Das EU-Gericht in Luxemburg verkündet am
(morgigen) Freitag (15.00 Uhr) sein Urteil im Streit um Beihilfen
für den Hunsrück-Flughafen Hahn. Die Richter haben auch Verträge des
regionalen Airports mit dem Billigflieger Ryanair
Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter
Flughafenbetreibers Fraport
Laut dem Beschluss der EU-Kommission von 2014 waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder keine staatlichen Beihilfen - oder sie waren mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Außerdem hätten frühere Verträge mit Ryanair sowie Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatlichen Beihilfen enthalten. In dem Verfahren am EU-Gericht wird die EU-Kommission vom Land Rheinland-Pfalz sowie von Ryanair als sogenannte Streithelfer unterstützt./jaa/DP/fba
ISIN IE00BYTBXV33 DE0008232125 DE0005773303
AXC0020 2019-04-12/05:49