schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugehen. Die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung über das
Ergänzungsverlangen halten.
*Hinweise zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß §
131 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand kann in
bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die
Auskunft verweigern. Weitergehende Erläuterungen sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ab-kf.de
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung
zugänglich.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit den
gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen
gemäß § 124a AktG ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.ab-kf.de
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung
zugänglich.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist
das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 1.545.700,00
eingeteilt in 54.450 Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien,
sodass die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung daher 54.450 beträgt.
*Informationen zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und
Durchführung ihrer Hauptversammlung auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten
(insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und
Eintrittskartennummer; ggf. Name, Vorname und Anschrift
eines von einem Aktionär benannten Bevollmächtigten).
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den
Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung
angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank
die Daten an die Gesellschaft. Sofern Aktionäre oder
ihre Bevollmächtigten mit uns in Kontakt treten,
verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen
Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu
beantworten (etwa die vom Aktionär oder
Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie z.B.
E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls
verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zu
Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von
Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung.
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Hohe
Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren. Die Datenverarbeitung
dient dem Zweck, den Aktionären und ihren
Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung
ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung sowie zur Ermöglichung
der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1
Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer
Hauptversammlung verschiedene externe Dienstleister.
Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung
der Gesellschaft. Zudem werden personenbezogene Daten
den Aktionären und Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung über das zugänglich zu machende
Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.
Speicherdauer
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten,
solange dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke
erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften
zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine
längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen oder
außergerichtlichen Streitigkeiten erforderlich
ist.
Betroffenenrechte
Sie haben nach Kapitel III der DSGVO unter bestimmten
Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs- und
Löschungsrecht sowie ein Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ein
Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten
Voraussetzungen können Sie der Verarbeitung
außerdem widersprechen. Diese Rechte können Sie
über die nachstehend genannten Kontaktdaten geltend
machen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer
Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Oliver Kunert
Sunny Systems GmbH
Blumenweg 1
82229 Seefeld
E-Mail: datenschutz.ag@ab-kf.de
Kaufbeuren, im April 2019
*Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns
beauftragte AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5,
70565 Stuttgart, Fax 0711/ 715 90 99, E-Mail:
hv@aeb-ag.de.
2019-04-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
Hohe Buchleuthe 3
87600 Kaufbeuren
Deutschland
Telefon: +49 8341 430411
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
Internet: http://www.ag.aktienbrauerei.de
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WKN: 501300
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